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FAQ-Portal

Alle Fragen zu Haftpflicht und Rechtsschutz

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Welche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grund­deckung als auch umfassenden Versicherungs­schutz. Wählen Sie einen Tarif in der Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungs­schutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
  • Grundsätzlich je­der Be­sit­zer ei­nes ver­mie­te­ten Ob­jek­tes, ei­nes Mehr­fa­mi­lien­hau­ses oder ei­nes un­be­bau­ten Grund­stücks. Sie müs­sen als Haus- oder Grund­be­sit­zer ge­setz­lich da­für sor­gen, dass von Ih­rem Ei­gen­tum nie­mand ge­fähr­det wird. Kom­men Sie dem nicht ge­nü­gend nach, tra­gen Sie die Ver­ant­wor­tung – ge­nau da­ge­gen schüt­zen wir Sie mit der Haus- und Grund­be­sit­zer Haft­pflicht­ver­si­che­rung.
Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
  • Wir prüfen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten. So­fern Scha­den­er­satz­an­sprü­che ge­gen Sie als Haus- und Grund­be­sit­zer be­rech­tigt sind, über­neh­men wir die Kos­ten. Zu Un­recht ge­gen Sie ge­stell­te An­sprü­che weh­ren wir not­falls auch vor Ge­richt ab und tra­gen die Kos­ten.
Wer ist mitversichert?
  • Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer, so­wie al­le Per­so­nen, die mit der Ver­wal­tung, Rei­ni­gung, Be­leuch­tung und sons­ti­gen Be­treu­ung der Grund­stücke be­auf­tragt sind.
Wo gilt der Ver­siche­rungs­schutz durch mei­ne Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht?
  • Versichert ist Ih­re ge­setz­li­che Haft­pflicht aus dem Be­sitz und der Ver­mie­tung Ih­res Hau­ses in Deutsch­land.

Bauherrenhaftpflicht

Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie den Bauherrenhaftpflichtschaden bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
Was ist versichert?
  • Versichert ist die ge­setz­li­che Haft­pflicht des Ver­si­che­rungs­neh­mers als Bau­herr und als Haus- und Grund­stücks­be­sit­zer für das ver­si­cher­te Bau­vor­ha­ben.
Ist eine Bau­herren Haft­pflicht­versicherung Pflicht?
  • Nein – eine Ab­si­che­rung der Bau­her­ren­haft­pflicht ist nicht ver­pflich­tend. Je­doch emp­feh­len wir Ih­nen auf­grund der viel­fäl­ti­gen Ge­fah­ren und der da­durch ent­ste­hen­den ho­hen Kos­ten die­se Ver­si­che­rung ab­zu­schließen.
Was pas­siert, wenn die Bau­zeit die Ver­siche­rungs­dauer über­schrei­tet?
  • Die Ver­si­che­rung be­ginnt mit Ein­rich­tung der Bau­stel­le und en­det mit Ab­schluss der Bau­ar­bei­ten, spä­tes­tens 2 Jah­re nach Ver­si­che­rungs­be­ginn. Soll­te die Bau­pha­se mehr Zeit be­an­spru­chen, set­zen Sie sich bit­te mit uns in Ver­bin­dung. Wir fin­den ei­ne Lö­sung und ver­län­gern den Ver­si­che­rungs­schutz.

Gewässerschaden­haftpflicht

Wie kann ich einen Gewässerschaden melden?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Gewässerschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
Wer braucht eine Ge­wässer­schaden­haft­pflicht?
  • Jeder, der als Haus­ei­gen­tü­mer ei­nen Heiz­öl­tank be­sitzt. Aber auch als Mie­ter ei­nes Ein­fa­mi­lien­hau­ses, in dem sich ein Heiz­öl­tank be­fin­det – denn dann gel­ten Sie als In­ha­ber.
    Informieren Sie sich über die Leistungen unserer PHV Premium. Hier ist die Gewässerschaden-Haftpflicht für Heizöltanks auf dem selbst bewohnten Grundstück bereits enthalten.
Wer ist mitversichert?
  • Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer und In­ha­ber der ver­si­cher­ten An­la­gen zur La­ge­rung von ge­wäs­ser­schäd­li­chen Stof­fen.
Was ist versichert?
  • Wir übernehmen für Sie die an­fal­len­den Kos­ten für das Aus­bag­gern, Ab­fah­ren und Ver­bren­nen des öl­ver­schmutz­ten Erd­reichs so­wie für die Rei­ni­gung von ver­schmutz­ten Ge­wäs­sern.
Sind Schäden, die durch aus­gelau­fenes Heiz­öl am ei­ge­nen Ge­bäu­de ent­stan­den sind, ver­sichert?
  • Wir übernehmen Schä­den an Ih­rem Ge­bäu­de, den Ge­bäu­de­be­stand­tei­len und dem Erd­reich, wenn sie durch aus­ge­lau­fe­nes Öl be­schä­digt wur­den.
Was muss ich bei einem Schaden machen?
    • Versuchen Sie, die Scha­den­ur­sa­che zu fin­den und wenn mög­lich zu be­sei­ti­gen.
    • Verhindern Sie die Aus­brei­tung des Öls.
    • Alarmieren Sie ggf. die Feuer­wehr.
    Melden Sie den Schaden schnellst­mög­lich der VGH.

Tierhalterhaftpflicht

Ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für den Hund Pflicht?
  • In Nieder­sachsen sind alle Hunde­besitzer per Gesetz dazu ver­pflichtet, eine Tierhalter-Haft­pflicht­versicherung für Ihren „besten Freund“ abzu­schließen – und diese bei Kontrollen, z. B. durch die Polizei oder das Ordnungs­amt, nachzu­weisen.

    In Nieder­sachsen sind alle Hunde­besitzer per Gesetz dazu ver­pflichtet, eine Tierhalter-Haft­pflicht­versicherung für Ihren „besten Freund“ abzu­schließen – und diese bei Kontrollen, z. B. durch die Polizei oder das Ordnungs­amt, nachzu­weisen.

Wie kann ich einen Tierhalterhaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Tierhalterhaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
Wer ist mitversichert?
  • Jeder, der z. B. mit Ih­rem Hund spa­zie­ren geht oder Ihr Pferd rei­tet, ist ab­ge­si­chert.
Be­steht auch in der Hun­de­schu­le Ver­siche­rungs­schutz?
  • Ihr Hund ist ver­si­chert bei:
    • Hunde­­sport­­ver­­an­­stal­tun­gen
    • Schauvor­füh­run­gen
    • Hunde­lehr­gän­gen und -prü­fun­gen
    sowie bei den Vor­be­rei­tun­gen hier­zu.

    Ihr Pferd ist ver­si­chert bei:
    • Pferde­ren­nen
    • nicht ge­werb­li­chem Reit­un­ter­richt
    • unent­gelt­li­chen Kutsch­fahr­ten
Zahlt die Tier­hal­ter­haft­pflicht, wenn mein Haus­tier mir et­was ka­putt macht?
  • Schäden, die das Tier Ih­nen als Be­sit­zer bei­fügt, sind nicht mit ab­ge­si­chert. Das Ri­si­ko tra­gen Sie selbst.

Jagdhaftpflicht

Wie kann ich einen Jagdhaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie  bequem und einfach Ihren Jagdhaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wer ist versichert?
  • Sie als Jäger, Jagd­päch­ter und Jagd­ver­an­stal­ter bzw. als Förs­ter, Forst­beam­ter, Forst­auf­se­her, Be­rufs­jä­ger, Jagd­auf­se­her und Falk­ner. Auch die Hü­ter Ih­rer Jagd­ge­brauchs­hun­de sind mit­ver­si­chert. Soweit sie nicht gewerbsmäßig sind. 
Ist das Jagen im Ausland versichert?
  • Ja, wir bie­ten Ih­nen welt­wei­ten Ver­si­che­rungs­schutz bis zu ei­nem Jahr.
Wie kann ich den Ver­siche­rungs­schutz gegen­über der Jagd­behör­de nach­weisen?
  • Direkt nach dem Ab­schluss be­kom­men Sie von uns die Ver­­si­che­rungs­­be­­stä­ti­gung als Nach­weis für die be­ste­hen­de Jagd Haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung. Für die Fol­ge­jah­re er­hal­ten Sie von uns recht­zei­tig vor Be­ginn des Jagd­jah­res ei­ne Ver­­si­che­rungs­­be­­schei­­ni­gung – in der Re­gel al­le drei Jah­re, auf Wunsch auch je­des Jahr.

Sportboothaftpflicht

Wie kann ich einen Sportboothaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Sportboothaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Sportboothaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
Ist die Sportboothaftpflicht eine Pflichtversicherung?
  • Nein – die Haft­pflicht für Ihr Boot ist in Deutsch­land der­zeit noch kei­ne ge­setz­li­che Pflicht­ver­si­che­rung. In ei­ni­gen EU-Län­dern je­doch muss man die­se ab­schließen und als Nach­weis mit­füh­ren, um die Ge­wäs­ser in dem je­wei­li­gen Land be­fah­ren zu dür­fen.
Was muss ich beachten?
  • Sie dürfen Ihr Boot aus­schließ­lich – nur mit ei­ner be­hörd­lich vor­ge­schrie­be­nen Fahr­er­laub­nis – zu pri­va­ten Zwecken nut­zen.
    Der Stand­ort des Boo­tes muss im In­land lie­gen. Als Stand­ort gilt der Ort, an dem sich das Fahr­zeug wäh­rend der über­wie­gen­den Zeit des Jah­res be­fin­det bzw. zu dem es stän­dig zu­rück­kehrt.

    Die Teil­nah­me an Se­gel­re­gat­ten ist mit­ver­si­chert.

    Kein Ver­si­che­rungs­schutz be­steht da­ge­gen bei der Teil­nah­me an Mo­tor­boot­ren­nen und da­mit im Zu­sam­men­hang ste­hen­den Übungs­fahr­ten.
Für welche Boote ist diese spezielle Versicherung not­wendig?
    • eigene Segelboote
    • eigene motor­ge­trie­be­ne Boo­te (auch mit Außen­bord- oder Hilfs­mo­tor)
    • fremde mo­tor­ge­trie­be­ne Boo­te (auch mit Außen­bord- oder Hilfs­mo­tor), so­weit für das Füh­ren ei­ne be­hörd­li­che Er­laub­nis er­for­der­lich ist
    Die Nutzung an­de­rer Was­ser­fahr­zeu­ge wie Ru­der­boo­te, Ka­nus, Surf­bret­ter oder ge­lie­he­ner Se­gel­boo­te oh­ne Mo­tor ist be­reits über Ih­re Pri­vat­ Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert.

Rechtsschutz

Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
  • Sie haben ein Rechtsproblem? Die Onlinestrecke stellt sicher, dass Ihnen möglichst schnell und passgenau geholfen wird.
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
  • Das geht ganz leicht. Für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
    1. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
    2. Sie schließen Ihre Rechtsschutzversicherung schnell und einfach online ab. Mit ein paar Angaben berechnen Sie Ihren persönlichen Tarif und können Ihre Versicherung direkt abschließen.
Wer braucht eine Rechts­schutz­ver­sicherung?
  • Jeder, der sich vor den un­kal­ku­lier­ba­ren Kos­ten ei­nes Rechts­streits schüt­zen möch­te. Die Er­fah­rung zeigt, dass vie­le aus Angst vor dem fi­nan­ziel­len Ri­si­ko lie­ber auf ei­nen Rechts­streit ver­zich­ten und klein bei­ge­ben. Mit ei­ner Rechts­schutz­ver­si­che­rung kom­men Sie un­ab­hän­gig von Ih­ren fi­nan­ziel­len Mit­teln zu Ih­rem Recht.
Welche Kos­ten werden von der Rechts­schutz­ver­sicherung über­nommen?
  • Ist der Rechts­schutz­fall ver­si­chert, dann er­stat­ten wir die an­fal­len­den Ver­fah­rens­kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Da­zu ge­hö­ren ne­ben den ge­setz­li­chen An­walts­ge­büh­ren auch die Ge­richts­kos­ten, Zeu­gen­aus­la­gen, die Kos­ten für ge­richt­li­che Sach­ver­stän­di­ge und die Kos­ten der Ge­gen­sei­te, falls Sie vor Ge­richt un­ter­lie­gen soll­ten.
    Falls Sie ei­ne Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart ha­ben, tra­gen Sie die­se selbst.
    Wenn Sie einen aktuellen Vertrag (ab ARB 2024) abgeschlossen haben, dann sparen Sie 150 EUR Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn Sie einen Rechtsschutzfall zuerst bei uns melden, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
Kann ich mir selbst einen An­walt suchen?
  • Selbst­ver­ständ­lich dür­fen Sie gern den An­walt, dem Sie ver­trau­en, mit dem Fall be­auf­tra­gen. Wenn Sie es möch­ten, hel­fen wir Ih­nen, ei­nen Rechts­an­walt zu fin­den, der auf das ent­spre­chen­de Rechts­ge­biet spe­zia­li­siert ist. Wir können Ihnen einen erfahrenen und kompetenten Anwalt aus unserem Netzwerk in Ihrer Nähe benennen.
Gibt es eine Warte­zeit, bis ich die Rechts­schutz­ver­sicherung nutzen kann?
  • Für einige Leis­tungs­ar­ten gilt ei­ne War­te­zeit von 3 Mo­na­ten, z. B. im Ver­trags- und Sa­chen­recht oder dem Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz. Bei an­de­ren Leis­tungs­ar­ten be­steht der Ver­si­che­rungs­schutz so­fort, z. B. im Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten-Rechts­schutz.
Sind meine Kinder mit­versichert?
  • Beim Verkehrs-Rechtsschutz:
    Hier ha­ben die Kin­der als be­rech­tig­te Fah­rer/In­sas­sen des ver­si­cher­ten Fahr­zeugs Ver­si­che­rungs­schutz. Die min­der­jäh­ri­gen Kin­der sind außer­dem als Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer und Teil­neh­mer im öf­fent­li­chen Straßen­ver­kehr ver­si­chert.

    Beim Pri­vat-, Be­rufs- und Ver­kehrs-Rechts­schutz:
    Ver­si­chert sind die min­der­jäh­ri­gen Kin­der (auch Stief- und Pfle­ge­kin­der). Die voll­jäh­ri­gen Kin­der sind mit­ver­si­chert, so­lan­ge sie un­ver­hei­ra­tet sind und noch kei­nen Be­ruf aus­üben.
Ist mein Lebens­gefährte mitversichert?
  • Ihr Ehepartner ist bedingungsgemäß und beitragsfrei immer mitversichert. Ist Ihr Lebenspartner behördlich bei Ihnen gemeldet, dann ist auch er automatisch mitversichert. Eine namentliche Nennung Ihres Lebenspartners ist nur dann erforderlich, wenn er nicht bei Ihnen gemeldet ist.
Wie bin ich im Aus­land geschützt?
  • Sie ha­ben bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten welt­weit bis zu einem Jahr Ver­si­che­rungs­schutz. Wenn Sie den Baustein RechtsschutzPlus Privat abgeschlossen haben, besteht der weltweite Versicherungsschutz für drei Jahre.

CyberSchutz

Wie kann ich einen Cyberschaden melden?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Cyberschutz-Schaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Cyberversicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Über unsere Beratersuche finden Sie eine Ver­tretung oder Spar­kasse in Ihrer Nähe. Ver­ein­baren Sie ein­fach einen Ter­min und er­fahren Sie, wie Sie sich opti­mal mit einer Ver­sicherung der VGH vor Cyber-Risiken schü­tzen kön­nen.
Für wen ist der VGH CyberSchutz wichtig?
  • Der VGH Cyber­Schutz ist für jeden unver­zichtbar, der via Smart­phone, Laptop oder Computer über das Inter­net kommu­niziert. Die Be­drohung durch Cyber-­Krimi­nalität wächst stetig. Es ist also keine Frage, ob Sie Opfer einer Cyber-­Attacke werden, sondern eher wann.
Für wen besteht Versicherungsschutz?
  • Versicherungs­schutz besteht für den im Ver­sicherungs­schein genann­ten Ver­sicherungs­nehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemein­schaft lebenden Familien­angehörigen. Als Familien­angehörige gelten auch der Ehe­partner, einge­tragene Lebens­partner oder Lebens­gefährte sowie dessen Kinder, sofern diese mit ihrem Erst­wohnsitz unter der Adresse des Ver­sicherungs­nehmers ge­meldet sind.
Sind einzelne Bausteine wählbar?
  • Unser Cyber­Schutz leistet obli­gatorisch bei Cyber Eigen- und Haft­pflicht­schäden. So bieten wir Ihnen eine ganz­heitliche Lö­sung bei Schäden, die Ihnen zum Beispiel bei Internet­einkäufen, Identitäts­missbrauch oder Cyber-­Mobbing entstehen.
    Der Cyber­Rechts­schutz bietet Ihnen wähl­baren Zusatz­schutz in recht­lichen Angelegen­heiten, beispiels­weise, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines straf­rechtlichen Ver­gehens im Internet ver­teidigen müssen und Ihnen hier­durch Kosten ent­stehen.
Was passiert im Schadenfall?
  • Im (möglichen) Schaden­fall rufen Sie beim 24 / 7 telefon­ischen Not­dienst der Deut­schen Assistance an.
    Nach Durch­sprache einer tech­nischen Check­liste hilft ein externer IT-­Experte bei der Schaden­analyse und –behebung per Eingriff weiter. Sollte der Eingriff nicht erfolg­reich sein, analysiert und behebt der IT-­Spezialist den Schaden. Alle über­greifenden Schritte der Schaden­regulierung koordinieren wir für Sie.

Wir stehen Ihnen bei!

Ein Streit­fall oder ein Scha­den kön­nen schnell ent­ste­hen. Un­se­re Ver­si­che­run­gen hel­fen Ih­nen da­bei, un­be­rech­tig­te An­sprü­che ab­zu­weh­ren und be­rech­tig­te gel­tend zu ma­chen. Mit un­se­ren Haft­pflicht- und Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen kön­nen Sie sich ent­spannt zu­rück­leh­nen.

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