
"Wir saßen schon auf gepackten Koffern. Da wurde Leo krank. Unser Urlaub fiel ins Wasser."
Gut abgesichert, bevor die Reise richtig losgeht
Die Koffer sind gepackt und morgen soll die lang ersehnte Reise beginnen. Wenn eine Krankheit Ihnen dann einen Strich durch die Rechnung macht, ist das ärgerlich genug. Noch schlimmer wird es, wenn Sie auch auf den Reisekosten sitzen bleiben. Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie vor hohen Stornokosten bestens geschützt. Auch im Falle eines vorzeitigen Abbruchs Ihrer Reise, finden Sie hier den passenden Schutz.
Versicherungsschutz bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
Erstattung der Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise (bspw. aufgrund 2-stündiger Zugverspätung)
Kein Selbstbehalt (Ausnahme ambulant behandelte Erkrankungen)
Die Reise-Rücktrittsversicherung sichert Sie ab, falls Sie Ihre Reise aus unvorhergesehenen Gründen stornieren müssen. Die Reise-Krankenversicherung deckt medizinische Kosten im Ausland ab. Und mit der Notfallversicherung erhalten Sie schnelle Hilfe und Unterstützung in Notfällen. Die Reise-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie bei Unfällen während der Reise. Falls Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, greift die Reisegepäckversicherung der VGH.
Gerade Familienurlaube können durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Umstände schnell unterbrochen werden. Kinder sind oft anfälliger für Krankheiten oder Unfälle, besonders in fremden Umgebungen. Mit unserer Reiseabbruchversicherung können Sie als Eltern beruhigt sein: Im Falle eines Abbruchs bekommen Sie medizinische Unterstützung und sind finanziell abgesichert.
Julia lebt mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn in Hildesheim und reist viel. Das Reiseziel spielt beinahe keine Rolle, denn die Vorfreude ist riesig und die Eindrücke unbezahlbar. Es läuft aber nicht immer alles nach Plan und die eine oder andere Reise musste in der Vergangenheit abgesagt werden: Corona-Pandemie, Schwangerschaft, Krankheit. Vor allem Kleinkinder sind für Krankheiten anfällig. So ist es auch Julia passiert: ihr Sohn wurde krank und die Reise nach Griechenland musste storniert werden. Gut, dass Julia eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bei der VGH abgeschlossen hat – somit bekommt sie wenigstens einen Großteil ihres Geldes zurück.
"Wir saßen schon auf gepackten Koffern. Da wurde Leo krank. Unser Urlaub fiel ins Wasser."
Reiserücktritt | Reiserücktritt und Reiseabbruch | ||
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Beitrag Der angegebene Beitrag gilt für einen Reisepreis von 100 € für alle Reisen außer Schiffsreisen. Die Versicherungsteuer ist enthalten. Die steuerpflichtige Prämie ergibt sich aus der Gesamtprämie. Der Steuersatz beträgt 19 %. | ab 5 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte | ab 6 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte | |
Erstattung von Stornierungskosten Erstattung von Stornierungskosten bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises. | |||
Hinreise-Mehrkosten Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise durch ein versichertes Ereignis, z. B. infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden. | |||
Kosten der Umbuchung Ersatz der Umbuchungskosten bis max. der Höhe der Stornokosten. | |||
Einzelzimmerzuschlag Ersatz der Differenzkosten, falls vorher ein Doppelzimmer mit einer versicherten Person gebucht wurde. | |||
Versicherte Gründe | |||
Unerwartete schwere Erkrankung Unerwartete schwere Erkrankung, die ärztlich behandelt werden muss. | |||
Tod, Unfall, Schwangerschaft Tod, der ärztlich festgestellt wurde, eine schwere Unfallverletzung, die ärztlich behandelt werden muss, eine festgestellte Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn. | |||
Verlust des Arbeitsplatzes Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Arbeitgeber unerwartet betriebsbedingt gekündigt hat. | |||
Naturkatastrophen am Urlaubsort Mehrkosten, wenn die Reise aufgrund von Naturkatastrophen (Lawinen, Erdrutsche, Wirbelstürme, Überschwemmungen, Erdbeben) notwendigerweise verlängert werden muss. | |||
Selbstbehalt Im Falle einer unerwartet schweren Erkrankung beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens. | |||
Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater, wenn Sie Leistungen aus der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen möchten. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Hier ein kleiner Auszug der versicherten Ereignisse (Versicherungsfälle):
Eine Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz oder nur zum Teil in Anspruch genommen wird, z. B.
Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (z. B. Rail & Fly), beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus. Bei einer Fluganreise beginnt die Reise nach der Pass- oder Bordkartenkontrolle. Sobald die Reise angetreten ist, enden die Leistungen der Reiserücktrittskostenversicherung.
Ein Vertrag für eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung sollte zeitnah nach der Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Beginn der Reise geschlossen werden. Sollten zwischen Buchung und Antritt der Reise keine 30 Tage liegen, muss die Reiserücktrittsversicherung spätestens am dritten Werktag nach Buchung der Reise erfolgen. Für alle weiteren Versicherungen, wie beispielsweise Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung, muss der Abschluss vor Antritt der Reise und für deren gesamte Dauer getätigt werden.
Der Vertrag kommt auch bei Zahlung der Versicherungsprämie nicht zustande, wenn die oben genannten Fristen bei Abschluss des Vertrags nicht eingehalten werden. In diesem Fall wird Ihnen die Prämie natürlich zurückerstattet.
Es ist der Albtraum jedes Urlaubers: Man steht als Letzter am Gepäckband, doch vom Koffer keine Spur. Um wenigstens das Notwendigste kaufen zu können, hilft die Reisegepäckversicherung mit bis zu 500 € für Ersatzkäufe bei verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks. Informationen bekommen Sie in Ihrer VGH Vertretung oder Sparkasse.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Registergericht: HRB: Hamburg 19768. Risikoträger und Vertragspartner ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG.