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Rechtsschutz­versicherung

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Die Rechtsschutz­versicherung der VGH für Landwirte

Als Landwirt in­ves­tie­ren Sie Ih­re Zeit und Ihr Geld in Ih­ren Be­trieb­. Rechts­strei­tig­kei­ten wie z. B. zum straf­recht­li­chen Um­welt­­ri­si­ko oder Strei­tig­­kei­ten aus Kauf­­ver­trä­gen kos­ten Ner­ven und viel Geld für Rechts­­an­wäl­te, Ge­rich­te und Sach­­ver­stän­di­ge. Da­mit Sie und Ih­re Fa­mi­lie nicht auf Ihr gu­tes Recht ver­zich­ten müs­sen, bie­ten wir Ih­nen die Land­­wirt­schafts- und Ver­kehrs­­rechts­­schutz­­­ver­si­che­rung an.

Ihre Vorteile

  • Leistungs­fä­hi­ger Ver­si­che­rungs­schutz bei Rechts­strei­tig­kei­ten im pri­va­ten, land­wirt­schaft­li­chen oder Ver­kehrs-Be­reich
  • Bei Bedarf kön­nen Sie ein Me­dia­tions­ver­fah­ren nut­zen, um Ih­re Kon­flik­te oh­ne Ge­richt bei­zu­le­gen.
  • Unser Rechtsschutz-Telefon hilft Ihnen 24/7 bei Ihren Rechtsfragen. Garantiert!

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Rechtsschutz für Landwirte – unser Produkt im Überblick

Land­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz
  • Umfassende Ab­si­che­rung mit nur ei­nem Pro­dukt, das spe­ziell auf die Be­dürf­nis­se Ih­res land­wirt­schaft­li­chen Be­triebs zu­ge­schnit­ten ist
  • Mit die­sem Kom­bi­pro­dukt sind Rechts­schutz­fäl­le im pri­va­ten, land- und forst­wirt­schaft­li­chen so­wie Ver­kehrs­be­reich mit nur ei­nem Ver­trag ab­ge­si­chert. Außer­dem ha­ben Sie Ver­si­che­rungs­schutz für al­le Ih­re land- und forst­wirt­schaft­lich so­wie pri­vat ge­nutz­ten Im­mo­bi­lien.
  • Wir leis­ten für Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer, für Ih­re Mit­in­ha­ber, für Ih­ren Le­bens­part­ner, für Ih­re min­der­jäh­ri­gen und un­ver­hei­ra­te­ten voll­jäh­ri­gen Kin­der, bis die­se selbst be­rufs­tä­tig wer­den, für Al­ten­tei­ler und Hof­er­ben, die auf dem ver­si­cher­ten Hof oder in räum­li­cher Nä­he woh­nen – in­klu­si­ve de­ren Le­bens­part­ner und min­der­jäh­ri­ge Kin­der.
  • Wir tre­ten für Ihr Recht ein, wenn zum Bei­spiel
    • die von Ihnen ge­kauf­ten Schwei­ne an ei­ner Krank­heit lei­den und Sie vom Ver­käu­fer Ihr Geld zu­rück­for­dern möch­ten.
    • ein Päch­ter den ver­ein­bar­ten Pacht­zins nicht zahlt und Sie Ih­ren An­spruch durch­set­zen möch­ten.
    • ein Angestellter ge­gen die Kün­di­gung sei­nes Ar­beits­ver­trags klagt.
  • Wir bieten Ver­si­che­rungs­schutz bis zu 15.000 € bei Ent­eig­nungs-, Plan­fest­stel­lungs- und Flur­be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren – d. h., für Neu­bau­ge­bie­te und Straßen wer­den land­wirt­schaft­lich ge­nutz­te Flä­chen be­nö­tigt –, wenn Sie den Land­wirt­schafts- und Ver­kehrs­rechts­schutz ab­ge­schlos­sen ha­ben.
  • Die Wahr­neh­mung Ih­rer recht­li­chen In­teres­sen in ver­wal­tungs­recht­li­chen Ver­fah­ren bei Kür­zung von Di­rekt­zah­lun­gen aus EU-Mit­teln (Cross-Com­pliance-Sank­tio­nen) ist eben­falls ab­ge­deckt.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Rechts­schutz­versicherung

Wohnungs- und Grund­stücks­rechtsschutz

Eine wichtige Er­gän­zung zu Ih­rer Rechts­schutz­­ver­si­che­rung:
unser Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz für ver­mie­te­te Ob­jek­te in Deutsch­land. Die­ser un­ter­stützt Sie z. B. bei Nach­bar­schafts-, Miet- oder Steuer­strei­­tig­kei­ten rund um Ih­re ver­mie­te­te Im­mo­bi­lie oder Woh­nung. Ihr VGH Be­ra­ter in­for­miert Sie ger­ne aus­führ­lich über un­ser An­ge­bot.

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StrafrechtPlus
Landwirtschaft

Schon durch ei­nen Ver­dacht oder durch ei­ne ano­ny­me An­zei­ge kann es zu ei­nem Er­mitt­lungs­ver­fah­ren ge­gen Sie kom­men. Um ei­nen Scha­den von Ih­rem Be­trieb ab­zu­wen­den, ist ein schnel­les Han­deln er­for­der­lich. Er­gän­zen Sie da­her Ih­ren Rechts­schutz um den StrafrechtPlus Landwirtschaft. So sind Sie vor dem Kos­ten­ri­si­ko ei­nes Straf­ver­fah­rens bes­tens ge­schützt, auch bei einem Vorwurf des vorsätzlichen Vergehens. Aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen hält Ihr VGH Be­ra­ter ger­ne für Sie be­reit.

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VGH_ RS Services

Rechtsschutzfall online melden

Sie können Ihren Rechtsschutzfall bequem online melden, bevor Sie Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Dafür übernehmen wir 150,- EUR Ihrer Selbstbeteiligung. 

 Rechtschutzfall melden

FAQ – die häufigsten Fragen zur Rechts­schutz­versicherung für Land­wirte

Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unser Rechtsschutz-Telefon oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Kosten werden von der Rechts­schutz­ver­sicherung über­nommen?
  • Ist der Rechts­schutz­fall ver­si­chert, dann er­stat­ten wir die an­fal­len­den Ver­fah­rens­kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Da­zu ge­hö­ren ne­ben den ge­setz­li­chen An­walts­ge­büh­ren auch die Ge­richts­kos­ten, Zeu­gen­aus­la­gen, die Kos­ten für ge­richt­li­che Sach­ver­stän­di­ge und die Kos­ten der Ge­gen­sei­te, falls Sie vor Ge­richt un­ter­lie­gen soll­ten.
    Falls Sie ei­ne Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart ha­ben, tra­gen Sie die­se selbst.
    Wenn Sie einen aktuellen Vertrag (ab ARB 2024) abgeschlossen haben, dann sparen Sie 150 EUR Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn Sie einen Rechtsschutzfall zuerst bei uns melden, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
  • Selbst­ver­ständ­lich dür­fen Sie gern den An­walt, dem Sie ver­trau­en, mit dem Fall be­auf­tra­gen. Wenn Sie es möch­ten, hel­fen wir Ih­nen, ei­nen Rechts­an­walt zu fin­den, der auf das ent­spre­chen­de Rechts­ge­biet spe­zia­li­siert ist. Wir können Ihnen einen erfahrenen und kompetenten Anwalt aus unserem Netzwerk in Ihrer Nähe benennen.
Gibt es eine Warte­zeit, bis ich die Rechts­schutz­ver­sicherung nutzen kann?
  • Für ei­ni­ge Leis­tungs­ar­ten gilt ei­ne War­te­zeit von 3 Mo­na­ten, z. B. im Ver­trags- und Sa­chen­recht oder dem Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz. Bei an­de­ren Leis­tungs­ar­ten be­steht der Ver­si­che­rungs­schutz so­fort, z. B. im Ord­nungs­wid­rig­kei­ten- und Straf-Rechts­schutz.
Wie bin ich im Ausland geschützt?
  • Sie ha­ben bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten im Pri­vat- und Ver­kehrs­be­reich welt­weit bis zu 1 Jahr Ver­si­che­rungs­schutz. Wenn Sie den Baustein RechtsschutzPlus Gewerbe oder Landwirtschaft abgeschlossen haben, besteht der weltweite Versicherungsschutz für drei Jahre.
Sind meine Kinder mitversichert?
  • Beim Ver­kehrs-Rechts­schutz:
    Hier ha­ben die Kin­der als be­rech­tig­te Fah­rer/In­sas­sen des ver­si­cher­ten Fahr­zeugs Ver­si­che­rungs­schutz.

    Beim Pri­vat-, Be­rufs- und Ver­kehrs-Rechts­schutz für Selbst­stän­di­ge:
    Ver­si­chert sind die min­der­jäh­ri­gen Kin­der (auch Stief- und Pfle­ge­kin­der). Die voll­jäh­ri­gen Kin­der sind mit­ver­si­chert, so­lan­ge sie un­ver­hei­ra­tet sind und noch kei­nen Be­ruf aus­üben.

    Das gilt auch, wenn sie Ei­gen­tü­mer oder Hal­ter ei­nes ei­ge­nen Kraft­fahr­zeugs sind.
Ist mein Lebens­ge­fährte mit­versichert?
  • Ihr Ehepartner ist bedingungsgemäß und beitragsfrei immer mitversichert. Ist Ihr Lebenspartner behördlich bei Ihnen gemeldet, dann ist auch er automatisch mitversichert. Eine namentliche Nennung Ihres Lebenspartners ist nur dann erforderlich, wenn er nicht bei Ihnen gemeldet ist.
Welcher ist darüber hinaus mitversichert?
  • Auch die Hoferben und Altenteiler sind über Ihren Rechtsschutzvertrag mitversichert. Zu­dem sind Ihre Eltern, Groß­eltern und sonstige Familien­ange­hörige mit­ver­sichert, wenn sie in Ihrem Haus­halt leben und nicht mehr berufs­tätig sind. Außer­dem be­steht Ver­sicherungs­schutz für eine vor­über­gehend in Ihren Familien­ver­bund ein­ge­gliederte Per­son wie zum Beis­piel Au-Pairs und Aus­tausch­schü­ler.

Sie haben noch Fragen?

Neh­men Sie ger­ne Kon­takt zu uns auf oder fra­gen Sie Ih­re VGH Ver­tre­tung oder Spar­kas­se in Ih­rer Nä­he.

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Trotz größ­ter Sorg­falt kön­­nen im be­­trieb­­li­­chen All­­tag Pan­­nen und Feh­­ler pas­­sie­­ren. Da­­mit Sie und Ihr Un­­ter­­­neh­­men im Fall der Fäl­­le bes­­tens ab­­ge­­si­­chert sind, ist ei­­ne Be­­triebs­­­haft­­pflicht­­­ver­­si­­che­­rung un­­ver­­zicht­­bar. Sie schützt Sie vor den fi­­nan­­ziel­­len Fol­­gen, wenn Sie für feh­­ler­­­haf­­te Leis­­tun­­gen oder man­­gel­­haf­­te Pro­­duk­­te be­­langt wer­­den.

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