Ertragsausfall

Damit Sie selbst ein Betriebsstillstand nicht erschüttert

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Sichern Sie Ihre Ertragskraft

Falls es in Ih­­rem Un­­ter­­neh­­men zu ei­­nem Scha­­den kommt oder Sie von ei­­ner be­­hörd­­li­­chen Maß­­­nah­­me zur Seu­­chen­­be­­kämp­­fung be­­trof­­fen sind, führt dies zu ei­­ner Be­­triebs­­un­­ter­­bre­­chung oder im schlimms­­ten Fall zu ei­­ner Be­­triebs­­schließung. Mit un­­se­­ren Ver­­si­­che­­run­­gen si­­chern Sie im Fal­­le ei­­nes Er­­trags­­aus­­falls oder ei­­ner Be­­triebs­­schließung die Er­­trags­­kraft Ih­­res Un­­ter­­neh­­mens.

  • Maß­ge­schnei­der­ter Ver­si­che­rungs­schutz
  • Flächen­decken­des Ser­vice­netz
  • Individuelle, per­sön­li­che und kom­pe­ten­te Be­ra­tung

Ertragsausfall – unsere Produkte im Überblick

Selbst bei größter Sorgfalt und Sau­ber­keit in Ihrem Betrieb können Sie nicht­ aus­nahms­­los verhindern, von einer be­hörd­lichen Maß­­nahme zur Seuchen­be­kämpfung getroffen zu werden. Es be­steht immer ein Rest­ri­si­ko, dass Krank­heits­erreger durch Wa­ren, Was­ser oder auch Menschen ein­ge­schleppt wer­den.

  • Sie sind um­fas­send vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen bei ei­ner be­hörd­lich an­ge­ord­ne­­ten Be­triebs­schließung ge­schützt.
  • Ihre Fix­kos­ten und ent­gan­ge­ne Ge­win­ne wer­den er­setzt – Ihr Wei­ter­be­trieb ist da­mit ge­si­chert.
  • Wir über­neh­men auch Wer­be­kos­ten, um Ihr Image wie­der­her­zu­stel­len.

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Ein Brand im La­ger, bei dem wich­ti­ge Roh­­ma­­te­­ria­lien ver­­nich­­tet wer­den, ein Scha­­den an ei­ner Ma­­schi­ne, oh­ne die Sie nicht ar­­bei­­ten kön­nen, ein Ein­­bruch­­dieb­­­stahl, bei dem wich­ti­ge Wa­­ren ent­­wen­­det wer­­den – sol­che und ähn­­li­che Vor­­fäl­le zie­hen oft große Fol­­gen nach sich und le­­gen schlimms­ten­­falls Ihr Un­ter­­neh­­men kom­­plett still.

  • Sie sind um­fas­send vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen ei­ner Be­triebs­un­ter­bre­chung ge­schützt – wie bei­spiels­wei­se durch ei­nen Feuer- oder Ein­bruch­dieb­stahl­­scha­den.
  • Mehr­kos­ten, die durch Maß­nah­men ent­ste­hen, um Ih­ren Be­trieb auf­recht­­zu­er­hal­ten, wer­den von uns über­nom­­men.
  • Der Bei­trag zur Er­trags­aus­fall­­ver­si­che­­rung ist steuer­lich als Be­triebs­aus­ga­be ab­setz­bar.

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Ohne funk­tio­nie­ren­de Ma­schi­nen steht Ihr Be­trieb ge­ge­be­nen­falls mo­na­te­lang still. So­lan­ge Schä­den re­pa­riert wer­den oder Er­satz be­schafft wird, kön­nen Sie kei­ne Auf­trä­ge um­set­zen und kei­ne Ein­nah­men er­wirt­schaf­ten.

  • Sie er­hal­ten Er­satz Ih­res fi­nan­ziel­len Ver­lusts auf­grund des Un­ter­bre­chungs­­scha­dens.
  • Die Li­qui­di­tät Ih­res Be­triebs bleibt er­hal­­ten. Sie kön­nen si­cher­stel­len, dass al­le Ih­re Zins­ver­pflich­tun­gen aus be­trieb­­li­chen Kre­di­ten er­füllt wer­den.
  • Den Bei­trag zur Be­triebs­un­ter­­bre­chungs­­ver­si­che­rung kön­nen Sie steuer­lich als Be­triebs­aus­ga­ben ab­set­zen.

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Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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