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Ab Januar mehr Netto durch das Bürgerentlastungsgesetz!

 
VGH Versicherungen -

Schon bekannt?

Ab Januar 2010 können alle Krankenversicherten ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Die neue Bundesregierung setzt hiermit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um. Rund 85 % aller steuerzahlenden Arbeitnehmer, 44 % aller Beamten und 54 % der Selbstständigen profitieren durch die Erhöhung des monatlichen Nettoeinkommens.

 

Wer wird wie stark entlastet?

Das Bürgerentlastungsgesetz berücksichtigt die Beiträge der Steuerpflichtigen, ihrer Ehegatten sowie der unterhaltsberechtigten Kinder. In der Ermittlung der Entlastung ist zwischen den gesetzlich und privat Versicherten unterschiedlich vorzugehen.


Beispiel 1: gesetzlich Versicherte.

 

ledig
Jahresbrutto 40.000 EUR

verheirateter Alleinverdiener
Jahresbrutto 40.000 EUR

Lohnsteuer 2009*

8.839 EUR

4.672 EUR

Lohnsteuer 2010*

7.937 EUR

4.266 EUR

Steuerersparnis monatlich

ca. 75 EUR

ca. 34 EUR


Beispiel 2: privat Versicherte.

 

ledig
Jahresbrutto 65.000 EUR

verheirateter Alleinverdiener
Jahresbrutto 65.000 EUR

Beitrag
Kranken-Basisanteil und
Pflegepflichtversicherung

200 EUR**

400 EUR**

Lohnsteuer 2009*

19.727 EUR

12.574

Lohnsteuer 2010*

19.042 EUR

11.677 EUR

Steuerersparnis monatlich

ca. 57 EUR ca. 75 EUR

* inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
** Vorsorgeaufwendungen abzüglich voller Arbeitgeberanteil


Durch die unbegrenzte Absetzbarkeit der Beiträge zur Basiskrankenversicherung können sich mit der Wahl eines niedrigeren Selbstbehaltes niedrigere Gesamtaufwendungen für Sie ergeben. Die Steuerentlastung wird näherungsweise ermittelt. Eine steuerliche Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden.

  • Individuelle Berechnung Ihrer Ersparnis
 

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