Sie sind hier: Startseite |Versicherungen

FAQ – alle Fragen zur Kfz-Versicherung

Was ist besser: Freie Werkstattwahl oder Werkstattbindung?
  • Unser Werkstattservice

    Das liegt ganz bei Ihnen. Wenn Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens haben, mit der Sie immer zufrieden sind, dann können Sie diese natürlich auch weiterhin aufsuchen. Auf der anderen Seite sparen Sie, wenn Sie unser hochwertiges und flächendeckendes Partnerwerkstattnetz nutzen. Jede einzelne ist ein anerkannter Meisterbetrieb mit Qualitätszertifizierung.

Was bedeuten die Schadenfreiheitsklassen?
  • Je mehr Jahre Sie schadenfrei durch den Alltag kommen, desto preiswerter wird Ihre Kfz-Versicherung und Sie sparen bares Geld. Mit einem Unfall rücken Sie in eine kleinere und damit teurere Schadenfreiheitsklasse – der Beitrag steigt. Je umsichtiger Sie also fahren, umso mehr lohnt es sich für Sie. Viel wichtiger noch: umso weniger geschieht Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern.

Was ist ein Rabattschutz?
  • Jedem kann ein Unfall passieren. Und kaum einer verursacht absichtlich einen Schaden. Neben dem Ärger kommt noch die Hochstufung in der Kasko- oder Haftpflicht-Versicherung hinzu. Wer über Jahre aufgepasst hat, umsichtig gefahren ist, erhält jedes Jahr mehr Prozent Rabatt. Dieser ist schon mit einem Schaden schnell verloren bzw. man klettert wieder hoch auf der Rabattleiter. Hier greift der Rabattschutz der VGH: Ein Schaden ist wie kein Schaden: Wir zahlen, stufen Sie aber nicht hoch.

Winterreifen und Versicherungsschutz - was muss ich beachten?
  • Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die „Winterreifenpflicht“ für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Diese besagt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter (also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) mit Winterreifen mit dem Alpine-Logo unterwegs sein müssen.
    Die M+S- Reifen reichen nicht mehr aus. Das Alpine-Symbol ist ein Schneeflocken Symbol, auch 3-Peak-Mointain-Snowflake Symbol genannt. Wer gegen die „Winterreifenpflicht“ verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen. 


Was ist die "Internationale Versicherungskarte"?
  • Die Internationale Versicherungskarte ist der Versicherungsnachweis im Ausland und für Ausländer in Deutschland. Diese internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr bestätigt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

    Für die meisten Länder ist die Karte überflüssig, weil das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Dennoch ist die Karte in einigen Ländern Pflicht. Wer sie nicht vorlegen kann, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In Ländern wie Kroatien oder Italien sollten Sie die Internationale Versicherungskarte am besten bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall bereithalten.

    Auch in Ländern, die keine Internationale Versicherungskarte vorschreiben, ist sie nützlich. Denn der Versicherungsnachweis enthält alle relevanten Daten, die man bei einem Unfall aufnehmen muss. Das macht die unangenehme Angelegenheit wenigstens etwas weniger kompliziert.

    Wenn Ihr Unfallgegner aus dem Ausland ist: Notieren Sie die Daten aus der Internationalen Versicherungskarte des ausländischen Unfallverursachers und melden Sie den Schaden an:

    Deutsches Büro Grüne Karte e.V. Wilhelmstraße 43 / 43 G
    10117 Berlin

    Telefon 030 20 20 57 57

    Telefax 030 20 20 67 57

     www.gruene-karte.de

Was bedeutet vorläufiger Versicherungsschutz?
  • Der vorläufige Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht sich auf den Zeitraum ab Erteilung der (elektronischen) Versicherungsbestätigung spätestens bis zum Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.

Wo finde ich die Typschlüsselnummer?
  • In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Ziffer 2.2

Wie lang ist die Kündigungsfrist?
  • Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn Sie spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.

Brauche ich eine Insassen-Unfallversicherung?
  • Die Insassenunfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung jeder Kfz-Versicherung. Sie leistet, wenn Ihnen oder einer anderen versicherten Person ein Unfall zustößt, der in unmittelbarem mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs zusammen-hängt. Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Bei zwei oder mehr berechtigten Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu Schaden kommen. Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem sind die im Versicherungsschein bezeichneten Plätze oder eine bestimmte Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem Fahrzeug mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Personen im Versicherungsschein angegeben, verringert sich die Versicherungssumme für den einzelnen Insassen entsprechend.

Wer darf mit meinem Fahrzeug fahren im Rahmen eines Versicherungsvertrags? Müssen Versicherungsnehmer und Fahrer identisch sein?
  • Sie können bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags mehrere Fahrer angeben. Gleichzeitig müssen Versicherungsnehmer und Fahrer nicht identisch sein. Wichtig ist die Angabe des jeweils jüngsten und ältesten Fahrers des versicherten Fahrzeugs.

Ab wann ist mein Fahrzeug ein Youngtimer oder Oldtimer?
  • Youngtimer

    • Pkw ab 20 Jahre
    • Max. jährliche Fahrleistung: 10.000 km
    • (Sehr) guter Erhaltungszustand - Stichwort "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"
    • Ab 30 Jahre - Zulassung mit H-Kennzeichen. Dann Versicherung als Oldtimer
    • Das Fahrzeug muss ein H-Kennzeichen haben. Voraussetzung dafür ist, dass es mindestens seit dreißig Jahren in Betrieb ist und durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet wird, der zu dem Ergebnis kommt, dass das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet wird.

    Oldtimer

    • Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen
    • Vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen
    • entsprechen weitestgehend dem Originalzustand
    • Ab 30 Jahre - Zulassung mit H-Kennzeichen. Dann Versicherung als Oldtimer Guter Erhaltungszustand
    • Dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes

Weitere
FAQ

Sie möch­ten sich weitere FAQ zu Auto und Mobilität an­sehen?
Dann gehen Sie ein­fach auf unsere FAQ-Über­sicht.

Jetzt mehr erfahren

Kfz-­Versicherung

Verkehrs­un­fäl­le kön­nen schnell teuer wer­den. Da­rum ist je­der Fahr­zeug­hal­ter ge­setz­lich ver­pflich­tet, ei­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­zu­schließen – den per­fek­ten Schutz bie­tet Ih­nen un­se­re Kfz-Ver­si­che­rung!

zur Kfz-Versicherung

Verkehrs-­
Rechtsschutz

Als Verkehrs­teil­neh­mer sind Sie mit die­sem Bau­stein im Fall von Strei­tig­kei­ten im Straßen­ver­kehr op­ti­mal ver­si­chert – als Ei­gen­tü­mer und Hal­ter von Fahr­zeu­gen, aber auch als Fahr­gast, Fuß­gän­ger oder Rad­fah­rer.

Jetzt zur Rechtsschutz