Vereinshaftpflicht

Haftpflichtschutz für Ihren Verein

Jetzt zum Beratungsformular

Sie sind hier: Startseite |Versicherungen

Die Ver­eins­haft­pflicht der VGH

Als Ver­ein sind Sie ge­setz­lich ver­­pflich­tet, für schuld­­haft ver­­ur­sach­te Schä­den in un­be­­grenz­ter Hö­he zu haf­ten. Im Scha­­den­fall haf­tet der Ver­ein mit sei­nem ge­sam­ten Ver­eins­­ver­mö­gen. Un­ter Um­­stän­den müs­sen Sie als Ver­eins­vor­stand so­gar mit Ih­rem Pri­vat­ver­mö­gen ein­ste­hen. Schlimms­ten­falls kön­nen ho­he Scha­den­­er­satz­­for­de­run­gen auf Sie zu­kom­men. Oh­ne Ver­eins­­haft­pflicht kann Ihr Ver­lust meh­re­re Tau­send Eu­ro be­tra­gen.

Ihre Vorteile

  • Sie schüt­zen sich und Ih­re Ver­eins­­mit­glie­der um­fas­send vor un­­be­­rech­tig­ten An­­sprü­chen Drit­ter.
  • Un­se­re Ver­eins­­haft­­pflicht be­wahrt Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­­gen im Scha­den­fall.
  • Die Haus- und Grund­­be­­sit­zer­­haft­­pflicht für ver­eins­­ei­ge­ne Grund­­stücke ist be­reits mit in­be­grif­fen.

Jetzt zum Beratungsformular

Vereinshaftpflicht – unser Produkt im Überblick

Für je­den ein­ge­tra­ge­nen Ver­ein
  • Un­se­re Ver­eins­haft­pflicht leis­tet un­ter an­de­rem bei Per­so­nen- und Sach­schä­den bei Ver­an­stal­tun­gen bis 1.000 Per­so­nen, die dem Ver­eins­zweck die­nen oder sich aus der Sat­zung er­ge­ben.
  • Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Vereinshaftpflicht

Wie kann ich einen Vereinshaftpflichtschaden melden?
Wie kann ich eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für welche Vereine ist eine Vereinshaftpflicht wichtig?
  • Das Ver­eins­le­ben bringt vie­le Ge­fah­ren­quel­len mit sich – ein Mit­glied, das in den Ver­eins­räum­lich­kei­ten zu Fall kommt und Sie da­für ver­ant­wort­lich macht, oder die ver­se­hent­li­che Ver­schmut­zung der Klei­dung ei­nes Ver­eins­gas­tes – nur zwei von vie­len mög­li­chen Bei­spie­len.

    Da­her ist ei­ne Ver­eins­haft­pflicht für je­den ein­ge­tra­ge­nen Ver­ein zu emp­feh­len­
    wie z.B.:
    • El­tern­ini­tia­ti­ve
    • Frei­wil­li­gen­ver­ein
    • Klein­tier­züch­ter­ver­ein
    • Kunst­ver­ein
    • Samm­ler­club
    • Schre­ber­gar­ten­ver­ein
    • Tier­schutz­ver­ein
    • Ver­ein für so­zia­les En­ga­ge­ment
    Gut zu wis­sen: Sport­ver­ei­ne, die Mit­glied im Lan­des­sport­bund sind, ha­ben über die­sen be­reits ei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung.
Wer ist versichert?
  • In un­se­rer Ver­eins­haft­pflicht be­steht Ver­si­che­rungs­schutz für:
    • den Ver­ein als ju­ris­ti­sche Per­son
    • alle Ver­eins­mit­glie­der bei Tä­tig­kei­ten, die sie in Ver­bin­dung mit dem Ver­ein aus­üben
    • al­le Per­so­nen, die im Auf­trag des Ver­eins han­deln
Wo gilt der Versicherungsschutz?
  • In un­se­rer Ver­eins­haft­pflicht sind Sie u. a. hier gut ab­ge­si­chert:
    • auf dem Ver­eins­ge­län­de
    • über­all sonst, wo Sie in Ver­bin­dung mit dem Ver­ein tä­tig wer­den
Ist zusätzlich zur Vereinshaftpflicht der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht notwendig?
  • In un­se­rer Ver­­eins­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung sind Ver­­an­stal­tun­gen, die sich aus dem Ver­eins­­zweck er­ge­ben, bis 1.000 Per­so­nen be­reits mit ab­ge­deckt.

    Wenn Sie da­rü­ber hin­aus ei­ne Ver­an­stal­tung pla­nen, emp­feh­len wir Ih­nen den Ab­schluss un­se­rer Ver­­an­­stal­tungs­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung. Als Ver­­an­stal­ter haf­ten Sie für Per­so­nen- und Sach­­schä­den, die wäh­rend ei­ner Ver­­an­stal­tung ent­ste­hen und für die Sie ein Ver­­schul­den trifft.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

Jetzt zur Beratersuche

Das könnte Sie auch interessieren

Veranstaltungs­-
haftpflicht

Sind Sie Ver­an­stal­ter ei­nes Fes­tes oder ei­ner In­fo­ver­an­stal­tung, haf­ten Sie für Per­so­nen- und Sach­schä­den, die wäh­rend der Ver­an­stal­tung ent­ste­hen und für die Sie ein Ver­schul­den trifft. Ihr VGH Be­ra­ter in­for­miert Sie ger­ne über un­ser Pro­dukt­an­ge­bot.

Jetzt zum Beratungsformular

Vermögens­schaden-
­haftpflicht

Un­se­re Ver­mö­gens­­scha­den­­haft­pflicht schützt Sie und Ih­re Ver­eins­­mit­­glie­der, wenn durch ein Ver­se­hen fi­nan­ziel­le Schä­­den ent­­ste­hen (Ei­gen- oder Dritt­­schä­den).

Jetzt mehr erfahren

Beratersuche

Die Beratersuche nutzt den Service von Here, beachten Sie bitte die Datenschutzhinweise.

Wonach möchten Sie suchen?

Meine VGH

Ihr neues Kundenportal

Jetzt registrieren

Zum Login

Meine VGH

Ihr neues Kundenportal

Jetzt registrieren

Zum Login