Der VGH Unfallschutz

Unser Rückhalt für kleine und große Weltentdecker

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Der VGH Unfallschutz

Alle vier Sekunden passiert ein Unfall. Eine Un­acht­samkeit und plötz­lich ändert sich alles. Der VGH Unfall­schutz hilft Ihnen, die finan­ziellen Folgen von schweren Ver­letz­ungen zu tra­gen.

  • Weltweiter Schutz, rund um die Uhr – in Be­ruf und Frei­zeit
  • Kapital­zahl­ung, wenn nach einem Un­fall körper­liche Be­einträ­chtig­ungen zurück­bleiben
  • Das Extra: Ihr persön­licher Lei­stungs­lotse bzw. Lei­stungs­lotsePlus

VGH Unfallschutz – Unser Trio für Sie und Ihre Liebsten

Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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Basis Komfort Premium
Beitrag pro Monat 4,71 €* 11,55 €* 13,24 €*
In­validitäts­leistung
i
ab 20 % Invalidität ab 0,1 % Invalidität ab 0,1 % Invalidität
Sofortleistung bei Diagnosestellung, z.B. Kreuzbandriss
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Todesfallleistung
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optional optional optional
Lebenslange Unfall-Rente
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Leistung nicht enthalten optional
ab 50 % Invalidität
optional
ab 50 % Invalidität, Verdoppelung
ab 90 % Invalidität
Krankenhaustagegeld Verdoppelung ab dem 4. Tag
i
Leistung nicht enthalten optional optional
Anrechnung von Vorerkrankungen im Leistungsfall (Mitwirkung)
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ab 25 % ab 60 % keine Anrechnung
Leistungslotse
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Leistungslotse LeistungslotsePlus LeistungslotsePlus
Zusätzliche Leistungen, z. B. kosmetische Operationen, Bergungskosten, Sofortleistung bei Frakturen und Bänderrissen
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Erweiterter Unfallbegriff
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten

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*Die Preise sind als un­ver­bind­li­che Bei­spie­le zu ver­ste­hen und wur­den auf Grund­la­ge der fol­gen­den An­nah­men be­rech­net:
  • Versicherungsbeginn: morgen
  • Zahlweise: mo­nat­lich
  • 25-jährige kaufmännische tätige Person
  • Dauer: 3 Jahre Ver­trags­lauf­zeit (10 % Dauer­nach­lass ent­hal­ten)
  • Inkl. Ver­si­che­rung­steuer: zur­zeit 19 %
  • Invaliditäts­leis­tung 75.000 € mit 350 % Pro­gres­sion
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Warum ist eine private Unfallversicherung wichtig und für wen

Wussten Sie, dass 76 %* aller Un­fälle nicht durch die gesetz­liche Unfall­ver­sicherung ab­ge­deckt sind? Die gesetz­liche Unfall­ver­sicherung sichert nur bei Un­fällen auf dem Arbeits­weg, währ­end der Arbeit und in der Uni oder Schule ab! Weder im Haus­halt noch in der Frei­zeit oder auf privaten Rei­sen sind Sie ver­sichert. Ist ein Familien­mit­glied nach einem Un­fall sogar auf einen Roll­stuhl ange­wiesen, kann ein Haus­umbau finanzielle Sorgen machen. Der VGH Unfall­schutz schließt diese Ver­sorgungs­lücke.

Unfallversicherung: Kreisgrafik zur Verteilung von Unfällen nach Ort. 40% Freizeit, 32%  Haushalt, 13% Schule, 11% Arbeit, 4% Verkehr.

Was kostet Sie ein barrierefreies Leben?

Unfallversicherung: Infografik zu den Anschaffungskosten für ein barrierefreies Leben mit verschiedenen Preisbeispielen.

Wir lotsen Sie auch durch schwere Zeiten

Ihr Leistungs­lotse

Ein Un­fall kann Sie vor beson­dere Heraus­forder­ungen stellen. Heraus­forder­ungen, die der VGH Leistungs­lotse Ihnen ab­nimmt. Er klärt alle not­wendigen Fragen und unter­stützt Sie von An­fang an. Er steht Ihnen hilf­reich zur Seite. Der Unfall ist pas­siert und der Schock sitzt tief? Wir sind für Sie da. Unser Lei­stungs­lotse nimmt im Fall der Fälle direkt mit Ihnen Kon­takt auf.

  • Indi­viduelle Unter­stützung ab dem Tag der Unfall­meldung
  • Telefon­ische Be­glei­tung Ihres Heilungs­pro­zes­ses. So kön­nen Stör­ungen früh­zeitig er­kannt und darauf rea­giert werden.
  • Ermittlung Ihres jeweiligen Hilfe- und Unter­stützungs­be­darfs
Unfallversicherung: Grafische Darstellung eines Mannes in Lotsen-Uniform. Er träg t ein Headset. Über seinen ausgebreiteten Händen schweben ein Rollstuhl - Icon und ein Glühbirnen-Icon.

Ihr LeistungslotsePlus im VGH Unfallschutz

Der VGH LeistungslotsePlus in unserem VGH Unfallschutz Komfort und Premium bietet Ihnen zudem noch viele weitere Leistungen, um Ihnen im Fall der Fälle das Leben zu erleichtern.

Icon-Rehamanagment

Ihr persönliches Reha-Management

Damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen, unter­stützen wir Sie mit einem Reha-Manager: Ihrem persön­lichen Unter­stützer, der z. B. für Sie mit Ärzten spricht oder dafür sorgt, dass Sie beste medizin­ische Ver­sor­gung er­halten.
  • Indivi­duelle Unter­stütz­ung durch persön­lichen Reha-Manager
  • Medizin­ische Reha-Be­ratung
  • Hilfs­mittel­ver­sorgung
  • Mobilitäts­sicherung
  • Wohnungs­beratung
  • Berufl­iche Reha-Bera­tung
  • Pflege­beratung
Icon-Pflegeleistungen

Hilfs- und Pflegeleistungen bei Ihnen Zuhause

(Assistance-Lei­stungen)
Haus­halts­nahe Hilfs­leistungen wie z. B.:
  • Menü-, Einkaufs- oder Wäsche­service
  • Fahr- und Begleit­service
  • Garten­pflege
  • Hilfe- und Pflege­lei­stungen für pflege­bedürftige Part­ner oder Verwandte
Für junge Familien z. B.:
  • Kinder­not­be­treuung (z. B. Hausaufgaben)
  • Ver­sorg­ung mit einem Mittag­essen
  • Lei­stungen für Ge­schwister­kinder
Icon-Sorgenfresser

Das Extra-Plus für Familien – unser Sorgen­fres­ser

Für Familien bzw. Eltern mit einem ver­un­fallten Kind haben wir ein weiteres Leistungs-Plus: den VGH Sorgen­fresser. Um Ihrem Kind und Ihnen die schwere Zeit nach einem Unfall zu erleichtern, organi­sieren wir Hilfen zur Ab­lenkung, wie z. B.:
  • Ein Tablet, um Kontakt mit der Familie halten zu können
  • Ein 3-monatiges Streaming-Abo

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Un­fall­versicherung

Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Unfallversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Unfall-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Unfallversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Unfälle sind bei der VGH Unfallversicherung versichert?
  • Wir leisten nicht nur bei „klas­si­schen“ Un­fäl­len – al­so bei Er­eig­nis­sen, die von außen auf den Kör­per ein­wir­ken – ,son­dern z. B. auch bei:
    • erhöhter Kraft­an­stren­gung
    • Unfällen durch Ei­gen­be­we­gun­gen
    • Unfällen durch Herz­in­farkt oder Schlag­an­fall
    • Nahrungs­­mit­tel­­ver­­gif­t­un­gen
    • Erfrierungen
    • tauch­ty­pi­schen Krank­hei­ten, Er­trin­ken oder Er­sticken unter Was­ser
    • bestimmten In­fek­tio­nen, Impf­schä­den und In­sek­ten­sti­chen (auch Zecken­sti­chen)
    • Unfällen durch Geis­tes- und Be­wusst­seins­stö­run­gen (z. B. Krampf­an­fäl­le, Epi­lep­sie)
    Was außer­dem in der Un­fall­ver­si­che­rung ver­si­chert ist, fin­den Sie in un­se­rer Leistungsübersicht.
Was be­deu­tet In­va­lidi­tät und wie hoch sol­lte die In­va­li­di­täts­sum­me sein?
  • Eine Invalidität liegt dann vor, wenn nach ei­nem Un­fall eine Be­ein­träch­ti­gung zu­rück­bleibt, die die kör­per­li­che und/oder geis­ti­ge Leis­tungs­­fä­hig­keit dauer­haft, d. h. vor­aus­sicht­lich län­ger als 3 Jah­re, ein­schränkt.
    Wie hoch die In­va­li­di­täts­­sum­me Ih­res Ver­trags sein soll­te, ist da­bei sehr in­di­vi­duell. Für ei­ne ers­te Orien­tie­rung kön­nen Sie von folgenden Mindestversicherungssummen aus­ge­hen.
    Jahresnettogehalt multipliziert mit
    Faktor 6 – bis Alter 39
    Faktor 5 – bis Alter 49
    Faktor 4 – ab Alter 50

    Bei Kindern ist aufgrund der längeren Lebenszeit eine deutlich höhere Versicherungssumme empfehlenswert, um die finanziellen Kosten tragen zu können.
    Nut­zen Sie von da­her un­be­dingt ein per­sön­li­ches Be­ra­tungs­­ge­spräch, um rea­lis­tisch Un­fall­ri­si­ken und mög­li­che Un­fall­­fol­gen ein­schät­zen zu kön­nen. Ih­re ver­ein­bar­te Ka­pi­tal­leis­tung er­hal­ten Sie im VGH Unfallschutz Komfort und Premium be­reits ab 0,1 % In­va­li­di­tät, so­fern die In­va­li­di­tät bzw. Be­ein­träch­ti­gung spä­tes­tens 24 Mo­na­te nach dem Un­fall ein­tritt und in­ner­halb von 30 Mo­na­ten von ei­nem Arzt fest­ge­stellt und bei der VGH gel­tend ge­macht wird.
    Die Hö­he der Leis­tung legt wie­de­rum die Glie­der­taxe in un­se­ren Un­fall­ver­si­che­rungs-Be­din­gun­gen fest, über die wir den In­va­li­di­täts­grad er­mit­teln. Kon­kret lis­tet die Glie­der­­taxe auf, wie viel Pro­zent der Ver­si­che­rungs­­sum­me bei Ver­lust oder voll­stän­di­ger Funk­tions­­un­fä­hig­keit ge­zahlt wird.
Wel­chen Ein­fluss hat der Pro­gres­sions­fak­tor auf mei­nen Ver­si­cherungs­schutz?
  • Eine Progression kön­nen Sie auf Wunsch ver­ein­ba­ren.
    Die Wahl be­steht zwi­schen 350 % und 500 % und gilt ab ei­nem In­va­li­di­täts­grad von 25 %. Über die­se Pro­gres­sion steigt die Ka­pi­tal­zah­lung über­pro­por­tio­nal im Ver­hält­nis zum In­va­li­di­täts­grad. Je schwe­rer al­so die Fol­gen nach ei­nem Un­fall sind, des­to hö­her fällt die Ka­pi­tal­zah­lung aus. In­so­fern ist es durch­aus sinn­voll, ei­ne Pro­gres­sion zu ver­ein­ba­ren, da in der Re­gel mit der Schwe­re des Un­falls auch der fi­nan­ziel­le Be­darf steigt.
Wie lan­ge sind die Ver­trags­lauf­zei­ten und die Kün­di­gungs­fris­ten?
  • Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr, wo­bei sich vor­aus­schau­en­des Han­deln lohnt: Bei Ab­schluss ei­nes 3-Jah­res-Ver­trags er­hal­ten Sie ei­nen Nach­lass von 10 %.
    Die Kün­di­gungs­frist be­trägt 3 Mo­na­te zum En­de der Ver­trags­lauf­zeit.
Be­ein­flusst die Zahl­ung einer Unfall-Rente in der (Kinder-) Unfall­ver­sicherung die An­sprüche auf andere Lei­stungen?
  • Das kommt darauf an. So er­hal­ten Kin­der Leis­tun­gen wie ei­ne un­ent­gelt­li­che Mit­ver­si­che­rung in der ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­se. Doch so­bald ein be­stim­mtes Al­ter des Kin­des oder ge­wis­se Ein­kom­mens­gren­zen über­schrit­ten wer­den, kön­nen die­se Leis­tun­gen ent­fal­len. Auch ei­ne Ren­ten­leis­tung aus der pri­va­ten Un­fall­ver­si­che­rung (Un­fall-Ren­te bzw. Kin­derPlus) gilt als Ein­kom­men und kann die An­sprü­che auf die un­ent­gelt­li­che Mit­ver­si­che­rung un­ter Um­stän­den min­dern.

Downloads und weitere Informationen zur Unfallversicherung

Prospekt der VGH Unfallversicherung
Produktübersicht Unfallversicherung
Gliedertaxe: Hiernach richtet sich die Höhe der Invaliditätssumme
Icon Magazin Wissenswertes

Magazin "Wissenswertes"

Frau mit hochgelagerten Gipsbein telefoniert

Zack! Ein Unfall!

Haushaltsunfälle passieren schnell mal. Wie Sie Unfälle in der Freizeit oder zu Hause vermeiden, erfahren Sie im VGH-Magazin.

Artikel zu Haushaltsunfällen

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