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FAQ – alle Fragen zur Kfz-Versicherung

Was ist besser: Freie Werkstattwahl oder Werkstattbindung?
  • Unser Werkstattservice

    Das liegt ganz bei Ihnen. Wenn Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens haben, mit der Sie immer zufrieden sind, dann können Sie diese natürlich auch weiterhin aufsuchen. Auf der anderen Seite sparen Sie, wenn Sie unser hochwertiges und flächendeckendes Partnerwerkstattnetz nutzen. Jede einzelne ist ein anerkannter Meisterbetrieb mit Qualitätszertifizierung.

Welche Schadensfreiheitsklasse muss ich wählen? Woher erfahre ich meine Schadenfreiheitsklasse?
  • Hatten Sie bereits einen Versicherungsvertrag bei einer anderen Gesellschaft, dann übernehmen wir den Schadenverlauf des bisherigen Vertrags. Die Schadenfreiheitsklasse entnehmen Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung, bzw. können diesen bei Ihrer Vorversicherung erfragen.

Wann ändert sich meine Schadenfreiheitsklasse?
  • Wir stufen jeden Vertrag zur Hauptfälligkeit (1. Januar bzw. Saisonbeginn) eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen, und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird der Vertrag in die nächstbessere SF-Klasse eingestuft. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Rückstufungstabelle zurückgestuft.

Was ist ein Rabattschutz?
  • Jedem kann ein Unfall passieren. Und kaum einer verursacht absichtlich einen Schaden. Neben dem Ärger kommt noch die Hochstufung in der Kasko- oder Haftpflicht-Versicherung hinzu. Wer über Jahre aufgepasst hat, umsichtig gefahren ist, erhält jedes Jahr mehr Prozent Rabatt. Dieser ist schon mit einem Schaden schnell verloren bzw. man klettert wieder hoch auf der Rabattleiter. Hier greift der Rabattschutz der VGH: Ein Schaden ist wie kein Schaden: Wir zahlen, stufen Sie aber nicht hoch.

Winterreifen und Versicherungsschutz - was muss ich beachten?
  • Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die „Winterreifenpflicht“ für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Diese besagt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter (also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) mit M+S-Reifen sowie Winterreifen mit dem Alpine-Logo unterwegs sein müssen.
    Die Abkürzung M+S steht für Matsch und Schnee und das Alpine-Symbol ist ein Schneeflocken Symbol, auch 3-Peak-Mointain-Snowflake Symbol genannt. Wer gegen die „Winterreifenpflicht“ verstößt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Achtung: Bei Mietwagen sind Sie für Winterreifen verantwortlich – nicht der Autovermieter.

Was ist die "Internationale Versicherungskarte"?
  • Die Internationale Versicherungskarte ist der Versicherungsnachweis im Ausland und für Ausländer in Deutschland. Diese internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr bestätigt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

    Für die meisten Länder ist die Karte überflüssig, weil das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Dennoch ist die Karte in einigen Ländern Pflicht. Wer sie nicht vorlegen kann, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In Ländern wie Kroatien oder Italien sollten Sie die Internationale Versicherungskarte am besten bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall bereithalten.

    Auch in Ländern, die keine Internationale Versicherungskarte vorschreiben, ist sie nützlich. Denn der Versicherungsnachweis enthält alle relevanten Daten, die man bei einem Unfall aufnehmen muss. Das macht die unangenehme Angelegenheit wenigstens etwas weniger kompliziert.

    Wenn Ihr Unfallgegner aus dem Ausland ist: Notieren Sie die Daten aus der Internationalen Versicherungskarte des ausländischen Unfallverursachers und melden Sie den Schaden an:

    Deutsches Büro Grüne Karte e.V. Wilhelmstraße 43 / 43 G
    10117 Berlin

    Telefon 030 20 20 57 57

    Telefax 030 20 20 67 57

     www.gruene-karte.de

Wann brauche ich eine Internationale Versicherungskarte?
  • Die Internationale Versicherungskarte gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und weist den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen nach. Aufgrund des Kennzeichenabkommens ist die Internationale Versicherungskarte bei der Einreise in viele Länder nicht mehr erforderlich. Allerdings enthält sie Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, daher ist die Mitnahme empfehlenswert.

Was bedeutet vorläufiger Versicherungsschutz?
  • Der vorläufige Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht sich auf den Zeitraum ab Erteilung der (elektronischen) Versicherungsbestätigung spätestens bis zum Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.

Wo finde ich die Typschlüsselnummer?
  • In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Ziffer 2.2

Wie lang ist die Kündigungsfrist?
  • Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn Sie spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.

Brauche ich eine Insassen-Unfallversicherung?
  • Die Insassenunfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung jeder Kfz-Versicherung. Sie leistet, wenn Ihnen oder einer anderen versicherten Person ein Unfall zustößt, der in unmittelbarem mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs zusammen-hängt. Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Bei zwei oder mehr berechtigten Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu Schaden kommen. Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem sind die im Versicherungsschein bezeichneten Plätze oder eine bestimmte Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem Fahrzeug mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Personen im Versicherungsschein angegeben, verringert sich die Versicherungssumme für den einzelnen Insassen entsprechend.

Wer darf mit meinem Fahrzeug fahren im Rahmen eines Versicherungsvertrags? Müssen Versicherungsnehmer und Fahrer identisch sein?
  • Sie können bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags mehrere Fahrer angeben. Gleichzeitig müssen Versicherungsnehmer und Fahrer nicht identisch sein. Wichtig ist die Angabe des jeweils jüngsten und ältesten Fahrers des versicherten Fahrzeugs.

Wozu brauche ich eine Mallorca-Police?
  • Die Mallorca-Police steht für den Versicherungsschutz, der auch Schäden umfasst, die Sie* als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw, Kraftrades oder Campingfahrzeuges auf einer Reise im Ausland (A.8.1.1, Satz 1, mit Ausnahme Deutschlands) erleiden. Mietzeiten von mehr als einem Monat gelten nicht als vorübergehend. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.

    *Sie selbst, Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner

Ab wann ist mein Fahrzeug ein Youngtimer oder Oldtimer?
  • Youngtimer

    • Pkw ab 20 Jahre
    • Max. jährliche Fahrleistung: 10.000 km
    • (Sehr) guter Erhaltungszustand - Stichwort "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"
    • Ab 30 Jahre - Zulassung mit H-Kennzeichen. Dann Versicherung als Oldtimer
    • Das Fahrzeug muss ein H-Kennzeichen haben. Voraussetzung dafür ist, dass es mindestens seit dreißig Jahren in Betrieb ist und durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet wird, der zu dem Ergebnis kommt, dass das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet wird.

    Oldtimer

    • Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen
    • Vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen
    • entsprechen weitestgehend dem Originalzustand
    • Ab 30 Jahre - Zulassung mit H-Kennzeichen. Dann Versicherung als Oldtimer Guter Erhaltungszustand
    • Dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
  • Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach:

    • Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.
    • Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie: Diebstahl, Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Glasbruch und -reparatur, Tierbisse, Schäden durch Kurzschlüsse und manches mehr. Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
    • Die Vollkasko-Versicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.

     

Was bedeuten die Schadenfreiheitsklassen?
  • Je mehr Jahre Sie schadenfrei durch den Alltag kommen, desto preiswerter wird Ihre Kfz-Versicherung und Sie sparen bares Geld. Mit einem Unfall rücken Sie in eine kleinere und damit teurere Schadenfreiheitsklasse – der Beitrag steigt. Je umsichtiger Sie also fahren, umso mehr lohnt es sich für Sie. Viel wichtiger noch: umso weniger geschieht Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern.

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