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Haftpflicht und Rechts­schutz

Rückhalt bei Schaden- und Streitfällen

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Sichern Sie sich und Ihr Unternehmen ab

Schützen Sie sich, Ihr Un­ter­neh­men und Ih­re Mit­ar­bei­ter mit ei­ner ge­werb­li­chen Haft­pflicht- und Rechts­­­schutz­­­ver­­­si­­­che­­­rung. Mi­ni­mie­ren Sie die Haf­tungs­ri­si­ken für sich und Ih­ren Be­trieb und Ihr fi­nan­ziel­les Ri­si­ko im Streit­fall.

  • Maß­ge­schnei­der­ter Ver­si­che­rungs­schutz
  • Flächen­decken­des Ser­vice­netz
  • In­di­vi­duel­le, per­sön­li­che und kom­pe­ten­te Be­ra­tung

Haftpflicht und Rechtsschutz – unsere Produkte im Überblick

In Deutsch­land haf­tet je­des Un­ter­neh­men und je­der Selbst­stän­di­ge mit dem ge­sam­­ten Ge­­schäfts­­ver­­mö­gen. Un­ter Um­­stän­den müs­sen Sie als Un­­ter­­neh­­mer so­gar mit Ih­rem Pri­vat­­ver­mö­gen ein­ste­hen. Im Scha­­den­­fall kön­nen exis­tenz­­be­­dro­hen­de Scha­­den­­­er­­satz­­­for­de­run­gen auf Sie zu­­kom­men.

  • Sie schützen sich und Ihre Mitarbeiter mit unserer Betriebshaftpflichtver­sicherung umfassend vor Schadener­satzansprüchen.
  • Wir bieten Ihnen spezielle Leistungen für Ihre Branche und damit bedarfsge­rech­ten Versicherungsschutz.
  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Ihre betrieblichen Grundstücke ist bereits mit inbegriffen.

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In Deutschland haf­te­n Sie als frei­be­ruf­­li­cher Arzt, Ar­chi­tekt oder In­ge­nieur un­­be­­­grenzt mit Ih­rem Ge­­schäfts­­ver­­mö­­gen. Un­­ter Um­­stän­­den müs­sen Sie so­gar mit Ih­­rem Pri­vat­­ver­­mö­gen ein­ste­hen. Im Scha­­den­­fall kön­nen exis­tenz­­be­­dro­hen­de Scha­­den­­er­­­satz­­for­de­run­gen auf Sie zu­kom­men.

  • Sie schüt­zen sich und Ih­re Mit­ar­bei­ter mit un­se­rer Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­­rung um­­fas­send vor Scha­den­er­­satz­an­­sprü­chen.
  • Wir bie­ten Ih­nen spe­ziel­le Leis­tun­gen für Ärz­te, Ar­chi­tek­ten und In­ge­nieu­re und da­mit be­darfs­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­­schutz.
  • Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für Ih­re be­trieb­li­chen Grund­stücke ist be­reits mit in­be­grif­fen.

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Als Ver­ein sind Sie ge­setz­lich ver­pflich­tet, für schuld­haft ver­ur­sach­te Schä­den in un­be­grenz­ter Hö­he zu haf­ten. Im Scha­den­­fall haf­tet der Ver­ein mit sei­nem ge­sam­ten Ver­eins­ver­mö­gen.

  • Sie schüt­zen sich und Ih­re Ver­eins­mit­­glie­der um­fas­send vor un­be­rech­tig­ten An­sprü­chen Drit­ter.
  • Un­se­re Ver­eins­haft­pflicht be­wahrt Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen im Scha­den­fall.
  • Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für ver­eins­ei­ge­ne Grund­stücke ist be­reits mit in­be­grif­fen.

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Als Ei­gen­tü­mer ei­ner ge­werb­lich ge­nutz­ten Im­mo­bi­lie oder ei­nes Grund­stücks sind Sie für die Ver­kehrs­si­che­rung und In­stand­hal­­tung ver­ant­wort­lich. Rutscht z. B. ein Fuß­­gän­ger auf ei­nem nicht ge­räum­ten Weg aus, weil Sie un­ge­nü­gend ge­streut ha­ben, oder ver­letzt sich ein Kun­de durch ei­nen locke­ren Dach­zie­gel, haf­ten Sie für den ent­stan­de­nen Scha­den.

  • Umfangreicher Ver­si­che­rungs­schutz für Sie als Haus- und/oder Grund­stücks­­be­sit­zer bei Haft­pflicht­an­sprü­chen ge­schä­dig­ter Drit­ter.
  • Neubauten, Um­bau­ten, Re­pa­ra­tu­ren oder Bau­ar­bei­ten sind bis zu ei­ner Bau­sum­me von 50.000 € je Bau­vor­ha­ben ab­­ge­­si­chert.
  • Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen wie z. B. der Ga­ra­gen­hof oder ein zum Grund­stück ge­hö­ren­der Kin­der­spiel­platz sind mit­­ver­­si­chert.

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Auf Ihrer Bau­stel­le hal­ten sich je­den Tag ei­ne Viel­zahl von Per­so­nen wie Hand­wer­ker, Ar­chi­tek­ten oder Zu­lie­fe­rer auf. Da­bei ber­gen Bau­stel­len ei­ne große Zahl an Ge­fah­ren­quel­len.

  • Umfangreicher Ver­si­che­rungs­schutz für Sie als Bau­herr bei Haft­pflicht­an­sprü­chen ge­schä­dig­ter Drit­ter.
  • Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für das Bau­grund­stück bzw. für das zu er­rich­ten­de Ge­bäu­de ist wäh­rend der Bau­pha­se be­reits mit in­be­grif­fen.
  • Bau­maß­nah­men mit ei­ge­ner Leis­tung kön­nen ver­si­chert wer­den.

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In Deutschland haf­ten Sie für Schä­den durch Um­welt­ein­wir­kun­gen, durch die Drit­te ge­schä­digt wer­den oder für öko­lo­gi­sche Schä­den an der Um­welt selbst wie z.B. in Ge­wäs­sern oder in Na­tur­schutz­ge­bie­ten.

  • Sie schüt­zen sich mit un­se­rer Um­welt­­ver­si­che­rung um­fas­send vor Scha­den­­er­satz­an­sprü­chen, die auf Um­welt­ein­­wir­kun­gen zu­rück­zu­füh­ren sind.
  • Entsprechend Ih­rem in­di­vi­duel­len Ri­si­ko bie­ten wir Ih­nen für ver­schie­de­ne um­welt­re­le­van­te An­la­gen den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz.
  • Erfahrene Um­welt­in­ge­nieu­re ana­ly­sie­ren bei Be­darf Ih­re be­trieb­li­che Um­welt­­si­tua­tion und ge­ben Rat­schlä­ge zur Mi­ni­mie­rung Ih­res Um­welt­ri­si­kos.

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Als Dienst­leis­ter, Ge­wer­be­trei­ben­der oder Treu­hän­der haf­ten Sie Drit­ten ge­gen­über für Ver­mö­gens­schä­den, die Sie ih­nen ver­se­hent­lich im Rah­men Ih­rer be­ruf­li­chen Tä­tig­keit zu­fü­gen. Denn trotz al­ler Sorg­falt kön­nen Feh­ler un­ter­lau­fen – Be­ra­tungs­­feh­­ler, Frist­ver­säum­nis oder nur ein Re­chen­­feh­ler – es gibt vie­le Ri­si­ken, die im Scha­den­fall rich­tig teuer wer­den kön­nen.

  • Sie schüt­zen sich und Ih­re Mit­ar­bei­ter mit un­se­rer Ver­mö­gens­scha­den­­haft­­pflicht um­fas­send vor Scha­den­­er­­satz­­an­sprü­chen Drit­ter.
  • Wir bie­ten spe­ziell auf Ih­ren Be­ruf zu­ge­schnit­te­ne Leis­tun­gen und da­mit be­darfs­ge­rech­ten Ver­si­cher­ungs­schutz.
  • Wir über­neh­men auf Wunsch auch Schä­den, die vor Ver­trags­be­ginn ver­ur­­sacht wur­den, Ih­nen aber noch nicht be­kannt sind.

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Immer häu­fi­ger wer­den in Deutsch­land Füh­rungs­­kräf­te, Auf­­sichts­­rä­te oder Vor­­stän­de aus Un­ter­­neh­­men, Ver­­ei­nen, Ver­­bän­­den oder Stif­tun­gen für ein­­ge­­tre­­te­ne be­­ruf­li­che Fehl­­ent­­wick­­lun­gen zur Re­chen­­schaft ge­­zo­gen. Hin­zu kommt, dass neue Ge­­set­ze die Haf­­tungs­­si­­tua­tion er­­heb­lich ver­­schär­fen. Bei be­­ruf­­li­chen Fehl­­ent­­schei­­dun­­gen ge­­hen die Schä­­den oft in Mil­lio­­nen­­hö­he.

  • Sie schüt­zen sich als Ent­schei­dungs­­trä­ger mit un­se­rer D&O Ver­si­che­rung um­fas­send vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen aus dem ei­ge­nen Un­ter­neh­men und Drit­ter.
  • Ihr Pri­vat­ver­mö­gen bleibt bei Scha­den­­er­satz­for­de­run­gen un­be­rührt – ei­ne D&O Ver­si­che­rung schützt Ih­re be­ruf­li­che und pri­va­te Exis­tenz.
  • Der Ab­schluss der D&O Ver­si­che­rung er­folgt über das Un­ter­neh­men zu Guns­ten al­ler Ent­schei­dungs­trä­ger.

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Als Un­ter­neh­men, Selbst­stän­di­ger oder Frei­be­ruf­ler sind Sie oft ge­zwun­gen, für Ihr gu­tes Recht zu strei­ten – Be­triebs­un­fäl­le, Ver­kehrs­un­fäl­le, Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mit­ar­bei­tern oder Be­hör­den – was als Streit be­ginnt, en­det oft vor Ge­richt. Dann ist ein kom­pe­ten­ter Rechts­bei­stand un­ver­zicht­bar.

  • Leistungs­fä­hi­ger Ver­si­che­rungs­schutz bei Rechts­strei­tig­kei­ten im pri­va­ten und be­ruf­li­chen Be­reich.
  • Bei Be­darf kön­nen Sie die Ver­mitt­lung ei­nes Me­dia­tions­ver­fah­rens nut­zen, um Ih­re Kon­flik­te oh­ne Ge­richt bei­zu­le­gen.
  • Die Ver­mitt­lung ei­nes For­de­rungs­ser­vice ist im Fir­men­rechts­schutz so­wie im Pri­vat-, Be­rufs- und Ver­kehrs-Rechts­­schutz für Selbst­stän­di­ge be­reits ent­hal­­ten.

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Cyber-Schäden können jeden treffen. Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Mit­arbeiter erhält eine E-Mail mit einer ganz normalen Auftrags­anfrage. Beim Öffnen lädt sich ein Trojaner ins Netz­werk Ihres Unter­nehmens und die Schad­soft­ware verbreitet sich über Ihre gesamten E-Mail-Kontakte. Die Folgen einer Cyber-Attacke sind oft enorme Kosten.

  • Minimierung Ihres finanziellen Risikos bei Cyber-Gefahren
  • Umfassender Versicherungsschutz durch modulares Angebot – bestehend aus Basisschutz und wählbarem Zusatzschutz
  • 24/7 telefonischer Notdienst – Schadenfeststellung und Behebung durch erfahrene IT-Forensiker mittels Fernwartung oder Vor-Ort-Termin

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