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Bau­her­ren­haft­pflicht

Gut geschützt von der Planung bis zur Fertigstellung

Jetzt Berater finden

Die Bau­herren Haft­pflicht­ver­sicherung der VGH

Sie als Bau­herr sind für Schä­­den, die von Ih­­rer Bau­­stel­­le aus­­ge­­hen, ver­­ant­­wort­­lich. Wir schüt­­zen Sie, wenn trotz al­­ler Sorg­­falt und Vor­­sichts­­maß­­nah­­men auf der Bau­­stel­­le doch ein­­mal ein Scha­­den ein­­tritt,
z. B. ein Fuß­­gän­­ger ver­­letzt wird und von Ih­­nen Scha­­den­­er­­satz for­­dert. So kön­­nen Sie sich voll und ganz auf Ihr Bau­­vor­­ha­­ben kon­­zen­­trie­­ren.

  • Wir bieten Ih­nen in­di­vi­duel­len und be­darfs­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­schutz für Ihr Bau­pro­jekt.
  • Wir prüfen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Wir begleichen be­rech­tig­te An­sprü­che, un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – so­gar vor Ge­richt.

Bauherrenhaftpflicht – unser Tarif im Überblick

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Bau­herren­haft­pflicht
Ver­sicherungs­summe
i
5 oder 10 Mio. €
Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht für das zu be­bauende Grund­stück und das zu er­richten­de Bau­werk Leistung enthalten
Senkungen von Grund­stücken und Erd­rutsch­ungen Leistung enthalten
Ab­was­ser­schä­den Leistung enthalten
Schä­den durch Er­schüt­terung in­fol­ge von Ramm­ar­bei­ten Leistung enthalten
Schä­den durch Senkungen von Grund­stücken oder Erd­rutsch­ungen oder durch He­bun­gen von Grund­stücken auf­grund von Geo­thermie­boh­run­gen bis 10 m Leistung enthalten

Jetzt zum Beratungsformular

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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Bau­herren Haft­pflicht­ver­sicherung

Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie den Bauherrenhaftpflichtschaden bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Was ist versichert?
  • Versichert ist die ge­setz­li­che Haft­pflicht des Ver­si­che­rungs­neh­mers als Bau­herr und als Haus- und Grund­stücks­be­sit­zer für das ver­si­cher­te Bau­vor­ha­ben.
Ist eine Bau­herren Haft­pflicht­versicherung Pflicht?
  • Nein – eine Ab­si­che­rung der Bau­her­ren­haft­pflicht ist nicht ver­pflich­tend. Je­doch emp­feh­len wir Ih­nen auf­grund der viel­fäl­ti­gen Ge­fah­ren und der da­durch ent­ste­hen­den ho­hen Kos­ten die­se Ver­si­che­rung ab­zu­schließen.
Was pas­siert, wenn die Bau­zeit die Ver­siche­rungs­dauer über­schrei­tet?
  • Die Ver­si­che­rung be­ginnt mit Ein­rich­tung der Bau­stel­le und en­det mit Ab­schluss der Bau­ar­bei­ten, spä­tes­tens 2 Jah­re nach Ver­si­che­rungs­be­ginn. Soll­te die Bau­pha­se mehr Zeit be­an­spru­chen, set­zen Sie sich bit­te mit uns in Ver­bin­dung. Wir fin­den ei­ne Lö­sung und ver­län­gern den Ver­si­che­rungs­schutz.
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