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FAQ – alle Fragen zum Ertragsausfall für Landwirte

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungen für Landwirte. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

Ertragsausfallversicherung

Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Ertragsausfallsversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Ertragsausfallversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Ertrags­ausfall­ver­sicherung wich­tig?
  • Werden auf­grund ei­nes Bran­des z. B. Ihr Vieh­­be­stand oder Ih­re Vor­rä­te be­schä­digt, kommt es zu er­heb­li­chen Ein­bußen. Der ent­stan­de­ne Sach­­scha­den wird durch die In­ven­tar­­ver­si­che­rung ent­schä­digt. Aber wer er­setzt Ih­nen den ent­stan­de­nen Ertragsausfall­­scha­den, wenn z. B. durch den Aus­fall das Milch­geld, die Schlacht­­vieh­­ein­nah­men oder Er­lö­se aus dem Ver­kauf von Ge­trei­de aus­blei­ben? Hier hilft Ih­nen un­se­re Ertragsausfallver­si­che­rung. Sie ver­mei­det Li­qui­di­täts­­eng­päs­se.
Welche Risiken sind versichert?
  • In unserer Ertragsausfall­­ver­­si­che­rung sind die infolge der un­ter­bro­che­nen Pro­duk­tion ent­­stan­de­nen Er­trags­­aus­fäl­le so­wie ent­ste­hen­de Mehr­­kos­ten, z. B. durch zu­sätz­lich an­fal­len­de Miet-, Lohn-, Trock­nungs- oder Ver­mark­tungs­­kos­ten, ver­si­chert.
Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?
  • Als Ver­si­che­rungs­­sum­me für die Ertragsausfall­­ver­­si­che­rung wird die in Ih­rer In­ven­tar­­ver­si­che­rung ver­ein­bar­te Ge­samt­­ver­si­che­rungs­­sum­me her­an­ge­zo­gen.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Sie kön­nen in­di­vi­duell den ge­wünsch­ten Ver­si­che­rungs­­schutz aus­wäh­len, um Feuer-, Lei­tungs­was­ser- oder Sturm-/Hagel- oder Einbruchdiebstahlschäden ab­zu­si­chern. Die Ertragsausfall­­ver­­si­che­rung tritt für den entgangenen Betriebsgewinn und den Aufwand an fortlaufenden Kosten ein, die nach ei­nem ver­­si­cher­ten Sach­­scha­den ent­ste­hen.

Tier-Ertragsschadenversicherung

Ist eine Ertragsschadenversicherung notwendig?
  • Auch wenn Sie größte Sorg­­falt walten lassen, Tier­seuchen lassen sich leider nicht ver­­hindern. Bricht eine Tier­­seuche aus, leistet im Fall der Fälle die Tier­seuchen­­kasse einen wert­­vollen Bei­trag. Sie ersetzt Ihnen den gemeinen Wert der Tiere. Oft aber ist der Ver­lust viel höher: durch den Weg­­fall der Ver­kaufs­­erlöse aus der tierischen Pro­duktion! Unsere Tier-Er­trags­­schaden­­ver­sicherung ersetzt Ihnen diesen Schaden. Bei­­spiele:

    • Milch­­bauern erhalten ihr ent­­gangenes Milch­­geld.
    • Schweine­­mästern er­setzen wir die Minder­­er­löse, wenn die Schweine nicht zum opti­malen Zeit­­punkt zum Schlacht­­hof ge­liefert werden können.
Was ist der gemeine Tier-Wert?
  • Der gemeine Wert eines Tieres ist der Verkaufs­wert ohne Steuern.

    Gut zu wissen
    Die Tier­seuchen­kasse sichert nur den gemeinen Wert des Tieres ab, nicht jedoch ihren Ertrag und die Folge­kosten. Mit unserer Ertrags­schaden­versicherung sorgen Sie vor.

Pflanzenversicherung

Warum ist eine Pflanzenversicherung wichtig?
  • Extreme Wetterereignisse haben in den letzten Jahren stark zugenommen und große Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen angerichtet. Insbesondere Hagel- und Starkregenereignisse nehmen zu. Überdurchschnittlich trockene und nasse Jahre wechseln sich ab. Zudem zeigt sich die Tendenz eines zunehmend früheren Vegetationsbeginns, so dass die Gefahr von Spätfrostschäden steigt. Auch Sturmereignisse können vor allem in sensiblen Wachstumsphasen die Ertragsbildung der Pflanze nachhaltig negativ beeinflussen. Währenddessen bauen sich Dürreschäden schleichend mit der Zeit auf.
    Diese können zu schweren Schäden und sogar zum Totalverlust der Pflanzen führen. Daher ist es wichtig, richtig abgesichert zu sein.
Welche Fruchtgattungen versichert die Pflanzenversicherung?
  • Die Pflanzenversicherung stellt eine Versicherung der gesamten Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebes dar. Die Fruchtfolge umfasst sämtliche vom Landwirt angebaute Fruchtarten. Die Fruchtarten werden in die versicherten Fruchtgattungen Getreide, Ölfrüchte, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Zwiebeln und Lauch, Möhren, Zuckerrüben, Mais und Energiepflanzen, Ackerfutter, Saatgras, Gemüse, Obst und sonstige Pflanzen eingeteilt. .
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Die VGH Pflanzenversicherung ist eine Mehrgefahrenversicherung zur Absicherung Ihrer gesamten Pflanzenproduktion und ersetzt im Schadenfall den mengenmäßigen Ertragsverlust.
    Dabei stellt die Gefahr Hagel die Grundgefahr für sämtliche versicherbaren Pflanzen dar. Es besteht die Möglichkeit der Erweiterung um die Gefahren Sturm, Starkregen, Starkfrost und Dürre.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
  • Die Versicherungssumme ist das Produkt aus dem Ertragswert in EUR je ha und Fruchtgattung sowie dem jeweiligen Anbauumfang in ha. Den Ertragswert bestimmt der Versicherungsnehmer individuell. Der Ertragswert ermittelt sich aus dem erwarteten mengenmäßigen Ertrag multipliziert mit dem voraussichtlichen Marktpreis.
Wie kann ich eine Pflanzenversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wann zahlt die Versicherung meinen Ertragsausfall?
  • Im Schadenfall wird grundsätzlich eine Gesamtschadenquote für den mengenmäßigen Ertragsverlust der versicherten Pflanzen festgestellt. Dies gilt auch, sofern sich mehrere Schäden zu verschiedenen versicherten Gefahren verwirklichen.
    Der Mindestschaden für die vom Schaden betroffenen Pflanzen je Feldstück beträgt 8 % Mengenreduktion.
    Die Schadenregulierung erfolgt durch eine Vorbesichtigung direkt nach dem Schadenereignis sowie eine Endabschätzung zum Zeitpunkt der Ernte durch qualifizierte Sachverständige. Eine unverzügliche Meldung von Schäden ist daher essentiell. Die Gesamtschadenquote kann maximal 100 % Mengenreduktion (Totalschaden) betragen.
Wie kann ich einen Pflanzenschaden melden?
  • Einen Pflanzenschaden infolge einer versicherten Gefahr melden Sie bitte Ihrem zuständigen Berater oder nutzen Sie den Webservice „Meine Feldstücke“.

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In Ihrem land­wirt­schaft­li­chen Be­trieb kann es durch un­vor­her­seh­ba­re Er­eig­nis­se wie z. B. ei­nen Ha­gel­schlag, ei­ne Tier­seu­che oder ei­nen Brand zu Ern­te- und Tier­ver­lus­ten kom­men. Mit un­se­ren Ver­si­che­run­gen sind Sie im Fal­le ei­nes Er­trags­aus­falls auf der si­che­ren Sei­te und kön­nen Ih­ren Be­trieb oh­ne große Un­ter­bre­chun­gen fort­füh­ren.

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