Reiserücktritts- und Abbruchversicherung
Vertragspartner: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
- Bin ich versichert, wenn ich am Corona-Virus erkranke und meine Reise nicht antreten kann?
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Ja, das Erkranken am Corona-Virus ist eine unerwartete schwere Krankheit und ist ein versicherter Grund. Die Stornokosten werden erstattet.
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- Bin ich versichert, wenn ich eine Reise in eine vom Corona-Virus betroffene Region gebucht habe und befürchte, mich dort anzustecken?
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Nein, dies ist kein versichertes Ereignis. Die Angst, am Urlaubsort zu erkranken, ist nicht abgesichert.Wir empfehlen, bei Ihrem Reiseveranstalter nachzufragen, ob Ihre Reise stattfindet und ob es Alternativen gibt, wie eine kostenlose Stornierung oder eine Umbuchung.
Grundsätzlich sind Reiseveranstalter dazu berechtigt, die im Voraus vereinbarten Stornogebühren in Rechnung zu stellen.
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- Greift die Reise-Rücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?
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Nein, dies ist nicht versichert. Eine Warnung des Auswärtigen Amtes stellt kein versichertes Ereignis dar.
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- Greift die Versicherung, wenn ich aufgrund einer Quarantäne-Situation meine Reise nicht antreten kann?
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Nein, in diesem Fall greift unsere Versicherung nicht. Es handelt sich hierbei um einen „Eingriff von hoher Hand“ und dies ist nicht versichert.
Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Reiseveranstalter zu wenden.
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- Während des Aufenthalts am Urlaubsort tritt ein Corona-Fall auf - besteht im Falle des Reiseabbruchs Versicherungsschutz?
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Nein, wenn eine andere Person an Corona erkrankt, ist dies kein versicherter Grund und wird nicht von uns übernommen.Erkranken Sie oder eine andere versicherte Person am Corona-Virus, wären die Kosten für die Rückreise versichert und, falls Sie eine Reiseabbruchversicherung haben, auch der nicht genutzte Teil der Reise.
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- Meine Reederei hat mich darüber informiert, dass aufgrund des Corona-Virus die ursprünglich geplante Route meiner Kreuzfahrt geändert wurde - sind die Stornokosten versichert?
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Nein, wenn Ihre Reederei die Route ändert, ist dies kein versicherter Grund und die Kosten werden nicht von uns übernommen.Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrer Reederei nachzufragen, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist.
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Auslandsreise-Krankenversicherung
Vertragspartner: ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta
- Bin ich im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert, wenn ich im Ausland am Corona-Virus erkranke?
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Ja, Ihre Versicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
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- Inwieweit greift die Versicherung, wenn ich im Ausland von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?
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Für Hotelkosten, ausgefallene Urlaubsprogramme oder ähnliche Folgen der Quarantäne besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.
Erkranken Sie selber am Corona-Virus oder an einer anderen Krankheit, sind die medizinisch notwendigen Behandlungskosten versichert.
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Allgemeines
- Wo finde ich Informationen zu Reisewarnungen?
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Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie beim Auswärtigen Amt.
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- Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich in einem Risikogebiet Urlaub gemacht habe?
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Auf der Seite des Robert Koch-Instituts finden Sie die ausgewiesenen Risikogebiete.Nach Ihrer Reise sollten Sie nicht zwingend notwendigen Kontakt vermeiden und nach Möglichkeit erstmal zu Hause bleiben. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen Anzeichen und Symptome entwickeln, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Arzt.
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