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FAQ – alle Fragen zu Sachwerten für Firmenkunden

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den Ver­siche­rungen für Firmenkunden. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

Gewerbeschutz-Versicherung

Welche KFZ-Versicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen KFZ-Schaden melden?
Wie kann ich eine KFZ-Versicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie berechnet sich der Versicherungsbeitrag?
  • Der Ver­si­che­rungs­bei­trag be­rech­net sich un­ter an­de­rem auf­grund ver­schie­de­ner Fahr­zeug­merk­ma­le (z. B. Her­stel­ler, Mo­dell, Ge­samt­mas­se etc.) und der Nut­zungs­merk­ma­le. Wei­ter­hin wird der in­di­vi­du­el­le Scha­den­ver­lauf mit be­rück­sich­tigt.
Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es?
  • Für die Voll- und/oder Teil­kas­ko kön­nen Sie un­ter­schied­li­che Va­ri­an­ten wäh­len.

    Die häu­figs­ten Selbst­be­tei­li­gun­gen sind
    • Voll­kas­ko 300 €/
      Teil­kas­ko 150 €
    • Voll­kas­ko 500 €/
      Teil­kas­ko 150 €
    • Voll­kas­ko 1.000 €/
      Teil­kas­ko 500 €
    oder
    • Teil­kas­ko 300 €
    • Teil­kas­ko 500 €
Gilt der Versiche­rungs­schutz auch im Aus­land?
  • In der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung be­steht Ver­si­che­rungs­schutz in­ner­halb der geo­gra­fi­schen Gren­zen Eu­ro­pas so­wie in den außereu­ro­pä­ischen Ge­bie­ten, die zum Gel­tungs­be­reich der Eu­ro­pä­ischen Uni­on ge­hö­ren.
Was leistet die gewerbliche Kfz-Haftpflichtversicherung?
  • Bereits mit dem Grund­schutz unserer gewerb­lichen Kfz-Ver­sicherung haben Sie einen beruhigenden Schutz.

    • Unsere Kfz-Haft­pflicht leistet bei Haft­ungs­an­sprüchen geschädigter Dritter auf­grund eines ver­sicherten Personen-, Sach- oder Vermögensschadens
    • Berechtigte An­sprüche begleichen wir. Un­berechtigte An­sprüche wehren wir für Sie ab – not­falls vor Gericht
    • Die Leistungsübersicht finden Sie hier.
Was leistet die gewerbliche Kfz-Versicherung bei Teilkasko?
  • Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick:

    • Feuer, Brand, Explosion, Blitzschlag Entwendung, Diebstahl, Raub und Unterschlagung
    • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
    • Glasbruch
Was bietet die gewerbliche Kfz-Versicherung bei Vollkasko?
  • Leistungsumfang Grundschutz mit Zusatzdeckung:

    • Selbst verschuldeter Unfall
    • Fahrerflucht des Unfallgegners
    • Vandalismus
    • Transport auf einem Schiff Feuer, Brand, Explosion, Blitzschlag
    • Entwendung, Diebstahl, Raub und Unterschlagung
    • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
    • Glasbruch

Autohaus-Police

Wie kann ich einen Schadenfall meines Autohauses melden?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Autohaus-Police abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wer kann sich über die Autohaus-Police ver­si­chern?
  • Un­se­re Au­to­haus-Po­li­ce ist für klas­si­sche Au­to­häu­ser – Ver­trags- oder freie Händ­ler – mit ei­ner oder meh­re­ren Au­to­mar­ken, re­prä­sen­ta­ti­ven Ver­kaufs­räu­men und Aus­stel­lungs­flä­chen für Au­to­mo­bi­le und ei­ner an­ge­schlos­se­nen Werk­statt.

    Wenn Sie haupt­säch­lich mit Kfz-Tei­len, Rei­fen, Land­ma­schi­nen, Son­der- und Spe­zial­fahr­zeu­gen han­deln, im Fahr­zeug­bau, im Be­reich Tu­ning, Ver­mie­tung, als Straßen­händ­ler oder als Händ­ler mit Haupt­ver­triebs­weg In­ter­net tä­tig sind, dann ist un­se­re Au­to­haus-Po­li­ce nicht das Rich­tige für Ih­ren Be­trieb. Wir stel­len Ih­nen ger­ne ein auf Ih­re Be­dürf­nis­se zu­ge­schnit­te­nes Ver­siche­rungs­an­ge­bot zu­sam­men.

Wer ist in der Autohaus-Police ver­sichert?
  • In un­se­rer Au­to­haus-Po­li­ce sind der Ge­schäfts­füh­rer oder In­ha­ber des Au­to­hau­ses so­wie die an­ge­stell­ten Mit­ar­bei­ter in Aus­übung ih­rer Tä­tig­keit in Kfz-Han­del und Kfz-Werk­statt ver­si­chert.
Wo gilt der Versicherungs­schutz?
  • Ver­si­che­rungs­schutz be­steht auf Ih­rem Be­triebs­ge­län­de, in Ih­ren Aus­stel­lungs- und Bü­ro­räu­men, in der Werk­statt so­wie un­ter­wegs.
Wie werden die Prämie und die Versiche­rungs­sum­me be­rech­net?
  • Die Ver­si­che­rungs­sum­me und Ih­re Bei­trä­ge wer­den jähr­lich auf Ba­sis Ih­res Net­to­um­sat­zes neu be­rech­net.
Können die Versiche­rungen auch ein­zeln ab­ge­schlos­sen wer­den?
  • Ja, die Ver­si­che­run­gen kön­nen al­le ein­zeln ab­ge­schlos­sen wer­den. Grund­sätz­lich sind Sie aber mit un­se­rer Au­to­haus-Po­li­ce bes­ser und güns­ti­ger ver­si­chert. Das Hand­ling ist ein­fa­cher, weil es nur ei­nen Ver­trag, ein Be­din­gungs­werk, ei­ne Prä­mie und ei­nen An­sprech­part­ner gibt. Zu­dem pro­fi­tie­ren Sie von ei­ner güns­ti­ge­ren Prä­mie ge­gen­über den Ein­zel­ver­si­che­run­gen.

Gebäudeversicherung

Was leistet die Gebäudeversicherung?
  • Unsere gewerb­liche Gebäude­versicherung er­setzt Ihnen bei einem ver­sicherten Gebäude­schaden durch Feuer, Leitungs­wasser oder Sturm, Hagel die Kosten für Repara­turen oder Ersatz. Nach Verein­barung sind z.B. diese Kosten mitver­sichert:

    • Auf­räumungs-, Ab­bruch-, Bewegungs- und Schutz­kosten
    • Mehr­kosten durch behörd­liche Auflagen
    • Wieder­herstellung des Gebäudes zum Neu­wert
    • Mehr­kosten durch Preis­steigerungen

Inventarversicherung

Welche Inventarversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz mit verschiedenen Leistungserweiterungen selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Berater helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Inventarschaden melden?
Wie kann ich eine Inventarversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Inventarversicherung wichtig?
  • Ei­ne ge­werb­li­che In­ven­tar­ver­si­che­rung ist ge­ne­rell für je­des Un­ter­neh­men emp­feh­lens­wert.
    Für Hand­werks­be­trie­be mit vie­len Ma­schi­nen und Werk­zeu­gen, für Händ­ler mit großem be­zie­hungs­wei­se teu­rem La­ger­be­stand an Wa­ren oder Vor­rä­ten oder für das pro­du­zie­ren­de Ge­wer­be wie z. B. Drucke­rei­en ist ei­ne In­ven­tar­ver­si­che­rung na­he­zu un­ver­zicht­bar.

Was ist versichert?
  • In un­se­rer ge­werb­li­chen In­ven­tar­ver­si­che­rung be­steht Ver­si­che­rungs­schutz für:
    • die ge­sam­te tech­ni­sche und kauf­män­ni­sche Be­triebs­ein­rich­tung
    • al­le Wa­ren und Vor­rä­te in Ih­ren Bü­ro-, Ge­schäfts- und La­ger­räu­men
    • Sa­chen Ih­rer Kun­den, die sich zur Be­ar­bei­tung oder Re­pa­ra­tur in Ih­rer Ob­hut be­fin­den
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Ver­si­che­rungs­schutz be­steht ins­be­son­de­re bei Zer­stö­rung, Be­schä­di­gung oder Ab­han­den­kom­men der Be­triebs­ein­rich­tung, Wa­ren und Vor­rä­te durch Schä­den wie bei­spiels­wei­se:
    • Feu­er (Brand, Blitz­schlag, Ex­plo­sion)
    • Lei­tungs­was­ser
    • Sturm und Ha­gel
    • Ein­bruch­dieb­stahl
    • Plusschutz wie z.B. bös­willige Beschä­digung oder Rauch und Ruß
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer In­ven­tar­ver­si­che­rung be­steht kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch
    • be­triebs­be­ding­te nor­ma­le bzw. vor­zei­ti­ge Ab­nut­zung oder Al­te­rung
    • Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder des­sen Re­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Kern­ener­gie
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Scha­den­fall er­hal­ten Sie in der Re­gel den Neu­wert der zer­stör­ten Sa­chen er­setzt. Die Hö­he rich­tet sich nach dem Wie­der­her­stel­lungs- oder Wie­der­be­schaf­fungs­preis. Bei be­schä­dig­ten Sa­chen er­hal­ten Sie die not­wen­di­gen Re­pa­ra­tur­kos­ten.

Glasversicherung

Welche Glasversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet Ihnen Schutz gegen Schäden an der Außen - und Innenverglasung und an den Werbeanlagen. Lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Glasschaden melden?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Glasversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Glas­ver­sicherung wich­tig?
  • Die Glasversicherung grei­ft nicht bei al­len Scha­den­ur­sa­chen. Der Leis­tungs­um­fang ist be­grenzt auf Glas­schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm.
    Mit un­se­rer ge­wer­bli­chen Glas­ver­si­che­rung kön­nen Sie sich zu­sätz­lich z. B. vor mut­wil­li­ger Be­schä­di­gung, Un­vor­sich­tig­keit, Fahr­läs­sig­keit oder Stein­schlag ab­si­chern.

Was ist versichert?
  • Glasversicherung für Ge­bäu­de
    Ver­si­chert sind:
    • alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben und Platten aus Glas, Glaskeramik und Kunststoff
    • Außenvitrinen und Schaukästen - auch außerhalb von Gebäuden
    • Werbeanlagen wie Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder, Transparente
    Glas­versicherung für Inventar
    Versichert sind:
    • alle nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, Glaskeramik und Kunststoff
    • künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten, und Spiegel
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Un­se­re ge­werb­li­che Glas­ver­si­che­rung leis­tet:
    • bei Bruch der ver­si­cher­ten In­nen- und Außen­ver­gla­sung
    • un­ab­hän­gig von der Ur­sa­che, al­so z. B. bei Fahr­läs­sig­keit durch Ih­ren Mit­ar­bei­ter, bei Stein­schlag durch vor­bei­fah­ren­de Fahr­zeu­ge oder spie­len­de Kin­der, aber auch bei Schä­den durch Ein­bruch oder Span­nun­gen im Glas
Welche Gefahren und Schäden sind nicht ver­sichert?
  • In un­se­rer ge­werb­li­chen Glas­ver­si­che­rung be­steht kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch
    • Be­schä­di­gun­gen von Ober­flä­chen oder Kan­ten (z. B. Schram­men, Krat­zer oder Mu­schel­aus­brü­che)
    • Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder des­sen Re­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Kern­ener­gie
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Scha­den­fall er­set­zen wir Ih­nen die vom Scha­den be­trof­fe­nen Ver­gla­sun­gen in glei­cher Art und Gü­te. Soll­te ei­ne Not­ver­gla­sung er­for­der­lich sein, sind die­se Kos­ten eben­falls in un­se­rer Ver­si­che­rung in­be­grif­fen. Zu­dem über­neh­men wir die Ent­sor­gung der be­schä­dig­ten Ver­gla­sun­gen.

Bauleistung

Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Bau­leistungs­ver­sicherung wichtig?
  • Ei­ne Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist für je­den wich­tig, der Bau­maß­nah­men plant und durch­führt – egal ob Sie Auf­trag­ge­ber (Bau­herr) oder Auf­trag­neh­mer (Bau­un­ter­neh­mer) sind.
Was ist versichert?
  • Ver­si­chert sind
    • al­le Bau­leis­tun­gen wie z. B. Neu­bau­ten, Um­bau­vor­ha­ben, Er­wei­te­rungs­bau­ten, Tief­bau­maß­nah­men, auch Ei­gen­leis­tun­gen,
    • al­le Bau­stof­fe und Bau­tei­le ein­schließ­lich der we­sent­lich ein­zu­bau­en­den fes­ten Ge­bäu­de­be­stand­tei­le wie Tü­ren und Fens­ter,
    • Außen­an­la­gen mit Aus­nah­me von Gar­ten­an­la­gen und Be­pflan­zun­gen, die im Rah­men des Bau­vor­ha­bens ein­ge­bracht bzw. aus­ge­führt wer­den.
    Nicht ver­si­chert sind
    • die Bau­stel­len­ein­rich­tung
    • Zeich­nun­gen und Plä­ne
    • Bau­ge­rä­te, Werk­zeu­ge
    • Fahr­zeu­ge al­ler Art
    • Per­so­nen­schä­den
Wann besteht Versiche­rungs­schutz?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz be­ginnt mit dem Bau­be­ginn, frü­hes­tens je­doch mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt. Der Ver­si­che­rungs­schutz en­det eben­falls mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt, ggf. je­doch schon mit der Be­zugs­fer­tig­keit, nach Ab­lauf von sechs Werk­ta­gen seit Be­ginn der Be­nut­zung oder mit dem Tag der be­hörd­li­chen Ge­brauchs­ab­nah­me.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Sie er­hal­ten von uns ei­ne Ent­schä­di­gung für un­vor­her­ge­se­hen ein­tre­ten­de Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen des ver­si­cher­ten Bau­vor­ha­bens oder ge­la­ger­ter Bau­ma­te­ria­lien z. B. durch
    • Van­da­lis­mus, Bös­wil­lig­keit, Sa­bo­ta­ge
    • Fahr­läs­sig­keit und Van­da­lis­mus
    • Un­ge­schick­lich­keit
    • Dieb­stahl fest ein­ge­bau­ter Tei­le
    • un­be­kann­te Ei­gen­schaf­ten des Bau­grunds
    • Bau­gru­ben­ein­sturz
    • Feh­ler bei der Bau­aus­füh­rung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch
    • Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers, der mit­ver­si­cher­ten Un­ter­neh­men oder ih­rer Re­prä­sen­tan­ten
    • nor­ma­le Wit­te­rungs­ein­flüs­se
    • Dieb­stahl la­gern­der Ma­te­ria­lien
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • nor­ma­le Was­ser­füh­rung oder nor­ma­le Was­ser­stän­de von Ge­wäs­sern
    • Brand, Blitz­schlag und Ex­plo­sion (hier­für emp­feh­len wir den Ab­schluss ei­ner Feu­er-Roh­bau­ver­si­che­rung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Wir er­set­zen Ih­nen im Scha­den­fall sämt­li­che Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen, die not­wen­dig sind, um den Zu­stand un­mit­tel­bar vor Ein­tritt des Scha­dens wie­der­her­zu­stel­len. Da­zu ge­hö­ren bei­spiels­wei­se auch Auf­räum­kos­ten und Kos­ten für die Trock­nung von durch­feuch­te­ten Ge­bäu­de­tei­len.

Elektronikversicherung

Was umfasst die Elektronikversicherung?
  • Mit der Elektronik­versicherung der VGH Versicherungen können Sie nahezu alle elek­tronischen An­lagen und Geräte ver­sichern:

    • Daten­technik, wie EDV-Anlagen, PCs, Lap­top, Drucker
    • Büro­technik, wie Büro­geräte, Fremd­sprech­technik und Foto­kopier­geräte
    • Mess-, Prüf- und Regelungs­technik
    • Bild- und Ton­technik, wie Digital­kameras, Fern­seher, Video­technik
    • Medizin­technik, wie Röntgen­geräte, Computer-Tomo­graphie, Dialyse­geräte
In welchen Fällen bietet die Elektronikversicherung Versicherungsschutz?
  • Versicherungs­schutz besteht ins­beson­dere bei Beschädi­gung der An­lagen durch:

    • Bedienungs­fehler, Unge­schicklich­keit und Fahr­lässig­keit
    • Über­spannung, Kurz­schluss und Induk­tion
    • Wasser, Feuchtig­keit und Über­schwemm­ung
    • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vanda­lismus
Welche Versicherungssumme sollte die Elektronikversicherung haben?
  • Die Versicherungs­summe ist der Neu­wert. Maß­geb­lich ist der gültige Listen­preis ohne Rabat­te ein­schließlich sämt­licher Bezugs­kosten (wie z.B. Fracht und Mon­tage).

    Was unsere Elektronik­ver­sicherung noch alles leistet und wie Ihr Unter­nehmen damit abge­sichert wird, erklärt Ihnen am besten Ihr Berater.

Maschinenversicherung

Wer benötigt eine Maschinenversicherung?
  • Eine Maschinen­ver­sicherung ist not­wendig für alle Be­triebe, die zur Ver­arbeit­ung von Pro­dukten oder für Dienst­leistung ma­schinelle An­lagen nutzen. z. B. Bau­unter­nehmer; Druckereien und viele mehr.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Maschinenversicherung?
  • Die Maschinen­versicherung der VGH Versicherungen leistet bei un­vorher­seh­baren Schäden z.B. durch:

    • Konstruktions­fehler
    • Bedienungs­fehler, Un­ge­schick­lich­keit
    • Vorsatz Dritter; Vanda­lismus
    • Material- und Aus­führungs­fehler

Photovoltaikversicherung

Welche Gefahren umfasst die Photovoltaikversicherung?
  • Photo­voltaik-An­lagen ver­sichern wir zum Neu­wert gegen un­vor­her­gesehen ein­tretende Schäden, wie zum Bei­spiel:

    • Vorsatz Dritter Bedienungs­fehler, un­sach­gemäße Hand­habung
    • Brand, Blitz­schlag und Explosion
    • Wasser, Feuchtig­keit, Über­schwemmung
    • Biss-Schäden von Tieren
    • Abhanden­kommen durch Dieb­stahl, Raub, Plünderung

Transportversicherung

Wer sollte sich mit einer Frachtführerhaftplicht absichern?
  • Fracht­führer sind alle, die mit einem Fahr­zeug, Waren oder Güter für andere Per­sonen oder Unter­nehmen transportieren. Für sie ist eine Fracht­führer­haft­pflicht unab­dingbar. Denn: Auch wenn man noch so vor­sichtig ist, passiert im Straßen­verkehr schnell ein Unfall. Daneben gibt es viele weitere Transport­risiken: Die beförderten Waren können beim Be- und Ent­laden beschädigt, ge­stohlen oder durch Vanda­lismus zer­stört werden. Und auch durch Natur­gewalten wie Sturm oder Hagel ent­stehen immer wieder Schäden an den Waren und Gütern. Übrigens: Bei Fahr­zeugen ab 3,5 Tonnen ist die Fracht­führer­haft­pflicht eine Pflicht­versicherung!

Welche Sachen sind mit der Warentransportversicherung versichert?
  • Ver­sichert sind alle im Ver­sicherungs­schein genannten legalen Güter ein­schließlich Ver­packung während der Beförderung.

    • Mit­geführtes Reise­gepäck des Fahrers
Welchen Versicherungsschutz bietet die Warentransportversicherung?
  • Die Waren­tran­sport­versicherung ist eine All­ge­fahren­versicherung. Das bedeutet, dass wir von A wie Ab­handen­kommen bis Z wie Zer­störung Versicherungs­schutz bieten. Und zwar für Trans­porte mit einem geeigneten Trans­portmittel, sowie für trans­portbe­dingte Lager­ungen, inner­halb des im Versicherungs­schein genannten Geltungs­bereichs.

Welche Sachen sind bei der Werkverkehr Versicherung versichert?
  • Versichert sind:

    • Eigene Handels­waren (außer lebende Tiere) Sowie zur Reparatur über­nommene Ware sowie Hilfs­mittel und Werk­zeuge, die Sie oder Ihre Mit­arbeiter mit betriebs­eigene Fahrzeugen trans­portieren

Weitere
FAQ's

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Ihr Un­ter­neh­men hat in den un­ter­schied­lichs­ten Be­rei­chen in­­ves­­tiert. Da­bei kön­nen ge­ra­de Ih­re Ge­­bäu­de, teu­re Elek­­tro­­nik­­ge­­rä­te oder Ihr Fuhr­­park sehr schnell be­­schä­digt wer­­den. Ge­­gen die fi­­nan­­ziel­­len, teils schwer­­wie­­gen­­den Fol­­gen si­chern wir Sie rund­­um zu­­ver­­läs­sig ab.

 

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