• Was ist ein Forderungsservice für Gewerbetreibende?

    For­derungs­service

    Professionelles Inkasso durch unseren Partner

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Der Forderungs­service der VGH

Unbezahlte Rechnungen? Schlechte Zahlungsmoral? Sparen Sie sich die teure und zeitaufwendige Verwaltungsarbeit, Forderungen selbst einzutreiben. Wir bieten Ihnen daher ab sofort die Vermittlung eines Forderungsservice. Unser Partner H&P Forderungsmanagement GmbH fordert für Sie die Rechnung bei Ihrem Schuldner ein.

Ihre Vorteile

  • Sie geben lästige Verwaltungsaufgaben ab.
  • Professionelles Inkasso durch unseren Partner, sodass das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Kunden möglichst nicht weiter belastet wird.
  • Sie zahlen weder Service- noch Annahmepauschalen und, sofern Ihr Kunde zahlt, noch nicht einmal Gebühren.

FAQ - die häufigsten Fragen zum Forderungsservice

Was leistet der Forderungsservice?
    • Außer­gerichtliche Zahlungs­auf­forderung an Schuld­ner
    • Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens einschließlich Beantragung von Mahn­be­scheid/Voll­streckungs­bescheid inklusive vorherigen Insolvenzchecks
    • Prüfung der Zwangs­vollstreckung nach Insolvenz
    • Darüber hinaus: Bearbeitung von Einwendungen des Schuldners, Abschluss und Überwachung der Zahlungseingänge
Welche Kosten entstehen für Sie?
  • Der Schuld­ner zahlt die ge­samte Forderung ein­schließlich Ge­bühren und Aus­lagen:
    Sie zahlen die Gebühren gemäß Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­gesetz (RVG) des Forderungsservice und die Auslagen.

    Der Schuldner zahlt nicht:
    Sie kommen nur für die Auslagen auf. Auslagen können sein: Einwohnermeldeamts- und Handels­registeranfragen, Gerichtskosten für Mahnbescheid oder Klage, Gerichtsvollzieherkosten. Gebühren für den Forderungsservice fallen nicht an.

    Sie bitten unseren Partner, nicht weiter einzufordern:
    In diesem Fall kommen Sie für Auslagen Dritter sowie für eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 85 € zzgl. MwSt. auf.

    Der Schuldner zahlt nur die Haupt­forderung ganz oder teilweise:
    Sie zahlen die Gebühren gemäß Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) des Forderungsservice und die Auslagen.

    Der Schuldner bestreitet seine Forderung:
    Sie haben die Wahl: H&P bietet Ihnen an, die Forderung für Sie vor Gericht durchzusetzen oder Sie nehmen einen Anwalt Ihrer Wahl. Sie kommen in beiden Fällen für die Auslagen und Gebühren gemäß RVG auf.
    Kosten­beispiele abhängig von Tätigkeitsumfang und Höhe der Forderung:
    •  3.000 €: Auslagen ca. 180 € – Gebühren ca. 280 € zzgl. MwSt.
    • 15.000 €: Auslagen ca. 270 € – Gebühren ca. 870 € zzgl. MwSt.
Wie kann ich den Forderungsservice nutzen?
    1. Rufen Sie an unter 0800 1750 505 (aus dem Inland kostenfrei).
    2. Hier erhalten Sie einen Benutzernamen und ein Passwort.
    3. Klicken Sie dann auf Anmeldung und Sie werden auf die Internetseite des Inkassodienstleisters H&P For­derungs­­ma­nage­­ment GmbH weiter­geleitet.
    4. Geben Sie dort den Benutzer­namen und das Passwort ein.
    5. In der Eingabemaske ist ein Vertrag mit unserem Inkassodienstleister H&P Forderungsmanagement GmbH hinterlegt. Die sich aus der Nutzung des Forderungsservice ergebenden Rechte und Pflichten sind ausschließlich in diesem Vertrag zwischen Ihnen und dem Inkassodienstleister geregelt.
    6. Schließen Sie den Vertrag mit dem Inkassodienstleister direkt online ab.
    7. Geben Sie alle benötigten Daten zu Gläubiger, Schuldner und Forderung ein – schnell und unkompliziert.
    8. Nachdem Sie die Daten abgeschickt haben, wird Ihnen die Beauftragung bestätigt und Sie bleiben über alle Verfahrensschritte bis zum Abschluss der Bearbeitung informiert.

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