VGH Versicherungen | Die Nr. 1 für unsere Altersvorsorge - Weil die zur Rente noch einen Nachschlag bildet
standardlogo standardlogo
Privat
Firmen
  • KONTAKT
  • Klammeraffe
  • Telefon
  • Email
  • Figur
Unternehmen Angebot Versicherungen Ratgeber

  • Versicherungen
  • Altersvorsorge
  • Haftpflicht
  • Kfz
  • Kranken
  • Landwirtschaft
  • Leben
  • Rechtsschutz
  • Reise
  • Rente
    • RiesterRente
    • PrivatRente
    • PrivatRente Plus
    • Fondsgebundene Rente
    • BasisRente
    • BasisRente Fonds
    • FirmenRente
  • Unfall
  • Wohnen
  • Weitere

  • 1
    Produkt-
    übersicht
  • 2
    Detail-
    informationen
  • 3
    Podcast
  • 4
    Berechnen & Beantragen

Private Vorsorge muss sein. Am besten noch in diesem Jahr.

 

In Zukunft müssen immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Rentner aufkommen. Die Folge wären ständig steigende Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei gleichzeitig sinkenden Leistungen. Um diesen Trend zu durchbrechen, setzt die Riester-Förderung erstmals auf private Altersvorsorge.

Einerseits werden die Rentenansprüche gesenkt, aber andererseits private Vorsorgemaßnahmen gezielt gefördert. Mit geschenktem Geld vom Staat, das Sie sich nicht entgehen lassen sollten.


Wer erhält die staatliche Förderung?


  • Alle rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen und Arbeitnehmer
  • Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Eltern während anzurechnender Kindererziehungsjahre
  • Pflichtversicherte in der landwirtschaftlichen Alterskasse und deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige


Nicht gefördert werden


  • nicht pflichtversicherte Selbstständige, es sei denn, der Ehegatte erhält die Förderung.


Und so rechnet sich die Förderung.

Jeder Vertrag wird durch staatliche Zulagen gefördert, die direkt in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden und Ihren Eigenaufwand sofort vermindern. Die Höhe der Zulagen ist abhängig vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem gezahlten Eigenbeitrag.


Wer 2009 mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr, maximal aber 2.100 Euro (inkl. Zulage) einzahlt, erhält vom Staat 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro pro Kind. Zusätzlich kann beides als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Damit ist die RiesterRente (Riester-Rente) ein unverzichtbarer Rentenbaustein, der in keiner Vorsorgeplanung fehlen darf.


Rechenbeispiel für 2009:


Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro zahlt den Höchstbetrag von 2.100 Euro ein. Abzüglich des staatlichen Zuschusses liegt sein Eigenbeitrag bei 1.946 Euro. Davon bekommt er im Spitzensteuersatz rund 840 Euro vom Finanzamt erstattet – bleibt unterm Strich ein Nettobeitrag von nur 1.106 Euro.


Vereinfachte Förderung.


Seit 2005 besteht für Sie die gesetzliche Möglichkeit, uns eine Dauervollmacht für den Zulagenantrag einzuräumen. Damit entfällt für Sie der jährlich wiederkehrende Zulagenantrag.

  • weiter zu Detailinformation
 

Weiterempfehlen

Drucken

Nach oben


  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Anbieterkennung
© VGH Versicherungen - RiesterRente

Agentur
Jens Grote e.K.

Göttinger Chaussee 161
30459 Hannover / OT Oberricklingen

Tel: 0511/415357

Fax: 0511/427257

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr Di, Do 15.00-18.00 Uhr Termine nach vorheriger Absprache

Weiter zur Agentur
  • E-Mail