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FAQ – alle Fragen zu Haftpflicht und Rechtsschutz für Landwirte

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungen für Landwirte. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

Betriebshaftpflicht

Was enthält die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung?
  • Mit unserer Betriebs­­haft­­pflicht sichern Sie alle not­­wendigen land- und forst­­wirt­­schaft­lichen Haft­­pflicht­­risiken ab. Bei­spiels­­weise sind folgende Risiken ent­­halten:

    • Haus- und Grund­­besitzer­­haft­­pflicht für Grund­­stücke, Ge­bäude und Räum­lich­­keiten des Be­triebs
    • Bau­­herren-Haft­­pflicht­­ver­sicherung für eigene Bau­­vor­haben ohne Summen­­be­grenzung Bau­­summe, auch Bauen in eigener Regie
    • Nutz­­tier­­haltung
    • Selbst­­fahrende Arbeits­­maschinen, Gabel­­stapler, (im eigenen Be­trieb, bis 20 km/h)

    Außer­­dem im Grund­­paket: Unsere Umwelt-Basis­­ver­sicherung und die Privat-Haft­­pflicht­­versicherung.

Was ist eine Umwelthaftpflichtversicherung?
  • Auf­grund eines Stör­­falls, aus Ver­­sehen oder Un­wissen­­heit – als Land­­wirt haften Sie für ent­­standene Schä­den. Mit unserer Um­welt­­haft­pflicht-Basis­ver­­sicherung als fester Be­stand­­teil der Betriebs­­haft­pflicht genießen Sie weit­reichenden Ver­­sicherungs­­schutz für die wesent­­lichen Um­welt­­risiken. Ver­sichert sind:

    • Gülle bis 3.000.000 l
    • Mineral­­öle und Bio­kraft­­stoffe bis 25.000l-
    • feste Dünge­­mittel
    • flüssige Dünge­­mittel bis 10.000 l
    • sonstige um­welt­­gefähr­liche Stoffe in Klein­­gebinden
    • An­lagen zur Tier­­haltung nach Um­welt­­haft­ungs­gesetz

    Auf­­grund des neuen Um­welt­­schadens­­gesetzes haben Land­­wirtschaft­s­betriebe ein deutlich er­höhtes Risiko. Unsere Ver­­sicherung bietet bereits in der Grund­­deckung um­fang­reichen Versicherungs­­schutz ohne Beitrags­­zu­schlag bei Schä­den an.

Ist in der Betriebshaftpflicht die Privat-Haftpflichtversicherung enthalten?
  • Ja, unsere land­­wirt­schaft­­liche Be­triebs­­haft­­pflicht bein­­haltet bereits die private Haft­­pflicht­­ver­sicherung. Sie gilt für Sie, Ihren Ehe- oder Lebens­partner und deren/dessen un­ver­­heiratete, in häus­licher Gemein­­schaft lebende minder­­jährige Kinder.

Kann ich die Leistungen der Betriebshaftpflicht flexibel erweitern?
  • Sie haben weitere Risiken? Je nach Ihren be­trieb­lichen Ge­geben­­heiten können Sie zusätz­liche Lei­­stungen oder Wag­­nisse ver­ein­baren.

Bauherrenhaftpflicht

Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Bau­herren­haft­pflicht­ver­sicherung wichtig?
  • Als Bau­herr sind Sie für vie­le Din­ge ver­ant­wort­lich – von der Ein­hal­tung der Bau­vor­schrif­ten über die Ver­kehrs­si­che­rung des Grund­stücks und der Bau­stel­le bis hin zur Aus­wahl und Zu­ver­läs­sig­keit von Ar­chi­tekt und Bau­fir­men.

    Bau­ar­bei­ten brin­gen im­mer er­heb­li­che Ri­si­ken für die Um­ge­bung, die Pas­san­ten und die be­tei­lig­ten Per­so­nen mit sich. Soll­te trotz al­ler Vor­sichts­maß­nah­men auf Ih­rer Bau­stel­le ein Per­so­nen- oder Sach­scha­den pas­sie­ren, sind Sie als Bau­herr für den Er­satz des Scha­dens ver­ant­wort­lich. Si­chern Sie da­her Ihr Ver­mö­gen vor Haft­pflicht­an­sprü­chen Drit­ter ab.
Wer ist versichert?
  • In unserer Bau­her­ren­haft­pflicht für Land­wir­te be­steht Ver­si­che­rungs­schutz für betriebliche Bauvorhaben ohne Bausummenbegrenzung für Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer.
Wie hoch sollten die Deckungssummen sein?
  • Die Deckungs­sum­me Ih­rer Bau­­her­ren­­haft­­pflicht für Land­wir­te soll­te so ge­wählt wer­den, dass der größ­te an­­zu­­neh­men­de Scha­­den­­fall da­durch ab­­ge­si­chert ist. Wir emp­feh­len Ih­nen als Stan­dard­­deckungs­­sum­me:
    • 5.000.000 € pau­schal für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­­schä­den
Wo liegt der Unterschied zwischen der Bauherren­haft­pflicht und der Bau­leistungs­versicherung?
  • Während die Bau­her­ren­haft­pflicht bei An­sprü­chen Drit­ter greift, schützt Sie die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung bei Ei­gen­schä­den z. B. durch Dieb­stahl, Van­da­lis­mus oder Feh­ler bei der Bau­aus­füh­rung. Da­her emp­feh­len wir Ih­nen den Ab­schluss bei­der Ver­si­che­run­gen, so sind Sie für je­den Fall bes­tens ab­ge­si­chert.
Sind Bauhelfer in der Bauherrenhaftpflicht für Landwirte mitversichert?
  • Ja, Bau­hel­fer sind mit­ver­si­chert, so­weit Bau­en in ei­ge­ner Leis­tung mit­ver­si­chert ist.

Umweltversicherung

Welche Umweltversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Umweltschaden melden?
Wie kann ich eine Umweltversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Umwelt­versicherung wichtig?
  • Wenn Ihr land- und forst­­wirt­schaft­li­cher Be­trieb An­la­gen be­treibt, die bei ei­nem Un­glücks­fall die Um­welt er­heb­lich schä­di­gen kön­nen, sind ho­he Scha­den­­er­satz­­for­de­run­gen die Fol­ge. Selbst wenn der Um­welt­­scha­den oh­ne Ihr Ver­schul­den oder so­gar durch Fremd­­ein­wir­kung pas­siert, müs­sen Sie für die­sen ein­ste­hen. Denn Sie haf­ten al­lein aus dem Be­sitz ei­ner An­la­ge.

    Stel­len Sie sich Fol­gen­des vor: Durch ein un­­be­merk­tes Leck sickern über Wo­chen um­welt­­schä­di­gen­de Stof­fe in den Bo­den und so­gar ins Grund­­was­ser. Der da­raus re­sul­tie­ren­de Scha­den ist er­heb­lich. Die Um­welt­­be­hör­de kann Sie für die Sa­nie­rung der Bö­den und des Grund­­was­sers in An­spruch neh­men.

    Daher be­nö­ti­gen Sie als Be­trei­ber von um­welt­­re­le­van­ten An­la­gen un­be­dingt ei­ne um­­fas­sen­de Ab­si­che­rung vor Scha­den­­er­satz­­an­sprü­chen.
Wer ist versichert?
  • In un­se­rer Um­welt­ver­si­che­rung be­steht Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men Ih­rer be­trieb­li­chen Tä­tig­keit für
    • Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer
    • Ihre Be­triebs­an­ge­hö­ri­gen
    • die ver­si­cher­ten An­la­gen
Wo gilt der Versicherungs­schutz?
  • In unserer Um­welt­ver­si­che­rung be­steht Ver­si­che­rungs­schutz für die ver­si­cher­ten um­welt­re­le­van­ten An­la­gen auf dem ver­si­cher­ten Be­triebs­grund­stück.
Welche Schäden sind in der Um­welt­ver­sicherung ver­sichert?
  • Als Un­ter­neh­mer haf­ten Sie für zwei Ar­ten von Schä­den:

    Schä­den durch Um­welt­ein­wir­kun­gen (Um­welt­­haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung)
    • für Schäden am Ei­gen­tum an­de­rer (zum Bei­spiel dem neu be­pflanz­ten Gar­ten Ih­res Nach­barn)
    Schäden an der Um­welt selbst (Um­welt­­scha­den­­ver­si­che­rung)
    • für Schäden an der Bio­­di­ver­si­tät (zum Bei­spiel ei­ne ge­schütz­te Fle­der­­maus­art, die re­gel­mäßig auf dem Nach­­bar­grund­­stück zu Hau­se ist)
    • für Be­schä­di­gung des Bo­dens und der Ge­wäs­ser auf Ih­rem Be­triebs­­ge­län­de (zum Bei­spiel durch Be­triebs­­stö­run­gen wie Brand, Ex­plo­sion, Leckage)
    In bei­den Fäl­len sind Sie mit un­se­rer Um­welt­­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert.
Wie können besondere Risiken auf dem Betriebsgrundstück versichert werden?
    • Mit der Umwelt Plusversicherung können Anlagen mit besonders großen Lagervolumen abgesichert werden, z.B. Güllelagerungen über 3 Mio Liter.
    • Mit der Bodenkaskoversicherung bis 10% der Versicherungssumme,
      max 500.000 EUR.
Wer kann einen Schaden­ersatz­anspruch stellen?
  • Es kön­nen so­wohl Pri­vat­leu­te als auch Um­welt­be­hör­den als An­spruch­stel­ler auf­tre­ten. Wenn be­stimm­ten Be­hör­den Um­welt­schä­den ge­mel­det wer­den, sind die­se so­gar ver­pflich­tet, dem nach­zu­ge­hen und den Ver­ant­wort­li­chen zu er­mit­teln.

Rechtsschutz

Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Kosten werden von der Rechts­schutz­ver­sicherung über­nommen?
  • Ist der Rechts­­schutz­­fall ver­si­chert, dann er­­stat­ten wir die an­­fal­len­den Ver­fah­rens­­kos­ten bis zur ver­ein­­bar­ten Ver­si­che­rungs­­sum­me. Da­zu ge­hö­ren ne­ben den ge­setz­­li­chen An­walts­­ge­büh­ren auch die Ge­richts­­kos­ten, Zeu­gen­­aus­la­gen, die Kos­ten für ge­richt­­li­che Sach­ver­­stän­di­ge und die Kos­ten der Ge­gen­­sei­te, falls Sie vor Ge­richt un­ter­­lie­gen soll­ten.
    Falls Sie ei­ne Selbst­­be­tei­li­gung ver­ein­­bart ha­ben, tra­gen Sie die­se selbst.
Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
  • Selbst­verständlich dür­fen Sie gern den An­­walt, dem Sie ver­trau­en, mit dem Fall be­auf­­tra­gen. Wenn Sie es möch­ten, hel­fen wir Ih­nen ei­nen Rechts­­an­walt zu fin­den, der auf das ent­­spre­chen­de Rechts­­ge­biet spe­zia­li­siert ist.
Gibt es eine Warte­zeit, bis ich die Rechts­schutz­ver­sicherung nutzen kann?
  • Für ei­ni­ge Leis­tungs­ar­ten gilt ei­ne War­te­zeit von 3 Mo­na­ten, z. B. im Ver­trags- und Sa­chen­recht oder dem Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz. Bei an­de­ren Leis­tungs­ar­ten be­steht der Ver­si­che­rungs­schutz so­fort, z. B. im Ord­nungs­wid­rig­kei­ten- und Straf-Rechts­schutz.
Wie bin ich im Ausland geschützt?
  • Sie ha­ben bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten im Pri­vat- und Ver­kehrs­be­reich welt­weit bis zu 1 Jahr Ver­si­che­rungs­schutz.
Sind meine Kinder mitversichert?
  • Beim Land­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz

    Ver­si­chert sind Ih­re min­der­jäh­ri­gen Kin­der (auch Stief- und Pfle­ge­kin­der). Die voll­jäh­ri­gen Kin­der sind mit­ver­si­chert, so­lan­ge sie un­ver­hei­ra­tet sind und noch kei­nen Be­ruf aus­üben.
    Das gilt auch, wenn sie Ei­gen­tü­mer oder Hal­ter ei­nes ei­ge­nen Kraft­fahr­zeugs sind.
Ist mein Lebens­ge­fährte mit­versichert?
  • Der Ehe­gat­te ist oh­ne Na­mens­nen­nung mit­ver­si­chert. Der nicht ehe­li­che Part­ner ist mit­ver­si­chert, wenn er im Ver­si­che­rungs­schein na­ment­lich ge­nannt ist. Der je­wei­li­ge Part­ner ist dann bei­trags­frei mit­ver­si­chert.

CyberSchutz

Übergreifende Serviceleistungen und Kosten (Basisschutz)
  • Der VGH CyberSchutz bietet schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadenfall durch einen 24/7 telefonischen Notdienst.
    Darüber hinaus übernehmen wir
    • Kosten für forensische Dienstleistungen zur Schadenfeststellung und Schadenbehebung,
    • Kosten für die gesetzlich verpflichtete Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen,
    • Kosten für Krisenmanagement und PR-Maßnahmen nach einem Hackerangriff,
    • Kosten für technische und rechtliche Beratung bei einer Cyber-Erpressung,
    • Kosten für Kreditkartenüberwachung und
    • Übernahme von Telefonmehrkosten/-gebühren aufgrund Telefon-Hacking.
CyberEigenschäden (Basisschutz)
  • Wir übernehmen die Kosten, die Ihnen nach einem Hackerangriff für die Wiederherstellung der Daten, der Systeme sowie des Netzwerks entstehen. Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung von vertraglichen Liefer- und Abnahmeverpflichtungen werden ebenfalls übernommen.
CyberHaftpflichtschäden (Basisschutz)
  • Schutz bei Haftpflichtansprüchen, die Ihre Kunden oder Geschäftspartner im Zuge eines Cyber-Angriffs auf Ihren landwirtschaftlichen Betrieb gegen Sie geltend machen. Der VGH CyberSchutz leistet bei:
    • Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz,
    • fahrlässiger Bekanntgabe von fremden Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem digitalen Weg sowie
    • nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung infolge eines Cyber-Schadens
CyberBetriebsunterbrechung (Zusatzschutz)
  • Dieser Zusatzschutz versichert Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfälle, die aufgrund einer Cyber-Attacke entstehen – beispielsweise weil Schadsoftware in Ihr Netzwerk gelangt ist. Die Mehrkosten aufgrund einer Betriebsunterbrechung (z.B. Anmietung von IT-Hardware oder Einstellung von Aushilfen) werden ebenfalls übernommen. 
    Im Schadenfall wird nach 8 Stunden ein Tagessatz für maximal sechs Monate gezahlt.
CyberVertrauensschäden (Zusatzschutz)
  • Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die Ihnen unmittelbar entstehen und zwar durch:
    • Hackerangriffe,
    • unerlaubte, vorsätzliche Handlungen, z. B. Veruntreuung oder Betrug durch Vertrauenspersonen und
    • Schäden infolge von unberechtigter Nutzung der IT-Systeme (Krypto-Mining).
    Wir ersetzen Ihnen das Geld, das Ihnen durch diese Vertrauensschäden verloren geht.
CyberRechtsschutz (Zusatzschutz)
  • Der Cyber Rechtsschutz beinhaltet eine telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt sowie eine erste persönliche Beratung durch einen Anwalt, wenn urheberrechtliche Verstöße im Internet begangen worden sein sollten. Außerdem erhalten Sie in folgenden Fällen finanzielle Hilfe, wenn Sie Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche durchsetzen möchten:
    • Rufschädigung im Internet,
    • Identitätsmissbrauch,
    • Missbrauch von Kredit-, Bank oder sonstigen Debitkarten beim Bezahlen im Internet.
    Die Ansprüche dürfen dabei nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen. Hinzu kommt unser Cyber Straf-Rechtsschutz. Dieser greift, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen im Internet vorgeworfen wird, z. B. bei Beleidigung oder der unerlaubten Verwendung von Bildern auf Ihrer Internetseite. Wenn Sie wegen Rufschädigung oder Identitätsmissbrauch im Internet Strafanzeige stellen wollen, hilft Ihnen dieser Baustein zudem als aktiver Straf-Rechtsschutz.

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Als Land­wirt wol­len Sie Ih­re Zeit und Ihr Geld in Ih­ren Be­trieb in­ves­tie­ren. Mi­ni­mie­ren Sie Ih­re Haf­tungs­ri­si­ken im Scha­den- oder Streit­fall. Wir prü­fen Ih­re Scha­den­er­satz­pflicht und weh­ren un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che ab. Zu­dem be­glei­chen wir be­rech­tig­te Haft­pflicht­­an­sprü­che. Un­se­re Rechts­schutz­­ver­si­che­rung bie­tet Ih­nen ei­ne op­ti­ma­le Ab­si­che­rung im Streit­­fall und min­dert deut­lich Ihr fi­nan­ziel­les Ri­si­ko.

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