FAQ-Portal
Alle Fragen zu Einkommensschutz und Unfall
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den jeweiligen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
VGH Existenzschutz
- Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus dem Existenzschutz in Anspruch nehmen möchte?
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Melden Sie bequem und einfach Ihren Existenzschutz-Schaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich einen Existenzschutz abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für wen ist der VGH Existenzschutz sinnvoll?
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Unser VGH Existenzschutz ist optimal für Sie geeignet, wenn Sie:
- überwiegend körperlich tätig sind,
- aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder wollen
- oder Ihr Einkommen durch den Verlust von Grundfähigkeiten gefährdet sehen.
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- Wo liegt der Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
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Der VGH Existenzschutz schützt Sie bei Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten oder wenn Sie schwer erkranken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben.
Der VGH Berufsunfähigkeitsschutz hingegen leistet, wenn Sie Ihren Beruf bedingt durch Unfall oder Krankheit nur noch zu 50 % oder weniger ausüben können. Insgesamt bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung den umfangreichsten Schutz.
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- Gibt es beim VGH Existenzschutz eine Gesundheitsprüfung?
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Ja. Allerdings sind die Annahmekriterien weniger streng als beim VGH Berufsunfähigkeitsschutz. Auch bei Vorerkrankungen haben Sie mit dem VGH Existenzschutz die Möglichkeit, Ihr Einkommen grundlegend zu schützen.
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- In welchem Alter und mit welcher Laufzeit kann ich den VGH Existenzschutz abschließen?
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Der VGH Existenzschutz kann ab einem Alter von 15 bis 65 Jahren abgeschlossen werden.
Die vereinbarte Rente wird im Leistungsfall, wenn gewünscht, bis zum Alter von 67 Jahren gezahlt.
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