Die Bauherrenhaftpflicht der VGH für Landwirte
Als Bauherr haben Sie die Pflicht, Bauvorschriften einzuhalten und die Baustelle ausreichend zu sichern. Doch die Gefahr ist da – ein Ziegel fällt vom Gerüst und verwundet jemanden oder Kinder spielen dort unbemerkt und verletzen sich. Insbesondere bei Personenschäden drohen Ihnen Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Schützen Sie sich mit unserer Bauherrenhaftpflicht vor diesen hohen Kosten.
Bauherrenhaftpflicht für Landwirte – unser Produkt im Überblick
Für alle Bauherren ein Muss
- Mit unserer Bauherrenhaftpflicht für Landwirte sind Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden versichert, die von Ihnen und allen mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen verursacht werden.
- Sie leistet zum Beispiel, wenn es bei der Baumaßnahme zu einer Beschädigung des Nachbargebäudes kommt, wenn aus dem Gebrauch von Arbeitsmaschinen Schäden entstehen oder wenn Personen verletzt werden.
- Im Schadenfall prüfen wir, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
- Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – notfalls vor Gericht.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Bauherrenhaftpflicht für Landwirte
- Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Warum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig?
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Als Bauherr sind Sie für viele Dinge verantwortlich – von der Einhaltung der Bauvorschriften über die Verkehrssicherung des Grundstücks und der Baustelle bis hin zur Auswahl und Zuverlässigkeit von Architekt und Baufirmen.
Bauarbeiten bringen immer erhebliche Risiken für die Umgebung, die Passanten und die beteiligten Personen mit sich. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auf Ihrer Baustelle ein Personen- oder Sachschaden passieren, sind Sie als Bauherr für den Ersatz des Schadens verantwortlich. Sichern Sie daher Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter ab.
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- Wer ist versichert?
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In unserer Bauherrenhaftpflicht für Landwirte besteht Versicherungsschutz für betriebliche Bauvorhaben ohne Bausummenbegrenzung für Sie als Versicherungsnehmer.
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- Wie hoch sollten die Deckungssummen sein?
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Die Deckungssumme Ihrer Bauherrenhaftpflicht für Landwirte sollte so gewählt werden, dass der größte anzunehmende Schadenfall dadurch abgesichert ist. Wir empfehlen Ihnen als Standarddeckungssumme:
- 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
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- Wo liegt der Unterschied zwischen der Bauherrenhaftpflicht und der Bauleistungsversicherung?
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Während die Bauherrenhaftpflicht bei Ansprüchen Dritter greift, schützt Sie die Bauleistungsversicherung bei Eigenschäden z. B. durch Diebstahl, Vandalismus oder Fehler bei der Bauausführung. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss beider Versicherungen, so sind Sie für jeden Fall bestens abgesichert.
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- Sind Bauhelfer in der Bauherrenhaftpflicht für Landwirte mitversichert?
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Ja, Bauhelfer sind mitversichert, soweit Bauen in eigener Leistung mitversichert ist.
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