Vermögens­schaden­haftpflicht

Berufsspezifischer Schutz bei Fehlern und deren Folgen

Die Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht der VGH

Als Dienst­leis­ter, Ge­wer­be­trei­ben­der oder Treu­­hän­der haf­­ten Sie Drit­ten ge­gen­­über für Ver­mö­gens­­schä­den, die Sie ih­nen ver­­se­hent­lich im Rah­men Ih­rer be­ruf­li­chen Tä­tig­­keit zu­fü­gen. Denn trotz al­ler Sorg­­falt kön­nen Feh­ler un­ter­lau­fen – Be­ra­tungs­­feh­ler, Frist­­ver­­säum­nis oder nur ein Re­chen­­feh­ler – es gibt vie­le Ri­si­ken, die im Scha­den­­fall rich­tig teu­er wer­den kön­nen.

Ihre Vorteile
01

Sie schüt­zen sich und Ih­re Mit­­ar­­bei­­ter mit un­se­rer Ver­­mö­gens­­scha­den­­haft­­pflicht um­fas­send vor Scha­­den­­er­­satz­­an­­sprü­chen Drit­ter.


02

Wir bie­ten spe­ziell auf Ih­ren Be­ruf zu­­ge­­schnit­­te­ne Leis­tun­gen und da­mit be­darfs­­ge­rech­ten Ver­­si­che­rungs­­schutz.


03

Wir über­neh­men auf Wunsch auch Schä­­den, die vor Ver­trags­­be­­ginn ver­ur­­sacht wur­den, Ih­nen aber noch nicht be­kannt sind.

Vermögensschadenhaftpflicht – unsere Produkte im Überblick

Mit un­se­rer Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht sind Ver­mö­gens­schä­den ver­si­chert, die ver­se­hent­lich von Ih­nen oder Ih­ren Mit­ar­bei­tern im Rah­men der be­ruf­li­chen Tä­tig­keit ver­ur­sacht wer­den.

Im Scha­den­fall prü­fen un­se­re er­fah­re­nen Fach­ju­ris­ten, ob und in wel­cher Hö­he ei­ne Scha­den­er­satz­ver­pflich­tung be­steht.


Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te For­de­run­gen weh­ren wir für Sie ab.

Treu­händerFür je­den An­ge­stell­ten und Be­am­ten im öf­fent­li­chen Dienst

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Auf­nah­me un­sach­ge­mäßer An­trä­ge oder
  • un­rich­ti­ger Be­glau­bi­gun­gen.
Dienst­leisterFür je­den, der im Auf­trag ei­nes an­de­ren be­gut­­ach­tet, ana­ly­siert oder sons­ti­ge Dienst­­leis­tun­gen er­bringt

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei feh­ler­haft aus­ge­füll­ten For­mu­la­ren,
  • Ver­lust von Kun­den­da­ten oderstel­le.
  • fal­schen Ana­ly­sen.
Gewerbe­treibendeFür je­den Selbst­stän­­di­gen oder sons­ti­gen Ge­wer­be­­trei­ben­den

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei fal­schen Aus­künf­ten,
  • feh­ler­haf­ter Kos­ten­be­rech­nung oder
  • ver­spä­te­ter Kün­di­gung.
Vereine, Verbände und Ein­richtungen der Wohl­fahrts­pflegeFür je­den, der zum Wohl an­de­rer ar­bei­tet

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Er­tei­lung ei­ner un­rich­ti­gen Aus­kunft, oder
  • feh­ler­haf­ter Spen­den­be­schei­ni­gung oder
  • Ver­jäh­ren­las­sen von Mit­glieds­bei­trä­gen.
Öffentlicher DienstFür je­den An­ge­stell­ten und Be­am­ten im öf­fent­li­chen Dienst

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei Auf­nah­me un­sach­ge­mäßer An­trä­ge oder
  • un­rich­ti­ger Be­glau­bi­gun­gen.macht wer­den.
Rechts­anwälte, Anwalts­notare und Steuer­beraterGe­setz­lich vor­ge­­schrie­ben für je­den Kam­mer­be­ruf

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • fal­scher oder nicht um­fas­sen­der Rechts­aus­kunft,
  • Feh­lern in der Pro­zess­füh­rung,
  • Be­schrei­ten des fal­schen Rechts­wegs oder
  • bei Ver­säu­men von Not­fris­ten.
StiftungenFür je­de ge­mein­nüt­zi­ge Stif­tung

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • feh­ler­haf­ter Be­ra­tung ei­nes Stif­tungs­wil­li­gen,
  • For­de­run­gen des Fi­nanz­amts we­gen feh­ler­haf­ter Aus­stel­lung, oder
  • nicht mehr gül­ti­ger Spen­den­be­schei­ni­gun­gen.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Vermö­gens­schaden­haft­pflicht
Wie kann ich einen Vermögensschaden melden?
Wie kann ich eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Wer ist versichert?
Wie sieht der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes aus?
Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
Was sind Vermögensschäden?
Rechtliche Hinweise

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