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Mo­ped­ver­sicherung

Klein, wendig und günstig

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Die Mo­ped­ver­sicherung der VGH

Die Haftpflichtversicherung ist für alle Besitzer von Kleinkrafträdern verpflichtend. Mit der Versicherung erhalten Sie für Ihr Fahrzeug auch ein gültiges Kennzeichen. Die Mopedversicherung der VGH bietet Ihnen darüber hinaus wichtige zusätzliche Leistungen und die persönliche Betreuung im Schadensfall.

Das sollten Sie über das Versicherungskennzeichen wissen

Egal, ob Sie mit Mofa, Moped, Roller oder E-Bike unterwegs sind: Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung als grundlegenden Versicherungsschutz. Sie ist wichtig, falls Sie mit Ihrem Fahrzeug einen finanziellen Schaden verursachen. Neben Sachschäden können bei Unfällen auch Personen zu Schaden kommen – die finanziellen Folgen können immens sein. Deshalb gilt für alle Kleinkrafträder eine gesetzliche Versicherungspflicht.
Als Nachweis erhalten Sie jährlich ein neues Versicherungskennzeichen („Mopedkennzeichen“). Die Farbe des Kennzeichens wechselt regelmäßig in den Farben Grün, Schwarz und Blau. So kann der Versicherungsstatus bei Kontrollen jederzeit abgelesen werden.

1. März ist Stichtag!

Für alle Mopedfahrer ist der 1. März ein besonderes Datum: Die neue Saison beginnt und es ist Zeit für ein neues Kennzeichen. Sie endet immer am 28. Februar (bzw. in Schaltjahren am 29. Februar) des Folgejahres.
Übrigens: Wenn Sie im Laufe des Jahres eine Versicherung abschließen, fällt der Jahresbeitrag natürlich entsprechend geringer aus.
  • Gut geschützt in die Moped Saison
  • Starke Kombination aus Haft­pflichtversicherung und Teil­kas­koversicherung
  • Langjährige Moped­kun­den pro­fi­tie­ren bei der Ein­stu­fung in die Kfz-Versi­che­rung

Haftpflicht und Teilkasko kombinieren

Sie fragen sich, ob Sie eine Teilkaskoversicherung wirklich benötigen? Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Mit der Haftpflichtversicherung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Sie schützt vor Ansprüchen bei Sach- und Vermögensschäden, die Sie Anderen zufügen. Wenn Sie auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Diebstahl, Brand oder Tierbiss, absichern möchten, sollten Sie die Mopedversicherung mit einer Teilkaskoversicherung erweitern.
Falls Sie in Versicherungsfragen noch Starthilfe benötigen, kommen Sie einfach zur VGH. Wir bieten Ihnen sehr guten Service und Beratung ganz in Ihrer Nähe. Informieren Sie sich jetzt über unsere Tarife für Mopedfahrer.

Mopedversicherung – unsere Tarife im Überblick

Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Haftpflicht Haftpflicht und Teilkasko
Beitrag Haft­pflicht­ver­si­che­rung
ab 1. März 2024
i
49 €* Leistung nicht enthalten
Beitrag Teil­kas­ko­ver­si­che­rung
ab 1. März 2024
i
Leistung nicht enthalten 33 €* (150 € Selbstbeteiligung)
Ge­samt­bei­trag (inkl. VersSt.)
ab 1. März 2024
i
49 €* 82 €*
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Per­so­nen­schä­den
i
15 Mio. € 15 Mio. €
Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
i
100 Mio. € 100 Mio. €
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Brand oder Ex­plo­sion
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Über­schwem­mung
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Glas­bruch
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Kurz­schluss an der Ver­kabelung
i
Leistung nicht enthalten bis 3.000 €
Tier­biss
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
La­wi­nen, Erd­rutsch, Erd­fall
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Schlüs­sel­ver­lust
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Fahr­zeug- und Zu­be­hör­tei­le
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten

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* 49 € Mopedbeitrag für die Haftpflichtversicherung jährlich. Für andere Wagnisse, wie E-Scooter, Krankenfahrstühle und Ähnliche, gelten gesonderte Beiträge.

E-Scooter und weitere Fahrzeuge versichern

Versichern Sie jetzt ganz einfach Ihr Fahrzeug online und wir senden Ihnen das Kennzeichen bequem nach Hause. Sie können bei uns zusätzlich zu Mopeds, Rollern und Mokicks folgende Fahrzeuge versichern:

Jetzt zur E-Scooter-Versicherung

  • 3-rädriges Kleinkraftrad (bis 45 km/h)
  • leichtes 4-rädriges Kfz (bis max. 425 kg)
  • Quad (bis max. 425 kg)
  • Krankenfahrstuhl/Seniorenfahrzeug (bis 25 km/h; bis 30 km/h)
  • E-Scooter/Elektrokleinstfahrzeug (bis 20 km/h)
  • Balance Board

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FAQ – die häu­figs­ten Fra­gen zur Mo­ped­ver­si­che­rung

Welche Moped­ver­sicherung brauche ich?
  • Die VGH bietet mit der gesetz­lich vor­ge­schrie­benen Haft­pflicht­ver­sicherung eine Grund­deckung an und schützt Sie vor An­sprü­chen aus Schä­den, die Sie anderen zu­fügen. Außer­dem kön­nen Sie diesen Ver­sicherungs­schutz durch eine Teil­kasko­ver­sicherung er­weitern und Ihr Fahr­zeug z. B. gegen Dieb­stahl ab­sichern. Wählen Sie Ihre Deck­ung in der Moped­ver­sicherung einfach selbst aus oder las­sen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Ver­sicher­ungs­schutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Moped­schaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Mopedschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Moped­ver­sicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Alter­nativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Spar­kasse in Ihrer Nähe aus­wählen.
Wel­che Un­ter­la­gen be­nö­ti­ge ich für die Ver­si­che­rung?
  • Sie benötigen nur die Be­triebs­er­laub­nis. Zu­sätz­lich müs­sen Sie noch den Bei­trag be­zah­len und schon kön­nen Sie in die neue Sai­son star­ten.
Kann ich mein Mo­ped­kenn­zei­chen auf ein an­de­res Fahr­zeug über­tra­gen?
  • Eine Übertragung des Kenn­zei­chens ist nicht mög­lich. Es muss für je­des Fahr­zeug ein ei­ge­nes Kenn­zei­chen be­an­tragt wer­den.
Wel­che Dau­er hat mei­ne Mo­ped­ver­si­ch­erung?
  • Die Moped­ver­si­che­rung gilt im­mer vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Fol­ge­jah­res. Wenn das Fahr­zeug zu ei­nem spä­te­ren Zeit­punkt ver­si­chert wer­den soll, ist die Lauf­zeit ent­spre­chend kür­zer und der Bei­trag ver­rin­gert sich.
Wa­rum gibt es ver­schie­de­ne Kenn­zei­chen-Far­ben?
  • In der Moped­ver­si­che­rung be­ginnt das Ver­si­che­rungs­jahr im­mer am 1. März. Die Ver­si­che­rung läuft ab die­sem Stich­tag ge­nau ein Jahr. Der Farb­wech­sel hilft da­bei, die Ak­tua­li­tät des Kenn­zei­chens zu er­ken­nen. So gibt es im­mer ei­nen Wech­sel zwi­schen Blau, Grün und Schwarz.
Brauche ich eine Ver­sicherung für meinen E-Scooter?
  • Ja, es besteht eine gesetz­liche Ver­sicherungs­pflicht für E-Scooter. Dafür muss das Elektro­kleinst­fahr­zeug gewisse Eigen­schaften besitzen, damit es die Ver­sicherungs­plakette be­kommt.
Welche Vor­aus­setzungen muss mein E-Scooter besitzen, damit er eine Ver­sicherungs­pla­kette er­hält?
  • Das Fahr­zeug muss eine gültige Betriebs­­er­laubnis besitzen. Außer­dem dürfen E-Scooter maximal 20 km/h fahren und sie benötigen eine Lenk-/Halte­stange, zwei Bremsen, ein Licht sowie eine hell­tönende Glocke. Das Gewicht darf maximal 55 kg be­tragen. E-Scooter dürfen zwei Meter lang, 70 cm breit und 1,40 m hoch sein.
Kaufvertrag oder Änderung zum Mopedvertrag
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.