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BasisRente mit attraktiver steuerlicher Förderung

 

Mit dem Alterseinkünftegesetz belohnt der Staat mit erheblichen Steuervorteilen den Aufbau eines privaten Zusatzeinkommens im Alter. Jeder, der Steuern zahlt, kann mit Hilfe des Staates seine Rente aufbessern. Damit erweist sich unsere BasisRente (Rürup-Rente) als eines der wenigen Produkte, die auch allen Selbstständigen und Freiberuflern eine aus Steuervorteilen staatlich geförderte private Altersversorgung bietet.

 

Die Vorteile auf einen Blick

  • Garantierte monatliche Rentenzahlung lebenslang
  • Rentenbeginn zwischen dem vollendeten 62. und 80. Lebensjahr wählbar
  • Lebenslange Hinterbliebenenleistung an Ehegatten schon während der Aufschubzeit möglich oder, falls nicht vereinbart, Wahlrecht einer lebenslangen Ehegattenrente bis zu sechs Monate vor Rentenbeginn durch Herabsetzung der Altersrente
  • Wahl der Überschussverwendung ab Rentenbeginn: teildynamisch oder steigende Rente
  • Zusatzversicherung bei Berufsunfähigkeit möglich:
    - Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit zur Sicherung der Altersrente
  • Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II
  • Keine Beitragspflicht der laufenden Rente in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
 

Tipp für rentennahe Jahrgänge

Im  Jahr 2012 sind das 74 % des gezahlten Beitrags von maximal 20.000 EUR (Verheiratete doppelt) steuerlich geltend gemacht werden. Diese Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte.

Der besondere Vorteil: Die steuerbegünstigten Beiträge übersteigen in den nächsten Jahren immer den steuerpflichtigen Anteil der Rente bei Rentenbeginn. Wird z. B. die Rente erstmalig 2011 gezahlt, sind nur für 2012 64 % steuerpflichtig. Der steuerfreie Rentenbetrag wird dauerhaft festgeschrieben.

Dabei wirkt sich ein aktuell hoher Steuersatz in Verbindung mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz bei Rentenbezug besonders vorteilhaft aus

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