Die Betriebliche Altersversorgung der VGH
Qualifizierte Mitarbeiter sind wertvoll für den Erfolg Ihres Unternehmens – und am Markt heiß umkämpft. Sie für sich zu gewinnen, zu motivieren und langfristig zu binden, ist das Ziel jedes wirtschaftlich denkenden Betriebes. Steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens gegenüber Ihren Mitarbeitern und bieten Sie ihnen eine betriebliche Altersversorgung.
Betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter – unsere Produkte im Überblick
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Direktversicherung - VGH FirmenRente Klassik
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Mit der Direktversicherung - VGH FirmenRente Klassik können Ihre Mitarbeiter schon mit kleinen Beiträgen eine klassisch sicher angelegte Zusatzvorsorge fürs Alter aufbauen.
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Direktversicherung - VGH FirmenRente Garant
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Unsere Direktversicherung - VGH FirmenRente Garant ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die ebenfalls vom Staat durch Steuervorteile gefördert wird und bei der Ihre Mitarbeiter höhere Ertragschancen ohne Verlustrisiko nutzen können.
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Pensionskasse
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Als überbetriebliche Versorgungseinrichtung ermöglicht unsere Pensionskasse den flexiblen Aufbau einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Ihre Mitarbeiter.
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Unterstützungskasse
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Durch unsere Unterstützungskasse können sogar größere Versorgungslücken steuerbegünstigt und ohne Bilanzberührung geschlossen werden.
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FAQ – die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
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Welche betriebliche Altersvorsorge brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
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Wie kann ich eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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Wer profitiert davon?
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Von der betrieblichen Altersversorgung der VGH profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter gleichermaßen. Ihre Mitarbeiter sind im Rentenalter besser versorgt. Sie steigern damit die Mitarbeitermotivation und Ihre Positionierung als attraktiver Arbeitgeber.
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Wie hoch ist der maximal geförderte Umwandlungsbetrag pro Jahr?
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Die Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei (in 2019: 3.216,- €).
Der steuerliche Förderrahmen erhöht sich nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG um weitere 4 % auf insgesamt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.
Dieser Teil der Beitragszahlung ist steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig (in 2019: 6.432,- €).
Der Höchstbetrag wird um die Höhe der tatsächlich gezahlten Beiträge nach § 40b Abs. 1 und 2 EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung reduziert.
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Wie kann das Entgelt umgewandelt werden?
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Ihr Mitarbeiter kann monatlich, viertel-, halb- oder jährlich sparen. Es können auch Sonderzahlungen geleistet werden. Dabei ist zu beachten, dass der jährliche Höchstbetrag insgesamt nicht überschritten werden darf.
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Können auch Gesellschafter-Geschäftsführer die betriebliche Altersversorgung nutzen?
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Ja, auch Gesellschafter-Geschäftsführer können die betriebliche Altersversorgung der VGH nutzen.
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bAV Info- und Formularcenter für unsere Kunden
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Was ist zu tun bei...? (Direktversicherung)
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Während der Vertragslaufzeit kommt es bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer wieder zu Veränderungen, die Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag haben. In dem nachfolgenden PDF finden Sie ein praktisches Nachschlagewerk für die häufigsten Fälle im Zusammenhang mit der bAV wie z.B.
- Einstellung neuer Mitarbeiter
- Beitragsänderung (geänderte Beitragszahlung oder Beitragsfreistellung)
- Beginn oder Ende entgeltloser Zeiten (Elternzeit, lange Krankheit)
- Zuzahlungen
- Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen
- Namensänderung durch Heirat oder Scheidung
- Adressänderung
- Tod oder Invalidität
- Nahendem Rentenbeginn des Mitarbeiters
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Änderungsformulare Direktversicherung
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Nutzen Sie gerne die nachfolgenden Formulare, um uns über Veränderungen, die Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag haben, zu informieren.
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Was ist zu tun bei...? (Pensionskasse)
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Während der Vertragslaufzeit kommt es bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer wieder zu Veränderungen, die Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag haben. In dem nachfolgenden PDF finden Sie ein praktisches Nachschlagewerk für die häufigsten Fälle im Zusammenhang mit der bAV wie z.B.
- Einstellung neuer Mitarbeiter
- Beitragsänderung (geänderte Beitragszahlung oder Beitragsfreistellung)
- Beginn oder Ende entgeltloser Zeiten (Elternzeit, lange Krankheit)
- Zuzahlungen
- Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen
- Namensänderung durch Heirat oder Scheidung
- Adressänderung
- Tod oder Invalidität
- Nahendem Rentenbeginn des Mitarbeiters
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Änderungsformulare Pensionskasse
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Nutzen Sie gerne den nachfolgenden Meldebogen, um uns über Veränderungen, die Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag haben, zu informieren.
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Welche Pflichten und Haftungsrisiken habe ich als Arbeitgeber?
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Hier finden Sie alle Informationen zu den Pflichten und Haftungsrisiken des Arbeitgebers.
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.