Ma­schinen-Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Schutz bei Ausfall Ihrer Maschinen

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Die Ma­schinen-Betriebs­unter­brechungs­versicherung der VGH

Ohne funk­tio­nie­ren­de Ma­­schi­nen steht Ihr Be­trieb ge­­ge­­be­­nen­­falls mo­­na­­te­­lang still. So­­lan­­ge Schä­­den re­­pa­­riert wer­­den oder Er­­satz be­schafft wird, kön­nen Sie kei­ne Auf­­trä­­ge um­set­zen und kei­ne Ein­­nah­­men er­­wirt­­schaf­­ten. Der Er­­trags­­aus­­fall­­scha­den ist für Ihr Un­ter­­neh­men un­ter Um­­stän­den exis­tenz­­ge­­fähr­dend. Ge­hen Sie des­halb lie­ber auf Num­mer si­cher.

Ihre Vorteile

  • Sie er­hal­ten Er­satz Ih­res fi­nan­ziel­len Ver­lusts auf­grund des Un­­ter­­bre­chungs­­scha­dens.
  • Die Li­qui­di­tät Ih­res Be­triebs bleibt er­hal­ten. Sie kön­nen si­cher­stel­len, dass al­le Ih­re Zins­­ver­­pflich­tun­gen aus be­trieb­li­chen Kre­di­ten er­füllt wer­den.
  • Den Bei­trag zur Be­­triebs­­­un­­ter­­bre­chungs­­­ver­­­si­che­rung kön­nen Sie steu­er­lich als Be­triebs­­­aus­ga­ben ab­set­zen.

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Maschinen-Betriebs­unter­brechungs­ver­sicherung – unser Produkt im Überblick

Maschinen-Be­triebs­­un­ter­bre­chungs­­ver­si­che­rung für sta­tio­nä­re Ma­schi­nen
  • Mit un­se­rer Ma­schi­nen-Be­triebs­­un­ter­­bre­chungs­­ver­si­che­rung er­set­zen wir Ih­nen den fi­nan­ziel­len Ver­lust ei­nes Un­ter­bre­chungs­scha­dens, wenn die tech­ni­sche Ein­satz­­mög­lich­keit Ih­rer Ma­schi­nen oder ma­schi­nel­len An­la­gen durch ei­nen Sach­scha­den un­ter­bro­chen oder be­ein­träch­tigt ist.
  • Ne­ben dem ent­gan­ge­nen Ge­winn er­set­zen wir Ih­nen auch die fort­lau­fen­den fixen Kos­ten, wie bei­spiels­wei­se Per­so­nal­­kos­ten und Pro­vi­sio­nen, Mie­ten und Pach­ten.
  • Un­se­re Spe­zia­lis­ten hel­fen Ih­nen, den Scha­den mög­lichst schnell zu be­he­ben – da­mit Sie wei­ter­ar­bei­ten kön­nen.
  • Wir zah­len so lan­ge, bis Ihr Un­ter­­neh­men wirt­schaft­lich wie­der so da­steht wie vor dem Scha­den­­fall, längs­tens bis zum En­de des ver­ein­­bar­ten Zeit­raums.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Maschinen-Be­triebs­unter­brechungs­ver­sicherung

Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Maschinen-Betriebs­unter­brechungs­ver­sicherung wichtig?
  • Eine Ma­schi­nen-Be­triebs­­un­ter­bre­chungs­­ver­si­che­rung ist für je­des Un­ter­neh­men zu emp­feh­len, das mit sei­nen sta­tio­nä­ren Ma­schi­nen Be­triebs­­ge­win­ne und fort­­lau­fen­de Kos­ten er­wirt­schaf­tet, ins­be­son­de­re dann, wenn es sich bei den Ma­schi­nen um so­ge­nann­te „Eng­­pass­ma­schi­nen“ han­delt, bei de­ren Aus­fall ein Un­ter­­bre­chungs­scha­den zu be­fürch­ten ist. Für fol­gen­de Bran­chen könn­te dies bei­spiels­wei­se der Fall sein:
    • Gra­fi­sche Be­trie­be
    • Me­tall­ver­ar­bei­tung
    • Kunst­stoff-, Gum­mi- und Le­der­ver­ar­bei­tung
    • Holz­be­ar­bei­tung
    • Tex­til­be­trie­be
    • Nah­rungs­­mit­tel­­her­­stel­­ler
    Da­bei spielt es kei­ne Rol­le, ob Sie als Be­trei­ber der Ma­schi­ne Ei­gen­­tü­mer sind, oder ob die­se fi­nan­ziert, ge­least oder nur ge­mie­tet ist.
Welche Risiken sind versichert?
  • In un­se­rer Ma­­schi­nen-Be­­triebs­­un­ter­­bre­chungs­­ver­­si­che­rung sind die fi­nan­ziel­len Fol­ge­­schä­den ver­si­chert, die durch den Aus­­fall der Ma­schi­nen ent­ste­hen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
  • Die Ver­­si­che­rungs­­sum­me ist ei­ne Jah­res­­ver­si­che­rungs­­sum­me. Sie wird ge­bil­det aus dem Be­triebs­­ge­winn und den fort­­lau­fen­den Kos­ten, die die ver­si­cher­te Ma­schi­ne oh­ne Un­ter­­bre­chung er­wirt­schaf­tet hät­te.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Un­se­re Ma­­schi­nen-Be­­triebs­­un­ter­­bre­chungs­­ver­si­che­rung leis­tet Ent­­schä­di­gung für un­vor­­her­seh­ba­re Schä­den an den ver­si­cher­ten Ma­schi­nen und An­la­gen durch Be­­schä­di­gung oder Zer­stö­rung. Die­se kön­nen z. B. ver­ur­sacht wer­den durch:
    • Be­die­nungs­feh­ler, Un­ge­schick­lich­keit, Vor­satz Drit­ter
    • Kurz­schluss, Über­strom, Über­span­nung
    • Ma­te­rial-, Kons­truk­tions-, Aus­füh­rungs­feh­ler
    • Sturm, Frost, Eis­gang
    • Zer­reißen in­fol­ge Flieh­kraft
    • Was­ser-, Öl-, Schmier­mit­tel­man­gel
    • Ver­sa­gen von Mess-, Re­gel- oder Si­cher­heits­­ein­rich­tun­gen
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer Ma­­schi­nen-Be­­triebs­­un­ter­­bre­chungs­­ver­­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­­schutz bei Schä­den durch
    • be­triebs­be­ding­te nor­ma­le bzw. vor­zei­ti­ge Ab­nut­zung oder Al­te­rung
    • Vor­satz des Ver­­si­che­rungs­­neh­mers oder des­sen Re­­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • Erd­be­ben und de­ren Fol­gen
    • Über­schwem­mung
    • Brand, Blitz­schlag, Ex­plo­sion und Dieb­stahl (hier­für emp­feh­len wir den Ab­schluss ei­ner Feu­er- bzw. Ein­bruch­­dieb­stahl-Be­triebs­­un­ter­­bre­chungs­­ver­si­che­rung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Wird die tech­ni­sche Ein­satz­mög­lich­keit ei­ner be­triebs­fer­ti­gen Sa­che (Ma­schi­ne, ma­schi­nel­le Ein­rich­tung oder sons­ti­ge tech­ni­sche An­la­ge) in­fol­ge ei­nes ein­ge­tre­te­nen Sach­scha­dens un­ter­bro­chen oder be­ein­träch­tigt, leis­ten wir je nach ver­ein­bar­ter Haft­zeit Ent­schä­di­gung für den da­durch ent­ste­hen­den Un­ter­bre­chungs­scha­den (Be­triebs­ge­win­ne und fort­lau­fen­de fixe Kos­ten).

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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