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FAQ – alle Fragen zur Wohn­ge­bäu­de­ver­sicherung

Ich werde bauen. Reicht die Wohngebäudeversicherung bereits aus?
  • Nein, die Wohngebäudeversicherung schützt nur bezugsfertige Immobilien. Wenn Sie bauen wollen, benötigen Sie drei wichtige Versicherungen:

    Bauleistungsversicherung:
    Unsere Bauleistungsversicherung schützt Sie als Bauherrn, wenn Sie für Schäden durch höhere Gewalt oder unabwendbare Umstände aufkommen müssen. Sie ist eine Art Kaskoversicherung für Bauvorhaben und übernimmt die Kosten bei Beschädigungen oder Zerstörungen am Neubau z. B. durch

    • ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungseinflüsse
    • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
    • Diebstahl eingebauter Materialien
    • fahrlässige oder mutwillige Beschädigung durch Fremde

    Mit der Bauleistungsversicherung bieten wir Ihnen als Bauherr sowie allen beteiligten Bauunternehmern und Handwerkern Versicherungsschutz. So kommt es im Schadenfall zu keinen Rechtsstreitigkeiten und die planmäßige Fortführung des Baus ist sichergestellt.

    Unsere Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz vom Aushub bis zur Fertigstellung. Sie deckt unvorhergesehene Beschädigungen von Bauleistungen und Baumaterial während der Bauzeit ab. Im Schadenfall ersetzen wir die erforderlichen Kosten, um die Schadenstelle aufzuräumen und den ursprünglichen Gebäudezustand wiederherzustellen. Die „Bauleistungsversicherung Plus“ übernimmt zusätzlich die Mehrkosten für Kapitalverluste.

    Wie die Bauleistungsversicherung auch Ihr Bauvorhaben absichert, erklärt Ihnen gerne Ihr Berater.

    Bauherrenhaftpflicht:
    Sie wollen demnächst bauen? Dann stehen Sie vor vielen Fragen und Entscheidungen, vor Kostenberechnungen und Kalkulationen. Oft gibt es keinen Puffer für Unerwartetes: verdreckte Zufahrtsstraße oder Besucher, die sich verletzen. Daher gehört die Bauherrenhaftpflicht zu der Versicherung, die man als Bauherr haben sollte. Lassen Sie Ihre Risiken unsere Sorge sein. Und wählen Sie entspannt Bodenbeläge und Fliesen aus.

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    Feuerrohbauversicherung:
    Sichern Sie den Rohbau unbedingt ab! Denn sollte z. B. ein Brand im neu errichteten Dachstuhl ausbrechen, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen. Die Feuerrohbauversicherung kommt dabei für Schäden am Rohbau wie auch an den zur Errichtung notwendigen Baustoffen und Bauteilen, die sich auf dem Grundstück befinden, auf.

    Sie gilt für maximal 24 Monate ab dem ersten Spatenstich. Sobald das Gebäude fachgerecht geschlossen ist, besteht auch beitragsfreier Versicherungsschutz gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen und - soweit vereinbart - weitere Naturgefahren (Elementarschäden). Sobald das Haus bezugsfertig ist, wird der komplette Versicherungsschutz wirksam.  

Was erhalte ich im Schadensfall?
  • Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten mitversicherten Sachen ersetzen wir Ihnen die notwendigen Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden ersetzen wir Ihnen die gesamten ortsüblichen Kosten, die Sie benötigen, um das zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte und vor allem auch in neuwertigem Zustand wieder zu errichten. Hierunter fallen auch
    z. B. Mehrkosten für behördliche Auflagen oder verschiedene Kosten für das Aufräumen und Wiederaufbauen.

Kann ich den Handwerker selbst organisieren und dann die Rechnung an die VGH schicken?
  • Ja. Bevor Sie den Handwerker jedoch beauftragen, müssen Sie uns über den Schaden informieren und uns die Gelegenheit geben, den Schaden zu besichtigen und den Versicherungsschutz zu prüfen. Wir verfügen über ein Netz an Glasern, Dachdeckern und Sanierern und sind Ihnen bei der Auswahl gern behilflich.

Ist mein Gartenhaus auch versichert?
  • Ja, Nebengebäude inkl. Gewächshäuser sind bis 100 m2 je Gebäude. Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 100.000 € begrenzt. 

Was sind Gefährdungsklassen bzw. ZÜRS-Zonen?
  • In Deutschland wird das Hochwasserrisiko mithilfe eines Geoinformationssystems ZÜRS = Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen beurteilt. Dabei werden regionale und geografische Besonderheiten berücksichtigt und in vier Gefährdungsklassen (GK) unterteilt. Je höher sie ist, desto höher ist auch das Hochwasserrisiko.

    Lassen Sie sich von Ihrem Ansprechpartner vor Ort beraten, wie Sie Ihr Haus vor den finanziellen Folgen von Naturgefahren noch besser schützen können.

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FAQ

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Wohngebäude­­versicherung

Mit  der Wohn­­ge­­bäu­de­­ver­­si­che­­rung schüt­zen Sie Ih­re ei­ge­nen vier Wän­de vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen von Schä­den durch z. B. Feuer, Über­­span­nung durch Blitz, Lei­tungs­­was­ser, Rohrbruch, Sturm und Ha­gel, Stark­­re­gen, grobe Fahrlässigkeit und auf Wunsch auch vor weiteren Naturgefahren (Elementarschäden).

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Hausrat-
versicherung

Von Möbeln über Kleidung und Elek­tro­geräten bis hin zu Wert­gegen­ständen – mit der Haus­rat­versicherung ist Ihr kompletter Haus­halt ab­gesichert, z. B. bei Feuer, Ein­bruch, Be­raubung, Vanda­lismus bei Ein­bruch, Lei­tungs­was­ser und weiteren Natur­ge­fahren (Elementarschäden). Dabei kön­nen Sie Ihren Ver­sicher­ungs­schutz durch unter­schied­liche  Leistungs­pakete ganz nach Ihren Be­dürfnissen ge­stalten und indi­viduell er­weitern, z. B. um Fahr­rad­dieb­stahl oder Glas­bruch. 

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