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BasisRente mit attraktiver steuerlicher Förderung

 

Mit dem Alterseinkünftegesetz belohnt der Staat mit erheblichen Steuervorteilen den Aufbau eines privaten Zusatzeinkommens im Alter. Jeder, der Steuern zahlt, kann mit Hilfe des Staates seine Rente aufbessern. Damit erweist sich unsere BasisRente (Rürup-Rente) als eines der wenigen Produkte, die auch allen Selbstständigen und Freiberuflern eine aus Steuervorteilen staatlich geförderte private Altersversorgung bietet.

 

Die Vorteile auf einen Blick

  • Garantierte monatliche Rentenzahlung lebenslang
  • Rentenbeginn zwischen dem 60. und 80. Lebensjahr wählbar
  • Lebenslange Hinterbliebenenleistung an Ehegatten schon während der Aufschubzeit möglich oder, falls nicht vereinbart, Wahlrecht einer lebenslangen Ehegattenrente bis zu sechs Monate vor Rentenbeginn durch Herabsetzung der Altersrente
  • Wahl der Überschussverwendung ab Rentenbeginn: teildynamisch oder steigende Rente
  • Zusatzversicherung bei Berufsunfähigkeit möglich:
    - Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit zur Sicherung der Altersrente
    - Rente bei Berufsunfähigkeit kann mitversichert werden
  • Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II
  • Keine Beitragspflicht der laufenden Rente in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
 

Tipp für rentennahe Jahrgänge

2010 können mindestens 70 % (ab 2011 sind es 72 %) des gezahlten Beitrags von maximal 20.000 EUR (Verheiratete doppelt) steuerlich geltend gemacht werden. Diese Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte.

Der besondere Vorteil: Die steuerbegünstigten Beiträge übersteigen in den nächsten Jahren immer den steuerpflichtigen Anteil der Rente bei Rentenbeginn. Wird z. B. die Rente erstmalig 2010 gezahlt, sind nur 60 % (2011 = 62 %) steuerpflichtig. Der steuerfreie Rentenbetrag wird dauerhaft festgeschrieben.

Dabei wirkt sich ein aktuell hoher Steuersatz in Verbindung mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz bei Rentenbezug besonders vorteilhaft aus

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