Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenzverordnung)

Unter Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Transparenzverordnung sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben kann.
 

I. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung

Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung unserer VGH Vertretung
Als Ausschließlichkeitsvertreter der VGH Versicherungen, eines regional verwurzelten öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens, gehört eine verantwortungsvolle  Betreuung in Versicherungsfragen zum Selbstverständnis unserer Agentur.
Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist vor allem eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter und – falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch nachhaltiger Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung. Hierfür kooperieren wir eng mit den VGH Versicherungen.
Als Vermittler beraten wir auf Basis der Informationen der VGH und stützen unseren Rat auf deren Produkte und Tarife. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt auf Wunsch des Kunden in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte, die wir unseren Kundinnen und Kunden als für sie geeignet empfehlen. Es werden dabei die produkt- und unternehmensbezogenen Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen des genannten Produktgebers genutzt.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung nachhaltiger Finanzprodukte
Bei nachhaltigen Finanzprodukten, die wir unseren Kundinnen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen empfehlen, werden Nachhaltigkeitsrisiken in zweierlei Hinsicht berücksichtigt:
Zum einen sind die Versicherer aufgrund regulatorischer Vorgaben generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.
 
Auszug aus den Informationen der VGH Versicherungen:
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in unseren Kapitalanlageentscheidungen
Die Risikosteuerung in der Kapitalanlage erfolgt durch eine breite Diversifikation über verschiedene Anlageklassen sowie Regionen und Sektoren unter Berücksichtigung einer hohen Mischung und Streuung bei einer Vielzahl an Emittenten.
Um den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Rechnung zu tragen, berücksichtigt die VGH in ihren Kapitalanlageentscheidungen zusätzlich Nachhaltigkeitsaspekte. Diese sind in einer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie gebündelt und im Rahmen der Verwaltung sowie Neuanlage von Investments jederzeit zwingend einzuhalten.
Durch die Definition von Ausschlusskriterien stellt die VGH sicher, dass sie nicht mehr in Unternehmen investiert, die ihren Ansprüchen an Umweltschutz sowie die Einhaltung von Menschenrechten und einer guten Unternehmensführung nicht genügen und mit entsprechenden Nachhaltigkeitsrisiken einhergehen.
Verankerung von Nachhaltigkeit in der VGH
Um diesen selbstdefinierten Standards gerecht zu werden, wurde im Kapitalanlagebereich ein Nachhaltigkeitsgremium einberufen. Dieses stellt in seinen regelmäßigen Tagungen die ordnungsgemäße Umsetzung sowie adäquate Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsrichtlinie für die Kapitalanlage des VGH Verbundes sicher. Die vom Nachhaltigkeitsgremium entwickelten Empfehlungen werden anschließend im Investmentgremium und Risikoausschuss beraten und verabschiedet. Dabei wurde es für den VGH-Verbund zu einer logischen Konsequenz, im Jahr 2019 der internationalen Finanzinitiative Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen beizutreten, um die Akzeptanz und Umsetzung von Nachhaltigkeitsbelangen in der Finanzindustrie weiter voranzutreiben. Über ihre Nachhaltigkeitsanstrengungen in der Kapitalanlage sowie in weiteren Unternehmensbereichen informiert die VGH zudem jährlich in ihrem CSR-Bericht, der sich an dem Standard der Global Reporting Initiative (GRI) orientiert.
(Weitere Ausführungen zu den Einzelheiten und den Nachhaltigkeitsbericht können unter www.vgh.de eingesehen werden).
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen informiert die VGH überdies in ihren vorvertraglichen Informationen.
Zum anderen stellen wir sicher, dass die Beraterinnen und Berater die jeweils von ihnen angebotenen nachhaltigen Produkte umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot der VGH vermittelt.
 

II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik

Neben den vorangehend beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung steht auch unsere Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang.
Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht.
Unsere Vergütungsstruktur ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Versicherungsprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.
Im Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung erhalten wir als Vermittler eine Vergütung, die in den zu zahlenden Kundenbeträgen (Versicherungsprämien, Ausgabeaufschläge, Leistungsraten) enthalten ist (sogenannte Provision). Die Vergütung unserer Agentur für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
 

III. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung

Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind wichtige Nachhaltigkeitsfaktoren.
Allgemeine Compliance-Regelungen sind einzuhalten, insbesondere die strafrechtlich relevanten Regelungen zu Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit sowie die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.
Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zum Versicherungsschutz werden dem Anlass entsprechend ermittelt, analysiert und bewertet. Dies bildet die Basis jeder persönlichen und digitalen Beratung. Die wichtigsten Merkmale des Versicherungsproduktes – einschließlich der Ausschlüsse vom Versicherungsschutz – werden darauf aufbauend dem Kunden durch uns als Vermittler verständlich aufgezeigt. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen werden die wichtigsten Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Wir halten die gesetzlichen Vorgaben zu Interessenkonflikten und zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungsvertreiber ein. Insbesondere treffen wir angemessene Produktvertriebsvorkehrungen und prüfen im Beratungsprozess, ob der für ein Produkt vorgesehene Zielmarkt in der Praxis auch gegeben ist. Hierbei werden die Nachhaltigkeitsaspekte beachtet.

  • Die Beratersuche nutzt den Service von Here, beachten Sie bitte die Datenschutzhinweise.

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