VGH Versicherungen | Die Nr. 1 für unsere Altersvorsorge - Weil die zur Rente noch einen Nachschlag bildet
standardlogo standardlogo
Privat
Firmen
  • KONTAKT
  • Klammeraffe
  • Telefon
  • Email
  • Figur
Unternehmen Angebot Versicherungen Ratgeber

  • Versicherungen
  • Altersvorsorge
  • Haftpflicht
  • Kfz
  • Kranken
  • Landwirtschaft
  • Leben
    • Bedarf
    • Beratung
    • Angebot
  • Rechtsschutz
  • Reise
  • Rente
  • Unfall
  • Wohnen
  • Weitere


Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital!

 

Das regelmäßige berufliche Einkommen ist der entscheidende Baustein für die Versorgung Ihrer Familie. Durch Krankheit oder Unfall kann Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt werden oder ganz verloren gehen.

Schützen Sie sich vor finanziellen Einbußen.

cb_berufsunfaehigkeit_pu

Insbesondere für die Geburtsjahrgänge ab 1961 sieht die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung nur noch einen geringen Teil des bisherigen Lohns als Versorgung vor. Durch die Neufassung des Alterseinkünftegesetztes 2005 verschärft sich diese Situation, weil ein erheblicher Teil der Erwerbsminderungsrenten steuerpflichtig werden. Im Ernstfall können so deutliche finanzielle Engpässe entstehen.

Mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden Sie das Risiko und können für eine lückenlose Absicherung sorgen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Schon ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % im ausgeübten Beruf volle vereinbarte Leistung
  • Zahlung der versicherten Rente in vereinbarter Höhe
  • Leistung ab dem 1. Tag der festgestellten Berufsunfähigkeit, auch rückwirkend
  • Keine abstrakte Verweisung auf Berufe, die theoretisch ausgeübt werden könnten
  • Erweiterte Leistungen:
    Anfangshilfe von drei Monatsrenten bei erstmaligem Eintritt in die Berufsunfähigkeit, bei Anerkennung der Leistungspflicht auf Grund einer schweren Krankheit (Herzinfarkt, multiple Sklerose, Schlaganfall, Nierenversagen) Erhöhung auf neun Monatsrenten
  • Wiedereingliederungshilfe von sechs Monatsrenten bei Wiederaufnahme einer vergleichbaren oder der bisherigen beruflichen Tätigkeit
  • Günstige Beiträge durch Überschussbeteiligung
  • Dynamische Anpassung der Rente bis zum 55. Lebensjahr vereinbar zwischen 1 und 5 % der Vorjahrsrente
  • Laufende Anpassung der Rente durch Überschussbeteiligung
  •  
  • weiter zu Detailinformationen
 

Weiterempfehlen

Drucken

Nach oben


  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Anbieterkennung
© VGH Versicherungen - Berufsunfähigkeit

Agentur
Jens Grote e.K.

Göttinger Chaussee 161
30459 Hannover / OT Oberricklingen

Tel: 0511/415357

Fax: 0511/427257

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr Di, Do 15.00-18.00 Uhr Termine nach vorheriger Absprache

Weiter zur Agentur
  • E-Mail