Maschinen­versicherung

Finanzieller Schutz bei Schäden an Maschinen und Geräten

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Die Maschinen­ver­sicherung der VGH

Ihre Ma­schi­nen stel­len ei­nen wert­vol­len und zen­tra­len Be­stand­teil Ih­res Be­triebs dar. Fal­len Sie aus, wird der Pro­duk­tions­ab­lauf ge­stört und es kom­men er­heb­li­che Re­pa­ra­tur- oder Wie­­der­­be­­schaf­­fungs­­kos­­ten auf Sie zu. Un­se­re Ma­­schi­­nen­­ver­­si­che­rung be­­wahrt Sie vor den fi­­nan­­ziel­­len Ver­­lus­­ten, wenn Ih­re Ma­­schi­­nen be­­schä­­digt oder zer­­stört wer­­den.

Ihre Vorteile

  • Leistungsstarker Ver­siche­rungs­schutz für Ih­re sta­tio­nä­ren Ma­schi­nen und fahr­ba­ren Ge­rä­te
  • Absicherung ge­gen ho­he Re­pa­ra­tur- und Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten
  • Fachkundige Un­ter­stützung im Scha­den­fall – auch di­rekt vor Ort

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Maschinenversicherung – unsere Produkte im Überblick

  • Icon Maschine stationär

    Maschinenversiche­rung für stationäre Maschinen
     

    Icon Maschine fahrbar

    Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare oder transportable Geräte

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Maschinen­ver­siche­rung – unsere Pro­duk­te im Über­blick

Maschinenversiche­rung für stationäre Maschinen
  • Mit un­se­rer Ma­schi­nen­ver­si­che­rung sind Sie bes­tens ge­gen die fi­nan­ziel­len Fol­gen ab­ge­si­chert, wenn Ih­re sta­tio­nä­ren Ma­schi­nen durch un­vor­her­seh­ba­re Er­eig­nis­se be­schä­digt oder zer­stört wer­den.

    Ver­si­chert sind un­vor­her­seh­ba­re Sach­schä­den, die auf dem ver­ein­bar­ten Be­triebs­grund­stück ent­ste­hen.

    Im Scha­den­fall ent­schä­di­gen wir Ih­nen z. B. die Wie­der­her­stel­lung oder Wie­der­be­schaf­fung der ver­si­cher­ten Ma­schi­nen.
Maschinen- und Kasko­ver­siche­rung für fahr­bare oder trans­por­tab­le Ge­räte
  • Für fahr­ba­re Ma­schi­nen und trans­por­tab­le Ge­rä­te ist un­se­re Ma­schi­nen- und Kas­ko­ver­si­che­rung die rich­ti­ge Ab­si­che­rung. Sie greift, wenn die­se durch un­vor­her­seh­ba­re Er­eig­nis­se be­schä­digt oder zer­stört wer­den oder durch Dieb­stahl ab­han­den­kom­men.

    Ver­si­chert sind un­vor­her­seh­ba­re Sach­schä­den wäh­rend
    • des Trans­ports (aus­ge­nom­men See­trans­por­te),
    • des Ver­la­de­vor­gangs,
    • einer De- und Re­mon­ta­ge und
    • des Be­triebs.
    Im Scha­den­fall ent­schä­di­gen wir Ih­nen z. B. die Wie­der­her­stel­lung oder Wie­der­be­schaf­fung der An­la­gen und Ge­rä­te.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Maschinen­versicherung

Maschinen-Be­triebs­unter­brechungs­ver­sicherung

Eine unverzichtbare Ergänzung für sta­tio­nä­re Ma­schi­nen: unse­re Ma­schi­nen-Be­triebs­un­ter­brechungs­ver­sicherung. Schon der Aus­fall ei­ner ein­zi­gen Ma­schine kann Ih­re kom­plet­te Pro­duk­tion auf un­be­stimm­te Zeit außer Be­trieb setzen. Im Falle ei­nes ver­sicher­ten Sach­scha­dens an ei­ner sta­tio­nä­ren Ma­schine er­setzen wir Ih­nen den ent­gan­ge­nen Be­triebs­ge­winn und die fort­lau­fen­den Kos­ten wie zum Bei­spiel Löh­ne, Ge­häl­ter und Mie­ten.

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FAQ – die häufigsten Fragen zur Maschinenversicherung

Wie kann ich einen Maschinenschaden melden?
Wie kann ich eine Maschinenversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Maschi­nen­ver­sicherung wichtig?
  • Die Ma­­schi­nen­­ver­­si­che­rung ist ei­ne wich­ti­ge Grund­la­ge der Ri­si­ko­­ab­si­che­rung. Da­her ist sie für je­des Un­ter­­neh­men zu emp­feh­len, das hoch­wer­ti­ge Ma­­schi­nen und An­­la­gen be­sitzt, ins­be­son­de­re aber für die­se Be­rei­che:
    • Bau­ge­wer­be
    • Gra­fi­sche Be­triebe
    • Me­tall­ver­ar­bei­tung
    • Kunst­stoff-, Gum­mi- und Le­der­ver­ar­bei­tung
    • Holz­be­ar­bei­tung
    • Tex­til­be­trie­be
    • Nah­rungs­­mit­­tel­­her­­stel­­ler
    Da­bei spielt es kei­ne Rol­le, ob Sie als Be­trei­ber der Ma­schi­ne Ei­gen­­tü­mer sind oder ob die­se fi­nan­ziert, ge­least oder nur ge­mie­tet ist.

    Wenn Ihr Ma­schi­nen­­park mit ei­nem Kre­dit fi­nan­ziert ist, wird er­fah­rungs­­ge­mäß ei­ne ent­­spre­chen­de Ver­si­che­rung von der kre­dit­­ge­ben­den Bank ver­langt.
Welche Maschi­nen und An­la­gen sind ver­sichert?
  • Ma­schi­nen­ver­si­che­rung für sta­tio­nä­re Ma­­schi­nen

    Mit un­se­rer Ma­­schi­nen­­ver­­si­che­rung be­steht Ver­si­che­rungs­­schutz z. B. für: 
    • Werk­zeug­ma­schi­nen
    • Holz­be­ar­bei­tungs­­ma­­schi­nen
    • Druck­ma­schi­nen
    • Mo­to­ren, Trans­­for­ma­to­ren
    • Block­heiz­kraft­wer­ke
    Ma­schi­nen- und Kas­­ko­­ver­­si­che­rung für fahr­ba­re oder trans­por­ta­ble Ge­rä­te

    In un­se­rer Ma­schi­nen- und Kas­ko­ver­si­che­rung sind u. a. ab­ge­si­chert:
    • Hub- und Ga­bel­stap­ler
    • Es­trich- und Ze­ment­pum­pen    
    • Bag­ger, La­de­ge­rä­te, Schau­fel­la­der
    • Kra­ne, Hub­ar­beits­büh­nen
Welcher Wert ist bei der Ma­schi­nen­versi­che­rung ver­sichert?
  • Die Ver­si­che­rungs­sum­me ori­en­tiert sich am Wert der neu­en Ge­rä­te oh­ne Ra­bat­te, zzgl. Mon­ta­ge, Fracht und Zöl­len. Grund­sätz­lich er­set­zen wir Ih­nen die Kos­ten, die ent­ste­hen, um das ver­si­cher­te Ge­rät zu re­pa­rie­ren bzw. wie­der­her­zu­stel­len. Die Gren­ze der Ent­schä­di­gung im Teil- oder To­tal­scha­den­fall ist im­mer der Zeit­wert. Der Zeit­wert er­gibt sich aus dem Neu­wert durch ei­nen Ab­zug ins­be­son­de­re für Al­ter, Ab­nut­zung und den tech­ni­schen Zu­stand des Ge­räts.
Welche Gefahren und Schäden sind ver­sichert?
  • Un­se­re Ma­­schi­nen­­ver­­si­che­rung bie­tet ei­ne so­­ge­nan­n­te All-Risk-Deckung bzw. All­ge­fah­ren­deckung. Da­mit sind al­le Schä­den, die nicht aus­­drück­lich aus­­ge­schlos­sen wer­den, durch die Ver­­si­che­rung ab­ge­deckt.
    Sie leis­tet Ent­schä­di­gung für un­vor­her­­ge­se­he­ne Schä­den an den ver­si­cher­ten Ma­schi­nen und An­la­gen durch Be­schä­di­gung oder Zer­stö­rung.

    Ver­si­chert sind ins­­be­­son­de­re Be­­schä­di­gun­gen oder Zer­­stö­run­gen durch:
    • Be­die­nungs­feh­ler, Un­ge­schick­lich­keit, Vor­satz Drit­ter
    • Kon­struk­tions-, Ma­te­ri­al- oder Aus­­füh­rungs­feh­ler
    • Ver­sa­gen von Mess-, Re­gel- oder Si­cher­­heits­­ein­­rich­tun­gen
    • Was­ser-, Öl- und Schmier­mit­tel­man­gel
    • Über- oder Un­­ter­­druck, Kurz­­schluss, Über­­span­nung
    • Sturm, Frost
Welche Gefah­ren und Schä­den sind nicht ver­sichert?
  • In un­se­rer Ma­schi­nen­ver­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch    
    • be­triebs­be­ding­te nor­ma­le bzw. vor­zei­ti­ge Ab­nut­zung oder Al­te­rung
    • Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder des­sen Re­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • Erd­be­ben und de­ren Fol­gen
    In der Ma­schi­nen­ver­si­che­rung für sta­tio­nä­re Ma­schi­nen:
    • Brand, Blitz­schlag und Ex­plo­sion so­wie Ab­han­den­kom­men durch Dieb­stahl (hier­für emp­feh­len wir den Ab­schluss ei­ner Inventarversicherung)
Welche Leistungen werden im Scha­den­fall er­bracht?
  • Im Scha­den­fall er­setzt un­se­re Ma­schi­nen­ver­si­che­rung Ih­nen den ent­stan­de­nen fi­nan­ziel­len Scha­­den. Dies kön­nen zum Bei­spiel die Kos­ten für die Re­pa­ra­tur der ver­si­cher­ten Ma­schi­nen sein. Die Gren­ze der Ent­schä­di­gung im Teil- oder To­tal­scha­den­fall ist im­mer der Zeit­wert. Der Zeit­wert er­gibt sich aus dem Neu­wert durch ei­nen Ab­zug ins­be­son­de­re für Al­ter, Ab­nut­zung und den tech­ni­schen Zu­stand des Ge­räts.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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