Bauherren­haftpflicht

Haftpflichtschutz während der Bauzeit

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Die Bauherren­haft­pflicht der VGH für Land­wirte

Als Bau­herr ha­ben Sie die Pflicht, Bau­­vor­schrif­ten ein­zu­hal­ten und die Bau­stel­le aus­rei­chend zu si­chern. Doch die Ge­fahr ist da – ein Zie­gel fällt vom Ge­rüst und ver­wun­det je­man­den oder Kin­der spie­len dort un­be­merkt und ver­let­zen sich. Ins­be­son­de­re bei Per­so­nen­­schä­den dro­hen Ih­nen Scha­den­­er­satz­­for­de­run­gen in Mil­lio­nen­­hö­he. Schüt­zen Sie sich mit un­se­rer Bau­­her­ren­haft­­pflicht vor die­sen ho­hen Kos­ten.

Ihre Vorteile

  • Umfangreicher Ver­si­che­rungs­schutz für Sie als Bau­herr bei Haft­pflicht­an­sprü­chen ge­schä­dig­ter Drit­ter
  • Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für das Bau­grund­stück bzw. für das zu er­rich­ten­de Ge­bäu­de ist wäh­rend der Bau­pha­se be­reits mit in­be­grif­fen.
  • Selbst aus­zu­füh­ren­de Bau­ar­bei­ten kön­nen ver­si­chert wer­den.

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Bauherren­haft­pflicht für Land­wirte – unser Produkt im Überblick

Für alle Bauherren ein Muss
  • Mit un­se­rer Bau­­her­ren­­haft­­pflicht für Land­wir­te sind Per­so­nen-, Sach- so­wie Ver­mö­gens­­schä­den ver­si­chert, die von Ih­nen und al­len mit den Bau­­ar­bei­ten be­schäf­tig­ten Per­so­nen ver­ur­sacht wer­den.
  • Sie leistet zum Bei­spiel, wenn es bei der Bau­­maß­nah­me zu ei­ner Be­schä­di­gung des Nach­bar­­ge­bäu­des kommt, wenn aus dem Ge­brauch von Ar­beits­­ma­schi­nen Schä­den ent­ste­hen oder wenn Per­so­nen ver­letzt wer­den.
  • Im Scha­den­­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Berechtigte An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Bauherrenhaftpflicht für Landwirte

Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Bau­herren­haft­pflicht­ver­sicherung wichtig?
  • Als Bau­herr sind Sie für vie­le Din­ge ver­ant­wort­lich – von der Ein­hal­tung der Bau­vor­schrif­ten über die Ver­kehrs­si­che­rung des Grund­stücks und der Bau­stel­le bis hin zur Aus­wahl und Zu­ver­läs­sig­keit von Ar­chi­tekt und Bau­fir­men.

    Bau­ar­bei­ten brin­gen im­mer er­heb­li­che Ri­si­ken für die Um­ge­bung, die Pas­san­ten und die be­tei­lig­ten Per­so­nen mit sich. Soll­te trotz al­ler Vor­sichts­maß­nah­men auf Ih­rer Bau­stel­le ein Per­so­nen- oder Sach­scha­den pas­sie­ren, sind Sie als Bau­herr für den Er­satz des Scha­dens ver­ant­wort­lich. Si­chern Sie da­her Ihr Ver­mö­gen vor Haft­pflicht­an­sprü­chen Drit­ter ab.
Wer ist versichert?
  • In unserer Bau­her­ren­haft­pflicht für Land­wir­te be­steht Ver­si­che­rungs­schutz für betriebliche Bauvorhaben ohne Bausummenbegrenzung für Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer.
Wie hoch sollten die Deckungssummen sein?
  • Die Deckungs­sum­me Ih­rer Bau­­her­ren­­haft­­pflicht für Land­wir­te soll­te so ge­wählt wer­den, dass der größ­te an­­zu­­neh­men­de Scha­­den­­fall da­durch ab­­ge­si­chert ist. Wir emp­feh­len Ih­nen als Stan­dard­­deckungs­­sum­me:
    • 5.000.000 € pau­schal für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­­schä­den
Wo liegt der Unterschied zwischen der Bauherren­haft­pflicht und der Bau­leistungs­versicherung?
  • Während die Bau­her­ren­haft­pflicht bei An­sprü­chen Drit­ter greift, schützt Sie die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung bei Ei­gen­schä­den z. B. durch Dieb­stahl, Van­da­lis­mus oder Feh­ler bei der Bau­aus­füh­rung. Da­her emp­feh­len wir Ih­nen den Ab­schluss bei­der Ver­si­che­run­gen, so sind Sie für je­den Fall bes­tens ab­ge­si­chert.
Sind Bauhelfer in der Bauherrenhaftpflicht für Landwirte mitversichert?
  • Ja, Bau­hel­fer sind mit­ver­si­chert, so­weit Bau­en in ei­ge­ner Leis­tung mit­ver­si­chert ist.

Sie haben noch Fragen?

Neh­men Sie ger­ne Kon­takt zu uns auf oder fra­gen Sie Ih­re VGH Ver­tre­tung oder Spar­kas­se in Ih­rer Nä­he.

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