FAQ – alle Fragen zu Haftpflicht und Rechtsschutz für Landwirte
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den einzelnen Versicherungen für Landwirte. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
Betriebshaftpflicht
Bauherrenhaftpflicht
- Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Warum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig?
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Als Bauherr sind Sie für viele Dinge verantwortlich – von der Einhaltung der Bauvorschriften über die Verkehrssicherung des Grundstücks und der Baustelle bis hin zur Auswahl und Zuverlässigkeit von Architekt und Baufirmen.
Bauarbeiten bringen immer erhebliche Risiken für die Umgebung, die Passanten und die beteiligten Personen mit sich. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auf Ihrer Baustelle ein Personen- oder Sachschaden passieren, sind Sie als Bauherr für den Ersatz des Schadens verantwortlich. Sichern Sie daher Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter ab.
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- Wer ist versichert?
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In unserer Bauherrenhaftpflicht für Landwirte besteht Versicherungsschutz für betriebliche Bauvorhaben ohne Bausummenbegrenzung für Sie als Versicherungsnehmer.
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- Wie hoch sollten die Deckungssummen sein?
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Die Deckungssumme Ihrer Bauherrenhaftpflicht für Landwirte sollte so gewählt werden, dass der größte anzunehmende Schadenfall dadurch abgesichert ist. Wir empfehlen Ihnen als Standarddeckungssumme:
- 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
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- Wo liegt der Unterschied zwischen der Bauherrenhaftpflicht und der Bauleistungsversicherung?
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Während die Bauherrenhaftpflicht bei Ansprüchen Dritter greift, schützt Sie die Bauleistungsversicherung bei Eigenschäden z. B. durch Diebstahl, Vandalismus oder Fehler bei der Bauausführung. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss beider Versicherungen, so sind Sie für jeden Fall bestens abgesichert.
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- Sind Bauhelfer in der Bauherrenhaftpflicht für Landwirte mitversichert?
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Ja, Bauhelfer sind mitversichert, soweit Bauen in eigener Leistung mitversichert ist.
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Umweltversicherung
- Welche Umweltversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Umweltschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Umweltversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Warum ist eine Umweltversicherung wichtig?
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Wenn Ihr land- und forstwirtschaftlicher Betrieb Anlagen betreibt, die bei einem Unglücksfall die Umwelt erheblich schädigen können, sind hohe Schadenersatzforderungen die Folge. Selbst wenn der Umweltschaden ohne Ihr Verschulden oder sogar durch Fremdeinwirkung passiert, müssen Sie für diesen einstehen. Denn Sie haften allein aus dem Besitz einer Anlage.
Stellen Sie sich Folgendes vor: Durch ein unbemerktes Leck sickern über Wochen umweltschädigende Stoffe in den Boden und sogar ins Grundwasser. Der daraus resultierende Schaden ist erheblich. Die Umweltbehörde kann Sie für die Sanierung der Böden und des Grundwassers in Anspruch nehmen.
Daher benötigen Sie als Betreiber von umweltrelevanten Anlagen unbedingt eine umfassende Absicherung vor Schadenersatzansprüchen.
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- Wer ist versichert?
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In unserer Umweltversicherung besteht Versicherungsschutz im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit für
- Sie als Versicherungsnehmer
- Ihre Betriebsangehörigen
- die versicherten Anlagen
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- Wo gilt der Versicherungsschutz?
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In unserer Umweltversicherung besteht Versicherungsschutz für die versicherten umweltrelevanten Anlagen auf dem versicherten Betriebsgrundstück.
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- Welche Schäden sind in der Umweltversicherung versichert?
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Als Unternehmer haften Sie für zwei Arten von Schäden:
Schäden durch Umwelteinwirkungen (Umwelthaftpflichtversicherung)- für Schäden am Eigentum anderer (zum Beispiel dem neu bepflanzten Garten Ihres Nachbarn)
Schäden an der Umwelt selbst (Umweltschadenversicherung)- für Schäden an der Biodiversität (zum Beispiel eine geschützte Fledermausart, die regelmäßig auf dem Nachbargrundstück zu Hause ist)
- für Beschädigung des Bodens und der Gewässer auf Ihrem Betriebsgelände (zum Beispiel durch Betriebsstörungen wie Brand, Explosion, Leckage)
In beiden Fällen sind Sie mit unserer Umweltversicherung abgesichert.
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- Wie können besondere Risiken auf dem Betriebsgrundstück versichert werden?
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- Mit der Umwelt Plusversicherung können Anlagen mit besonders großen Lagervolumen abgesichert werden, z.B. Güllelagerungen über 3 Mio Liter.
- Mit der Bodenkaskoversicherung bis 10% der Versicherungssumme,
max 500.000 EUR.
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- Wer kann einen Schadenersatzanspruch stellen?
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Es können sowohl Privatleute als auch Umweltbehörden als Anspruchsteller auftreten. Wenn bestimmten Behörden Umweltschäden gemeldet werden, sind diese sogar verpflichtet, dem nachzugehen und den Verantwortlichen zu ermitteln.
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Rechtsschutz
- Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
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Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann erstatten wir die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, Zeugenauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten.
Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, tragen Sie diese selbst.
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- Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
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Selbstverständlich dürfen Sie gern den Anwalt, dem Sie vertrauen, mit dem Fall beauftragen. Wenn Sie es möchten, helfen wir Ihnen einen Rechtsanwalt zu finden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist.
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- Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechtsschutzversicherung nutzen kann?
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Für einige Leistungsarten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, z. B. im Vertrags- und Sachenrecht oder dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten besteht der Versicherungsschutz sofort, z. B. im Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz.
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- Wie bin ich im Ausland geschützt?
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Sie haben bei Auslandsaufenthalten im Privat- und Verkehrsbereich weltweit bis zu 1 Jahr Versicherungsschutz.
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- Sind meine Kinder mitversichert?
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Beim Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
Versichert sind Ihre minderjährigen Kinder (auch Stief- und Pflegekinder). Die volljährigen Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben.
Das gilt auch, wenn sie Eigentümer oder Halter eines eigenen Kraftfahrzeugs sind.
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- Ist mein Lebensgefährte mitversichert?
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Der Ehegatte ist ohne Namensnennung mitversichert. Der nicht eheliche Partner ist mitversichert, wenn er im Versicherungsschein namentlich genannt ist. Der jeweilige Partner ist dann beitragsfrei mitversichert.
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CyberSchutz
- Übergreifende Serviceleistungen und Kosten (Basisschutz)
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Der VGH CyberSchutz bietet schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadenfall durch einen 24/7 telefonischen Notdienst.Darüber hinaus übernehmen wir
- Kosten für forensische Dienstleistungen zur Schadenfeststellung und Schadenbehebung,
- Kosten für die gesetzlich verpflichtete Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen,
- Kosten für Krisenmanagement und PR-Maßnahmen nach einem Hackerangriff,
- Kosten für technische und rechtliche Beratung bei einer Cyber-Erpressung,
- Kosten für Kreditkartenüberwachung und
- Übernahme von Telefonmehrkosten/-gebühren aufgrund Telefon-Hacking.
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- CyberEigenschäden (Basisschutz)
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Wir übernehmen die Kosten, die Ihnen nach einem Hackerangriff für die Wiederherstellung der Daten, der Systeme sowie des Netzwerks entstehen. Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung von vertraglichen Liefer- und Abnahmeverpflichtungen werden ebenfalls übernommen.
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- CyberHaftpflichtschäden (Basisschutz)
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Schutz bei Haftpflichtansprüchen, die Ihre Kunden oder Geschäftspartner im Zuge eines Cyber-Angriffs auf Ihren landwirtschaftlichen Betrieb gegen Sie geltend machen. Der VGH CyberSchutz leistet bei:
- Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz,
- fahrlässiger Bekanntgabe von fremden Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem digitalen Weg sowie
- nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung infolge eines Cyber-Schadens
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- CyberBetriebsunterbrechung (Zusatzschutz)
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Dieser Zusatzschutz versichert Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfälle, die aufgrund einer Cyber-Attacke entstehen – beispielsweise weil Schadsoftware in Ihr Netzwerk gelangt ist. Die Mehrkosten aufgrund einer Betriebsunterbrechung (z.B. Anmietung von IT-Hardware oder Einstellung von Aushilfen) werden ebenfalls übernommen.
Im Schadenfall wird nach 8 Stunden ein Tagessatz für maximal sechs Monate gezahlt.
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- CyberVertrauensschäden (Zusatzschutz)
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Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die Ihnen unmittelbar entstehen und zwar durch:
- Hackerangriffe,
- unerlaubte, vorsätzliche Handlungen, z. B. Veruntreuung oder Betrug durch Vertrauenspersonen und
- Schäden infolge von unberechtigter Nutzung der IT-Systeme (Krypto-Mining).
Wir ersetzen Ihnen das Geld, das Ihnen durch diese Vertrauensschäden verloren geht.
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- CyberRechtsschutz (Zusatzschutz)
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Der Cyber Rechtsschutz beinhaltet eine telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt sowie eine erste persönliche Beratung durch einen Anwalt, wenn urheberrechtliche Verstöße im Internet begangen worden sein sollten. Außerdem erhalten Sie in folgenden Fällen finanzielle Hilfe, wenn Sie Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche durchsetzen möchten:
- Rufschädigung im Internet,
- Identitätsmissbrauch,
- Missbrauch von Kredit-, Bank oder sonstigen Debitkarten beim Bezahlen im Internet.
Die Ansprüche dürfen dabei nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen. Hinzu kommt unser Cyber Straf-Rechtsschutz. Dieser greift, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen im Internet vorgeworfen wird, z. B. bei Beleidigung oder der unerlaubten Verwendung von Bildern auf Ihrer Internetseite. Wenn Sie wegen Rufschädigung oder Identitätsmissbrauch im Internet Strafanzeige stellen wollen, hilft Ihnen dieser Baustein zudem als aktiver Straf-Rechtsschutz.
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