Transport­versicherung

Absicherung von Waren und Gütern beim Transport

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Die Transport­ver­sicherung der VGH

Der Ver­sand und der Trans­port von Wa­ren und Gü­tern al­ler Art sind nicht oh­ne Ri­si­ko. Je­des Ge­schäft ist erst dann ab­ge­schlos­sen, wenn die Trans­port­gü­ter un­be­schä­digt beim Emp­fän­ger ein­tref­fen. Da­her ist es wich­tig, sich vor fi­nan­ziel­len Fol­gen zu schüt­zen, wenn Wa­ren auf dem Trans­port­weg be­schä­digt wer­den oder ver­lo­ren ge­hen. Schließ­lich kön­nen Scha­den­er­satz­­an­sprü­che oder Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen schnell teu­er wer­den.

Ihre Vorteile

  • In­di­vi­duel­ler Ver­si­che­rungs­schutz für Ih­re Trans­port­gü­ter bis zum Ziel­ort
  • Re­du­zie­rung des Trans­port­ri­si­kos und kal­ku­lier­ba­re Kos­ten
  • Welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz ge­gen al­le Ge­fah­ren

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Transportversicherung – unsere Produkte im Überblick

  • Icon Warentransport

    Warentransport­versicherung

    Icon Transportversicherung Werksverkehr

    Werkverkehrs­versicherung

    Icon Verkehrshaftung

    Verkehrshaftungs­versicherung

    Icon Messestand

    Ausstellungs- und Messeversicherung

Transport­versicherung – unsere Produkte im Überblick

Warentransport­versicherung
  • Da­mit Ih­re Wa­­ren und Gü­­ter si­cher an­­kom­­men
    Un­s­ere Wa­ren­trans­port­ver­si­che­rung schützt al­le Ih­re Wa­ren und Gü­ter, die Sie ver­sen­den oder be­zie­hen – egal ob sie mit ei­ge­nen oder frem­den Trans­port­mit­teln be­för­dert wer­den.

    Ver­si­chert sind je nach Ver­ein­ba­rung
    • Wa­ren und Gü­ter al­ler Art (außer le­ben­de Tie­re)
    • Mehr­weg­ver­packun­gen
    • Ih­re Werk­zeu­ge
    Wir leis­ten Er­satz für be­schä­dig­te bzw. ver­lo­ren ge­gan­ge­ne Wa­ren laut Kauf- bzw. Lie­fer­rech­nung.

    Wir über­neh­men die Kos­ten für die Ber­gung, Be­sei­ti­gung und ggf. Ver­nich­tung der be­schä­dig­ten Wa­re.
Werkverkehrs­versicherung
  • Für je­den, der Wa­­ren und Gü­­ter mit ei­­ge­nen Fahr­­zeu­gen be­­för­dert
    Wenn Sie mit be­triebs­ei­ge­nen Fahr­zeu­gen Ih­re ei­ge­nen Wa­ren und Gü­ter be­för­dern, sind die­se auf dem Trans­port­weg bes­tens ab­ge­si­chert.

    Ver­si­chert sind je nach Ver­ein­ba­rung:
    • ei­ge­ne Han­dels­wa­re (außer le­ben­de Tie­re)
    • so­wie zur Re­pa­ra­tur über­nom­me­ne Wa­re so­wie Hilfs­mittel und Werk­zeu­ge, die Sie oder Ih­re Mit­ar­bei­ter mit be­triebs­ei­ge­nen Fahr­zeu­gen trans­por­tie­ren.
    Wir leis­ten Er­satz für die beim Trans­port be­schä­dig­ten Sa­chen laut Ein­kaufs- bzw. Ver­kaufs­rech­nung (Han­dels­wert).

    Wir über­neh­men die Kos­ten für die Ber­gung, Be­sei­ti­gung und ggf. Ver­nich­tung der ver­si­cher­ten Sa­chen.
Verkehrshaftungs­versicherung
  • Un­ver­zicht­bar für je­den Fracht­­füh­rer
    Wenn Sie als Fracht­füh­rer frem­de Wa­ren ge­gen Ent­gelt be­för­dern, schützt Sie un­se­re Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung ge­gen An­sprü­che aus den von Ih­nen ge­schlos­se­nen Ver­kehrs­ver­trä­gen.

    Ver­si­chert sind je nach Ver­ein­ba­rung
    • Spe­di­tions­gü­ter al­ler Art
    • Mas­sen- und Schütt­gü­ter wie zum Bei­spiel Sand oder Kies
    • land­wirt­schaft­li­che Gü­ter
    Wir prü­fen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den zu haf­ten ha­ben. Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab.
Ausstellungs- und Messeversicherung
  • Ein Muss bei je­­der Mes­­se oder Aus­­stel­­lung
    Als Aus­stel­ler tra­gen Sie das Ri­si­ko für Ihr Fir­men­ei­gen­tum kom­plett selbst. Mit un­se­rer Aus­stel­lungs- und Trans­port­ver­si­che­rung sind Ih­re Aus­stel­lungs­gü­ter und Ihr Stand ein­schl. Aus­stat­tung und Ein­rich­tung wäh­rend der Trans­por­te, der Auf- und Ab­bau­ta­ge so­wie für die Dau­er der Aus­stel­lung ab­ge­si­chert.

    Ver­si­chert sind je nach Ver­ein­ba­rung
    • al­le ge­zeig­ten Aus­stel­lungs­gü­ter (außer le­ben­de Tie­re) wie zum Bei­spiel Ma­schi­nen, tech­ni­sche und elek­tro­ni­sche Ge­rä­te, Mö­bel und Tex­ti­lien
    • Stand­aus­rüs­tung
    • Ei­gen­tum von Stand­be­auf­trag­ten
    Wir leis­ten Er­satz für zer­stör­te bzw. ge­stoh­le­ne Aus­stel­lungs­stücke.

    So­fern Aus­stel­lungs­gü­ter durch Be­su­cher be­schä­digt wer­den, über­neh­men wir die Kos­ten für die nö­ti­ge Re­pa­ra­tur.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Trans­port­versicherung

Wie kann ich einen Transportschaden melden?
Wie kann ich eine Transportversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Transport­versicherung wichtig?
  • Ei­ne Trans­port- bzw. Trans­port- und Aus­stel­lungs­ver­si­che­rung ist je­dem Un­ter­neh­men zu emp­feh­len, das Wa­ren und Gü­ter al­ler Art mit ei­ge­nen Fahr­zeu­gen be­för­dert, von ei­nem Spe­di­teur oder Fuhr­un­ter­neh­men trans­por­tie­ren lässt oder sich auf Aus­stel­lun­gen und Mes­sen prä­sen­tiert.
Wer benötigt eine Ver­kehrs­haf­tungs­ver­siche­rung?
  • Ei­ne Ver­kehrs­­haf­­tungs­­ver­­si­che­rung
    • müs­sen alle Fracht­­füh­rer ab­schließen, die ge­schäfts­­mäßi­ge oder ent­gelt­li­che Be­­för­de­run­gen von Gü­tern mit Kraft­­fahr­zeu­gen ein­­schließ­lich An­hän­gern über 3,5 Ton­nen zu­läs­si­ges Ge­samt­­ge­wicht aus­füh­ren (Pflicht­­ver­si­che­rung)
    • soll­ten al­le wei­te­ren Fracht­­füh­rer ab­schließen, die die oben ge­nann­ten Be­för­de­run­gen mit Kraft­­fahr­zeu­gen ein­schließ­lich An­hän­gern un­ter 3,5 Ton­nen zu­läs­si­ges Ge­samt­­ge­wicht aus­füh­ren.
Wann besteht Versiche­rungsschutz?
  • Ver­si­che­rungs­schutz be­steht, nach Ver­ein­ba­rung, auf dem kom­plet­ten Trans­port­weg, d. h. vom Ab­sen­der bis zum Emp­fän­ger inkl. al­ler Be- und Ent­la­de­vor­gän­ge so­wie not­wen­di­ger Zwi­schen­la­ge­run­gen.
Welche Gefahren und Schäden sind ver­sichert?
  • Un­se­re Warentrans­port­ver­si­che­rung bie­tet ei­ne so­ge­nann­te All­ge­fah­ren­deckung. Da­mit sind alle Ge­fah­ren und Schä­den, die nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen sind, durch die Ver­si­che­rung ab­ge­deckt. Ver­si­che­rungs­schutz be­steht u. a. bei Ver­lust und Be­schä­di­gung durch Un­fall des Trans­port­mit­tels, Ein­bruch­dieb­stahl in das Trans­port­mit­tel, Dieb­stahl des ge­sam­ten Fahr­zeugs, Un­fäl­le beim Be- und Ent­la­den oder ei­ne Be­schä­di­gung des Fahr­zeugs und der da­rin be­find­li­chen ver­si­cher­ten Gü­ter durch Brand, Blitz­schlag oder Ex­plo­sion.
    Unsere Werkverkehrsversicherung leistet unter anderem bei Beschädigung oder Verlust der versicherten Waren während des Transports z. B. durch
    • Unfall des Transportmittels, z. B. durch Zusammenstoß
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • höhere Gewalt
    • Diebstahl oder Unterschlagung des gesamten Fahrzeugs
    • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und räuberische Erpressung
    • Schäden beim Be- und Entladen.
    Unsere Verkehrshaftungsversicherung übernimmt die, teilweise sogar zwingend vorgeschriebene, gesetzliche und unter Umständen vertragliche Haftung des Unternehmers aus Verkehrsverträgen.
    Unsere Ausstellungs- und Messeversicherung leistet unter anderem bei Beschädigung oder Verlust der Ausstellungsstücke oder den Ausstellungsstand einschl. Einrichtung, z.B.
    • Unfall des Transportmittels, z.B. durch Zusammenstoß
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • böswillige Beschädigung
    • Einbruchdiebstahl, Diebstahl
    • Beraubung, Abhandenkommen
    • höhere Gewalt
    • gewöhnlicher Bruch.
Welche Gefah­ren und Schäden sind nicht ver­sichert?
  • Nicht ver­si­chert sind ins­be­son­de­re Schä­den, die ent­stan­den sind durch 
    • vor­sätz­li­ches Han­deln des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder des­sen Re­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • Feh­len han­dels­üb­li­cher Ver­packun­gen oder Män­gel an han­dels­üb­li­chen Ver­packun­gen
Welche Leistungen er­bringt ei­ne Trans­port­ver­siche­rung im Scha­den­fall?
  • Die Trans­port­ver­sicherung ersetzt
    • die Reparaturkosten für beschädigte Güter
    • maximal die vereinbarte Ver­sicherungs­summe bei Total­schaden oder Verlust des Gutes
    • für Fracht­führer die Be­friedigung berechtigter An­sprüche gemäß § 431f HGB (Handels­gesetz­buch)

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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