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Beratungsverzicht

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 6 Absatz 1 und 2 sind wir verpflichtet, Sie zu beraten und dies zu dokumentieren. Wenn Sie jedoch hier schnell und bequem online abschließen möchten, verzichten Sie darauf. Wir weisen Sie darum darauf hin, dass sich ein Verzicht nachteilig auf Ihre Möglichkeit auswirken kann, gegen uns als Ihren Versicherer einen Schadensersatzanspruch nach § 6 Absatz 5 VVG geltend zu machen – und zwar wegen der Verletzung einer Pflicht aus einer sonst angebotenen Beratung.
Sprechen Sie uns an

Vorversicherung

Wir empfehlen, Ihren bisherigen Vertrag zum Versicherungs­beginn Ihrer neuen Pferdehalterhaftpflicht zu kündigen. Andernfalls kann eine Doppel­versicherung vorliegen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns und dem anderen Versicherer unverzüglich den Namen des Versicherers und die Versicherungs­summe mitzuteilen.

 

Ab drei Schäden können wir Sie leider nicht im Internet versichern. Ihr VGH Ansprechpartner vor Ort hilft Ihnen gerne weiter.

 

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Zahlungsinformationen

Der Abschluss der Versicherung ist nur möglich, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) erteilen.
Der Kontoinhaber muss der Versicherungsnehmer sein!

Hiermit erteile ich ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug meiner Versicherungsbeiträge. *

Datenschutzhinweis

Wir nutzen Ihre Daten ausschließlich im Rahmen unserer Datenschutzhinweise, etwa zur Beratung oder um Sie per Post über Produkte zu informieren. Sie können der Verwendung Ihrer Daten – z. B. für Werbung – jederzeit per E-Mail an service@vgh.de widersprechen.