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FAQ – alle Fragen zu Haus und Hof für Landwirte

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungen für Landwirte. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

Inventarversicherung

Wie kann ich einen Inventarschaden melden?
Wie kann ich eine Inventarversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Inventarversicherung wichtig?
  • Ihre Be­triebs­­ein­rich­tung, Ma­schi­nen, Tie­re und Vor­rä­te sind wert­­vol­les Ka­pi­tal. Be­reits ge­rin­ge Schä­den kön­nen zu er­heb­­li­chen Be­triebs­­stö­run­gen füh­ren. Stel­len Sie sich vor, ein heiß ge­lau­fe­nes La­ger führt zu ei­nem Brand an Ih­rer Ern­te­­ma­schi­ne. Oder durch ei­nen Blitz-Über­span­nungs­­scha­den setzt die Be- und Ent­­lüf­tung in Ih­ren Stal­lun­gen oder La­ger­­ge­bäu­den aus. In bei­den Fäl­len kom­men ho­he Kos­ten auf Sie zu.
Warum ist eine Feuerversicherung wichtig?
  • Die Feuer-In­ven­tar­­ver­si­che­rung ge­hört zu den not­­wen­di­gen Be­triebs­­ver­si­che­run­gen. Je­des Jahr wer­den in Nie­der­sach­sen Mil­lio­nen­­wer­te durch Feuer­­schä­den ver­nich­tet. Brand­­ur­sa­chen sind da­bei haupt­­säch­lich Blitz­­schlag, de­fek­te Elek­tro­­lei­tun­gen und Brand­­stif­tung. Un­se­re Feuer­­ver­si­che­rung bie­tet Ih­nen viel­­fäl­ti­gen Schutz ge­gen die­se Schä­den.
Warum ist eine Leitungs­wasser­ver­sicherung wichtig?
  • Wasser­­lei­tun­gen und Lei­tun­gen von Warm­­­was­ser­­­hei­zun­gen ver­schleißen und kön­nen durch un­­vor­­her­seh­­ba­re Er­eig­nis­se wie z. B. Frost Scha­den neh­men. Da­her stel­len Sie ein er­heb­li­ches Scha­den­­­po­ten­zial für Ihr In­ven­tar dar. Un­se­re Lei­tungs­­­was­ser­­­ver­­si­che­rung bie­tet Ih­nen viel­­fäl­ti­gen Schutz ge­gen die­se Schä­den.
Warum ist eine Sturmversicherung wichtig?
  • Sturm und Ha­gel kön­nen die Dä­cher Ih­rer Wirt­schafts­­ge­bäu­de und da­durch Ihr In­ven­tar mas­siv be­schä­di­gen. Un­se­re Sturm­­ver­si­che­rung schützt Sie vor den Kos­ten nach ei­nem Sturm- oder Ha­gel­­scha­den. Sie bie­tet Ih­nen viel­fäl­ti­gen Schutz bei Schä­den, wenn z. B. ein Sturm ei­nen Teil des Da­ches Ih­rer La­ger­­hal­le ab­deckt und her­ab­­stür­zen­de Dach­­tei­le und der ein­drin­gen­de Re­gen die in der Hal­le ge­la­ger­ten Vor­rä­te be­schä­digt.
Warum ist eine Einbruchdiebstahlver­sicherung wichtig?
  • Tendenziell steigen die Fälle von Einbruchdiebstahl auch auf landwirtschaftlichen Betrieben. Unsere Einbruchdiebstahlversicherung schützt Sie vor den Kosten des Einbruchdiebstahlverlustes. Sie bietet Schutz bei Schäden, wenn z. B. Pflanzenschutzmittel oder Werkzeuge infolge eines Einbruchs entwendet wurden.
Warum ist eine Versicherung gegen Weitere Naturgefahren wichtig?
  • Schwere Unwetter treten im­mer öf­ter auf. Die fi­nan­ziel­len Fol­gen sind oft gra­vie­rend. Da­her emp­feh­len wir, ne­ben der Ab­si­che­rung der Grund­­ge­fah­ren Feuer, Lei­tungs­­was­ser, Sturm/Ha­gel und Einbruchdiebstahl ei­ne Er­wei­te­rung gegen Weitere Naturgefahren. Unsere Versicherung gegen Weitere Naturgefahren schützt Sie vor den oft er­­heb­­li­chen Kos­­ten nach Wet­ter­­­er­­eig­­nis­­sen ­­wie z. B.
    • Über­schwem­mun­gen nach hef­ti­gen Re­gen­­fäl­len
    • Hoch­was­ser­­schä­den durch über­ge­tre­te­ne Flüs­se und Seen
    • Natur­­ge­fah­ren wie Erd­­be­ben, Erd­­rutsch und Erd­­fall so­wie Schnee­druck

Bauleistungsversicherung

Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Bau­leistungs­ver­sicherung wichtig?
  • Eine Bau­­leis­tungs­­ver­­si­che­rung ist für je­den zu emp­feh­len, der Bau­­maß­nah­men plant und durch­führt, denn schon der Roh­bau und die Bau­­ma­te­ria­lien stel­len ei­ne er­­heb­li­che In­ves­ti­tion dar. Schä­den kön­nen vor­her nie in ih­rer tat­säch­li­chen Größen­­ord­nung kal­­ku­liert wer­den. Als Bau­herr kön­nen Sie da­durch un­er­­war­te­te fi­nan­ziel­le Ver­lus­te er­lei­den. Sie soll­ten des­halb Ihr Bau­­vor­ha­ben vom Bau­be­ginn an bis zur Fer­tig­­stel­lung durch ei­ne Bau­­leis­tungs­­ver­­si­che­rung schüt­zen.
Was ist versichert?
  • Ver­si­chert sind
    • alle Bau­leis­tun­gen wie z. B. Neu­bau­ten, Um­bau­vor­ha­ben, Er­wei­te­rungs­bau­ten, Tief­bau­maß­nah­men, auch Ei­gen­leis­tun­gen,
    • alle Bau­stof­fe und Bau­tei­le ein­schließ­lich der we­sent­lich ein­zu­bau­en­den fes­ten Ge­bäu­de­be­stand­tei­le wie Tü­ren und Fens­ter,
    • Außen­an­la­gen mit Aus­nah­me von Gar­ten­an­la­gen und Be­pflan­zun­gen, die im Rah­men des Bau­vor­ha­bens ein­ge­bracht bzw. aus­ge­führt wer­den.
    Nicht ver­si­chert sind:
    • die Bau­stel­len­ein­rich­tung
    • Zeich­nun­gen und Plä­ne
    • Bau­ge­rä­te, Werk­zeu­ge
    • Fahr­zeu­ge al­ler Art
    • Per­so­nen­schä­den
Wann besteht Versicherungsschutz?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz be­ginnt mit dem Bau­be­ginn, frü­hes­tens je­doch mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt. Der Ver­si­che­rungs­schutz en­det eben­falls mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt, ggf. je­doch schon mit der Be­zugs­fer­tig­keit, nach Ab­lauf von sechs Werk­ta­gen seit Be­ginn der Be­nut­zung oder mit dem Tag der be­hörd­li­chen Ge­brauchs­ab­nah­me.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Sie er­hal­ten von uns ei­ne Ent­schä­di­gung für un­vor­her­ge­se­hen ein­tre­ten­de Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen des ver­si­cher­ten Bau­vor­ha­bens oder ge­la­ger­ter Bau­ma­te­ria­lien z. B. durch:
    • Van­da­lis­mus, Bös­wil­lig­keit, Sa­bo­ta­ge
    • Fahr­läs­sig­keit und Van­da­lis­mus
    • Un­ge­schick­lich­keit
    • Diebstahl fest ein­ge­bau­ter Tei­le
    • un­be­kann­te Ei­gen­schaf­ten des Bau­grunds
    • Bau­gru­ben­ein­sturz
    • Fehler bei der Bau­aus­füh­rung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch:
    • Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers, der mit­ver­si­cher­ten Un­ter­neh­men oder ih­rer Re­prä­sen­tan­ten
    • nor­ma­le Wit­te­rungs­ein­flüs­se
    • Dieb­stahl la­gern­der Ma­te­ria­lien
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • normale Was­ser­füh­rung oder nor­ma­le Was­ser­stän­de von Ge­wäs­sern
    • Brand, Blitz­schlag und Ex­plo­sion (hier­für emp­feh­len wir den Ab­schluss ei­ner Feuer-Roh­bau­ver­si­che­rung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Wir ersetzen Ih­nen im Scha­den­fall sämt­li­che Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen, die not­wen­dig sind, um den Zu­stand un­mit­tel­bar vor Ein­tritt des Scha­dens wie­der­her­zu­stel­len. Da­zu ge­hö­ren bei­spiels­wei­se auch Auf­räum­kos­ten und Kos­ten für die Trock­nung von durch­feuch­te­ten Ge­bäu­de­tei­len.

Photovoltaik

Was leistet die Photovoltaikversicherung?
  • Unsere Photo­voltaik­versicherung leistet Ersatz bei Schäden durch:

    • Bedienungs­fehler, Ungeschick­lichkeit, Fahr­lässigkeit
    • Brand, Blitz­schlag
    • Explosion,
    • Vorsatz Dritter,
    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Diebstahl, Einbruch­diebstahl, Raub
    • Beschädigung durch Tiere, z.B. Tier­bisse

Elektronikversicherung

Wie kann ich einen Elektronikschaden melden?
Wie kann ich eine Elektronikversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Elektronik­versicherung wichtig?
  • Eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung ist für al­le land­wirt­schaft­li­chen Be­trie­be sinn­voll, die hoch­wer­ti­ge elek­tro­tech­ni­sche oder elek­tro­ni­sche An­la­gen und Ge­rä­te im Ein­satz ha­ben wie z. B. EDV- und IT-Aus­rüs­tun­gen, Mess- und Prüf­tech­nik, elek­tro­ni­sche Te­le­fon­an­la­gen, Füt­te­rungs­com­pu­ter oder Alarm­an­la­gen. Da­bei spielt es kei­ne Rol­le, ob Sie als Be­trei­ber der An­la­ge Ei­gen­tü­mer sind, oder ob die­se fi­nan­ziert, ge­least oder nur ge­mie­tet ist.
Welche elektronischen Geräte sind versichert?
  • In unserer Elek­tro­nik­ver­si­che­rung für Land­wir­te sind fol­gen­de elek­tro­ni­sche Ge­rä­te, An­la­gen und Sys­te­me ver­si­chert:
    • Kom­mu­ni­ka­tions-, Si­che­rungs-, Mel­de-, In­for­ma­tions- und Bü­ro­tech­nik
    • Mess- und Prüf­tech­nik
    • gra­fi­sche Ge­stal­tungs­sys­te­me
    • Ton- und Bild­tech­nik
    • Me­di­zin­tech­nik – Ge­rä­te der Diag­nos­tik und The­ra­pie
    • be­son­de­re Ge­rä­te und An­la­gen
    Nicht ver­si­chert sind: Hilfs- und Be­triebs­stof­fe, Ver­brauchs­ma­te­ria­lien und Ar­beits­mit­tel, Werk­zeu­ge so­wie sons­ti­ge Tei­le, die wäh­rend der Le­bens­dauer der ver­si­cher­ten elek­tro­ni­schen Ge­rä­te er­fah­rungs­ge­mäß mehr­fach aus­ge­wech­selt wer­den müs­sen.
Welcher Wert ist bei der Elektronik­versicherung versichert?
  • Die Ver­si­che­rungs­­sum­me orien­tiert sich am Wert der neu­en Ge­rä­te. Grund­­sätz­lich er­set­zen wir Ih­nen die Kos­ten, die ent­ste­hen, um das ver­si­cher­te Ge­rät zu re­pa­rie­ren bzw. wie­der­­her­­zu­stel­len. Soll­te das nicht mög­lich sein, über­­neh­men wir in der Re­gel die Wie­der­­be­­schaf­fungs­­kos­­ten bis zur Hö­he des Neu­­werts.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Unsere Elek­tro­nik­ver­si­che­rung bie­tet ei­ne so­ge­nann­te All-Risk-Deckung bzw. All­ge­fah­ren­deckung. Da­mit sind al­le Schä­den, die nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen wer­den, durch die Ver­si­che­rung ab­ge­deckt. Sie leis­tet Ent­schä­di­gung für un­vor­her­seh­ba­re Schä­den an den ver­si­cher­ten elek­tro­ni­schen Ge­rä­ten durch Be­schä­di­gung oder Zer­stö­rung so­wie bei Ab­han­den­kom­men durch Dieb­stahl.

    Versichert sind ins­be­son­de­re Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen durch:
    • Be­die­nungs­feh­ler, Un­ge­schick­lich­keit, Vor­satz Drit­ter
    • Konstruk­tions-, Ma­te­rial- oder Aus­füh­rungs­feh­ler
    • Kurzschluss, Über­strom oder Über­span­nung
    • Wasser, Feuch­tig­keit
    • Sturm und Ha­gel
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In unserer Elek­tro­nik­ver­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch:
    • be­triebs­be­ding­te nor­ma­le bzw. vor­zei­ti­ge Ab­nut­zung oder Al­te­rung
    • Vorsatz des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder des­sen Re­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • Erd­be­ben und de­ren Fol­gen
Welche Leistungen werden im Schaden­fall erbracht?
  • Im Scha­den­fall er­setzt un­se­re Elek­tro­nik­ver­si­che­rung Ih­nen den ent­stan­de­nen fi­nan­ziel­len Scha­den. Dies kön­nen zum Bei­spiel die Kos­ten für die Re­pa­ra­tur der ver­si­cher­ten elek­tro­ni­schen Ge­rä­te bis zur Hö­he des Neu­werts sein.
    Ist es nicht mög­lich, die Schä­den zu re­pa­rie­ren, da z. B. kei­ne se­rien­mäßig her­ge­stell­ten Er­satz­tei­le mehr zu be­zie­hen sind, kommt un­se­re Ver­si­che­rung für den Zeit­wert der elek­tro­ni­schen Ge­rä­te auf. Der Zeit­wert er­gibt sich aus dem Neu­wert durch ei­nen Ab­zug ins­be­son­de­re für Al­ter, Ab­nut­zung und den tech­ni­schen Zu­stand des Ge­räts.

Landtechnik

Welche Schäden ersetzt die landwirtschaftliche Maschinenversicherung?
  • Unseren leistungs­starken Schutz gibt es für Schäden an Ihren fahr­baren und trans­portablen Maschinen als Folge von:

    • Bedienungs­fehler, Ungeschick­lichkeit, Fahr­lässigkeit
    • Brand, Blitz­schlag
    • Explosion, Flugkörper­absturz
    • Kurzschluss, Über­strom, Über­spannung
    • Vorsatz Dritter, Vandalismus
    • Erdbeben, Über­schwemmung, Hoch­wasser
    • Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheits­einrichtungen
    • Konstruktions-, Material- und Ausführungs­fehler
    • Diebstahl

Weitere
FAQ's

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Ihr Haus und Hof in sicheren Händen

Sie als Land­wirt ha­ben in den un­ter­schied­lichs­ten Be­rei­chen in­ves­tiert. Da­bei kön­nen ge­ra­de Ih­re Ge­bäu­de, Ih­re Vor­rä­te oder Ihr Vieh sehr schnell Scha­den neh­men. Ge­gen die fi­nan­ziel­len, teils schwer­wie­gen­den Fol­gen si­chern wir Sie rund­um zu­ver­läs­sig ab.

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