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PrivatRente Plus mit Todesfallschutz

 

Für die verantwortungsbewusste Alters- und Hinterbliebenenabsicherung

Immer mehr Menschen werden immer älter und beziehen somit länger Rente. Da die Anzahl der Rentner steigt und die der Beitragszahler sinkt, mussten die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung aber auch der Beamtenversorgung gekürzt werden. Mindestens bis 2050 wird es keine Verbesserungen, sondern eher noch weitere Verschlechterungen der gesetzlichen Leistungen geben.


Man kann die Situation kurz so ausdrücken: „Künftig müssen Sie mit weniger länger auskommen“.


Eine ergänzende private Altersversorgung ist also zwingend notwendig, wenn Sie später Ihren Lebensstandard halten wollen. Genauso notwendig ist die zusätzlich private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sowie der Schutz der Familienangehörigen oder des Lebenspartners für den Fall eines vorzeitigen Todes. Die VGH PrivatRente Plus vereint diese Vorsorgeziele.

Bei Tod vor Rentenbeginn wird die vereinbarte Todesfallsumme an die bezugsberechtigte Person oder die Erben gezahlt.

Nach Rentenbeginn erhalten Sie die Altersrente – garantiert, lebenslang. Durch eine Vielzahl von Wahlrechten zu Rentenbeginn ist noch während der Vertragslaufzeit die individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes möglich. So kann zur Absicherung der Hinterbliebenen nach Rentenbeginn eine Hinterbliebenenrente oder eine Rentengarantiezeit vereinbart, bzw. eine bestehende Garantiezeit verlängert oder verkürzt werden. Bei Ausübung dieser Wahlrechte verändert sich die versicherte Altersrente.

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