Umwelt­versicherung

Schutz vor den finanziellen Folgen von Umweltschäden

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Die Umwelt­ver­sicherung der VGH für Land­wirte

In Deutschland haf­­ten Sie für Schä­­den durch Um­­welt­­­ein­­wir­­kun­­gen, durch die Drit­te ge­­schä­­digt wer­­den, oder für öko­­­lo­­gi­­sche Schä­­den an der Um­­welt selbst wie z. B. in Ge­­wäs­­sern oder in Na­­tur­­­schutz­­­ge­­bie­­ten. Wenn Sie An­­la­­gen be­­trei­­ben, von de­­nen ei­­ne Um­­welt­­­ge­­fähr­­dung aus­­ge­­hen kann, be­­nö­­ti­­gen Sie ei­­ne um­­­fas­­sen­­de Ab­­­si­­che­­rung vor Scha­­den­­­er­­satz­­­an­­sprü­­chen.

Ihre Vorteile

  • Sie schützen sich mit un­se­rer Um­welt­ver­si­che­rung um­­fas­send vor Scha­den­­er­satz­­an­­sprü­chen, die auf Um­welt­­ein­wir­kun­gen zu­rück­­zu­füh­ren sind.
  • Entsprechend Ih­rem in­di­vi­duel­len Ri­si­ko bie­ten wir Ih­nen für ver­schie­de­ne um­welt­­re­le­van­te An­­la­gen den pas­sen­den Ver­­si­che­rungs­­schutz.
  • Erfahrene Um­welt­­in­ge­nieu­re ana­ly­sie­ren bei Be­darf Ihr be­trieb­­li­ches Um­welt­­ri­si­ko und ge­ben Rat­­schlä­ge zu des­sen Mi­ni­­mie­rung.

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Umwelt­ver­sicherung für Land­wirte – unser Produkt im Überblick

Für jeden Land- und Forstwirt mit umweltrelevanten Anlagen
  • Mit unserer Um­welt­­ver­­si­che­rung sind Schä­den durch Um­welt­­ein­wir­kun­gen (Um­welt­haft­pflicht) so­wie Schä­den an der Um­welt selbst (Um­welt­schä­den nach dem Um­welt­­scha­dens­­ge­setz) ver­si­chert, die im Rah­men der be­trieb­li­chen Tä­tig­keit von Ih­nen oder Ih­ren Be­triebs­­an­ge­hö­ri­gen ver­ur­sacht wer­den.
  • Sie leis­tet bei Um­welt­­schä­den durch Be­triebs­­stö­run­gen und be­trieb­li­che Tä­tig­kei­ten. Hier­zu ge­hö­ren z. B. nach­­hal­ti­ge Stö­run­gen von Le­bens­­räu­men, Schä­den an der Bio­di­ver­si­tät, Schä­den auf dem ei­ge­nen Grund­­stück so­wie am Grund­­was­ser.
  • Im Schadenfall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­­den haf­ten.
  • Berechtigte An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­­rech­tig­te An­­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Umwelt­versicherung für Landwirte

Welche Umweltversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Umweltschaden melden?
Wie kann ich eine Umweltversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Umwelt­versicherung wichtig?
  • Wenn Ihr land- und forst­­wirt­schaft­li­cher Be­trieb An­la­gen be­treibt, die bei ei­nem Un­glücks­fall die Um­welt er­heb­lich schä­di­gen kön­nen, sind ho­he Scha­den­­er­satz­­for­de­run­gen die Fol­ge. Selbst wenn der Um­welt­­scha­den oh­ne Ihr Ver­schul­den oder so­gar durch Fremd­­ein­wir­kung pas­siert, müs­sen Sie für die­sen ein­ste­hen. Denn Sie haf­ten al­lein aus dem Be­sitz ei­ner An­la­ge.

    Stel­len Sie sich Fol­gen­des vor: Durch ein un­­be­merk­tes Leck sickern über Wo­chen um­welt­­schä­di­gen­de Stof­fe in den Bo­den und so­gar ins Grund­­was­ser. Der da­raus re­sul­tie­ren­de Scha­den ist er­heb­lich. Die Um­welt­­be­hör­de kann Sie für die Sa­nie­rung der Bö­den und des Grund­­was­sers in An­spruch neh­men.

    Daher be­nö­ti­gen Sie als Be­trei­ber von um­welt­­re­le­van­ten An­la­gen un­be­dingt ei­ne um­­fas­sen­de Ab­si­che­rung vor Scha­den­­er­satz­­an­sprü­chen.
Wer ist versichert?
  • In un­se­rer Um­welt­ver­si­che­rung be­steht Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men Ih­rer be­trieb­li­chen Tä­tig­keit für
    • Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer
    • Ihre Be­triebs­an­ge­hö­ri­gen
    • die ver­si­cher­ten An­la­gen
Wo gilt der Versicherungs­schutz?
  • In unserer Um­welt­ver­si­che­rung be­steht Ver­si­che­rungs­schutz für die ver­si­cher­ten um­welt­re­le­van­ten An­la­gen auf dem ver­si­cher­ten Be­triebs­grund­stück.
Welche Schäden sind in der Um­welt­ver­sicherung ver­sichert?
  • Als Un­ter­neh­mer haf­ten Sie für zwei Ar­ten von Schä­den:

    Schä­den durch Um­welt­ein­wir­kun­gen (Um­welt­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung)
    • für Schäden am Ei­gen­tum an­de­rer (zum Bei­spiel dem neu be­pflanz­ten Gar­ten Ih­res Nach­barn)
    Schäden an der Um­welt selbst (Um­welt­­scha­den­­ver­si­che­rung)
    • für Schäden an der Bio­­di­ver­si­tät (zum Bei­spiel ei­ne ge­schütz­te Fle­der­­maus­art, die re­gel­mäßig auf dem Nach­­bar­grund­­stück zu Hau­se ist)
    • für Be­schä­di­gung des Bo­dens und der Ge­wäs­ser auf Ih­rem Be­triebs­­ge­län­de (zum Bei­spiel durch Be­triebs­­stö­run­gen wie Brand, Ex­plo­sion, Leckage)
    In bei­den Fäl­len sind Sie mit un­se­rer Um­welt­­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert.
Wie können besondere Risiken auf dem Betriebsgrundstück versichert werden?
    • Mit der Umwelt Plusversicherung können Anlagen mit besonders großen Lagervolumen abgesichert werden, z.B. Güllelagerungen über 3 Mio Liter.
    • Mit der Bodenkaskoversicherung bis 10% der Versicherungssumme,
      max 500.000 EUR.
Wer kann einen Schaden­ersatz­anspruch stellen?
  • Es kön­nen so­wohl Pri­vat­leu­te als auch Um­welt­be­hör­den als An­spruch­stel­ler auf­tre­ten. Wenn be­stimm­ten Be­hör­den Um­welt­schä­den ge­mel­det wer­den, sind die­se so­gar ver­pflich­tet, dem nach­zu­ge­hen und den Ver­ant­wort­li­chen zu er­mit­teln.

Sie haben noch Fragen?

Neh­men Sie ger­ne Kon­takt zu uns auf oder fra­gen Sie Ih­re VGH Ver­tre­tung oder Spar­kas­se in Ih­rer Nä­he.

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Trotz größ­ter Sorg­falt kön­­nen im be­­trieb­­li­­chen All­­tag Pan­­nen und Feh­­ler pas­­sie­­ren. Da­­mit Sie und Ihr Un­­ter­­­neh­­men im Fall der Fäl­­le bes­­tens ab­­ge­­si­­chert sind, ist ei­­ne Be­­triebs­­­haft­­pflicht­­­ver­­si­­che­­rung un­­ver­­zicht­­bar. Sie schützt Sie vor den fi­­nan­­ziel­­len Fol­­gen, wenn Sie für feh­­ler­­­haf­­te Leis­­tun­­gen oder man­­gel­­haf­­te Pro­­duk­­te be­­langt wer­­den.

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