Allgemeine Informationen |
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Nutzen Sie die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung!
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gehört zu einer der tragenden Schichten des Alterssicherungssystems.
Um die immer größer werdende Versorgungslücke aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu verkleinern, fördert der Staat die betriebliche Altersversorgung: seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer nach §1 a BetrAVG das Recht auf baV (betriebliche Altersversorgung) durch Entgeltumwandlung.
Dabei können sie verlangen, dass jährlich bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aus künftigen - noch nicht verdienten - Bestandteilen ihres Arbeitsentgelts umgewandelt werden.
Arbeitnehmer erhalten dafür vom Arbeitgeber eine sofort unverfallbare Anwartschaft auf Versorgungsleistungen der bAV. Die betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen interessant.
Für den Arbeitgeber ist sie ein wirksames Mittel, dem Unternehmen im Wettbewerb auf dem
Arbeitsmarkt die erforderliche Arbeitskraft zu sichern. Sie wirkt der Fluktuation entgegen, fördert
ein gutes Betriebsklima und beeinflusst dadurch die Produktivität positiv.
Insgesamt gibt es 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung: