Firmen-­Unfallschutz

Tun Sie etwas Gutes für Ihre Mitarbeiter

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Der Firmen-Unfallschutz der VGH

Der Er­folg Ih­res Un­ter­neh­mens hängt vor al­lem vom Ein­satz Ih­rer Mit­­ar­bei­ter ab. Die­se sind Ihr wert­volls­tes Ka­pi­tal. Ver­un­glückt ei­ner Ih­rer Mit­­ar­bei­ter, hat das auch Fol­gen für Ihr Un­ter­neh­men – egal, ob sich der Un­fall wäh­rend der Ar­beit oder in der Frei­zeit er­eig­net. Zei­gen Sie Ih­ren Mit­ar­bei­tern, was sie Ih­nen wert sind, in­dem Sie sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen von Un­fäl­len schüt­zen.

Ihre Vorteile

  • Sie und Ihre Mit­arbeiter er­halten zusätz­lichen und besseren Ver­sicherungs­schutz, als ihn die gesetz­liche Unfall­ver­sicherung gewährt.
  • Sie bieten Ihren An­ge­stellten einen Mehr­wert und steigern Ihre Attrak­tivität als Arbeit­geber.
  • Ihre Firma profitiert zudem von Steuer­vorteilen.

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Firmen-Unfallschutz Komfort und Premium – unser Pro­dukt im Über­blick

So gut wie ei­ne Ge­halts­­er­hö­hung
  • Mit un­se­rem Firmen-Unfallschutz Komfort und Premium schüt­zen Sie sich und Ih­re Mit­­ar­bei­ter vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen ei­nes Un­­falls.
  • Wir leis­ten be­reits ab 1 % In­va­li­di­tät und auch dann, wenn die ge­setz­li­che Un­fall­­ver­­si­che­rung und die Be­rufs­­ge­nos­sen­­schaft nicht grei­fen.
  • Der Firmen-Unfallschutz Premium lässt sich flexibel für Ihre Bedürfnisse gestalten und bietet einen umfassenden Schutz inkl. vieler mitversicherter Leistungen. Oder wählen Sie im Firmen-Unfallschutz Komfort aus drei Paketen die passende Absicherung. Unser günstiger Komfort-Schutz konzentriert sich auf die wesentlichen Kernleistungen.
  • Wir un­ter­stüt­zen Sie bei fi­nan­ziel­len Be­­las­tun­gen wie Ver­dienst­­aus­fall, The­ra­pie- und Pfle­ge­­kos­ten, Um­­bau­­maß­­nah­men in der Woh­nung, am Haus oder am Au­to so­wie für Hilfs­­mit­tel (z. B. ei­nen Roll­­stuhl).
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Ihr zu­sätz­licher Schutz zum
Firmen-Unfallschutz Premium

SofortPlus: schnelle Sofortleistungen

Mit unserem umfangreichen Zusatzpaket können Sie den Firmen-Unfallschutz Premium nochmals um Sofortleistungen erweitern:

  • 200 Euro Leistung bei unfallbedingten ambulanten Operationen
  • 300 Euro Sofortleistung bei Frakturen und Bänderrissen
  • 5.000 Euro Sofortleistung  bei bestimmten Schwerverletzungen
  • Mitversicherung von Gesundheitsschädigungen durch Röntgen-, Laser- und ultraviolette Strahlen
  • 500 Euro Sofortleistung bei bestimmten Kopfverletzungen, wenn ein Schutzhelm getragen wurde

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FAQ – die häufigsten Fragen zum Firmen-Unfallschutz

Wie verhalte ich mich, wenn meine Mitarbeiter Leistungen aus dem Firmen-Unfallschutz in Anspruch nehmen möchten?
Wie kann ich eine Unfallversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Unfälle sind im Firmen-Unfallschutz ver­sichert?
  • Wir leisten nicht nur bei klassischen Unfällen wie Stürzen finanzielle Hilfe, sondern auch bei:
    • Unfällen infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall, sowie durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen
    • Infektionen, Impfschäden oder Insektenstichen (auch Zeckenstiche).
Welche Leistungen können versichert werden?
    • Welche Leistungen im Firmen-Unfallschutz Komfort und Premium vereinbar werden können, finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
Wo und wann besteht Versicherungsschutz?
  • In un­se­rem Firmen-Unfallschutz sind je nach Absicherung Un­fäl­le rund um die Uhr, am Ar­beits­platz, zu Hau­se und in der Frei­zeit ver­si­chert.
Wie lang sind die Vertragslaufzeiten und die Kündigungsfristen?
  • Die Min­dest­lauf­zeit be­trägt 1 Jahr. Al­ler­dings lohnt sich vo­raus­schau­en­des Han­deln: Bei Ab­schluss ei­nes 3-Jah­res-Ver­trags er­hal­ten Sie ei­nen Nach­lass von 10 %.

    Die Kün­di­gungs­frist be­trägt 3 Mo­na­te zum En­de der Ver­trags­lauf­zeit.
Wie sieht die Besteuerung des Firmen-Unfallschutzes aus?

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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