Die Rechtsschutzversicherung der VGH für Firmen und Selbstständige
Als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler müssen Sie ggf. für Ihr gutes Recht streiten. Betriebsunfälle, Verkehrsunfälle, Streit mit Mitarbeitern oder Behörden – Streitigkeiten enden oft vor Gericht. Dann ist ein kompetenter Rechtsbeistand unverzichtbar. Zudem können Anwalts- und Gerichtskosten teuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung machen Ihnen Anwalts- und Gerichtskosten keine Sorgen.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Rechtsschutzversicherung für Firmen und Selbstständige – unsere Produkte im Überblick
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige
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Umfangreicher Rechtsschutz mit nur einem VertragMit diesem Kombiprodukt sind Rechtsschutzfälle im privaten, beruflichen und Verkehrs-Bereich mit nur einem Vertrag abgesichert. Außerdem haben Sie Versicherungsschutz für alle Ihre gewerblich und privat genutzten Immobilien.
Wir leisten für Sie als Inhaber oder Geschäftsführer sowie für Ihre Lebenspartner, für Ihre minderjährigen und unverheirateten volljährigen Kinder, bis diese selbst berufstätig werden, und für alle fest angestellten Mitarbeiter sowie Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende.
Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel- wenn ein Angestellter gegen die Kündigung seines Arbeitsvertrags klagt,
- wenn Sie erlittene Personen-, Sach- und Vermögensschäden geltend machen möchten oder
- bei Streitigkeiten um erhobene Bußgelder.
Bei Bedarf können Sie Ihre fälligen unstreitigen Forderungen in die professionellen Hände unseres Forderungsservice geben.
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- Firmenrechtsschutz
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Rechtsschutz für Ihre FirmaMit unserem Firmenrechtsschutz sind Rechtsstreitigkeiten abgedeckt, die unmittelbar mit Ihrem Geschäft und der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
Wir leisten für Sie als Versicherungsnehmer, für Ihre Mitarbeiter und für Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende.
Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel- wenn ein Mitarbeiter gegen seine Kündigung klagt,
- wenn das Finanzamt Ihre Gewerbesteuererklärung nicht akzeptiert,
- wenn man Ihnen vorwirft, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen zu haben, oder
- wenn die Gewerbeaufsicht ein Betriebsverbot ausspricht.
Bei Bedarf können Sie Ihre fälligen unstreitigen Forderungen in die professionellen Hände unseres Forderungsservice geben.
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- Verkehrsrechtsschutz
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Rechtsschutz bei Risiken im StraßenverkehrMit unserem Verkehrsrechtsschutz sind Rechtsstreitigkeiten abgedeckt, die nach einem Verkehrsunfall aufkommen oder aufgrund von Kauf-, Leasing- und Reparaturverträgen entstehen.
Wir leisten für Sie als Versicherungsnehmer sowie für alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel- wenn eines Ihrer Firmenfahrzeuge bei einem Unfall beschädigt wurde,
- wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens bekommen oder
- wenn die Kfz-Steuer für Ihren Fuhrpark falsch berechnet wurde.
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- Privatrechtsschutz für Selbstständige
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Rechtsschutz im privaten BereichMit unserem Privatrechtsschutz für Selbstständige sind Rechtsstreitigkeiten abgedeckt, die im Privatleben entstehen.
Wir leisten für Sie als Versicherungsnehmer, für Ihren Lebenspartner, für Ihre minderjährigen und unverheirateten volljährigen Kinder, bis diese selbst berufstätig werden, sowie für Ihre im Haushalt lebenden Eltern.
Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel- wenn Sie einen bestellten Artikel nicht erhalten haben oder
- wenn Sie Schmerzensgeld nach einem Unfall als Radfahrer oder Fußgänger geltend machen wollen.
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- Manager-Rechtsschutz
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Rechtsschutz für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Unternehmensleiter oder AufsichtsratsmitgliederUnser Manager-Rechtsschutz umfasst folgende Bausteine:
- Straf-Rechtsschutz
- Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
- Vermögensschaden-Rechtsschutz
Wählen Sie aus diesen drei Bausteinen den für Sie optimalen Versicherungsschutz.Wir sorgen für Ihr gutes Recht, zum Beispiel- wenn Ihnen als Geschäftsführer Ihr Anstellungsvertrag gekündigt wird,
- wenn Sie einen Schadenersatzanspruch wegen eines Vermögensschadens, z. B. ein Fristversäumnis für einen wichtigen Auftrag, abwehren müssen oder
- wenn Sie sich in einem Strafverfahren gegen den Vorwurf eines Steuervergehens verteidigen müssen.
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Ihr zusätzlicher Schutz zur Rechtsschutzversicherung
FAQ – die häufigsten Fragen zur Rechtsschutzversicherung
- Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
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Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann erstatten wir die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, Zeugenauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten.
Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, tragen Sie diese selbst.
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- Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
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Selbstverständlich dürfen Sie gern den Anwalt, dem Sie vertrauen, mit dem Fall beauftragen. Wenn Sie es möchten, helfen wir Ihnen einen Rechtsanwalt zu finden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist.
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- Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechtsschutzversicherung nutzen kann?
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Für einige Leistungsarten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, z. B. im Vertrags- und Sachenrecht oder dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten besteht der Versicherungsschutz sofort, z. B. im Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz.
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- Wie bin ich im Ausland geschützt?
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Sie haben bei Auslandsaufenthalten im Privat- und Verkehrsbereich weltweit bis zu 1 Jahr Versicherungsschutz.
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- Sind meine Kinder mitversichert?
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Beim Verkehrs-Rechtsschutz:
Hier haben die Kinder als berechtigte Fahrer/Insassen des versicherten Fahrzeugs Versicherungsschutz.
Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige:
Versichert sind die minderjährigen Kinder (auch Stief- und Pflegekinder). Die volljährigen Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben.
Das gilt auch, wenn sie Eigentümer oder Halter eines eigenen Kraftfahrzeugs sind.
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- Ist mein Lebensgefährte mitversichert?
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Der Ehegatte ist ohne Namensnennung mitversichert. Der nicht eheliche Partner ist mitversichert, wenn er im Versicherungsschein namentlich genannt ist. Der jeweilige Partner ist dann beitragsfrei mitversichert.
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