Basisversorgung
Im 3-Schichten-Modell werden die Schichten eingeteilt in Basisversorgung, Zusatzversorgung und betriebliche Altersvorgung sowie private Vorsorge. Die steuerliche Behandlung und Förderung entscheidet über die Schichtzugehörigkeit.
Der Cocktail für Ihre persönliche Altersvorsorge
Unser Altersvorsorge-Cocktail besteht aus den drei Bestandteilen: Basisversorgung, Zusatzversorgung und betriebliche Altersversorgung sowie private Vorsorge. Erkennen Sie selbst, wie sich das Getränk verändert, wenn Sie am Strohhalm ziehen.
1. Schicht
Zur Basisversorgung gehören unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung,
berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskassen und die neue private
kapitalgedeckte Leibrente "BasisRente". Sie alle unterliegen hinsichtlich der Beitragszahlungen der
steuerlichen Förderung.
2. Schicht
Die zweite Schicht der Altersvorsorge betrifft die betriebliche Altersversorgung
und die sogenannte "Riester-Rente". Die betriebliche Altersversorgung wird in allen
Durchführungswegen direkt durch steuerliche Vorteile der Einzahlungen gefördert. In der privaten
Altersvorsorge ("Riester-Rente") der zweiten Schicht erhalten Sie unmittelbar Zulagen und ggf.
zusätzliche steuerliche Begünstigungen.
3. Schicht
Zur dritten Schicht der Altersvorsorge zählen u. a. private Lebens- und Rentenversicherungen.
Diese Produkte erfüllen nicht die Kriterien der ersten und zweiten Schicht und werden in der
Ansparphase auch nicht steuerlich gefördert. Sie sind im Gegenzug aber an keinerlei neue
Voraussetzungen gebunden und verfügen dadurch über weit reichende
Flexibilität.
Überprüfen Sie Ihre eigene Situation: Sehen Sie selbst, welche Versicherungen für Sie jetzt von Interesse sind und errechnen Sie mit unserem Kurz-Check Ihre größten Vorteile!