Photovoltaik­versicherung

Schutz vor Reparaturkosten und Ertragsausfall

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Die Photovoltaik­versicherung der VGH für Landwirte

Solar­ener­gie ist um­welt­­freund­­lich, er­gie­big und be­son­ders wirt­schaft­lich – aber nur, so­lan­ge nichts pas­siert. Nimmt die Elek­­tro­nik ei­nen Scha­den oder wer­den bei­spiels­wei­se die So­lar­­mo­du­le durch ei­nen Sturm be­schä­digt, ist die Strom­pro­duk­tion ge­stört, ein To­tal­­aus­fall ist mög­lich. Un­se­re Pho­to­vol­taik­­ver­si­che­rung schützt Sie vor fi­nan­ziel­len Ver­lus­ten und Er­trags­­aus­fäl­len durch Schä­­den an Ih­rer Pho­to­­vol­­taik-An­­la­ge.

Ihre Vorteile

  • Sie er­hal­ten ei­ne um­fas­sen­de Ab­si­che­rung Ih­rer Pho­to­­vol­­taik-An­­la­ge ge­gen Be­­schä­­di­­gun­gen oder Zer­­stö­run­gen zum Neu­wert.
  • Unser Ver­si­che­rungs­­schutz gilt auch bei Schä­den, die wäh­rend der Erst­­mon­ta­ge an be­reits mon­tier­ten, mit dem Ge­­bäu­de fest ver­­bun­de­nen Tei­len der Pho­to­­vol­taik-An­la­ge z. B. durch Brand oder Ha­gel ent­ste­hen.
  • Sie erhalten Er­satz für die ent­­gan­ge­ne Ein­­spei­se­­ver­­gü­tung im Fal­le ei­nes Er­trags­a­us­falls.

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Photovoltaikversiche­rung für Land­wirte – unser Produkt im Über­blick

Zum Schutz Ih­rer Pho­to­vol­taik-An­la­ge
  • Unsere Pho­to­­vol­­taik­­ver­­si­che­rung für Land­­wir­te springt ein, wenn Ih­re Pho­to­­vol­­taik-An­la­ge durch un­­vor­­her­­seh­­ba­re Er­eig­nis­se wie z. B. ei­nen Sturm be­schä­digt oder zer­stört wird.
  • Im Scha­den­­fall er­set­zen wir Ih­nen die Wie­der­­her­­stel­lungs­­kos­ten bis zur Hö­he der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­­sum­me (Neu­wert).
  • Sollte es im Scha­den­­fall zu ei­ner Un­ter­­bre­chung der Strom­­pro­­duk­tion kom­men, er­stat­ten wir Ih­nen den da­raus re­sul­­tie­ren­den Er­trags­­­aus­fall für ei­nen be­stimm­ten ver­ein­­bar­­ten Zeit­­raum.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Photo­vol­taik­versicherung für Land­wirte

Wie kann ich einen Photovoltaikschaden melden?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Photovoltaikversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Photo­vol­taik­ver­sicherung wichtig?
  • Eine Pho­to­vol­taik-An­­la­­ge stellt ei­nen ho­­hen Wert dar, der häu­­fig durch ei­nen Kre­­dit fi­nan­ziert wird. Die Pho­to­­vol­­taik­­ver­­si­che­rung schützt Sie vor ei­ner Viel­zahl von Ge­­fah­ren und si­chert so Ih­re In­­ves­ti­tion. Da Pho­­to­­vol­­taik-An­la­gen häu­fig mit dem Ziel er­rich­tet wer­den, mit dem ein­ge­speis­ten Strom Ge­win­ne zu er­zie­len, sind auch Er­trags­­aus­fäl­le ver­­si­chert, soll­te die An­la­ge ein­mal durch ei­nen Scha­­den funk­tions­­los sein.
Was ist versichert?
  • Ver­si­chert sind die im Ver­si­che­rungs­schein ge­nann­ten so­­lar­­tech­­ni­schen An­­la­gen und Ge­­rä­te für die Strom­­er­­zeu­­gung wie
    • Pho­to­vol­taik-Mo­du­le
    • Mo­dul­tra­ge­ge­stel­le
    • Wech­sel­rich­ter
    • Ein­spei­se- und Er­zeu­gungs­zäh­ler
    • Akku­mu­la­to­ren
    • La­de­reg­ler
    • Tra­fos
    • Über­span­nungs­­schutz­­ein­­rich­­tun­­gen
    • Blitz­schutz­an­la­gen
    • Gleich- und Wech­sel­­strom­­ver­­ka­­be­­lung
    gemäß Lie­fer­um­fang der Strom­­er­­zeu­­gungs­­an­­la­­ge.

    Nicht ver­si­chert sind z. B.
    • Teile, die wäh­­rend der Le­­bens­­dau­er er­­fah­rungs­­ge­­mäß mehr­fach aus­­ge­­tauscht wer­den müs­sen
    • Teile, die nicht dem di­rek­ten Be­trieb der Pho­to­vol­taik-An­la­ge die­nen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Unsere Pho­to­vol­taik­ver­si­che­rung bie­tet ei­ne so­ge­nann­te All-Risk-Deckung bzw. All­ge­fah­ren­deckung. Da­mit sind al­le Schä­den, die nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen wer­den, durch die Ver­si­che­rung ab­ge­deckt.

    Sie leis­tet Ent­schä­di­gung für un­vor­her­seh­ba­re Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen so­wie bei Ab­han­den­kom­men durch Dieb­stahl.

    Ver­si­chert sind ins­be­son­de­re Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen durch:
    • Be­die­nungs­feh­ler, Un­ge­schick­lich­keit, Vor­satz Drit­ter
    • Brand, Blitz­schlag und Ex­plo­sion so­wie Schä­den, die durch Lösch­ar­bei­ten ent­ste­hen
    • Was­ser, Feuch­tig­keit
    • Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl, Raub, Sa­bo­ta­ge
    • Kon­struk­tions-, Ma­te­rial- oder Aus­füh­rungs­feh­ler
    • Be­schä­di­gung durch Tie­re, z. B. Tierb­is­se
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer Pho­to­vol­taik­ver­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch:
    • be­triebs­be­ding­te nor­ma­le bzw. vor­zei­ti­ge Ab­nut­zung oder Al­te­rung
    • Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder des­sen Re­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • Erd­be­ben und de­ren Fol­gen
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Scha­den­fall er­­set­­zen wir Ih­­nen die Wie­­der­­her­­stel­­lungs- bzw. Wie­­der­­be­­schaf­­fungs­­kos­­ten bis zur Hö­­he der Ver­si­che­rungs­­sum­me (Neu­­wert).
Was passiert bei einem Ertragsausfall?
  • Der Er­trags­aus­fall für die ent­gan­ge­ne Ein­spei­se­ver­gü­tung auf­grund ei­nes ver­si­cher­ten Sach­scha­dens ist au­to­ma­tisch mit­ver­si­chert.

    Wir er­stat­ten Ih­nen die ent­gan­ge­ne Ein­spei­se­ver­gü­tung in der tat­säch­li­chen Hö­he für den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Zeit­raum.

Sie haben noch Fragen?

Neh­men Sie ger­ne Kon­takt zu uns auf oder fra­gen Sie Ih­re VGH Ver­tre­tung oder Spar­kas­se in Ih­rer Nä­he.

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