Ab Januar mehr Netto durch das Bürgerentlastungsgesetz!
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Schon bekannt?Ab Januar 2010 können alle Krankenversicherten ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die neue Bundesregierung setzt hiermit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um. Rund 85 % aller steuerzahlenden Arbeitnehmer, 44 % aller Beamten und 54 % der Selbstständigen profitieren durch die Erhöhung des monatlichen Nettoeinkommens. |
Wer wird wie stark entlastet?
Das Bürgerentlastungsgesetz berücksichtigt die Beiträge der Steuerpflichtigen, ihrer Ehegatten sowie der unterhaltsberechtigten Kinder. In der Ermittlung der Entlastung ist zwischen den gesetzlich und privat Versicherten unterschiedlich vorzugehen.
Beispiel 1: gesetzlich Versicherte.
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ledig
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verheirateter Alleinverdiener
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Lohnsteuer 2009* |
8.839 EUR |
4.672 EUR |
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Lohnsteuer 2010* |
7.937 EUR |
4.266 EUR |
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Steuerersparnis monatlich |
ca. 75 EUR |
ca. 34 EUR |
Beispiel 2: privat Versicherte.
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ledig
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verheirateter Alleinverdiener
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Beitrag
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200 EUR** |
400 EUR** |
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Lohnsteuer 2009* |
19.727 EUR |
12.574 |
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Lohnsteuer 2010* |
19.042 EUR |
11.677 EUR |
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Steuerersparnis monatlich |
ca. 57 EUR | ca. 75 EUR | |
* inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
** Vorsorgeaufwendungen abzüglich voller Arbeitgeberanteil
Durch die unbegrenzte Absetzbarkeit der Beiträge zur Basiskrankenversicherung können sich mit der Wahl eines niedrigeren Selbstbehaltes niedrigere Gesamtaufwendungen für Sie ergeben. Die Steuerentlastung wird näherungsweise ermittelt. Eine steuerliche Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden.
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