Haus- und Grund­be­sitzer­haftpflicht

Haftpflichtschutz auf Ihrem Grund und Boden

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Die Haus- und Grund­be­sitzer­haftpflicht der VGH

Als Ei­gen­tü­mer ei­ner ge­werb­lich ge­nutz­ten Im­mo­bi­lie oder ei­nes Grund­­stücks sind Sie für die Ver­kehrs­­si­che­rung und In­stand­­hal­tung ver­ant­wort­lich. Da­run­ter fal­len bei­spiels­wei­se ei­ne aus­­rei­chen­de Be­leuch­tung, das Rei­ni­gen, Räu­men und Streu­en der We­ge oder die re­gel­­mäßi­ge Kon­trol­le des bau­li­chen Zu­stands des Ge­bäu­des. Ver­let­zen Sie Ih­re Pflich­ten, haf­ten Sie für den ent­stan­de­nen Scha­den.

Ihre Vorteile

  • Um­fang­rei­cher Ver­si­che­rungs­­schutz für Sie als Haus- und/oder Grund­­stücks­­be­sit­zer bei Haft­­pflicht­­an­sprü­chen ge­schä­dig­ter Drit­ter.
  • Neu­bau­ten, Um­bau­ten, Re­pa­ra­tu­ren oder Bau­ar­bei­ten sind bis zu ei­ner Bau­sum­me von 50.000 € je Bau­­vor­ha­ben ab­ge­si­chert.
  • Ge­mein­schafts­ein­rich­tun­gen wie z. B. der Ga­ra­gen­­hof oder ein zum Grund­stück ge­­hö­ren­der Kin­der­­spiel­­platz sind mit­ver­si­chert.

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Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht – unser Pro­dukt im Über­blick

Für je­den Ei­gen­tü­mer ei­ner ge­werb­li­chen Im­mo­bi­lie
  • Mit un­se­rer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für ge­werb­li­che Ob­jek­te sind Per­so­nen- und Sach­schä­den ver­si­chert, die von Ih­nen oder von Ih­nen be­auf­trag­ten Per­so­nen bei der Er­fül­lung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ten ver­ur­sacht wer­den oder die durch das Ver­let­zen die­ser Pflich­ten ent­ste­hen.
  • Sie leis­tet, wenn Sie Ih­ren Pflich­ten wie z.B. der bau­li­chen In­stand­hal­tung, aus­rei­chen­den Be­leuch­tung, Rei­ni­gung so­wie dem Streu­en und Schnee­räu­men auf Geh­we­gen nicht ord­nungs­ge­mäß nach­ge­kom­men sind.
  • Im Scha­den­fall prü­fen wir, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – not­falls vor Ge­richt.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigs­ten Fragen zur Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht

Wie kann ich einen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtschaden melden?
Wie kann ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig?
  • Als Ei­gen­tü­mer sind Sie für Ih­re ge­werb­li­chen Im­mo­bi­lien oder Grund­stücke ver­ant­wort­lich. Sie ha­ben als Ei­gen­tü­mer für die Ein­hal­tung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht zu sor­gen, da­mit nie­mand in Ih­rem Ge­bäu­de oder auf Ih­rem Grund­stück zu Scha­den kommt. Trotz al­ler Um­sicht kann den­noch et­was pas­sie­ren. Ver­letz­te Per­so­nen ver­lan­gen ho­he Schmer­zens­gel­der, be­schä­dig­te Sa­chen müs­sen teu­er re­pa­riert oder er­setzt wer­den. Un­se­re Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht be­wahrt Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.
Wer ist versichert?
  • In un­se­rer ge­werb­li­chen Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht be­steht Ver­si­che­rungs­schutz für:
    • Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer
    • Per­so­nen, die Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer durch Ar­beits­ver­trag mit der Ver­wal­tung, Rei­ni­gung, Be­leuch­tung und sons­ti­gen Be­treu­ung Ih­rer Ge­bäu­de und/oder Grund­stücke be­auf­tragt ha­ben
Für welche Gebäude besteht Versicherungsschutz?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz be­steht für:
    • ge­werb­lich ge­nutz­te Tei­le des Ge­bäu­des wie z. B. Ver­kaufs-, Bü­ro- oder Praxis­räu­me
    • ge­werb­li­che Im­mo­bi­lien
    • un­be­bau­te ge­werb­li­che Grund­stücke
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz un­se­rer Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für ge­werb­lich ge­nutz­te Ob­jek­te be­ginnt zu dem im Ver­si­che­rungs­schein ge­nann­ten Zeit­punkt. Der Ver­trag ist zu­nächst für die be­an­trag­te und im Ver­si­che­rungs­schein fest­ge­setz­te Zeit ab­ge­schlos­sen. Ih­ren Ver­trag müs­sen Sie spä­tes­tens drei Mo­na­te vor dem je­wei­li­gen Ab­lauf in Text­form kün­di­gen, sonst ver­län­gert er sich um ein Jahr.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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