D&O Ver­sicherung

Finanzielle Sicherheit für Entscheidungsträger Ihres Unternehmens

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Die D&O Ver­sicherung der VGH

Immer häu­fi­ger wer­den Füh­rungs­kräf­te, Auf­sichts­rä­te oder Vor­stän­de aus Un­ter­neh­men, Ver­ei­nen, Ver­bän­den oder Stif­tun­gen für ein­ge­tre­te­ne be­ruf­li­che Fehl­ent­wick­lun­gen zur Re­chen­schaft ge­zo­gen. Hin­zu kommt, dass neue Ge­set­ze die Haf­tungs­si­tua­tion er­heb­lich ver­schär­fen. Bei be­ruf­li­chen Fehl­ent­schei­dun­gen ge­hen die Schä­den oft in Mil­lio­nen­hö­he. Si­chern Sie sich mit un­se­rer D&O Ver­si­che­rung fi­nan­ziell ab – da­mit Ih­re pri­va­te Exis­tenz nicht ge­fähr­det wird.

Ihre Vorteile

  • Sie schüt­zen sich als Ent­­schei­­dungs­­trä­­ger mit un­se­rer D&O Ver­si­che­rung um­­fas­send vor Scha­­den­­er­­satz­­an­­sprü­chen aus dem ei­­ge­nen Un­ter­­neh­­men und Drit­ter.
  • Ihr Pri­vat­ver­mö­gen bleibt bei Scha­­den­­er­­satz­­for­de­run­gen un­­be­rührt – eine D&O Ver­si­che­rung schützt Ih­re be­ruf­li­che und pri­va­te Exis­tenz.
  • Der Ab­schluss der D&O Ver­­si­che­rung er­folgt über das Un­ter­­neh­men zu­guns­ten al­ler Ent­­schei­­dungs­­trä­­ger.

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D&O Versicherung – unsere Produkte im Überblick

  • Icon Wirtschaftsunternehmen

    D&O Versicher­ung für Wirtschafts­unternehmen

    Icon Gemeinnuetzige Unternehmen

    D&O Versicher­ung für gemein­nützige Ein­richt­ungen

    Icon Kasse

    Vertrauens­schaden­versicherung
     

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

D&O Versicherung – unsere Produkte im Überblick

D&O Versicherung für Wirtschafts­unter­nehmen
  • Für je­den Ent­schei­­dungs­­trä­ger in Füh­rungs- und Auf­sichts­gre­mien
    Mit un­se­rer D&O Ver­si­che­rung sind Ver­mö­gens­schä­den ver­si­chert, die ver­se­hent­lich von Ih­nen auf­grund von Fehl­ver­hal­ten oder Ver­stößen im Rah­men Ih­rer be­ruf­li­chen Tä­tig­keit ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei feh­ler­haf­ter/un­qua­li­fi­zier­ter Per­so­nal­aus­wahl,
    • Aus­wahl ei­nes in­sol­ven­ten Lie­fe­ran­ten, des­sen man­geln­de Leis­tungs­fä­hig­keit ab­seh­bar war, oder
    • bei Fir­men­ak­qui­si­tion zu un­güns­ti­gen Kon­di­tio­nen.
    Im Scha­den­fall prü­fen un­se­re er­fah­re­nen Fach­ju­ris­ten, ob und in wel­cher Hö­he ei­ne Scha­den­er­satz­ver­pflich­tung be­steht.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te For­de­run­gen weh­ren wir für Sie ab.
D&O Versicherung für gemein­nüt­zige Ein­rich­tungen
  • Für Ent­schei­dungs­­trä­ger aus Ver­ei­nen, Ver­­bän­den oder Stif­tun­gen
    Mit un­se­rer D&O Ver­­si­che­rung sind Ver­mö­gens­­schä­den ver­si­chert, die ver­se­hent­lich von Ih­nen auf­grund von Fehl­ver­hal­ten oder Ver­stößen im Rah­men Ih­rer be­ruf­li­chen Tä­tig­keit ver­ur­sacht wer­den. Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei fal­scher Ver­­wen­dung zweck­ge­bun­de­ner Spen­den­gel­der,
    • bei ei­ner nicht form­ge­rech­ten Kün­di­gung, oder
    • weil Sie ver­säumt ha­ben, öf­fent­li­che Mit­tel zu be­an­tra­gen.
    Im Schaden­fall prüfen unsere erfahrenen Fachjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schaden­er­satz­ver­pflichtung besteht. Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
Vertrauens­schaden­ver­siche­rung
  • Für je­des Un­ter­neh­men emp­feh­lens­wert
    Un­se­re Ver­trau­ens­scha­den­ver­si­che­rung be­wahrt Ihr Un­ter­neh­men vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen von Straf­ta­ten im Be­reich der Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel bei
    • Schäden, die Ihr Un­ter­neh­men auf­grund von un­er­laub­ten und vor­sätz­li­chen Hand­lun­gen durch Ver­trau­ens­per­so­nen oder auf­grund von Be­trug durch Drit­te er­lei­det.
    • Schä­den, die durch Ver­rat Ih­rer oder frem­der Be­triebs- und Ge­schäfts­ge­heim­nis­se durch Ver­trau­ens­per­so­nen oder auf­grund von Hacker­an­grif­fen ent­ste­hen, sind eben­falls ab­ge­deckt.
    Im Scha­den­fall leis­ten wir Ent­schä­di­gung für Ver­mö­gens­schä­den, die Ih­rem Un­ter­neh­men un­mit­tel­bar durch vor­sätz­li­che Hand­lun­gen von Ver­trau­ens­per­so­nen zu­ge­fügt wer­den.

FAQ – die häufigsten Fragen zur D&O Versicherung

Wie kann ich einen D&O Schaden melden?
Wie kann ich eine D&O Versicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wer braucht eine D&O Versicherung?
  • Eine D&O Ver­si­che­rung kommt in ers­ter Li­nie für Ent­schei­dungs­trä­ger ei­ner GmbH, GmbH & Co. KG und AG so­wie von Non-Pro­fit-Or­ga­ni­sa­tio­nen wie z. B. Stif­tun­gen und Ver­ei­nen in­fra­ge. Dies kön­nen sein:
    • Mit­glie­der des Vor­stands oder der Ge­schäfts­füh­rung und des Auf­sichts­rats/Bei­rats – ins­be­son­de­re GmbH-Ge­schäfts­füh­rer
    • lei­ten­de An­ge­stell­te, Pro­ku­ris­ten, Ge­ne­ral­be­voll­mäch­tig­te und Com­pliance-Be­auf­trag­te ei­nes Un­ter­neh­mens
    • Lei­ter und Vor­stän­de von Or­ga­ni­sa­tio­nen wie Ver­ei­nen, Ver­bän­den und Stif­tun­gen
    Es kann im­mer nur das ge­sam­te Lei­tungs­gre­mium ei­nes Un­ter­neh­mens (z. B. ei­ner GmbH) ver­si­chert wer­den.
Von wem können Schaden­ersatz­an­sprüche ge­stellt wer­den?
  • Unsere D&O Ver­­si­che­rung schützt Sie vor Scha­den­­er­satz­­an­sprü­chen
    • des ei­ge­nen Un­ter­neh­mens: d. h. Scha­­den­­er­satz­­an­­sprü­chen, die das Un­ter­neh­men ge­gen Sie als Ma­na­ger gel­tend macht. Dies kann zum Bei­spiel der Fall sein, wenn das Un­ter­­neh­men auf­grund Ih­rer fal­schen Ent­schei­dung Ver­mö­gens­ein­bußen hin­neh­men muss.
    • aus dem Außen­­ver­hält­nis: d. h. Scha­den­­er­satz­­an­sprü­chen Drit­ter, die z. B. ei­ne Be­hör­de ge­gen Sie gel­tend macht, weil Sie Steu­ern oder So­zial­­ver­­si­che­rungs­­bei­­trä­ge un­ab­­sicht­lich falsch oder nicht ab­ge­führt ha­ben.
Wie ist der zeitliche Umfang des Ver­siche­rungs­schutzes?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz un­se­rer D&O Ver­si­che­rung be­steht für Pflicht­ver­let­zun­gen, wel­che wäh­rend der Dau­er des Ver­si­che­rungs­ver­trags von Ih­nen be­gan­gen und schrift­lich ge­gen Sie gel­tend ge­macht wer­den.
Besteht eine Rückwärts­versiche­rung?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz un­se­rer D&O Ver­si­che­rung wird un­be­grenzt für Ih­re in der Ver­gan­gen­heit be­gan­ge­nen Pflicht­ver­let­zun­gen ge­währt, von de­nen Sie oder das Un­ter­neh­men bis zum Ab­schluss der D&O Ver­si­che­rung kei­ne Kennt­nis hat­ten.
In welcher Höhe wird der Ab­schluss ei­ner D&O Ver­siche­rung emp­foh­len?
  • Es er­folgt ei­ne in­di­vi­duel­le Be­ra­tung und Ana­ly­se an­hand der Bi­lanz und der Kenn­zah­len des Un­ter­neh­mens, in dem Sie als Ma­na­ger tä­tig sind.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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Eine D&O Ver­si­che­rung bie­tet Ih­nen zwar Rechts­­schutz­­ele­­men­te an, er­setzt je­doch kei­ne voll­stän­di­ge Rechts­­schutz­­ab­­si­che­rung. Er­gän­zen Sie da­her Ih­ren Ver­­si­che­rungs­­schutz durch ei­ne Straf-Rechts­­schutz­­ver­­si­che­rung und mi­ni­mie­ren Sie da­mit Ihr fi­nan­ziel­les Ri­si­ko im Fal­le ei­nes Er­­mitt­lungs­­­ver­­fah­rens.

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Trotz größ­ter Sorg­falt kön­­nen im be­­trieb­­li­­chen All­­tag Pan­­nen und Feh­­ler pas­­sie­­ren. Da­­mit Sie und Ihr Un­­ter­­­neh­­men im Fall der Fäl­­le bes­­tens ab­­ge­­si­­chert sind, ist ei­­ne Be­­triebs­­­haft­­pflicht­­­ver­­si­­che­­rung un­­ver­­zicht­­bar. Sie schützt Sie vor den fi­­nan­­ziel­­len Fol­­gen, wenn Sie für feh­­ler­­­haf­­te Leis­­tun­­gen oder man­­gel­­haf­­te Pro­­duk­­te be­­langt wer­­den.

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