Rechtsschutz­versicherung

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Die Rechtsschutz­versicherung der VGH für Landwirte

Als Landwirt in­ves­tie­ren Sie Ih­re Zeit und Ihr Geld in Ih­ren Be­trieb­. Rechts­strei­tig­kei­ten wie z. B. zum straf­recht­li­chen Um­welt­­ri­si­ko oder Strei­tig­­kei­ten aus Kauf­­ver­trä­gen kos­ten Ner­ven und viel Geld für Rechts­­an­wäl­te, Ge­rich­te und Sach­­ver­stän­di­ge. Da­mit Sie und Ih­re Fa­mi­lie nicht auf Ihr gu­tes Recht ver­zich­ten müs­sen, bie­ten wir Ih­nen die Land­­wirt­schafts- und Ver­kehrs­­rechts­­schutz­­­ver­si­che­rung an.

Ihre Vorteile

  • Leistungs­fä­hi­ger Ver­si­che­rungs­schutz bei Rechts­strei­tig­kei­ten im pri­va­ten, land­wirt­schaft­li­chen oder Ver­kehrs-Be­reich
  • Bei Bedarf kön­nen Sie ein Me­dia­tions­ver­fah­ren nut­zen, um Ih­re Kon­flik­te oh­ne Ge­richt bei­zu­le­gen.
  • Unser Rechtschutz-Telefon hilft Ihnen 24/7 bei Ihren Rechtsfragen. Garantiert!

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Rechtsschutz für Landwirte – unser Produkt im Überblick

Land­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz
  • Umfassende Ab­si­che­rung in nur ei­nem Pro­dukt, das spe­ziell auf die Be­dürf­nis­se Ih­res land­wirt­schaft­li­chen Be­triebs zu­ge­schnit­ten ist
  • Mit die­sem Kom­bi­pro­dukt sind Rechts­schutz­fäl­le im pri­va­ten, land- und forst­wirt­schaft­li­chen so­wie Ver­kehrs­be­reich mit nur ei­nem Ver­trag ab­ge­si­chert. Außer­dem ha­ben Sie Ver­si­che­rungs­schutz für al­le Ih­re land- und forst­wirt­schaft­lich so­wie pri­vat ge­nutz­ten Im­mo­bi­lien.
  • Wir leis­ten für Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer, für Ih­re Mit­in­ha­ber, für Ih­ren Le­bens­part­ner, für Ih­re min­der­jäh­ri­gen und un­ver­hei­ra­te­ten voll­jäh­ri­gen Kin­der, bis die­se selbst be­rufs­tä­tig wer­den, für Al­ten­tei­ler und Hof­er­ben, die auf dem ver­si­cher­ten Hof oder in räum­li­cher Nä­he woh­nen – in­klu­si­ve de­ren Le­bens­part­ner und min­der­jäh­ri­ge Kin­der.
  • Wir tre­ten für Ihr Recht ein, wenn zum Bei­spiel
    • die von Ihnen ge­kauf­ten Schwei­ne an ei­ner Krank­heit lei­den und Sie vom Ver­käu­fer Ihr Geld zu­rück­for­dern möch­ten.
    • ein Päch­ter den ver­ein­bar­ten Pacht­zins nicht zahlt und Sie Ih­ren An­spruch durch­set­zen möch­ten.
    • ein Angestellter ge­gen die Kün­di­gung sei­nes Ar­beits­ver­trags klagt.
  • Wir bieten Ver­si­che­rungs­schutz bis zu 10.000 € bei Ent­eig­nungs-, Plan­fest­stel­lungs- und Flur­be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren – d. h., für Neu­bau­ge­bie­te und Straßen wer­den land­wirt­schaft­lich ge­nutz­te Flä­chen be­nö­tigt –, wenn Sie den Land­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz ab­ge­schlos­sen ha­ben.
  • Die Wahr­neh­mung Ih­rer recht­li­chen In­teres­sen in ver­wal­tungs­recht­li­chen Ver­fah­ren bei Kür­zung von Di­rekt­zah­lun­gen aus EU-Mit­teln (Cross-Com­pliance-Sank­tio­nen) ist eben­falls ab­ge­deckt.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Rechts­schutz­versicherung

Wohnungs- und Grund­stücks­rechtsschutz

Eine wichtige Er­gän­zung zu Ih­rer Rechts­schutz­­ver­si­che­rung:
unser Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz für ver­mie­te­te Ob­jek­te in Deutsch­land. Die­ser un­ter­stützt Sie z. B. bei Nach­bar­schafts-, Miet- oder Steuer­strei­­tig­kei­ten rund um Ih­re ver­mie­te­te Im­mo­bi­lie oder Woh­nung. Ihr VGH Be­ra­ter in­for­miert Sie ger­ne aus­führ­lich über un­ser An­ge­bot.

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Straf-
Rechtsschutz

Schon durch ei­nen Ver­dacht oder durch ei­ne ano­ny­me An­zei­ge kann es zu ei­nem Er­mitt­lungs­ver­fah­ren ge­gen Sie kom­men. Um ei­nen Scha­den von Ih­rem Be­trieb ab­zu­wen­den, ist ein schnel­les Han­deln er­for­der­lich. Er­gän­zen Sie da­her Ih­ren Rechts­schutz um die Leis­tungs­er­wei­te­rung Straf-Rechts­schutz. So sind Sie vor dem Kos­ten­ri­si­ko ei­nes Straf­ver­fah­rens bes­tens ge­schützt. Aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen hält Ihr VGH Be­ra­ter ger­ne für Sie be­reit.

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FAQ – die häufigsten Fragen zur Rechts­schutz­versicherung für Land­wirte

Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Kosten werden von der Rechts­schutz­ver­sicherung über­nommen?
  • Ist der Rechts­­schutz­­fall ver­si­chert, dann er­­stat­ten wir die an­­fal­len­den Ver­fah­rens­­kos­ten bis zur ver­ein­­bar­ten Ver­si­che­rungs­­sum­me. Da­zu ge­hö­ren ne­ben den ge­setz­­li­chen An­walts­­ge­büh­ren auch die Ge­richts­­kos­ten, Zeu­gen­­aus­la­gen, die Kos­ten für ge­richt­­li­che Sach­ver­­stän­di­ge und die Kos­ten der Ge­gen­­sei­te, falls Sie vor Ge­richt un­ter­­lie­gen soll­ten.
    Falls Sie ei­ne Selbst­­be­tei­li­gung ver­ein­­bart ha­ben, tra­gen Sie die­se selbst.
Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
  • Selbst­verständlich dür­fen Sie gern den An­­walt, dem Sie ver­trau­en, mit dem Fall be­auf­­tra­gen. Wenn Sie es möch­ten, hel­fen wir Ih­nen ei­nen Rechts­­an­walt zu fin­den, der auf das ent­­spre­chen­de Rechts­­ge­biet spe­zia­li­siert ist.
Gibt es eine Warte­zeit, bis ich die Rechts­schutz­ver­sicherung nutzen kann?
  • Für ei­ni­ge Leis­tungs­ar­ten gilt ei­ne War­te­zeit von 3 Mo­na­ten, z. B. im Ver­trags- und Sa­chen­recht oder dem Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz. Bei an­de­ren Leis­tungs­ar­ten be­steht der Ver­si­che­rungs­schutz so­fort, z. B. im Ord­nungs­wid­rig­kei­ten- und Straf-Rechts­schutz.
Wie bin ich im Ausland geschützt?
  • Sie ha­ben bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten im Pri­vat- und Ver­kehrs­be­reich welt­weit bis zu 1 Jahr Ver­si­che­rungs­schutz.
Sind meine Kinder mitversichert?
  • Beim Land­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz

    Ver­si­chert sind Ih­re min­der­jäh­ri­gen Kin­der (auch Stief- und Pfle­ge­kin­der). Die voll­jäh­ri­gen Kin­der sind mit­ver­si­chert, so­lan­ge sie un­ver­hei­ra­tet sind und noch kei­nen Be­ruf aus­üben.
    Das gilt auch, wenn sie Ei­gen­tü­mer oder Hal­ter ei­nes ei­ge­nen Kraft­fahr­zeugs sind.
Ist mein Lebens­ge­fährte mit­versichert?
  • Der Ehe­gat­te ist oh­ne Na­mens­nen­nung mit­ver­si­chert. Der nicht ehe­li­che Part­ner ist mit­ver­si­chert, wenn er im Ver­si­che­rungs­schein na­ment­lich ge­nannt ist. Der je­wei­li­ge Part­ner ist dann bei­trags­frei mit­ver­si­chert.

Sie haben noch Fragen?

Neh­men Sie ger­ne Kon­takt zu uns auf oder fra­gen Sie Ih­re VGH Ver­tre­tung oder Spar­kas­se in Ih­rer Nä­he.

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Trotz größ­ter Sorg­falt kön­­nen im be­­trieb­­li­­chen All­­tag Pan­­nen und Feh­­ler pas­­sie­­ren. Da­­mit Sie und Ihr Un­­ter­­­neh­­men im Fall der Fäl­­le bes­­tens ab­­ge­­si­­chert sind, ist ei­­ne Be­­triebs­­­haft­­pflicht­­­ver­­si­­che­­rung un­­ver­­zicht­­bar. Sie schützt Sie vor den fi­­nan­­ziel­­len Fol­­gen, wenn Sie für feh­­ler­­­haf­­te Leis­­tun­­gen oder man­­gel­­haf­­te Pro­­duk­­te be­­langt wer­­den.

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