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Aufgrund der vielen Schäden kann es zu Wartezeiten kommen. Wir werden so schnell wie möglich reagieren und bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis.
Sammelbesichtigung beschädigter Fahrzeuge
Um den Ihnen entstandenen Schaden möglichst schnell bearbeiten zu können, möchten wir eine Sammelbesichtigung durchführen.
Sie erhalten von uns dazu ein Anschreiben, in dem wir Ihnen weitere Informationen geben und die Schadennummer mitteilen, die Sie für die Kommunikation mit uns brauchen.
Sie erhalten von uns dazu ein Anschreiben, in dem wir Ihnen weitere Informationen geben und die Schadennummer mitteilen, die Sie für die Kommunikation mit uns brauchen.
Zeitgleich wird ein Terminierungsportal freigeschaltet, in dem Sie entweder selbstständig einen Besichtigungstermin für sich einstellen oder über die Hotline 0800 1750 400 telefonisch einen Termin vereinbaren können.
Wie erfolgt die Abwicklung einer Sammelbesichtigung?
In einem ersten Schritt wird die Höhe des Schadens durch einen unserer Kfz-Sachverständigen ermittelt. Im Anschluss an die Besichtigung erhalten Sie sofort ein Gutachten über den Fahrzeugschaden.
Bei einem Reparaturschaden haben Sie folgende Möglichkeiten der Schadenabwicklung:
- Sie haben einen Vertrag mit Werkstatt- Service (Werkstattbindung) abgeschlossen.
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Stimmen Sie sich bezüglich der Werkstattauswahl bitte mit uns ab.
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- Sie vereinbaren gleich vor Ort einen Termin mit unserem Spezialisten für Hagelschäden.
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Er rechnet anschließend direkt mit uns ab. Sie müssen nur noch die Selbstbeteiligung (wenn vereinbart) sowie ggf. die Mehrwertsteuer bezahlen (wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind). Das gilt auch bei Verträgen mit Werkstatt-Service (Werkstattbindung).
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- Sie lassen die Reparatur auf Grundlage des Gutachtens in einer Werkstatt Ihrer Wahl durchführen.
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Dies ist nur möglich bei Verträgen ohne Werkstatt-Service (Werkstattbindung).
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- Sie lassen sich den Schaden auf Grundlage des Gutachtens auszahlen.
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Wir erstatten Ihnen die Reparaturkosten laut Gutachten ohne Mehrwertsteuer, sofern diese nicht den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs abzüglich Restwert überschreiten. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, die Reparaturrechnung nachzureichen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise im Gutachten.Wenn Sie sich gleich entscheiden können, wie Sie weiter verfahren wollen, teilen Sie Ihre Entscheidung bitte unserem Sachverständigen mit. Ansonsten informieren Sie bitte Ihre VGH Vertretung oder die Schadenabteilung Ihrer Regionaldirektion.Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung und hoffen, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit geregelt wird.
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Hinweise zur Schadenregulierung
- Was ist versichert?
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Hagelschäden an Ihrem Fahrzeug sind grundsätzlich durch die Teil- und Vollkaskoversicherung abgedeckt. Oder kurz: Wir übernehmen die erforderlichen Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert. Sollte die Schadenhöhe den Wert Ihres Fahrzeugs übersteigen (also ein Totalschaden vorliegen), erstatten wir die Kosten für die Wiederbeschaffung abzüglich des Restwerts. Ein weiteres Plus: Auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt hat die Regulierung eines Hagelschadens keinen Einfluss – Ihre Beiträge erhöhen sich also nicht.
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- Was müssen Sie leisten?
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Sie müssen lediglich Ihre Selbstbeteiligung übernehmen, sofern Sie eine solche in der Teilkaskoversicherung vereinbart haben.
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- Wie wird der Schaden repariert?
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Grundsätzlich wird Ihr Hagelschaden spurenlos beseitigt. Hierfür setzen wir auf die sogenannte Smart-Repair-Technik. Mit handwerklichem Geschick und Spezialwerkzeugen sorgen die „Ausbeultechniker“ dafür, dass Ihr Fahrzeug in kürzester Zeit wieder wie neu aussieht. Die Vorteile dabei liegen auf der Hand: Der Originallack bleibt erhalten, Farb- und Strukturunterschiede werden vermieden und auch die Ausfallzeit für die Reparatur wird minimiert.
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