Wir sind: Provinzial Kranken·versicherung Hannover AG
Diese Versicherung heißt: Krankheits·kosten·voll·versicherung
Dieses Blatt zeigt Ihnen:
was ist am wichtigsten
für Ihre Versicherung.
Hier steht aber nicht alles.
Wichtige Regeln stehen auch im:
● Versicherungs·antrag
● Versicherungs·schein
● Versicherungs·bedingungen
Bitte lesen Sie alles.
Wenn Sie unsere Fragen und Hinweise nicht verstehen:
Dann kaufen Sie die Versicherung nicht im Internet.
Gehen Sie lieber zu einem Berater.
Der Berater hilft Ihnen.
Ihren Berater finden Sie im Internet.
Wann brauchen Sie diese Versicherung?
Sie brauchen eine Kranken·versicherung
wenn Sie krank werden
oder einen Unfall haben.
Die Versicherung bezahlt die Kosten.
Zum Beispiel:
● Arzt
● Apotheke
● Kranken·wagen.
Das hier ist eine private Kranken·versicherung.
Das bedeutet:
Sie und wir können uns entscheiden
was versichert ist
und wie viel Sie bezahlen.
Was ist versichert?
Wir haben verschiedene Versicherungen.
Die gelten für verschiedene Menschen.
Dafür gibt es Abkürzungen.
Zum Beispiel: VKuz, PBE…
Im Antrag steht:
Welche Abkürzung haben Sie.
Wenn etwas eine andere Abkürzung hat
gilt das nicht für Sie.
✔ Voll·kosten·versicherung (VKuz):
Diese Versicherung bezahlt die Kosten für:
● Behandlung beim Arzt.
● Behandlung im Krankenhaus.
In einem Zimmer mit mehreren Menschen.
● Zahn·behandlung.
Wir bezahlen den vollen Preis.
● Psycho·therapie (Kopf·behandlung)
und Zahn·ersatz
und Kiefer·orthopädie.
Wir bezahlen 80 %.
Es kann einen Selbst·behalt geben.
Dann müssen Sie einen Teil selbst bezahlen.
✔ Beitrags·entlastung im Alter (PBE 2.0):
Kranken·versicherungen werden teurer
wenn man älter ist.
Wenn Sie die Beitrags·entlastung machen
wird Sie die Versicherung weniger kosten.
Sobald Sie über 65 Jahre sind.
✔ Krankenhaus·zusatz·versicherung Chef·arzt (KHPnu):
Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden müssen:
Wir bezahlen den Aufpreis
damit sich ein Chef·arzt um Sie kümmert.
✔ Krankenhaus·zusatz·versicherung Einzel·zimmer (KHUnu):
Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden müssen:
Wir bezahlen den Aufpreis
damit Sie ein Zimmer für sich alleine haben.
Oder mit nur einer anderen Person im Zimmer.
✔ Kur·tage·geld (KURnu):
Wenn Sie eine Kur brauchen:
Wir bezahlen den besprochenen Betrag.
Für jeden Tag
den Sie in der Kur sind.
Wir bezahlen höchstens so viel
wie die Kur kostet.
✔ Krankenhaus·tage·geld (KUTnu):
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen:
Wir bezahlen den besprochenen Betrag.
Für jeden Tag den Sie im Krankenhaus sind.
Wie viel bezahlen wir?
Wir bezahlen höchstens so viel
wie in der Gebühren·ordnung steht.
Das ist eine Preis·liste für Ärzte.
Voll·kosten·versicherung (VKuz):
Für Zahn·ersatz und Kiefer·orthopedie gilt:
Wir bezahlen höchstens
600 Euro im 1. Versicherungs·jahr.
1.600 Euro im 2. Versicherungs·jahr.
2.400 Euro im 3. Versicherungs·jahr.
3.200 Euro im 4. Versicherungs·jahr.
4.000 Euro im 5. Versicherungs·jahr.
15.000 Euro ab 6. Versicherungs·jahr.
Kur·tage·geld (KURu):
● Wir bezahlen höchstens für 28 Tage.
● Wenn die Kur nicht für Vorsorge oder Gesund·werden ist:
dann bezahlen wir nur die Hälfte vom Tages·geld.
Was ist nicht versichert?
X Heil·behandlungen die nicht sein müssen.
X Wenn Sie mit Absicht krank sind
oder mit Absicht einen Unfall hatten.
X Wenn wir etwas ausschließen.
Zum Beispiel:
weil Sie schon krank waren
als Sie den Vertrag gemacht haben.
Das steht dann ganz deutlich im Versicherungs·schein.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt:
● In Deutschland.
● Und in ganz Europa.
● Auch außerhalb von Europa.
Aber nur für höchstens 3 Monate.
Was sind Ihre Aufgaben?
Sie haben ein paar Pflichten.
Zum Beispiel vor dem Vertrag:
● Wir machen eine Gesundheits·prüfung.
Da müssen Sie alle Fragen richtig beantworten.
Sonst müssen wir vielleicht nichts bezahlen.
Oder können sogar kündigen.
Und während der Vertrag schon läuft:
● Sie müssen uns alle Informationen geben
die wir für die Versicherung brauchen.
● Wenn Sie noch eine weitere Kranken·versicherung machen
müssen Sie uns das sofort sagen.
Wann und wie bezahlen Sie?
Sie müssen bezahlen
immer am ersten Tag vom Monat.
Den ersten Beitrag bezahlen Sie 2 Wochen
nachdem Sie den Versicherungs·schein bekommen.
Wenn Sie zu spät bezahlen
sind Sie vielleicht nicht mehr versichert.
Und wenn es keine Pflicht·versicherung ist
sind Sie sonst vielleicht
gar nicht mehr versichert.
Der Versicherer sagt Ihnen
wie und wohin sie bezahlen.
Ab wann gilt die Versicherung?
Im Versicherungs·schein steht
ab wann die Versicherung gilt.
Aber nur
wenn Sie und wir
den Vertrag schon unterschrieben haben.
Und wenn keine Warte·zeit gilt.
Warte·zeit heißt:
Die Versicherung zahlt erst
nach einer bestimmten Zeit.
Bis wann gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt immer weiter.
Bis sie gekündigt wird.
Oder bis die versicherte Person stirbt.
Die Versicherung endet auch
wenn Sie nicht mehr in Europa leben.
Wie können Sie kündigen?
Sie können die Versicherung kündigen.
Spätestens 3 Monate
vor dem Ende
von einem Versicherungs·jahr.
Im ersten Jahr können Sie nicht kündigen.
Die Versicherung gilt mindestens 2 Jahre.
Wenn die Versicherung teurer wird
können Sie immer kündigen.
Dafür haben Sie 2 Monate Zeit.
Sie können die Versicherung vorher kündigen.
Wenn die Versicherung teurer wird.
Wenn Sie eine Versicherung haben müssen:
Dann gilt die Kündigung nur
wenn Sie uns zeigen:
Sie haben jetzt eine andere Versicherung.
Wenn Sie in die gesetzliche Kranken·kasse müssen:
Dann endet Ihre Versicherung auch.
Und auch
wenn Sie Familien versichert werden
oder in die Heilfürsorge kommen.