Wohngebäude­versicherung

Schutz für Ihre vier Wände

Die Wohn­ge­bäu­de­versicherung der VGH

Sie haben Ihr Haus ge­fun­den und es mit viel Geld und Herz­blut zu Ih­rem Zu­hau­se ge­macht? Ein Alb­traum, wenn es durch Feuer, Lei­tungs­was­ser, Rohrbruch, Blitz­schlag, Sturm, Hagel, Starkregen oder weitere Naturgefahren (Elementarschäden) zer­stört wird. Im Ernst­fall sind Ih­re vier Wän­de durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der VGH ge­schützt. 

Ihre Vorteile
01

Umfangreiche Leis­tun­gen und in­di­viduel­ler Ver­sicher­ungs­schutz durch unter­schied­liche Leis­tungs­pa­kete und Zu­satz­bau­stei­ne wie z. B. Bruch­schäden an Ab­leitungs­rohren außer­halb des Gebäudes


02

Wiederherstellung Ihrer Immobilie zum Neuwert  inklusive Preissteigerungen und Folgekosten


03

Zu­be­hör und bau­li­che Grund­stücks­be­stand­tei­le können mitversichert werden

Jetzt gegen Naturgefahren absichern

Der Naturgefahren-Check zeigt nach Ein­gabe Ihrer Post­leitzahl „in Heller und Pfennig“, welche Schä­den durch Un­wetter vor Ihrer Haus­tür aus­ge­löst wurden. Im an­ge­schlos­senen Hoch­was­ser-Check ist das indi­viduelle Hoch­was­ser-Risiko für jede Adresse ables­bar. Dort ist auch das indi­viduelle Stark­regen­risiko zu finden. Denn welche Schä­den Stark­regen ver­ursacht, hängt nicht nur von der Inten­sität des Regens, sondern auch vom Stand­ort des Gebäu­des ab. Je tiefer es liegt und je näher an einem Bach, desto höher sein Risiko.

Naturereignisse durch Starkregen und Überschwemmungen in Deutschland 2014-2023Das Video wurde veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft
Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rung – unse­re wich­tigs­ten Leis­tun­gen im Über­blick

Basis

Komfort

Premium

Beitragsfreier Einschluss von Garagen und Carports, außen ange­brachten Sachen wie PV-­An­lagen oder Wall­boxen
Sie sind wie das Wohn­haus ver­sichert gegen Schäden durch Feuer, Leitungs­was­ser, Rohr­bruch, Sturm, Hagel, Stark­regen und weitere Natur­ge­fahr­en (Elementar­schäd­en). Bitte prüfen Sie, ob die En­tschä­di­gungs­gren­ze von 100.000 € für Ihre Neben­ge­bäude ins­ge­samt aus­reicht.
Beitragsfreier Einschluss von Neben­ge­bäud­en wie Garten- und Ge­wächs­häuser bis 100 m2 Nutz­fläche je Ge­bäude, bis 100.000 € je Ver­sicherungs­fall
Sie sind wie das Wohn­haus ver­sichert gegen Schäden durch Feuer, Leitungs­was­ser, Rohr­bruch, Sturm, Hagel, Stark­regen und weitere Natur­ge­fahr­en (Elementar­schäd­en). Bitte prüfen Sie, ob die En­tschä­di­gungs­gren­ze von 100.000 € für Ihre Neben­ge­bäude ins­ge­samt aus­reicht.
Bauliche Grund­stücks­bestand­teile und weiteres Zu­be­hör, z. B. Grund­stücksein­frie­dungen, Über­dach­ungen, Schwimm­becken, tech­nische Ein­richtun­gen
Zu den baulichen Grundstücksbestandteilen zählen z. B. auch Terrassen und Freisitze, Sichtschutzwände, Klingel- und Briefkastenanlagen, Gehwegsbefestigungen und Gartenbeleuchtungen – kurz alles, was fest mit Ihrem Grundstück verbunden ist.
10.000 €
Folge­kosten durch Aufräum­ungs- und Ab­bruchar­beiten oder weil andere Sachen zur Schaden­be­sei­tigung weg­geräumt und geschützt werden müssen sowie Mehr­kosten infolge behörd­licher Auf­l
Zusätzliche Kosten ent­steh­en z. B., wenn nach einem Brand eine Wand ein­geris­sen, Schutt ab­trans­portiert und ent­sorgt werden muss, die in­tak­te Heizungs­an­lage aus­ge­baut und zwischen­ge­lag­ert wird oder wegen behörd­licher Vor­schrift­en die Däm­mung im beschä­digt­en Gebäude­teil ver­bes­sert werden muss.
50.000 €
100.000 €
Be­schädigungen durch Ein­bruch an Ge­bäud­en und Ein­friedung­en
Beschädigungen am Gebäude, die durch einen Einbruch, z. B. durch Aufhebeln von Fenstern und Türen oder an Zäunen und Toren entstehen, sind mitversichert.
10.000 €
Diebstahl von fest mit dem Ge­bäude oder dem Ver­sicher­ungs­grund­stück ver­bund­en­em Zu­be­hör wie z. B. Wärme­pum­pen, Klima­an­lagen, Brief­kästen
Mitversichert ist der Dieb­stahl von fest mit dem Ge­bäud­e oder Ihrem Grund­stück ver­bunden­em Zu­be­hör wie zum Bei­spiel auch Ihre Satel­liten­schüs­sel, Lampen oder Balkon­kraft­werke.
Mut- und böswillige Beschädigungen (in Premium auch Graffitischäden) bei einer Selbstbeteiligung von 250 €
Wenn ein Böller Ihren Brief­kasten sprengt oder ein Stein­wurf Ihre Fen­ster­schei­be oder Ihr Solar­mo­dul zer­stört, sind diese Schä­den mit­ver­sichert. Sie haben le­dig­lich 250 € selbst zu tragen.
10.000 €
Be­schädigungen durch Wild­tiere bis 10.000 € je Ver­sicherungs­periode
Nistet sich z. B. ein Marder auf Ihrem Dach­bo­den ein und be­schädigt elek­trische Lei­tungen und An­lag­en sowie Däm­mung und Un­terspann­bahn­en, sind diese Schäden bis 10.000 € je Ver­sich­erungs­jahr mit­ver­sich­ert.
Sturm- und Hagel­schäden an gärtneri­schen An­la­gen in­kl. Auf­räum­ungs- und Wieder­her­stel­lungs­kos­ten für durch Sturm oder Blitz um­ge­stür­zte oder ab­ge­knickte Bäume bis 10.000 €
Wenn ein Sturm Ihren Baum abknickt und dieser zersägt und entsorgt werden muss, ist das ebenso versichert wie das Ausgraben der Wurzel und die Anpflanzung eines jungen neuen Bäumchens – bis insgesamt 10.000 €.
Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles
Sie sind auch versichert, wenn Sie den Schaden grob fahrläs­sig selbst ver­ur­sacht haben, z. B. durch eine bren­nen gelas­sene Kerze.
10.000 €
Sie haben nicht gefunden, was Sie suchen?

Schauen Sie in unsere ausführliche Leistungsübersicht oder in unseren Wohngebäudeprospekt

Zu­sätzliche Schutz­bau­steine Wohn­­gebäude­­versicherung

Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)"

Klima­for­scher ge­hen von ei­ner Zu­nah­me der Wet­ter­ex­tre­me aus. Deshalb ist jetzt der Zusatzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" bereits in die VGH Wohngebäudeversicherung integriert. Er schützt vor den immensen Kosten durch:

  • Hochwasser, wenn Bäche, Flüsse oder Seen über die Ufer treten  
  • Rückstau
  • Erdfall und Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch
  • Schneedruck und Lawinen
Beratung zur Wohngebäudeversicherung
Schutzbaustein Allgefahrendeckung

Sie wohnen um­welt­be­wusst und nut­zen er­neuer­ba­re Ener­gien wie z. B. Pho­to­vol­taik, So­lar­ther­mie oder Erd­wär­me? Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt die wert­vol­len An­la­gen vor Schä­den durch Feuer, Blitz­schlag, Sturm und Ha­gel. Mit die­sem zu­sätz­li­chen Bau­stein sind wir auch bei Schä­den durch

  • Bedienfehler,
  • Diebstahl und Van­da­lis­mus,
  • Kurzschluss,
  • Tiere (z. B. Mar­der)

an Ihrer Sei­te und über­neh­men im Scha­den­fall so­gar den Er­trags­aus­fall beziehungsweise höhere Kosten z. B. für Strom oder Gas.

Zusätzlich können Sie weitere haustechnische Anlagen, wie z. B. Smart-Home-Anlagen, Klingel-, Gegensprech- und Videoanlagen, elektronische Schließanlagen oder Ladestationen und Wallboxen mitversichern. 

Beratung zur Wohngebäudeversicherung
FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Wohn­gebäude­­versicherung
Welche Wohngebäudeversicherung brauche ich?
Wie kann ich einen Wohngebäudeschaden melden?
Wie kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Ist eine Wohngebäudeversicherung auch schon beim Bau des Hauses sinnvoll?
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?
Wie wird die Wohnfläche ermittelt?
Was muss ich beachten, wenn ich anbaue oder modernisiere?
Sind Rauchmelder Pflicht?
Brauche ich eine Rückstausicherung?
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
Wie kann ich mein Haus vor Starkregen schützen?
Rechtliche Hinweise

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