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FAQ-Portal

Alle Fragen zu Haftpflicht und Rechtsschutz

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Welche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grund­deckung als auch umfassenden Versicherungs­schutz. Wählen Sie einen Tarif in der Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungs­schutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
  • Grundsätzlich je­der Be­sit­zer ei­nes ver­mie­te­ten Ob­jek­tes, ei­nes Mehr­fa­mi­lien­hau­ses oder ei­nes un­be­bau­ten Grund­stücks. Sie müs­sen als Haus- oder Grund­be­sit­zer ge­setz­lich da­für sor­gen, dass von Ih­rem Ei­gen­tum nie­mand ge­fähr­det wird. Kom­men Sie dem nicht ge­nü­gend nach, tra­gen Sie die Ver­ant­wor­tung – ge­nau da­ge­gen schüt­zen wir Sie mit der Haus- und Grund­be­sit­zer Haft­pflicht­ver­si­che­rung.
Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
  • Wir prüfen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten. So­fern Scha­den­er­satz­an­sprü­che ge­gen Sie als Haus- und Grund­be­sit­zer be­rech­tigt sind, über­neh­men wir die Kos­ten. Zu Un­recht ge­gen Sie ge­stell­te An­sprü­che weh­ren wir not­falls auch vor Ge­richt ab und tra­gen die Kos­ten.
Wer ist mitversichert?
  • Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer, so­wie al­le Per­so­nen, die mit der Ver­wal­tung, Rei­ni­gung, Be­leuch­tung und sons­ti­gen Be­treu­ung der Grund­stücke be­auf­tragt sind.
Wo gilt der Ver­siche­rungs­schutz durch mei­ne Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht?
  • Versichert ist Ih­re ge­setz­li­che Haft­pflicht aus dem Be­sitz und der Ver­mie­tung Ih­res Hau­ses in Deutsch­land.

Bauherrenhaftpflicht

Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie den Bauherrenhaftpflichtschaden bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Was ist versichert?
  • Versichert ist die ge­setz­li­che Haft­pflicht des Ver­si­che­rungs­neh­mers als Bau­herr und als Haus- und Grund­stücks­be­sit­zer für das ver­si­cher­te Bau­vor­ha­ben.
Ist eine Bau­herren Haft­pflicht­versicherung Pflicht?
  • Nein – eine Ab­si­che­rung der Bau­her­ren­haft­pflicht ist nicht ver­pflich­tend. Je­doch emp­feh­len wir Ih­nen auf­grund der viel­fäl­ti­gen Ge­fah­ren und der da­durch ent­ste­hen­den ho­hen Kos­ten die­se Ver­si­che­rung ab­zu­schließen.
Was pas­siert, wenn die Bau­zeit die Ver­siche­rungs­dauer über­schrei­tet?
  • Die Ver­si­che­rung be­ginnt mit Ein­rich­tung der Bau­stel­le und en­det mit Ab­schluss der Bau­ar­bei­ten, spä­tes­tens 2 Jah­re nach Ver­si­che­rungs­be­ginn. Soll­te die Bau­pha­se mehr Zeit be­an­spru­chen, set­zen Sie sich bit­te mit uns in Ver­bin­dung. Wir fin­den ei­ne Lö­sung und ver­län­gern den Ver­si­che­rungs­schutz.

Gewässerschaden­haftpflicht

Wie kann ich einen Gewässerschaden melden?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Gewässerschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Wer braucht eine Ge­wässer­schaden­haft­pflicht?
  • Jeder, der als Haus­ei­gen­tü­mer ei­nen Heiz­öl­tank be­sitzt. Aber auch als Mie­ter ei­nes Ein­fa­mi­lien­hau­ses, in dem sich ein Heiz­öl­tank be­fin­det – denn dann gel­ten Sie als In­ha­ber.
    Informieren Sie sich über die Leistungen unserer PHV Premium. Hier ist die Gewässerschaden-Haftpflicht für Heizöltanks auf dem selbst bewohnten Grundstück bereits enthalten.
Wer ist mitversichert?
  • Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer und In­ha­ber der ver­si­cher­ten An­la­gen zur La­ge­rung von ge­wäs­ser­schäd­li­chen Stof­fen.
Was ist versichert?
  • Wir übernehmen für Sie die an­fal­len­den Kos­ten für das Aus­bag­gern, Ab­fah­ren und Ver­bren­nen des öl­ver­schmutz­ten Erd­reichs so­wie für die Rei­ni­gung von ver­schmutz­ten Ge­wäs­sern.
Sind Schäden, die durch aus­gelau­fenes Heiz­öl am ei­ge­nen Ge­bäu­de ent­stan­den sind, ver­sichert?
  • Wir übernehmen Schä­den an Ih­rem Ge­bäu­de, den Ge­bäu­de­be­stand­tei­len und dem Erd­reich, wenn sie durch aus­ge­lau­fe­nes Öl be­schä­digt wur­den.
Was muss ich bei einem Schaden machen?
    • Versuchen Sie, die Scha­den­ur­sa­che zu fin­den und wenn mög­lich zu be­sei­ti­gen.
    • Verhindern Sie die Aus­brei­tung des Öls.
    • Alarmieren Sie ggf. die Feuer­wehr.
    Melden Sie den Schaden schnellst­mög­lich der VGH.

Tierhalterhaftpflicht

Ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für den Hund Pflicht?
  • In Nieder­sachsen sind alle Hunde­besitzer per Gesetz dazu ver­pflichtet, eine Tierhalter-Haft­pflicht­versicherung für Ihren „besten Freund“ abzu­schließen – und diese bei Kontrollen, z. B. durch die Polizei oder das Ordnungs­amt, nachzu­weisen.

    In Nieder­sachsen sind alle Hunde­besitzer per Gesetz dazu ver­pflichtet, eine Tierhalter-Haft­pflicht­versicherung für Ihren „besten Freund“ abzu­schließen – und diese bei Kontrollen, z. B. durch die Polizei oder das Ordnungs­amt, nachzu­weisen.

Wie kann ich einen Tierhalterhaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Tierhalterhaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Wer ist mitversichert?
  • Jeder, der z. B. mit Ih­rem Hund spa­zie­ren geht oder Ihr Pferd rei­tet, ist ab­ge­si­chert.
Be­steht auch in der Hun­de­schu­le Ver­siche­rungs­schutz?
  • Ihr Hund ist ver­si­chert bei:
    • Hunde­­sport­­ver­­an­­stal­tun­gen
    • Schauvor­füh­run­gen
    • Hunde­lehr­gän­gen und -prü­fun­gen
    sowie bei den Vor­be­rei­tun­gen hier­zu.

    Ihr Pferd ist ver­si­chert bei:
    • Pferde­ren­nen
    • nicht ge­werb­li­chem Reit­un­ter­richt
    • unent­gelt­li­chen Kutsch­fahr­ten
Zahlt die Tier­hal­ter­haft­pflicht, wenn mein Haus­tier mir et­was ka­putt macht?
  • Schäden, die das Tier Ih­nen als Be­sit­zer bei­fügt, sind nicht mit ab­ge­si­chert. Das Ri­si­ko tra­gen Sie selbst.

Jagdhaftpflicht

Wie kann ich einen Jagdhaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie  bequem und einfach Ihren Jagdhaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wer ist versichert?
  • Sie als Jäger, Jagd­päch­ter und Jagd­ver­an­stal­ter bzw. als Förs­ter, Forst­beam­ter, Forst­auf­se­her, Be­rufs­jä­ger, Jagd­auf­se­her und Falk­ner. Auch die Hü­ter Ih­rer Jagd­ge­brauchs­hun­de sind mit­ver­si­chert. Soweit sie nicht gewerbsmäßig sind. 
Ist das Jagen im Ausland versichert?
  • Ja, wir bie­ten Ih­nen welt­wei­ten Ver­si­che­rungs­schutz bis zu ei­nem Jahr.
Wie kann ich den Ver­siche­rungs­schutz gegen­über der Jagd­behör­de nach­weisen?
  • Direkt nach dem Ab­schluss be­kom­men Sie von uns die Ver­­si­che­rungs­­be­­stä­ti­gung als Nach­weis für die be­ste­hen­de Jagd Haft­­pflicht­­ver­­si­che­rung. Für die Fol­ge­jah­re er­hal­ten Sie von uns recht­zei­tig vor Be­ginn des Jagd­jah­res ei­ne Ver­­si­che­rungs­­be­­schei­­ni­gung – in der Re­gel al­le drei Jah­re, auf Wunsch auch je­des Jahr.

Sportboothaftpflicht

Wie kann ich einen Sportboothaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Sportboothaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Sportboothaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Ist die Sportboothaftpflicht eine Pflichtversicherung?
  • Nein – die Haft­pflicht für Ihr Boot ist in Deutsch­land der­zeit noch kei­ne ge­setz­li­che Pflicht­ver­si­che­rung. In ei­ni­gen EU-Län­dern je­doch muss man die­se ab­schließen und als Nach­weis mit­füh­ren, um die Ge­wäs­ser in dem je­wei­li­gen Land be­fah­ren zu dür­fen.
Was muss ich beachten?
  • Sie dürfen Ihr Boot aus­schließ­lich – nur mit ei­ner be­hörd­lich vor­ge­schrie­be­nen Fahr­er­laub­nis – zu pri­va­ten Zwecken nut­zen.
    Der Stand­ort des Boo­tes muss im In­land lie­gen. Als Stand­ort gilt der Ort, an dem sich das Fahr­zeug wäh­rend der über­wie­gen­den Zeit des Jah­res be­fin­det bzw. zu dem es stän­dig zu­rück­kehrt.

    Die Teil­nah­me an Se­gel­re­gat­ten ist mit­ver­si­chert.

    Kein Ver­si­che­rungs­schutz be­steht da­ge­gen bei der Teil­nah­me an Mo­tor­boot­ren­nen und da­mit im Zu­sam­men­hang ste­hen­den Übungs­fahr­ten.
Für welche Boote ist diese spezielle Versicherung not­wendig?
    • eigene Segelboote
    • eigene motor­ge­trie­be­ne Boo­te (auch mit Außen­bord- oder Hilfs­mo­tor)
    • fremde mo­tor­ge­trie­be­ne Boo­te (auch mit Außen­bord- oder Hilfs­mo­tor), so­weit für das Füh­ren ei­ne be­hörd­li­che Er­laub­nis er­for­der­lich ist
    Die Nutzung an­de­rer Was­ser­fahr­zeu­ge wie Ru­der­boo­te, Ka­nus, Surf­bret­ter oder ge­lie­he­ner Se­gel­boo­te oh­ne Mo­tor ist be­reits über Ih­re Pri­vat­ Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert.

Rechtsschutz

Wie kann ich einen Rechtsschutzschaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Rechtsschutz-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Wer braucht eine Rechts­schutz­ver­sicherung?
  • Jeder, der sich vor den un­kal­ku­lier­ba­ren Kos­ten ei­nes Rechts­streits schüt­zen möch­te. Die Er­fah­rung zeigt, dass vie­le aus Angst vor dem fi­nan­ziel­len Ri­si­ko lie­ber auf ei­nen Rechts­streit ver­zich­ten und klein bei­ge­ben. Mit ei­ner Rechts­schutz­ver­si­che­rung kom­men Sie un­ab­hän­gig von Ih­ren fi­nan­ziel­len Mit­teln zu Ih­rem Recht.
Welche Kos­ten werden von der Rechts­schutz­ver­sicherung über­nommen?
  • Ist der Rechts­schutz­fall ver­si­chert, dann er­stat­ten wir die an­fal­len­den Ver­fah­rens­kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Da­zu ge­hö­ren ne­ben den ge­setz­li­chen An­walts­ge­büh­ren auch die Ge­richts­kos­ten, Zeu­gen­aus­la­gen, die Kos­ten für ge­richt­li­che Sach­ver­stän­di­ge und die Kos­ten der Ge­gen­sei­te, falls Sie vor Ge­richt un­ter­lie­gen soll­ten.

    Falls Sie ei­ne Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart ha­ben, tra­gen Sie die­se selbst.
Kann ich mir selbst einen An­walt suchen?
  • Selbst­ver­ständ­lich dür­fen Sie gern den An­walt, dem Sie ver­trauen, mit dem Fall be­auf­tra­gen. Wenn Sie es möch­ten, hel­fen wir Ih­nen, ei­nen Rechts­an­walt zu fin­den, der auf das ent­spre­chen­de Rechts­ge­biet spe­zia­li­siert ist.
Gibt es eine Warte­zeit, bis ich die Rechts­schutz­ver­sicherung nutzen kann?
  • Für einige Leis­tungs­ar­ten gilt ei­ne War­te­zeit von 3 Mo­na­ten, z. B. im Ver­trags- und Sa­chen­recht oder dem Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz. Bei an­de­ren Leis­tungs­ar­ten be­steht der Ver­si­che­rungs­schutz so­fort, z. B. im Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten-Rechts­schutz.
Sind meine Kinder mit­versichert?
  • Beim Verkehrs-Rechtsschutz:
    Hier ha­ben die Kin­der als be­rech­tig­te Fah­rer/In­sas­sen des ver­si­cher­ten Fahr­zeugs Ver­si­che­rungs­schutz. Die min­der­jäh­ri­gen Kin­der sind außer­dem als Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer und Teil­neh­mer im öf­fent­li­chen Straßen­ver­kehr ver­si­chert.

    Beim Pri­vat-, Be­rufs- und Ver­kehrs-Rechts­schutz:
    Ver­si­chert sind die min­der­jäh­ri­gen Kin­der (auch Stief- und Pfle­ge­kin­der). Die voll­jäh­ri­gen Kin­der sind mit­ver­si­chert, so­lan­ge sie un­ver­hei­ra­tet sind und noch kei­nen Be­ruf aus­üben.
Ist mein Lebens­gefährte mitversichert?
  • Der Ehegatte ist oh­ne Na­mens­nen­nung mit­ver­si­chert. Der nicht ehe­li­che Part­ner ist mit­ver­si­chert, wenn er im Ver­si­che­rungs­schein na­ment­lich ge­nannt ist. Der je­wei­li­ge Part­ner ist bei­trags­frei mit­ver­si­chert.
Wie bin ich im Aus­land geschützt?
  • Sie ha­ben bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten welt­weit bis zu 1 Jahr Ver­si­che­rungs­schutz.

CyberSchutz

Wie kann ich einen Cyberschaden melden?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Cyberschutz-Schaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Cyberversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Ver­tretung oder Spar­kasse in Ihrer Nähe. Ver­ein­baren Sie ein­fach einen Ter­min und er­fahren Sie, wie Sie sich opti­mal mit einer Ver­sicherung der VGH vor Cyber-Risiken schü­tzen kön­nen.
Für wen ist der VGH CyberSchutz wichtig?
  • Der VGH Cyber­Schutz ist für jeden unver­zichtbar, der via Smart­phone, Laptop oder Computer über das Inter­net kommu­niziert. Die Be­drohung durch Cyber-­Krimi­nalität wächst stetig. Es ist also keine Frage, ob Sie Opfer einer Cyber-­Attacke werden, sondern eher wann.
Für wen besteht Versicherungsschutz?
  • Versicherungs­schutz besteht für den im Ver­sicherungs­schein genann­ten Ver­sicherungs­nehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemein­schaft lebenden Familien­angehörigen. Als Familien­angehörige gelten auch der Ehe­partner, einge­tragene Lebens­partner oder Lebens­gefährte sowie dessen Kinder, sofern diese mit ihrem Erst­wohnsitz unter der Adresse des Ver­sicherungs­nehmers ge­meldet sind.
Sind einzelne Bausteine wählbar?
  • Unser Cyber­Schutz leistet obli­gatorisch bei Cyber Eigen- und Haft­pflicht­schäden. So bieten wir Ihnen eine ganz­heitliche Lö­sung bei Schäden, die Ihnen zum Beispiel bei Internet­einkäufen, Identitäts­missbrauch oder Cyber-­Mobbing entstehen.
    Der Cyber­Rechts­schutz bietet Ihnen wähl­baren Zusatz­schutz in recht­lichen Angelegen­heiten, beispiels­weise, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines straf­rechtlichen Ver­gehens im Internet ver­teidigen müssen und Ihnen hier­durch Kosten ent­stehen.
Was passiert im Schadenfall?
  • Im (möglichen) Schaden­fall rufen Sie beim 24 / 7 telefon­ischen Not­dienst der Deut­schen Assistance an.
    Nach Durch­sprache einer tech­nischen Check­liste hilft ein externer IT-­Experte bei der Schaden­analyse und –behebung per Eingriff weiter. Sollte der Eingriff nicht erfolg­reich sein, analysiert und behebt der IT-­Spezialist den Schaden. Alle über­greifenden Schritte der Schaden­regulierung koordinieren wir für Sie.

Wir stehen Ihnen bei!

Ein Streit­fall oder ein Scha­den kön­nen schnell ent­ste­hen. Un­se­re Ver­si­che­run­gen hel­fen Ih­nen da­bei, un­be­rech­tig­te An­sprü­che ab­zu­weh­ren und be­rech­tig­te gel­tend zu ma­chen. Mit un­se­ren Haft­pflicht- und Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen kön­nen Sie sich ent­spannt zu­rück­leh­nen.

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