Photovoltaik­versicherung

Schutz vor Reparatur­kosten und Ertrags­ausfall

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Die Photovoltaik­ver­sicherung der VGH

Solarenergie ist die Energie der Zukunft. Um­welt­freund­lich, er­gie­big und be­son­ders wirt­schaft­lich – ab­er nur so­lan­ge nichts pas­siert. Wird bei­spiels­wei­se ein Wechsel­rich­ter zer­stört oder wer­den die So­lar­mo­du­le durch Ha­gel­schlag be­schä­digt, ist die Strom­pro­duk­tion ge­stört, schlimms­ten­falls droht ein To­tal­aus­fall. Unsere Pho­to­vol­taik­ver­sicherung schützt Sie vor fi­nan­ziel­len Ver­lus­ten durch Schä­den an Ih­rer Pho­to­vol­taik-An­la­ge und mög­lichen Er­trags­aus­fäl­len.

Ihre Vorteile

  • Sie erhalten eine um­fas­sen­de Ab­siche­rung Ih­rer Pho­to­vol­taik-An­la­ge ge­gen Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen zum Neu­wert.
  • Unser Versicherungs­schutz gilt auch bei Schä­den, die wäh­rend der Erst­mon­ta­ge durch Brand, Blitz­schlag, Ex­plo­sion, Sturm, Hag­el, Van­da­lis­mus oder Dieb­stahl ent­ste­hen.
  • Sie erhalten Ersatz der ent­gan­ge­nen Ein­spei­se­ver­gü­tung im Fal­le ei­nes Er­trags­aus­falls.

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Photovoltaik­ver­sicherung – unser Produkt im Über­blick

Zum Schutz Ihrer Photovoltaik-Anlage
  • Un­se­re Pho­to­vol­taik­ver­si­che­rung springt ein, wenn Ih­re Pho­to­vol­taik-An­la­ge durch un­vor­her­seh­ba­re Er­eig­nis­se wie z. B. Ha­gel be­schä­digt oder zer­stört wird.
  • Im Scha­den­fall er­set­zen wir Ih­nen die Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten bis zur Hö­he der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me (Neu­wert).
  • Soll­te es im Scha­den­fall zu ei­ner Un­ter­bre­chung der Strom­pro­duk­tion kom­men, er­stat­ten wir Ih­nen den da­raus re­sul­tie­ren­den Er­trags­aus­fall für ei­nen be­stimm­ten ver­ein­bar­ten Zeit­raum.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Photo­voltaik­versicherung

Wie kann ich einen Photovoltaikschaden melden?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Photovoltaikversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Photovoltaikversicherung wichtig?
  • Eine Pho­to­vol­ta­ik-An­la­ge stellt ei­nen ho­hen Wert dar, der häu­fig durch ei­nen Kre­dit fi­nan­ziert wird. Die Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung schützt Sie vor ei­ner Viel­zahl von Ge­fah­ren und si­chert so Ih­re In­ves­ti­tion. Da Pho­to­vol­ta­ik-An­la­gen häu­fig mit dem Ziel er­rich­tet wer­den, mit dem ein­ge­speis­ten Strom Ge­win­ne zu er­zie­len, sind auch Er­trags­aus­fäl­le ver­si­chert, soll­te die An­la­ge ein­mal durch ei­nen Scha­den funk­tions­los sein.
Was ist versichert?
  • Ver­si­chert sind die im Ver­si­che­rungs­schein ge­nann­ten so­lar­­tech­­ni­schen An­la­gen und Ge­rä­te für die Strom­­er­zeu­gung wie
    • Pho­to­vol­ta­ik-Mo­du­le
    • Mo­dul­tra­ge­ge­stel­le
    • Wechsel­rich­ter
    • Ein­spei­se- und Er­zeu­gungs­zäh­ler
    • Ak­ku­mu­la­to­ren
    • La­de­reg­ler
    • Tra­fos
    • Über­span­nungs­­schutz­­ein­­rich­tun­gen
    • Blitz­schutz­an­la­gen
    • Gleich- und Wechsel­­strom­­ver­­ka­be­lung
    ge­mäß Lie­fer­um­fang der Strom­­er­zeu­­gungs­­an­la­ge

    Nicht ver­si­chert sind z. B.
    • Tei­le, die wäh­rend der Le­bens­dau­er er­fah­rungs­ge­mäß mehr­fach aus­­ge­­tauscht wer­­den müs­­sen
    • Tei­le, die nicht dem di­rek­ten Be­trieb der Pho­to­vol­ta­ik-An­la­ge die­nen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Un­se­re Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung bie­tet ei­ne so­ge­nan­nte All-Risk-Deckung bzw. All­ge­fah­ren­deckung. Da­mit sind al­le Schä­den, die nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen wer­den, durch die Ver­si­che­rung ab­ge­deckt.

    Sie leis­tet Ent­schä­di­gung für un­vor­her­seh­ba­re Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen so­wie bei Ab­han­den­kom­men durch Dieb­stahl.

    Ver­si­chert sind ins­be­son­de­re Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen durch:
    • Be­die­nungs­feh­ler, Un­ge­schick­lich­keit, Vor­satz Drit­ter
    •  Brand, Blitz­schlag und Ex­plo­sion so­wie Schä­den, die durch Lösch­ar­bei­ten ent­ste­hen
    • Was­ser, Feuch­tig­keit
    • Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl, Raub, Sa­bo­ta­ge
    • Kons­truk­tions-, Ma­te­ri­al- oder Aus­füh­rungs­feh­ler
    • Be­schä­di­gung durch Tie­re z. B. Tier­bisse
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch
    • be­triebs­be­ding­te nor­ma­le bzw. vor­zei­ti­ge Ab­nut­zung oder Al­te­rung
    • Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder des­sen Re­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • Erd­be­ben und de­ren Fol­gen
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Scha­den­­fall er­­set­zen wir Ih­nen die Wie­de­r­her­­stel­­lungs- bzw. Wie­der­­be­­schaf­­fungs­­kos­ten bis zur Hö­he der Ver­­si­che­rungs­­sum­me (Neu­wert).
Was passiert bei einem Ertragsausfall?
  • Der Er­trags­aus­fall für die ent­gan­ge­ne Ein­spei­se­ver­gü­tung auf­grund ei­nes ver­si­cher­ten Sach­scha­dens ist au­to­ma­tisch mit­ver­si­chert. Wir er­stat­ten Ih­nen die ent­gan­ge­ne Ein­spei­se­ver­gü­tung in der tat­säch­li­chen Hö­he für den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Zeit­raum.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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