Die Vereinshaftpflicht der VGH
Als Verein sind Sie gesetzlich verpflichtet, für schuldhaft verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe zu haften. Im Schadenfall haftet der Verein mit seinem gesamten Vereinsvermögen. Unter Umständen müssen Sie als Vereinsvorstand sogar mit Ihrem Privatvermögen einstehen. Schlimmstenfalls können hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Ohne Vereinshaftpflicht kann Ihr Verlust mehrere Tausend Euro betragen.
Vereinshaftpflicht – unser Produkt im Überblick
Für jeden eingetragenen Verein
- Unsere Vereinshaftpflicht leistet unter anderem bei Personen- und Sachschäden bei Veranstaltungen bis 1.000 Personen, die dem Vereinszweck dienen oder sich aus der Satzung ergeben.
- Im Schadenfall prüfen wir, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
- Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – notfalls vor Gericht.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Vereinshaftpflicht
- Wie kann ich einen Vereinshaftpflichtschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für welche Vereine ist eine Vereinshaftpflicht wichtig?
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Das Vereinsleben bringt viele Gefahrenquellen mit sich – ein Mitglied, das in den Vereinsräumlichkeiten zu Fall kommt und Sie dafür verantwortlich macht, oder die versehentliche Verschmutzung der Kleidung eines Vereinsgastes – nur zwei von vielen möglichen Beispielen.
Daher ist eine Vereinshaftpflicht für jeden eingetragenen Verein zu empfehlen
wie z.B.:- Elterninitiative
- Freiwilligenverein
- Kleintierzüchterverein
- Kunstverein
- Sammlerclub
- Schrebergartenverein
- Tierschutzverein
- Verein für soziales Engagement
Gut zu wissen: Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund sind, haben über diesen bereits eine Haftpflichtversicherung.
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- Wer ist versichert?
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In unserer Vereinshaftpflicht besteht Versicherungsschutz für:
- den Verein als juristische Person
- alle Vereinsmitglieder bei Tätigkeiten, die sie in Verbindung mit dem Verein ausüben
- alle Personen, die im Auftrag des Vereins handeln
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- Wo gilt der Versicherungsschutz?
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In unserer Vereinshaftpflicht sind Sie u. a. hier gut abgesichert:
- auf dem Vereinsgelände
- überall sonst, wo Sie in Verbindung mit dem Verein tätig werden
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- Ist zusätzlich zur Vereinshaftpflicht der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht notwendig?
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In unserer Vereinshaftpflichtversicherung sind Veranstaltungen, die sich aus dem Vereinszweck ergeben, bis 1.000 Personen bereits mit abgedeckt.
Wenn Sie darüber hinaus eine Veranstaltung planen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Als Veranstalter haften Sie für Personen- und Sachschäden, die während einer Veranstaltung entstehen und für die Sie ein Verschulden trifft.
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