Bauleistungs­versicherung

Passender Schutz für Bauherren und Bauunternehmer

Jetzt zum Beratungsformular

Sie sind hier: Startseite |Versicherungen

Die Bau­leistungs­ver­sicherung der VGH

Die auf Ih­rer Bau­stel­le ge­la­ger­ten Ma­te­ria­lien stel­len ei­ne er­heb­li­che In­ves­ti­tion dar – ganz zu schwei­gen vom Roh­bau. Dem­ent­spre­chend kann es schnell teu­er wer­den, wenn es zu Schä­den kommt. Un­se­re Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung schützt Sie wäh­rend der Bau­pha­se vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.

Ihre Vorteile

  • Finanzielle Si­cher­heit für die ge­sam­te Bau­­pha­se
  • Abdeckung des Ri­si­kos aus un­­vor­­her­­seh­­ba­­ren Schä­­den
  • Ab­si­che­rung der In­ter­es­sen des Bau­­herrn und al­ler am Bau be­­tei­lig­­ten Un­­ter­­neh­­men

Jetzt zum Beratungsformular

Bau­leistungs­ver­siche­rung – unser Produkt im Über­blick

Um­fang­rei­cher Schutz für Bau­her­ren und Bau­un­ter­neh­mer

  • Mit un­se­rer Bau­leis­tungs­­ver­si­che­rung sind Sie um­fang­reich ge­gen die fi­nan­ziel­len Fol­gen durch un­­vor­­her­­seh­­ba­re Schä­den z. B. durch ex­­tre­me Wit­te­rung, Fahr­­läs­sig­­keit, Van­da­lis­mus und bei Dieb­stahl be­reits fest ein­ge­bau­ter Tei­le ab­ge­si­chert.
  • Im Scha­den­fall er­set­zen wir Ih­nen sämt­li­che Lie­­fe­run­gen und Leis­­tun­gen, die er­for­­der­­lich sind, um den Zu­­stand vor Ein­­tritt des Scha­­dens wie­der­­her­­zu­­stel­len.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Bau­leis­tungs­ver­sicherung

Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Bau­leistungs­ver­sicherung wichtig?
  • Ei­ne Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist für je­den wich­tig, der Bau­maß­nah­men plant und durch­führt – egal ob Sie Auf­trag­ge­ber (Bau­herr) oder Auf­trag­neh­mer (Bau­un­ter­neh­mer) sind.
Was ist versichert?
  • Ver­si­chert sind
    • al­le Bau­leis­tun­gen wie z. B. Neu­bau­ten, Um­bau­vor­ha­ben, Er­wei­te­rungs­bau­ten, Tief­bau­maß­nah­men, auch Ei­gen­leis­tun­gen,
    • al­le Bau­stof­fe und Bau­tei­le ein­schließ­lich der we­sent­lich ein­zu­bau­en­den fes­ten Ge­bäu­de­be­stand­tei­le wie Tü­ren und Fens­ter,
    • Außen­an­la­gen mit Aus­nah­me von Gar­ten­an­la­gen und Be­pflan­zun­gen, die im Rah­men des Bau­vor­ha­bens ein­ge­bracht bzw. aus­ge­führt wer­den.
    Nicht ver­si­chert sind
    • die Bau­stel­len­ein­rich­tung
    • Zeich­nun­gen und Plä­ne
    • Bau­ge­rä­te, Werk­zeu­ge
    • Fahr­zeu­ge al­ler Art
    • Per­so­nen­schä­den
Wann besteht Versiche­rungs­schutz?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz be­ginnt mit dem Bau­be­ginn, frü­hes­tens je­doch mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt. Der Ver­si­che­rungs­schutz en­det eben­falls mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt, ggf. je­doch schon mit der Be­zugs­fer­tig­keit, nach Ab­lauf von sechs Werk­ta­gen seit Be­ginn der Be­nut­zung oder mit dem Tag der be­hörd­li­chen Ge­brauchs­ab­nah­me.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Sie er­hal­ten von uns ei­ne Ent­schä­di­gung für un­vor­her­ge­se­hen ein­tre­ten­de Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen des ver­si­cher­ten Bau­vor­ha­bens oder ge­la­ger­ter Bau­ma­te­ria­lien z. B. durch
    • Van­da­lis­mus, Bös­wil­lig­keit, Sa­bo­ta­ge
    • Fahr­läs­sig­keit und Van­da­lis­mus
    • Un­ge­schick­lich­keit
    • Dieb­stahl fest ein­ge­bau­ter Tei­le
    • un­be­kann­te Ei­gen­schaf­ten des Bau­grunds
    • Bau­gru­ben­ein­sturz
    • Feh­ler bei der Bau­aus­füh­rung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch
    • Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers, der mit­ver­si­cher­ten Un­ter­neh­men oder ih­rer Re­prä­sen­tan­ten
    • nor­ma­le Wit­te­rungs­ein­flüs­se
    • Dieb­stahl la­gern­der Ma­te­ria­lien
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • nor­ma­le Was­ser­füh­rung oder nor­ma­le Was­ser­stän­de von Ge­wäs­sern
    • Brand, Blitz­schlag und Ex­plo­sion (hier­für emp­feh­len wir den Ab­schluss ei­ner Feu­er-Roh­bau­ver­si­che­rung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Wir er­set­zen Ih­nen im Scha­den­fall sämt­li­che Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen, die not­wen­dig sind, um den Zu­stand un­mit­tel­bar vor Ein­tritt des Scha­dens wie­der­her­zu­stel­len. Da­zu ge­hö­ren bei­spiels­wei­se auch Auf­räum­kos­ten und Kos­ten für die Trock­nung von durch­feuch­te­ten Ge­bäu­de­tei­len.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

Jetzt zur Beratersuche

Das könnte Sie auch interessieren

Gebäude­-
versicherung

Si­chern Sie Ihr Ge­schäfts- und Be­­triebs­­­ge­­bäu­d­e mit al­len Be­­stand­­­­tei­­len ge­­gen die Ge­­fah­­ren Feu­er, Lei­­tungs­­­was­ser, Sturm und Ha­­gel sowie die Gefahren aus dem Plusschutz wie z.B. böswillige Beschädigung oder Fahrzeuganprall durch un­­se­­re Ge­­bäu­­de­­­ver­­si­che­rung ab.

Jetzt mehr erfahren

Bauherren­-
haftpflicht

Als Bauherr tragen Sie die Ver­ant­wor­tung, wenn Dritte auf Ihrer Bau­stelle zu Scha­den kommen. Schützen Sie sich daher wäh­rend der Bau­zeit vor Scha­dens­er­satz­an­sprüchen Dritter mit unserer Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­sicherung.

Jetzt mehr erfahren

Beratersuche

Die Beratersuche nutzt den Service von Here, beachten Sie bitte die Datenschutzhinweise.

Wonach möchten Sie suchen?

Meine VGH

Ihr neues Kundenportal

Jetzt registrieren

Zum Login

Meine VGH

Ihr neues Kundenportal

Jetzt registrieren

Zum Login