Rechts­schutz­versicherung

Sorgen Sie mit unserer betrieblichen Rechts­schutz­versicherung für Ihr gutes Recht

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Die betriebliche Rechts­schutz­ver­sicherung der VGH für Fir­men und Selbst­ständige

Als Un­ter­neh­mer, Selbst­stän­di­ger oder Frei­be­ruf­ler müs­sen Sie ggf. für Ihr gu­tes Recht strei­ten. Be­triebs­­un­fäl­le, Ver­kehrs­­un­fäl­le, Streit mit Mit­­ar­bei­tern oder Be­­hör­den – Strei­tig­­kei­ten en­den oft vor Ge­richt. Dann ist ein kom­­pe­­ten­ter Rechts­­bei­stand un­ver­zicht­bar. Zu­dem kön­nen An­walts- und Ge­richts­­kos­ten teu­er wer­den. Mit ei­ner Rechts­­schutz­­ver­si­che­rung ma­chen Ih­nen An­walts- und Ge­richts­­kos­ten kei­ne Sor­gen.

Betriebsrechtsschutz: Ihre Vorteile

  • Leistungs­fä­hi­ger Ver­­si­che­rungs­­schutz bei Rechts­­strei­tig­­kei­ten im gewerblichen und pri­­va­ten Be­reich.
  • Unser Rechtschutz-Telefon hilft Ihnen 24/7 bei Ihren Rechtsfragen. Auch bei speziellen Fragen aus dem gewerblichen Bereich!
  • Sie können sich Ihren Versicherungsschutz genau nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen.

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Ihr zu­sätzlicher Schutz zur Rechts­schutz­ver­sicherung für Firmen und Selbstständige

Icon Betriebsrechtsschutz Gewerbe, Privat, Beruf, Verkehr

Gewerbe, Privat, Beruf, Verkehr

Betrieblicher und privater Rechtsschutz mit nur einem Vertrag

Mit diesem Kombiprodukt sind Rechtsschutzfälle im Privat-, Berufs- und Verkehrsbereich mit nur einem Vertrag abgesichert. Wir leisten für Sie als Versicherungsnehmer, für Ihren Lebenspartner und für Ihre minderjährigen Kinder. Ihre unverheirateten volljährigen Kinder sind in Schul- und Berufsausbildung mitversichert, darüber hinaus ein Jahr während sich anschließender Berufstätigkeit. Solange Ihre Kinder auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warten, sind Ihre Kinder mitversichert, bis sie 25 Jahre alt sind. Zudem sind Ihre Eltern, Großeltern und sonstige Familienangehörige mitversichert, wenn sie in Ihrem Haushalt leben und nicht mehr berufstätig sind. Außerdem besteht Versicherungsschutz für eine vorübergehend in Ihren Familienverbund eingegliederte Person wie zum Beispiel Au-Pairs und Austauschschüler. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für alle fest angestellten Mitarbeiter sowie Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel

  • wenn ein Angestellter gegen die Kündigung seines Arbeitsvertrags klagt,
  • wenn Sie erlittene Personen-, Sach- und Vermögensschäden geltend machen möchten oder
  • bei Streitigkeiten um erhobene Bußgelder.

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Icon Betriebsrechtsschutz Gewerbe und Verein

Gewerbe und Verein

Rechtsschutzversicherung für Ihre Firma

Mit unserem Baustein Gewerbe sind Rechtsstreitigkeiten abgedeckt, die unmittelbar mit Ihrem Geschäft und der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Wir leisten für Sie als Versicherungsnehmer, für Ihre Mitarbeiter und für Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende. Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel

  • wenn ein Mitarbeiter gegen seine Kündigung klagt,
  • wenn das Finanzamt Ihre Gewerbesteuererklärung nicht akzeptiert,
  • wenn man Ihnen vorwirft, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen zu haben, oder
  • wenn die Gewerbeaufsicht ein Betriebsverbot ausspricht.

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Icon Firmen-Rechtsschutz Verkehr

Verkehr

Rechtsschutz bei Risiken im Straßenverkehr

Mit unserem Verkehrsrechtsschutz sind Rechtsstreitigkeiten abgedeckt, die nach einem Verkehrsunfall aufkommen oder aufgrund von Kauf-, Leasing- und Reparaturverträgen entstehen. Wir leisten für Sie als Versicherungsnehmer sowie für alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge. Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel

  • wenn eines Ihrer Firmenfahrzeuge bei einem Unfall beschädigt wurde,
  • wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens bekommen oder
  • wenn die Kfz-Steuer für Ihren Fuhrpark falsch berechnet wurde.

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Icon Firmen-Rechtsschutz Immobilien

Immobilien und Grundstücke

Rechtsschutz rund um Ihre Immobilie

Haben Sie oder Ihr Unternehmen Wohn- oder Gewerbeeigentum in Deutschland und diese vermietet? Sowohl private als auch gewerbliche Objekte können Sie mit dem Immobilien und Grundstücks-Rechtsschutz absichern. Der Baustein schützt Sie vor einem hohen Kostenrisiko bei Streitigkeiten mit den Mietern, den Nachbarn, der Wohnungseigentümergemeinschaft und auch dem Finanzamt bei steuerrechtlichen Unstimmigkeiten. Ihr VGH Berater informiert Sie gerne ausführlich über unser Angebot. 

Rechtsschutz für Immobilien: Jetzt beraten lassen

Icon Manager-Rechtsschutz für Gewerbekunden

Manager-Rechtsschutz

Rechtsschutz für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Unternehmensleiter oder Aufsichtsratsmitglieder

Unser Manager-Rechtsschutz umfasst folgende Bausteine:

  • Straf-Rechtsschutz
  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
  • Vermögensschaden-Rechtsschutz

Wählen Sie aus diesen drei Bausteinen den für Sie optimalen Versicherungsschutz. Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel

  • wenn Ihnen als Geschäftsführer Ihr Anstellungsvertrag gekündigt wird,
  • wenn Sie einen Schaden­ersatzanspruch wegen eines Vermögensschadens, z. B. ein Fristversäumnis für einen wichtigen Auftrag, abwehren müssen oder
  • wenn Sie sich in einem Strafverfahren gegen den Vorwurf eines Steuervergehens verteidigen müssen.

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Rechtsschutzversicherung für Firmen und Selbstständige – Unsere Zusatzbausteine

StrafrechtPlus Gewerbekunden: Symbolbild Richter und Anwältin in Gerichtsgebäude

StrafrechtPlus
Gewerbe

Schon durch ei­nen Ver­dacht oder ei­ne ano­ny­me An­zei­ge kann es zu ei­nem Er­­mitt­lungs­­ver­­fah­ren ge­gen Sie oder Ih­re Mit­­ar­bei­ter kom­men. Er­gän­zen Sie da­her Ih­ren Rechts­­schutz um den StrafrechtPlus Gewerbe. So sind Sie vor dem Kos­ten­­ri­si­ko ei­nes Straf­­ver­fah­rens bes­tens ge­schützt. Wir über­neh­men die Kos­ten, wel­che auf­grund ei­ner Ho­no­rar­­ver­­ein­ba­rung mit Ih­rem Straf­­ver­tei­di­ger an­fal­len. Aus­­führ­li­che In­­for­­ma­tio­nen zu un­se­rem An­­ge­bot hält Ihr VGH Be­ra­ter ger­ne für Sie be­reit.

RechtsschutzPlus Gewerbe: Symbolbild Unternehmer am Verhandlungstisch

RechtsschutzPlus Gewerbe

Über den Zusatz­schutz wer­den bereits ver­sicherte Lei­stungs­arten im Grund­bau­stein vom Um­fang er­weitert, so wer­den bei­spiel­weise die Ko­sten im vor­gericht­lichen Sozial­gerichts-Rechts­schutz in voller Höhe ge­tragen (sonst nur bis zu 400 €). Da­rüber hin­aus bein­haltet der Bau­stein aber auch weiter­gehenden Ver­sicherungs­schutz, wie z.B. den gericht­lichen Ver­tragsrechts­schutz für Hilfs- und Neben­ge­schäfte. Dieser um­fasst recht­liche Streitig­keiten aus schuld­recht­lichen Ver­trägen, die die Ein­richtung und Aus­stat­tung des Be­triebes betref­fen. Hier wer­den Kosten je Rechts­schutz­fall bis zu 25.000 € ge­tragen.

Privatrechtsschutz für Selbstständige: Junge Unternehmerin in Fertigungshalle

Privatrechtsschutz für Selbstständige

Mit unserem Privat­rechts­schutz für Selbst­ständige sind Rechts­streitig­keiten ab­ge­deckt, die im Privat­leben ent­stehen. Wir lei­sten für Sie als Ver­sicherungs­nehmer, für Ihren Lebens­part­ner und für Ihre minder­jährigen Kin­der. Ihre un­ver­heirateten voll­jährigen Kin­der sind in Schul- und Berufs­aus­bildung mit­ver­sichert, dar­über hinaus ein Jahr währ­end sich an­schließen­der Berufs­tätigkeit. So­lange Ihre Kinder auf einen Aus­bildungs- oder Studien­platz warten, sind Ihre Kinder mit­ver­sichert, bis sie 25 Jahre alt sind.

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Rundum-Rechtsschutz für weitere Geschäftsführer: Unternehmer und Unternehmerin im Gespräch

Rundum-Rechtsschutz für weitere Geschäftsführer

Wird Ihr Be­trieb von mehreren Geschäfts­führern ge­leitet? Ein Geschäfts­führer ist be­reits im Bau­stein Gewer­be, Privat, Beruf, Verkehr im­mer mit­ver­sichert. Diese Zusatz­kombi­nation bietet darüber hin­aus weiteren Geschäfts­führern oder In­habern Ihres Unter­nehmens und ihren Familien Ver­sicherungs­schutz im pri­vaten, beruf­lichen und Ver­kehrs-Be­reich.

Selbstgenutzte Wohn- und Gewerbeimmobilie: Symbolbild Unternehmer unterhalten sich

Selbstgenutzte Wohn- und Gewerbeimmobilie

Eine wichtige Er­gänzung zu Ihrem Rechts­schutz­ver­trag: Der Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz für Ihre selbst­ge­nutzten Wohn- oder Gewerbe­immo­bilien. Mit diesem Bau­stein sind sie sowohl als Eigen­tümer als auch als Mie­ter im­mer bestens ab­ge­sichert zum Bei­spiel bei Streitig­keiten mit den Nach­barn, dem Eigen­tümer oder der Wohnungs­eigen­tümer­ge­mein­schaft.

Firmenvertragsrecht für Ärzte: lächelnde Ärztin blickt in Kamera

Firmenvertragsrecht für Ärzte

Als nieder­gelas­sener Arzt und in anderen Heil­be­rufen über­nehmen Sie eine große Ver­ant­wortung. Ergänzen Sie den Bau­stein Ge­werbe, Privat, Beruf, Ver­kehr: Erhalten Sie Kosten­schutz für gericht­liche Aus­einander­setzungen aus Ver­trägen, die im Zu­sam­men­hang mit Ihrer selbständigen Tätig­keit stehen. Streitig­keiten wie um ein teures, leider defekt ge­liefertes Gerät für Ihre Praxis oder mit Kun­den, die ihre Rech­nung nicht be­zahlen, sind ab­ge­sichert.

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Rechts­schutz­ver­sicherung

Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Kosten werden von der Rechts­schutz­ver­sicherung über­nommen?
  • Ist der Rechts­schutz­fall ver­si­chert, dann er­stat­ten wir die an­fal­len­den Ver­fah­rens­kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Da­zu ge­hö­ren ne­ben den ge­setz­li­chen An­walts­ge­büh­ren auch die Ge­richts­kos­ten, Zeu­gen­aus­la­gen, die Kos­ten für ge­richt­li­che Sach­ver­stän­di­ge und die Kos­ten der Ge­gen­sei­te, falls Sie vor Ge­richt un­ter­lie­gen soll­ten.
    Falls Sie ei­ne Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart ha­ben, tra­gen Sie die­se selbst.
Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
  • Selbst­ver­ständ­lich dür­fen Sie gern den An­walt, dem Sie ver­trau­en, mit dem Fall be­auf­tra­gen. Wenn Sie es möch­ten, hel­fen wir Ih­nen ei­nen Rechts­an­walt zu fin­den, der auf das ent­spre­chen­de Rechts­ge­biet spe­zia­li­siert ist.
Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechts­schutz­ver­sicherung nut­zen kann?
  • Für ei­ni­ge Leis­tungs­ar­ten gilt ei­ne War­te­zeit von 3 Mo­na­ten, z. B. im Ver­trags- und Sa­chen­recht oder dem Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz. Bei an­de­ren Leis­tungs­ar­ten be­steht der Ver­si­che­rungs­schutz so­fort, z. B. im Ord­nungs­wid­rig­kei­ten- und Straf-Rechts­schutz.
Wie bin ich im Ausland geschützt?
  • Sie ha­ben bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten im Pri­vat- und Ver­kehrs­be­reich welt­weit bis zu 1 Jahr Ver­si­che­rungs­schutz.
Sind meine Kinder mitversichert?
  • Beim Ver­kehrs-Rechts­schutz:
    Hier ha­ben die Kin­der als be­rech­tig­te Fah­rer/In­sas­sen des ver­si­cher­ten Fahr­zeugs Ver­si­che­rungs­schutz.

    Beim Pri­vat-, Be­rufs- und Ver­kehrs-Rechts­schutz für Selbst­stän­di­ge:
    Ver­si­chert sind die min­der­jäh­ri­gen Kin­der (auch Stief- und Pfle­ge­kin­der). Die voll­jäh­ri­gen Kin­der sind mit­ver­si­chert, so­lan­ge sie un­ver­hei­ra­tet sind und noch kei­nen Be­ruf aus­üben.

    Das gilt auch, wenn sie Ei­gen­tü­mer oder Hal­ter ei­nes ei­ge­nen Kraft­fahr­zeugs sind.
Ist mein Lebens­gefährte mit­versichert?
  • Der Ehe­gat­te ist oh­ne Na­mens­nen­nung mit­ver­si­chert. Der nicht ehe­li­che Part­ner ist mit­ver­si­chert, wenn er im Ver­si­che­rungs­schein na­ment­lich ge­nannt ist. Der je­wei­li­ge Part­ner ist dann bei­trags­frei mit­ver­si­chert.
Welcher ist darüber hinaus mitversichert?
  • Zu­dem sind Ihre Eltern, Groß­eltern und sonstige Familien­ange­hörige mit­ver­sichert, wenn sie in Ihrem Haus­halt leben und nicht mehr berufs­tätig sind. Außer­dem be­steht Ver­sicherungs­schutz für eine vor­über­gehend in Ihren Familien­ver­bund ein­ge­gliederte Per­son wie zum Beis­piel Au-Pairs und Aus­tausch­schü­ler.
    Wir sor­gen für Ihr gu­tes Recht, zum Bei­­spiel
    • wenn Sie einen be­stell­ten Ar­tikel nicht er­halten ha­ben oder
    • wenn Sie Schmerzens­geld nach einem Un­fall als Rad­fahrer oder Fuß­gänger geltend machen wollen.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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