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Ihr Auto ist beschädigt?

Am 16.02.2020 ist das Sturmtief "Veronica" über unser Geschäfts­gebiet hinweg­gezogen. Von diesem Ereig­nis sind sehr viele bei uns ver­sicherte Fahr­zeuge be­troffen, ver­mutlich auch Ihres. Wir möchten Ihnen schnell helfen und bitten Sie des­halb, uns den Ihnen ent­standenen Scha­den so schnell wie mög­lich zu mel­den.

So er­reichen Sie uns:

Kosten­lose Hot­line 0800 8440 800

Jetzt Kfz-Hagelschaden online melden

VGH Vertretung oder Sparkasse vor Ort

Auf­grund der vielen Schä­den kann es zu Warte­zeiten kommen. Wir werden so schnell wie möglich rea­gieren und bitten an dieser Stelle um Ihr Ver­ständnis.

Sammel­besichtigung beschädigter Fahr­zeuge

Um den Ihnen ent­standenen Schaden möglichst schnell be­arbeiten zu können, möchten wir eine Sammel­besichtigung durch­führen.
Sie erhalten von uns dazu ein An­schreiben, in dem wir Ihnen weitere Informationen geben und die Schaden­nummer mitteilen, die Sie für die Kommuni­kation mit uns brauchen.
Zeit­gleich wird ein Terminierungs­portal frei­ge­schaltet, in dem Sie ent­weder selbst­ständig einen Besichtigungs­termin für sich ein­stellen oder über die Hot­line 0800 1750 400 telefonisch einen Termin vereinbaren können.

Wie erfolgt die Ab­wicklung einer Sammel­besichtigung?

In einem ersten Schritt wird die Höhe des Scha­dens durch einen unserer Kfz-Sach­ver­ständigen er­mittelt. Im An­schluss an die Besichtigung erhalten Sie sofort ein Gut­achten über den Fahrzeugschaden.
Bei einem Reparatur­schaden haben Sie folgende Möglich­keiten der Schaden­ab­wicklung:
 
Sie haben einen Vertrag mit Werkstatt- Service (Werkstattbindung) abgeschlossen.
  • Stimmen Sie sich bezüglich der Werk­statt­auswahl bitte mit uns ab.
Sie vereinbaren gleich vor Ort einen Termin mit unserem Spezialisten für Hagelschäden.
  • Er rechnet an­schließend direkt mit uns ab. Sie müssen nur noch die Selbst­beteiligung (wenn ver­einbart) sowie ggf. die Mehr­wert­steuer be­zahlen (wenn Sie zum Vor­steuer­abzug berechtigt sind). Das gilt auch bei Ver­trägen mit Werk­statt-Service (Werk­statt­bindung).
Sie lassen die Reparatur auf Grundlage des Gutachtens in einer Werkstatt Ihrer Wahl durchführen.
  • Dies ist nur möglich bei Verträgen ohne Werkstatt-Service (Werkstattbindung).
Sie lassen sich den Schaden auf Grundlage des Gutachtens auszahlen.
  • Wir erstatten Ihnen die Reparatur­kosten laut Gut­achten ohne Mehr­wert­steuer, sofern diese nicht den Wieder­beschaffungs­wert Ihres Fahr­zeugs abzüglich Rest­wert über­schreiten. Sie haben selbst­verständlich die Möglich­keit, die Reparatur­rechnung nach­zu­reichen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hin­weise im Gut­achten.
    Wenn Sie sich gleich entscheiden können, wie Sie weiter ver­fahren wollen, teilen Sie Ihre Ent­scheidung bitte unserem Sach­verständigen mit. An­sonsten informieren Sie bitte Ihre VGH Vertretung oder die Schaden­abteilung Ihrer Regional­direktion.
    Für Fragen stehen wir Ihnen natür­lich jederzeit zur Verfügung und hoffen, dass alles zu Ihrer Zufrieden­heit geregelt wird.

Hinweise zur Schadenregulierung

Was ist versichert?
  • Hagel­schäden an Ihrem Fahr­zeug sind grund­sätzlich durch die Teil- und Vollkasko­ver­sicherung abge­deckt. Oder kurz: Wir über­nehmen die erforder­lichen Reparatur­kosten bis zum Wieder­beschaffungs­wert. Sollte die Schaden­höhe den Wert Ihres Fahr­zeugs über­steigen (also ein Total­schaden vorliegen), er­statten wir die Kosten für die Wieder­be­schaffung abzüg­lich des Rest­werts. Ein weiteres Plus: Auf Ihren Schaden­freiheits­rabatt hat die Regulierung eines Hagel­schadens keinen Ein­fluss – Ihre Bei­träge erhöhen sich also nicht.
Was müssen Sie leisten?
  • Sie müssen lediglich Ihre Selbst­beteiligung über­nehmen, sofern Sie eine solche in der Teil­kasko­ver­sicherung ver­einbart haben.
Wie wird der Schaden repariert?
  • Grund­sätzlich wird Ihr Hagel­schaden spuren­los beseitigt. Hier­für setzen wir auf die so­genannte Smart-Repair-Technik. Mit hand­werklichem Geschick und Spezial­werk­zeugen sorgen die „Ausbeul­techniker“ dafür, dass Ihr Fahr­zeug in kürzester Zeit wieder wie neu aus­sieht. Die Vorteile dabei liegen auf der Hand: Der Original­lack bleibt erhalten, Farb- und Struktur­unter­schiede werden ver­mieden und auch die Aus­fall­zeit für die Repara­tur wird minimiert.