FAQ-Portal
Alle Fragen zu Haftpflicht und Rechtsschutz
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den einzelnen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Welche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtschaden melden?
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Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen?
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Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
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- Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
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Grundsätzlich jeder Besitzer eines vermieteten Objektes, eines Mehrfamilienhauses oder eines unbebauten Grundstücks. Sie müssen als Haus- oder Grundbesitzer gesetzlich dafür sorgen, dass von Ihrem Eigentum niemand gefährdet wird. Kommen Sie dem nicht genügend nach, tragen Sie die Verantwortung – genau dagegen schützen wir Sie mit der Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.
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- Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
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Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften. Sofern Schadenersatzansprüche gegen Sie als Haus- und Grundbesitzer berechtigt sind, übernehmen wir die Kosten. Zu Unrecht gegen Sie gestellte Ansprüche wehren wir notfalls auch vor Gericht ab und tragen die Kosten.
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- Wer ist mitversichert?
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Sie als Versicherungsnehmer, sowie alle Personen, die mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt sind.
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- Wo gilt der Versicherungsschutz durch meine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
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Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und der Vermietung Ihres Hauses in Deutschland.
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Bauherrenhaftpflicht
- Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
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Melden Sie den Bauherrenhaftpflichtschaden bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
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Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
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- Was ist versichert?
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und als Haus- und Grundstücksbesitzer für das versicherte Bauvorhaben.
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- Ist eine Bauherren Haftpflichtversicherung Pflicht?
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Nein – eine Absicherung der Bauherrenhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Jedoch empfehlen wir Ihnen aufgrund der vielfältigen Gefahren und der dadurch entstehenden hohen Kosten diese Versicherung abzuschließen.
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- Was passiert, wenn die Bauzeit die Versicherungsdauer überschreitet?
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Die Versicherung beginnt mit Einrichtung der Baustelle und endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn. Sollte die Bauphase mehr Zeit beanspruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung und verlängern den Versicherungsschutz.
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Gewässerschadenhaftpflicht
- Wie kann ich einen Gewässerschaden melden?
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Melden Sie bequem und einfach Ihren Gewässerschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
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Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
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- Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht?
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Jeder, der als Hauseigentümer einen Heizöltank besitzt. Aber auch als Mieter eines Einfamilienhauses, in dem sich ein Heizöltank befindet – denn dann gelten Sie als Inhaber.Informieren Sie sich über die Leistungen unserer PHV Premium. Hier ist die Gewässerschaden-Haftpflicht für Heizöltanks auf dem selbst bewohnten Grundstück bereits enthalten.
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- Wer ist mitversichert?
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Sie als Versicherungsnehmer und Inhaber der versicherten Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen.
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- Was ist versichert?
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Wir übernehmen für Sie die anfallenden Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs sowie für die Reinigung von verschmutzten Gewässern.
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- Sind Schäden, die durch ausgelaufenes Heizöl am eigenen Gebäude entstanden sind, versichert?
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Wir übernehmen Schäden an Ihrem Gebäude, den Gebäudebestandteilen und dem Erdreich, wenn sie durch ausgelaufenes Öl beschädigt wurden.
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- Was muss ich bei einem Schaden machen?
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- Versuchen Sie, die Schadenursache zu finden und wenn möglich zu beseitigen.
- Verhindern Sie die Ausbreitung des Öls.
- Alarmieren Sie ggf. die Feuerwehr.
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich der VGH.
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Tierhalterhaftpflicht
- Wie kann ich einen Tierhalterhaftpflichtschaden melden?
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Melden Sie bequem und einfach Ihren Tierhalterhaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen?
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Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
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- Wer ist mitversichert?
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Jeder, der z. B. mit Ihrem Hund spazieren geht oder Ihr Pferd reitet, ist abgesichert.
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- Besteht auch in der Hundeschule Versicherungsschutz?
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Ihr Hund ist versichert bei:
- Hundesportveranstaltungen
- Schauvorführungen
- Hundelehrgängen und -prüfungen
sowie bei den Vorbereitungen hierzu.
Ihr Pferd ist versichert bei:- Pferderennen
- nicht gewerblichem Reitunterricht
- unentgeltlichen Kutschfahrten
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- Zahlt die Tierhalterhaftpflicht, wenn mein Haustier mir etwas kaputt macht?
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Schäden, die das Tier Ihnen als Besitzer beifügt, sind nicht mit abgesichert. Das Risiko tragen Sie selbst.
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Jagdhaftpflicht
- Wie kann ich einen Jagdhaftpflichtschaden melden?
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Melden Sie bequem und einfach Ihren Jagdhaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wer ist versichert?
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Sie als Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter bzw. als Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner. Auch die Hüter Ihrer Jagdgebrauchshunde sind mitversichert. Soweit sie nicht gewerbsmäßig sind.
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- Ist das Jagen im Ausland versichert?
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Ja, wir bieten Ihnen weltweiten Versicherungsschutz bis zu einem Jahr.
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- Wie kann ich den Versicherungsschutz gegenüber der Jagdbehörde nachweisen?
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Direkt nach dem Abschluss bekommen Sie von uns die Versicherungsbestätigung als Nachweis für die bestehende Jagd Haftpflichtversicherung. Für die Folgejahre erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Beginn des Jagdjahres eine Versicherungsbescheinigung – in der Regel alle drei Jahre, auf Wunsch auch jedes Jahr.
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Sportboothaftpflicht
- Wie kann ich einen Sportboothaftpflichtschaden melden?
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Melden Sie bequem und einfach Ihren Sportboothaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Sportboothaftpflichtversicherung abschließen?
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Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
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- Ist die Sportboothaftpflicht eine Pflichtversicherung?
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Nein – die Haftpflicht für Ihr Boot ist in Deutschland derzeit noch keine gesetzliche Pflichtversicherung. In einigen EU-Ländern jedoch muss man diese abschließen und als Nachweis mitführen, um die Gewässer in dem jeweiligen Land befahren zu dürfen.
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- Was muss ich beachten?
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Sie dürfen Ihr Boot ausschließlich – nur mit einer behördlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis – zu privaten Zwecken nutzen.
Der Standort des Bootes muss im Inland liegen. Als Standort gilt der Ort, an dem sich das Fahrzeug während der überwiegenden Zeit des Jahres befindet bzw. zu dem es ständig zurückkehrt.
Die Teilnahme an Segelregatten ist mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht dagegen bei der Teilnahme an Motorbootrennen und damit im Zusammenhang stehenden Übungsfahrten.
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- Für welche Boote ist diese spezielle Versicherung notwendig?
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- eigene Segelboote
- eigene motorgetriebene Boote (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor)
- fremde motorgetriebene Boote (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor), soweit für das Führen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
Die Nutzung anderer Wasserfahrzeuge wie Ruderboote, Kanus, Surfbretter oder geliehener Segelboote ohne Motor ist bereits über Ihre Privat Haftpflichtversicherung abgesichert.
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Rechtsschutz
- Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
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Sie haben ein Rechtsproblem? Die Onlinestrecke stellt sicher, dass Ihnen möglichst schnell und passgenau geholfen wird.
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- Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
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Das geht ganz leicht. Für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:1. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.2. Sie schließen Ihre Rechtsschutzversicherung schnell und einfach online ab. Mit ein paar Angaben berechnen Sie Ihren persönlichen Tarif und können Ihre Versicherung direkt abschließen.
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- Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?
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Jeder, der sich vor den unkalkulierbaren Kosten eines Rechtsstreits schützen möchte. Die Erfahrung zeigt, dass viele aus Angst vor dem finanziellen Risiko lieber auf einen Rechtsstreit verzichten und klein beigeben. Mit einer Rechtsschutzversicherung kommen Sie unabhängig von Ihren finanziellen Mitteln zu Ihrem Recht.
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- Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
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Ist der Rechtsschutzfall versichert, dann erstatten wir die anfallenden Verfahrenskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören neben den gesetzlichen Anwaltsgebühren auch die Gerichtskosten, Zeugenauslagen, die Kosten für gerichtliche Sachverständige und die Kosten der Gegenseite, falls Sie vor Gericht unterliegen sollten.
Falls Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, tragen Sie diese selbst.Wenn Sie einen aktuellen Vertrag (ab ARB 2024) abgeschlossen haben, dann sparen Sie 150 EUR Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn Sie einen Rechtsschutzfall zuerst bei uns melden, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
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- Kann ich mir selbst einen Anwalt suchen?
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Selbstverständlich dürfen Sie gern den Anwalt, dem Sie vertrauen, mit dem Fall beauftragen. Wenn Sie es möchten, helfen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu finden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Wir können Ihnen einen erfahrenen und kompetenten Anwalt aus unserem Netzwerk in Ihrer Nähe benennen.
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- Gibt es eine Wartezeit, bis ich die Rechtsschutzversicherung nutzen kann?
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Für einige Leistungsarten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, z. B. im Vertrags- und Sachenrecht oder dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Bei anderen Leistungsarten besteht der Versicherungsschutz sofort, z. B. im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
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- Sind meine Kinder mitversichert?
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Beim Verkehrs-Rechtsschutz:
Hier haben die Kinder als berechtigte Fahrer/Insassen des versicherten Fahrzeugs Versicherungsschutz. Die minderjährigen Kinder sind außerdem als Fußgänger, Radfahrer und Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr versichert.
Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz:
Versichert sind die minderjährigen Kinder (auch Stief- und Pflegekinder). Die volljährigen Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben.
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- Ist mein Lebensgefährte mitversichert?
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Ihr Ehepartner ist bedingungsgemäß und beitragsfrei immer mitversichert. Ist Ihr Lebenspartner behördlich bei Ihnen gemeldet, dann ist auch er automatisch mitversichert. Eine namentliche Nennung Ihres Lebenspartners ist nur dann erforderlich, wenn er nicht bei Ihnen gemeldet ist.
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- Wie bin ich im Ausland geschützt?
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Sie haben bei Auslandsaufenthalten weltweit bis zu einem Jahr Versicherungsschutz. Wenn Sie den Baustein RechtsschutzPlus Privat abgeschlossen haben, besteht der weltweite Versicherungsschutz für drei Jahre.
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CyberSchutz
- Wie kann ich einen Cyberschaden melden?
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Melden Sie bequem und einfach Ihren Cyberschutz-Schaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Cyberversicherung abschließen?
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Weitere Infos finden Sie hier. Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und erfahren Sie, wie Sie sich optimal mit einer Versicherung der VGH vor Cyber-Risiken schützen können.
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- Für wen ist der VGH CyberSchutz wichtig?
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Der VGH CyberSchutz ist für jeden unverzichtbar, der via Smartphone, Laptop oder Computer über das Internet kommuniziert. Die Bedrohung durch Cyber-Kriminalität wächst stetig. Es ist also keine Frage, ob Sie Opfer einer Cyber-Attacke werden, sondern eher wann.
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- Für wen besteht Versicherungsschutz?
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Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsnehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Als Familienangehörige gelten auch der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie dessen Kinder, sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter der Adresse des Versicherungsnehmers gemeldet sind.
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- Sind einzelne Bausteine wählbar?
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Unser CyberSchutz leistet obligatorisch bei Cyber Eigen- und Haftpflichtschäden. So bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Lösung bei Schäden, die Ihnen zum Beispiel bei Interneteinkäufen, Identitätsmissbrauch oder Cyber-Mobbing entstehen.Der CyberRechtsschutz bietet Ihnen wählbaren Zusatzschutz in rechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens im Internet verteidigen müssen und Ihnen hierdurch Kosten entstehen.
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- Was passiert im Schadenfall?
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Im (möglichen) Schadenfall rufen Sie beim 24 / 7 telefonischen Notdienst der Deutschen Assistance an.Nach Durchsprache einer technischen Checkliste hilft ein externer IT-Experte bei der Schadenanalyse und –behebung per Eingriff weiter. Sollte der Eingriff nicht erfolgreich sein, analysiert und behebt der IT-Spezialist den Schaden. Alle übergreifenden Schritte der Schadenregulierung koordinieren wir für Sie.
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