Die Pflanzenversicherung der VGH für Landwirte
Gerade Sie als Landwirt bekommen den Klimawandel immer stärker zu spüren. Heftige Hagelereignisse und Stürme, aber auch weitere Naturgefahren wie Starkregen, Starkfrost und Dürre bedrohen häufig Ihre Pflanzenbestände und damit Ihre Existenz. Ob Getreide, Ölfrüchte, Hülsenfrüchte, Mais, Rüben, Kartoffeln oder Zwiebeln – kein Anbau ist vor diesen Naturgefahren sicher. Jene können zu schweren Schäden oder sogar zum Totalverlust der Ernte führen.
Pflanzenversicherung für Landwirte – unser Produkt im Überblick
Damit Ihre Ernteerträge gesichert sind
- Mehrgefahrenversicherung für die wichtigsten Fruchtgattungen
- Festbeitragssystem
- Keine Nachschusspflicht in Überschadenjahren
- Attraktive Selbstbeteiligungsmodelle
- Fruchtfolgerabatt
- Leistungsstarke Umbruchpauschale
- Komfortable Vorsorgeregelungen
- Pauschales Zuschlagssystem für Qualitätsbeeinträchtigungen und Folgeschäden
- Webservice "Meine Feldstücke"
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen Pflanzenversicherung für Landwirte
- Warum ist eine Pflanzenversicherung wichtig?
-
-
Extreme Wetterereignisse haben in den letzten Jahren stark zugenommen und große Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen angerichtet. Insbesondere Hagel- und Starkregenereignisse nehmen zu. Überdurchschnittlich trockene und nasse Jahre wechseln sich ab. Zudem zeigt sich die Tendenz eines zunehmend früheren Vegetationsbeginns, so dass die Gefahr von Spätfrostschäden steigt. Auch Sturmereignisse können vor allem in sensiblen Wachstumsphasen die Ertragsbildung der Pflanze nachhaltig negativ beeinflussen. Währenddessen bauen sich Dürreschäden schleichend mit der Zeit auf.Diese können zu schweren Schäden und sogar zum Totalverlust der Pflanzen führen. Daher ist es wichtig, richtig abgesichert zu sein.
-
- Welche Fruchtgattungen versichert die Pflanzenversicherung?
-
-
Die Pflanzenversicherung stellt eine Versicherung der gesamten Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebes dar. Die Fruchtfolge umfasst sämtliche vom Landwirt angebaute Fruchtarten. Die Fruchtarten werden in die versicherten Fruchtgattungen Getreide, Ölfrüchte, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Zwiebeln und Lauch, Möhren, Zuckerrüben, Mais und Energiepflanzen, Ackerfutter, Saatgras, Gemüse, Obst und sonstige Pflanzen eingeteilt. .
-
- Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
-
-
Die VGH Pflanzenversicherung ist eine Mehrgefahrenversicherung zur Absicherung Ihrer gesamten Pflanzenproduktion und ersetzt im Schadenfall den mengenmäßigen Ertragsverlust.Dabei stellt die Gefahr Hagel die Grundgefahr für sämtliche versicherbaren Pflanzen dar. Es besteht die Möglichkeit der Erweiterung um die Gefahren Sturm, Starkregen, Starkfrost und Dürre.
-
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
-
-
Die Versicherungssumme ist das Produkt aus dem Ertragswert in EUR je ha und Fruchtgattung sowie dem jeweiligen Anbauumfang in ha. Den Ertragswert bestimmt der Versicherungsnehmer individuell. Der Ertragswert ermittelt sich aus dem erwarteten mengenmäßigen Ertrag multipliziert mit dem voraussichtlichen Marktpreis.
-
- Wie kann ich eine Pflanzenversicherung abschließen?
-
-
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
-
- Wann zahlt die Versicherung meinen Ertragsausfall?
-
-
Im Schadenfall wird grundsätzlich eine Gesamtschadenquote für den mengenmäßigen Ertragsverlust der versicherten Pflanzen festgestellt. Dies gilt auch, sofern sich mehrere Schäden zu verschiedenen versicherten Gefahren verwirklichen.Der Mindestschaden für die vom Schaden betroffenen Pflanzen je Feldstück beträgt 8 % Mengenreduktion.Die Schadenregulierung erfolgt durch eine Vorbesichtigung direkt nach dem Schadenereignis sowie eine Endabschätzung zum Zeitpunkt der Ernte durch qualifizierte Sachverständige. Eine unverzügliche Meldung von Schäden ist daher essentiell. Die Gesamtschadenquote kann maximal 100 % Mengenreduktion (Totalschaden) betragen.
-
- Wie kann ich einen Pflanzenschaden melden?
-
-
Einen Pflanzenschaden infolge einer versicherten Gefahr melden Sie bitte Ihrem zuständigen Berater oder nutzen Sie den Webservice „Meine Feldstücke“.
-