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FAQ – alle Fragen zur Hausratversicherung

Wie hoch soll ich meinen Hausrat versichern?
  • Die Ver­sicherungs­­­summe sollte dem Neu­wert Ihres tat­­­sächlichen Haus­­­rates ent­­sprechen, damit dieser im Schaden­­­fall aus­­reichend ver­sichert ist. Tipp: Mit einer Ver­sicherungs­­­summe von 700 Euro pro Quadrat­­­meter Wohn­­­fläche haben Sie Unter­­­ver­sicherungs­­­schutz. Ist Ihr Haus­­rat mehr wert, können Sie die Summe beliebig er­höhen.

Wann gilt bei der Hausratversicherung der Unterversicherungsverzicht?
  • Sie sind unter­­ver­­sichert, wenn Ihre Ver­­sicherungs­­summe kleiner ist als der tat­­sächliche Wert Ihres Haus­­rats. Im Ernst­­fall wird Ihnen dann nicht der ge­­samte Schaden er­setzt. Sie schützen sich davor, indem Sie pro Quadratmeter Wohnfläche pauschal 700,-- Euro versichern.

    Tipp:
    Ist der Ver­­sicherungs­­wert deut­lich höher, weil Sie z. B. besonders viele hoch­­wertige Gegen­­stände besitzen, sollte die Ver­­sicherungs­­summe an­ge­­passt werden. Wir helfen Ihnen gern, die richtige Ver­sicherungs­­summe für Ihren Haus­­rat zu er­­mitteln.

Was ist bei der Hausratversicherung versichert?
  • Brand, Blitz­­schlag, Ex­­plosion, Im­­­plosion, Ein­­bruch­­dieb­­­stahl, Raub, Van­da­lismus nach einem Ein­­bruch, Leitungs­­­wasser, Sturm, Hagel und Stark­­­regen – die Haus­­rat­­­ver­sicherung der VGH Ver­sicher­ung ver­sichert Sie gegen Risiken, die Ihren Haus­­rat ge­fährden, um­­­fas­send ab.

    Mit Zu­­satz­­bau­­­steinen lässt sich Ihr Ver­­sicherungs­­­schutz pro­blem­­los und indi­vi­duell er­gänzen. So sind Sie auch gegen spe­zielle Risiken und bei be­­stimmten Schä­den bestens ge­­schützt.

Was bedeutet Neuwertversicherung?
  • Ent­steht Ihnen ein Haus­rat­­schaden, er­halten Sie den Wieder­­be­schaffungs­­wert und können eine be­schädigte Sache mit einer neuen Sache gleicher Art und Güte er­setzen. Preis­­steiger­ungen und Folge­­kosten werden dabei be­rück­sichtigt.

Ich habe eine Wohngebäudeversicherung. Wozu brauche ich eine Hausratversicherung?
  • Die Wohn­gebäude­versicherung über­nimmt die Kosten für Schäden, die an Ihrem Haus ent­stehen. Stellen Sie Ihr Haus doch einmal ge­danklich auf den Kopf. Alles, was nun heraus­fallen würde, gehört zum Haus­rat und wird durch die Hausrat­versicherung abge­sichert z. B. Möbel, Teppiche, Geschirr, Fernseher, Laptop, Klei­dung und so weiter.

    Übrigens, bei einem Wohn­gebäude­schaden entstehen fast immer auch Schäden am Haus­rat, die nur die Haus­rat­versicherung ersetzt.

Ab wann brauche ich eine eigene Hausratversicherung?
  • Eine eigene Haus­rat­­ver­sicherung ist sinn­voll, so­bald Sie Ihren eigenen Haus­­stand ge­gründet haben.

    Solange Sie noch bei Ihren Eltern wohnen, sind Sie bei ihnen mit­ver­sichert. Zu­dem ist eine Mit­ver­­sicherung bei Um­zug in ein Studenten­­wohn­heim oder WG-Zimmer während der Aus­­bildung, dem Wehr­­dienst oder dem Studium unter be­stimmten Voraus­­setzungen möglich. Hierbei sollte jedoch der Ver­sicherer über die ge­änderte Wohn­­situation informiert werden, sodass der Vertrag ent­sprechend ange­­passt werden kann.

    Prüfen Sie am besten mit Ihren Eltern und unserem Ver­sicherungs­­berater vor Ort Ihren Ver­sicherungs­­schutz.

Ist meine Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert, z. B. auf Reisen?
  • Ihr Ver­sicherungs­schutz (Außen­versicherung) er­streckt sich auch auf Sachen, die sich bis zu drei Monate vor­über­gehend außer­halb der ver­sicherten Wohnung be­finden – sogar welt­weit, wenn Sie zum Bei­spiel auf Welt­reise gehen.

Was gehört zum Hausrat?
  • Zum Haus­rat gehört alles, was in Ihrem Haus­halt zur privaten Nut­zung (Gebrauch oder Ver­brauch) dient. Dazu zählen beispiels­weise: Möbel und Teppiche, Küchen­ein­richtung und Küche, technische Geräte wie Fern­seher, Computer, Wasch­maschine, Klei­dung, Lebens­mittel, Camping­aus­rüstung, Sport­geräte, Gegen­stände, die Ihnen beruflich zur Nutzung über­lassen wurden, wie ein Laptop des Arbeit­gebers. Nicht zum Haus­rat zählen Kraft­fahrzeuge aller Art.

Was bedeutet Ersatz zum Neuwert?
  • Er­satz zum Neu­wert be­deutet für Sie, dass Sie be­schädigte oder zer­störte Sachen, die nicht re­parabel sind, neu kaufen können zum dann geltenden Preis. Ihre Haus­rat­ver­sicherung über­nimmt in dem Fall die Kosten für den Neu­kauf oder für die Re­paratur, wenn diese möglich ist.

    Für den Ersatz zum Neu­wert spielt der ur­sprüng­liche An­schaffungs­preis der be­schädigten oder zer­störten Sachen keine Rolle. Sie erhalten im Schadens­fall immer den Be­trag, der zur Wieder­be­schaffung not­wendig ist.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
  • Grobe Fahr­lässig­keit ist die Ver­letzung der erforder­lichen Sorg­falt in einem besonders hohen Maße. So ist es bei­spiels­weise grob fahr­lässig, Fett un­beauf­sichtigt auf dem Herd zu er­hitzen oder eine Kerze an­zu­zünden und dann aus dem Haus zu gehen. Ver­ursachen Sie den Schaden grob fahr­lässig, sieht das Gesetz in der Regel eine Kürzung der Ent­schädigungs­leistung vor. Wenn Sie sich für die Tarif­variante Top unserer Haus­rat­ver­sicherung ent­scheiden, ver­zichten wir auf eine solche Kürzung, in der Tarif­variante Komfort gilt der Verzicht bis zu einer Ent­schädigungs­höhe von 10.000 Euro.

Wie sind Fahrräder versichert? Was gilt für Pedelecs und E-Bikes?
  • Sie sind viel mit Ihrem Fahr­rad unter­wegs? Mit dem Zusatz­bau­stein Fahr­rad­dieb­stahl ge­nießen Sie Dieb­stahl­schutz zum günstigen Pau­schal­preis für Ihre Fahr­räder, E-Bikes und Fahr­rad­an­hänger zu jeder Zeit und an jedem Ort. Das gilt übri­gens für alle Fahr­räder, Fahr­rad­anhänger und E-Bikes in Ihrem Haus­halt.

    Vor­aus­setzung ist, dass Sie das Fahr­rad bzw. E-Bike mit einem separaten Schloss ge­sichert haben. Schnellere Pedelecs bzw. E-Bikes gelten als Kraft­fahrzeuge und müssen separat ver­sichert werden.

Was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn ich umziehe?
  • Teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift und Ihre neue Wohnfläche mit, wenn Sie umziehen. Ihre Hausratversicherung zieht dann sozusagen mit Ihnen um - und bietet für eine Übergangszeit sogar Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch die neue Wohnung.

Ich habe eine besonders wertvolle Schmuck- oder Münzensammlung. Ist das auch versichert?
  • Ja. Bitte beachten Sie jedoch, dass für bestimmte Sachen wie beispielsweise Schmuck oder Münzen besondere Entschädigungsgrenzen gelten. Mit dem Zusatzbaustein Wertsachen können Sie höhere Versicherungssummen vereinbaren. Lassen Sie sich hier unbedingt beraten.

Sind die Sachen in meiner Garage auch versichert, wenn diese nicht unmittelbar auf dem Grundstück ist?
  • Ja, sofern sich die Garage in der Nähe der versicherten Wohnung befindet.

Ist mein Gepäck im Urlaub auch versichert?
  • Ihr Hausrat ist auch dann versichert, wenn er sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet - also ist auch Ihr Reisegepäck versichert. Bitte beachten Sie, dass hierbei teilweise besondere Entschädigungsgrenzen und andere Besonderheiten gelten können.

Was passiert, wenn meine Wohnung aufgrund eines versicherten Schadensfalles unbewohnbar wird?
  • In diesen Fällen können Sie in ein Hotel ausweichen, und wir übernehmen die Kosten bis 200 Euro pro Tag.

Wie melde ich einen Versicherungsfall?
  • Melden Sie den Schaden formlos per Telefon, eMail, Fax, Brief oder kommen Sie persönlich vorbei. Wichtig ist, dass Sie uns den Schaden möglichst schnell melden und beschädigte Sachen aufbewahren.

Ist mein Gewächshaus in der Glasversicherung versichert?
  • Soweit das vereinbart und bestätigt ist, sind auch Verglasungen von privat genutzten Kleingewächshäusern auf dem Wohngrundstück bis zum vereinbarten Betrag versichert. Schäden an Rahmen und Profilen sind jedoch ausgeschlossen.

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Von Mö­beln über Klei­dung bis hin zu Wert­ge­gen­stän­den – mit der Haus­rat­ver­si­che­rung ist al­les in Ih­rer Woh­nung oder im Haus ab­ge­si­chert. Durch zu­sätz­li­che Bau­stei­ne kön­nen Sie Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz noch in­di­vi­duell z. B. um Fahr­rad­dieb­stahl er­wei­tern.

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