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Hinterbliebene entlasten durch eine Sterbegeldversicherung mit Serviceleistungen

 

Einen geliebten Menschen zu verlieren ist schlimm genug. Wenn dann auch noch eine unerwartete finanzielle Belastung hinzukommt, fühlen sich die meisten Angehörigen überfordert. Doch genau dies bleibt den Trauernden leider nicht erspart.

Seit dem 01.01.2004 ist das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen worden. Das heißt: Die Beerdigungskosten aller gesetzlich Krankenversicherten müssen von deren Hinterbliebenen übernommen werden.

Nutzen Sie die Möglichkeit, diese Belastung von vorneherein zu mildern: mit der Sterbegeldversicherung mit Serviceleistungen speziell für 50- bis 80-Jährige.

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Jens Grote e.K.

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Fax: 0511/427257

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