Die Rechtsschutzversicherung der VGH für Landwirte
Als Landwirt investieren Sie Ihre Zeit und Ihr Geld in Ihren Betrieb. Rechtsstreitigkeiten wie z. B. zum strafrechtlichen Umweltrisiko oder Streitigkeiten aus Kaufverträgen kosten Nerven und viel Geld für Rechtsanwälte, Gerichte und Sachverständige. Damit Sie und Ihre Familie nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, bieten wir Ihnen die Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutzversicherung an.
Rechtsschutz für Landwirte – unser Produkt im Überblick
Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
- Umfassende Absicherung in nur einem Produkt, das speziell auf die Bedürfnisse Ihres landwirtschaftlichen Betriebs zugeschnitten ist
- Mit diesem Kombiprodukt sind Rechtsschutzfälle im privaten, land- und forstwirtschaftlichen sowie Verkehrsbereich mit nur einem Vertrag abgesichert. Außerdem haben Sie Versicherungsschutz für alle Ihre land- und forstwirtschaftlich sowie privat genutzten Immobilien.
- Wir leisten für Sie als Versicherungsnehmer, für Ihre Mitinhaber, für Ihren Lebenspartner, für Ihre minderjährigen und unverheirateten volljährigen Kinder, bis diese selbst berufstätig werden, für Altenteiler und Hoferben, die auf dem versicherten Hof oder in räumlicher Nähe wohnen – inklusive deren Lebenspartner und minderjährige Kinder.
- Wir treten für Ihr Recht ein, wenn zum Beispiel
- die von Ihnen gekauften Schweine an einer Krankheit leiden und Sie vom Verkäufer Ihr Geld zurückfordern möchten.
- ein Pächter den vereinbarten Pachtzins nicht zahlt und Sie Ihren Anspruch durchsetzen möchten.
- ein Angestellter gegen die Kündigung seines Arbeitsvertrags klagt.
- Wir bieten Versicherungsschutz bis zu 10.000 € bei Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren – d. h., für Neubaugebiete und Straßen werden landwirtschaftlich genutzte Flächen benötigt –, wenn Sie den Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen haben.
- Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in verwaltungsrechtlichen Verfahren bei Kürzung von Direktzahlungen aus EU-Mitteln (Cross-Compliance-Sanktionen) ist ebenfalls abgedeckt.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Ihr zusätzlicher Schutz zur Rechtsschutzversicherung
FAQ – die häufigsten Fragen zur Rechtsschutzversicherung für Landwirte
- Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
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Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann erstatten wir die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, Zeugenauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten.
Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, tragen Sie diese selbst.
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- Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
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Selbstverständlich dürfen Sie gern den Anwalt, dem Sie vertrauen, mit dem Fall beauftragen. Wenn Sie es möchten, helfen wir Ihnen einen Rechtsanwalt zu finden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist.
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- Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechtsschutzversicherung nutzen kann?
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Für einige Leistungsarten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, z. B. im Vertrags- und Sachenrecht oder dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten besteht der Versicherungsschutz sofort, z. B. im Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz.
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- Wie bin ich im Ausland geschützt?
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Sie haben bei Auslandsaufenthalten im Privat- und Verkehrsbereich weltweit bis zu 1 Jahr Versicherungsschutz.
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- Sind meine Kinder mitversichert?
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Beim Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
Versichert sind Ihre minderjährigen Kinder (auch Stief- und Pflegekinder). Die volljährigen Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben.
Das gilt auch, wenn sie Eigentümer oder Halter eines eigenen Kraftfahrzeugs sind.
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- Ist mein Lebensgefährte mitversichert?
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Der Ehegatte ist ohne Namensnennung mitversichert. Der nicht eheliche Partner ist mitversichert, wenn er im Versicherungsschein namentlich genannt ist. Der jeweilige Partner ist dann beitragsfrei mitversichert.
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