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FAQ-Portal

Alle Fragen zu Einkommensschutz und Unfall

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den jeweiligen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

VGH Existenzschutz

Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus dem Existenzschutz in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie  bequem und einfach Ihren Existenzschutz-Schaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich einen Existenzschutz abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist der VGH Existenzschutz sinnvoll?
  • Unser VGH Exis­tenz­schutz ist op­ti­mal für Sie ge­eig­net, wenn Sie:
    • über­wie­gend kör­per­lich tä­tig sind,
    • aus fi­nan­ziel­len oder ge­sund­heit­li­chen Grün­den kei­ne Be­­rufs­­un­­fä­hig­­keits­­ver­­si­che­rung ab­­schließen kön­nen oder wol­len
    • oder Ihr Einkom­men durch den Ver­lust von Grund­fähig­keiten gefährdet sehen.
Wo liegt der Unter­schied zu einer Berufs­un­fähig­keits­ver­sicherung?
  • Der VGH Existenz­schutz schützt Sie bei Be­ein­träch­ti­gung von Grund­fä­hig­kei­ten oder wenn Sie schwer er­kran­ken. Da­bei ist es egal, ob Sie Ih­ren Be­ruf wei­ter­hin aus­üben.

    Der VGH Be­rufs­un­fä­hig­keits­schutz hin­ge­gen leis­tet, wenn Sie Ih­ren Be­ruf be­dingt durch Un­fall oder Krank­heit nur noch zu 50 % oder we­ni­ger aus­üben kön­nen. Ins­ge­samt bie­tet ei­ne Be­­rufs­­un­­fä­hig­­keits­­ver­­si­che­rung den um­­fang­­reichs­­ten Schutz.
Gibt es beim VGH Existenz­schutz eine Ge­sund­heits­prü­fung?
  • Ja. Allerdings sind die An­nah­me­kri­te­rien we­ni­ger streng als beim VGH Be­rufs­un­fä­hig­keits­schutz. Auch bei Vor­er­kran­kun­gen ha­ben Sie mit dem VGH Exis­tenz­schutz die Mög­lich­keit, Ihr Ein­kom­men grund­le­gend zu schüt­zen.
In welchem Alter und mit welcher Laufzeit kann ich den VGH Existenzschutz abschließen?
  • Der VGH Exis­tenz­schutz kann ab ei­nem Al­ter von 15 bis 65 Jah­ren ab­ge­schlos­sen wer­den.

    Die ver­ein­bar­te Ren­te wird im Leis­tungs­fall, wenn ge­wünscht, bis zum Al­ter von 67 Jah­ren ge­zahlt.

Sichern Sie Ihr Einkommen

Jeder Vierte wird im Lau­fe sei­nes Er­werbs­le­bens be­rufs­un­fä­hig. Eben­so sind Un­fäl­le auch in der Frei­zeit schnell pas­siert. Da­mit Sie mit den teils schwer­wie­gen­den fi­nan­ziel­len Fol­gen nicht al­lei­ne blei­ben, sind wir für Sie da.

Absicherung der Arbeitskraft

Unfallversicherung